GEZ-Gebühr für beruflich genutzte PC in Privatwohnungen: Ende in Sicht

Bundesverwaltungsgericht gab in drei Urteilen Selbstständigen Recht, die gegen die Gebührenpflicht klagten

(August 2011)

 

Update 09.11.2011: GEZ erstattet die nach u.g. Urteil rechtswidrig eingezogenen Rundfunkgebühren zurück
Ein Selbstständiger hat uns per Twitter bestätigt, dass er auf Antrag rückwirkend zum Mai 2008 seinen PC aus der Anmeldung entfernt bekommen hat. In den Medien sind derzeit einige solcher Erfolgsmeldungen zu lesen. Wer also die im Artikel beschriebenen rechtswidrig eingezogenen GEZ-Gebühren bezahlt hat, sollte sich die Mühe machen, sie von der GEZ schriftlich zurückzufordern – die Mühe scheint sich zu lohnen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch Selbstständigen Recht gegeben, die gegen die GEZ-Gebühr für beruflich genutzte Computer in Privaträumen geklagt hatten. In drei Klagen wurde gegen die Rundfunkgebührenbescheide der GEZ entschieden (BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11 - Urteile vom 17.08.2011). Die Urteilsbegründung gibt Freiberuflern und Selbstständigen, die zuhause einen PC beruflich nutzen, neue Argumente zur Abwehr der zusätzlichen GEZ-Gebühr.

Die Kläger nutzen jeweils einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit. In diesen Räumen verfügen sie über einen internetfähigen PC. In den anderen, ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die die Selbstständigen Rundfunkgebühren entrichten.

Zusätzliche Rundfunkgebühr, wenn PC beruflich genutzt

Auf der Webseite der GEZ heißt es allgemein: „Neuartige Rundfunkgeräte in nicht ausschließlich privat genutzten Arbeitszimmern sind zusätzlich gebührenpflichtig, wenn es sich um eine gewinnorientierte Tätigkeit für sich selbst oder einen Dritten handelt.“ Das würde bedeuten, dass die Selbstständigen zusätzlich zu der Gebühr für ihre privaten Rundfunkgeräte gesondert für den beruflich genutzten PC zu zahlen hätten.

Das war auch der Standpunkt der beklagten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: Sie verlangten Rundfunkgebühren auch für die beruflich genutzten PC. Die Kläger dagegen beriefen sich auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte. Bereits die Vorinstanzen hatten den Selbstständigen Recht gegeben und die Gebührenbescheide aufgehoben – woraufhin die Rundfunkanstalten in Revision gingen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17. August nun die Revisionen der Rundfunkanstalten zurückgewiesen – und die Selbstständigen in ihrem Recht bestätigt.

Begründung des Urteils: Argumente für Selbstständige

Laut §5 Abs. 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags ist für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn die Geräte ein- und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Vorschrift so ausgelegt, dass es nicht darauf ankommt, in welchem Bereich der Wohnung die beruflich genutzten Rundfunkgeräte genutzt werden – sondern nur darauf, ob sich die Räume auf demselben Grundstück befinden. Wenn also das Erstgerät (z.B. der privat genutzte Fernseher) auf demselben Grundstück „zum Empfang bereitgehalten“ wird wie der beruflich genutzte PC, ist keine zusätzliche GEZ-Gebühr für das Zweitgerät fällig. Unabhängig davon, in welchem Zimmer des Hauses oder der Wohnung Computer und Fernseher stehen.

„Zu dieser Bewertung ist das Bundesverwaltungsgericht maßgeblich unter Beachtung des Sinn und Zwecks der Regelung gelangt, die neuartige Rundfunkempfangsgeräte rundfunkgebührenrechtlich privilegieren will“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. Letztendlich macht diese Interpretation schon alleine deswegen Sinn, weil die „neuartigen Rundfunkgeräte“ nicht selten tragbar sind (Laptops, Smartphones). Sie können nicht bestimmten Räumen eindeutig zugeordnet werden. Außerdem, so argumentierte das Gericht, dienen die neuartigen Geräte - vor allem im beruflichen Bereich - häufig nicht in erster Linie dem Rundfunkempfang, sondern werden als Arbeitsmittel genutzt.

Die Diskussion um die Gebührenpflicht für beruflich genutzte Computer in Privatwohnungen dauert schon seit Januar 2007 an. Seitdem sind nämlich auch neuartige Rundfunkgeräte gebührenpflichtig – also PCs, Notebooks, Netbooks, Smartphones sowie UMTS- und WLAN-Handys. GULP hat im Juli 2006, im Oktober 2006 und im Mai 2009 bereits darüber berichtet.

Vorinstanzen:

  • BVerwG 6 C 15.10:
    • VG Koblenz, 1 K 1058/09.KO - Urteil vom 12. Januar 2010
    • OVG Koblenz 7 A 10416/10 - Urteil vom 17. Juni 2010
  • BVerwG 6 C 45.10:
    • VG Frankfurt am Main, 11 K 1310/08.F(V) - Urteil vom 8. September 2009
    • VGH Kassel, 10 A 2910/09 - Beschluss vom 30. März 2010
  • BVerwG 6 C 20.11:
    • VG München, M 6b K 09.768 - Urteil vom 28. Dezember 2009
    • VGH München 7 BV 10.443 - Urteil vom 27. April 2011

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Kommentare zu diesem Artikel:

"Dies Urteil ist immerhin der halbe Weg. Da ich nur ein Paar Augen und einen Satz Ohren habe, die dazu noch in bzw. an einem Kopf sitzen, bin ich der Ansicht, dass ich auch nur ein Mal Rundfunktgebühren bezahlen will, egal wieviele empfangsfähige Geräte ich in meiner Wohnung stapel oder mit mir herum schleppe. Eine zweite Person oder weitere Personen ( entsprechen zwei bzw. mehr Köpfen ), die andere Programme höhren bzw. sehen könnten, gibt es bei mir nicht. Allerdings ist die künftige GEZ-Kopfsteuer all denen gegenüber unfair, die aufs Fernsehen und Radiohöhren ganz verzichten. (Dezember 2011)"

"Ausschließlich Pay-TV wird sich (zum Glück) niemals durchsetzen! Das wäre dann unterm Strich nämlich noch teurer als Rundfunkgebühren. Also ... Milchmädchenrechnung, Ihr Lieben! Übrigens gibt es Rundfunkgebühren nicht nur in Deutschland, sondern in vielen anderen Ländern - trotz Pay-TV - ebenfalls. Und auf amerikanische Verhältnisse lege ich hier nicht auch noch beim Fernsehen Wert. (November 2011)"

"Wenn man als Selbständiger einen Pkw besitzt, ist das wohl gar nicht kostenwirksam, denn Autoradio plus PC kosten genauso viel Gebühren wie Autoradio alleine. (November 2011)"

"Teilsieg ja, was kann man aber damit jetzt anfangen? Oder hat jemand etwas davon gehört, dass die jahrelang ungerecht eingezogenen Gebühren zurückerstattet werden? (August 2011)"

"Fraglich ist, ob es nicht ein Eingriff in unsere Verfassung ist. Bedeutet wenn ich ein Empfangsfähiges Gerät besitze, muss ich GEZ zahlen. Wer stellt diese Fähigkeit fest? Wenn ich also versuche mein System so zu konfigurieren dass ich kein Radio Empfangen kann verzichte ich auf Sound. Kann also keine Audioelemente wahrnehmen. Das bedeutet eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Bildung einer eben solchen. Ebenso kann ich Fernsehsendungen verfolgen wenn ich einen Monitor besitze. Was ist mit Menschen die taub oder blind sind. Die sind auf so etwas angewiesen wenn sie einer selbstständigen Arbeit nachgehen. Da gibt es nur eine Möglichkeit, weg vom Netz. Hat eine Anwaltskanzlei wohl gemacht und erfolgreich geklagt. Recherchen sind ohne Internet nicht möglich... Grundgesetz!!! Ich halte dieses Thema für sehr brisant und wieder einmal: Das gibt es nur in Deutschland. Wenn man sich überlegt wie viel Abgaben man leisten muss, nur weil man einer ehrlichen Arbeit nachgeht. Wir Unternehmer versuchen etwas zu bewegen und laufen nicht mehr nur in Kostenfallen wir sind mitten drin. Ich glaube mit Hatz 4 hat man es wesentlich einfacher, sorry geht nicht gegen die Empfänger sondern die Herrschaften die eigentlich unser Land und uns vertreten sollen. Dem vorhergegangenen Bericht kann ich nur beipflichten, GEZ sollte Geschichte sein. Ich würde mir das Produkt, welches ich wie auch immer konsumiere, selbst aussuchen. Alle anderen Länder machen es uns vor, Zauberwort Pay TV... Einen Tip zum Umgang mit den GEZ Klinkenputzern, nicht ins Haus lassen und nicht in Gespräche verwickeln lassen. Ich selbst habe einen Knüppel hinter der Haustür, den in der Hand und die bestimmende Frage ob ich vom Grundstück helfen soll wirkt schnell und nicht Nervenaufreibend (TipTop bei jeder Art Hausierern) (August 2011)"

"Endlich mal wieder ein Teilsieg... ich teile ebenfalls die Meinung, dass das GEZ Konstrukt überfällig ist. Ich frage mich immer wieder wozu das ganze noch betrieben und immer wieder mit abstrusen Forderungen nachgekommen wird? Ab 2012 soll die GEZ Gebühr ohnehin "pauschal" abgeführt werden - es ist davon auszugehen, dass dann zwangsläufig auch mehr Teilnehmer zahlen müssen! Aber wieso bleibt die GEZ-Gebühr dann auf dem alten Stand? Wieso haben "GEZ-Zahler" keinen besseren Einfluss auf die Inhalte, für die sie letztendlich zahlen? Hier ist dringend nachbesserung notwendig - oder die Politiker sollten endlich einen Schlussstrich ziehen und wirklich "nur" Wichtige Informationen per öffentlicher Gebühren finanzieren und jeglichen Talk-Show und Unterhaltungs Schnick-Schnack auf eine Pay-TV Schiene verbannen! (August 2011)"

"Die gesamte GEZ-Konstruktion ist nicht mehr zeitgemäß und gehört aufgelöst. Immerhin schützt dieses Urteil vor noch mehr hahnebüchener Geldschneiderei dieser Möchtegern-Behörde. (August 2011)"

"Um des Kaisers Bart. Ich habe naemlich auch kein 'Erstgeraet'. Betruegerisch war die Einstufung von Computern als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" von Anfang an. Das sollte man nicht vergessen und immer wieder dagegen vorgehen. Immer mehr Leute leben komplett ohne Rundfunk und Fernsehen (wie ich auch). Von Informationen die zuverlaessiger als die irgendeines deutschen Hoehlenmediums sind und die ohne sein Zutun erbracht werden. Das Ganze gehoert weg. (August 2011)"

"Erfreulich zu lesen! (August 2011)"

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