Marktvergleich IT-Haftpflicht: Aktuelles Update
(November 2007) |
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| Inhalt dieses Artikels: Zahl der Anbieter | Beitragshöhe | Hohe Deckungssummen | Versicherungsbedingungen | Weltweite Deckung | Vorsorge | Kundenunfreundliche Klauseln | Rechtsverletzungen | Vorumsätze | Folgeschäden durch Verzug | Versicherungsumfang |
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Autor: Ralph Günther, Versicherungsexperte
Seit nun vier Jahren verfolge ich als Versicherungsmakler, das Versicherungsportal für IT-Experten und IT-Dienstleister, das Marktgeschehen im IT-Haftpflichtbereich und vergleicht die Angebote der Versicherungen. Für das aktuelle Update wurde der bisherige Kriterienkatalog aus Versicherungsbeiträgen, Deckungssummen, Versicherungsumfängen, Online-Policierung etc. erstmals um Rechtsverletzungen, Experimentier- und Erprobungsklausel sowie Versicherungsschutz bei Verzug erweitert. Für GULP fasst der Versicherungsexperte Ralph Günther die wichtigsten Veränderungen bei IT-Haftpflichtangeboten zusammen.
Seit nun vier Jahren verfolge ich als Versicherungsmakler, das Versicherungsportal für IT-Experten und IT-Dienstleister, das Marktgeschehen im IT-Haftpflichtbereich und vergleicht die Angebote der Versicherungen. Für das aktuelle Update wurde der bisherige Kriterienkatalog aus Versicherungsbeiträgen, Deckungssummen, Versicherungsumfängen, Online-Policierung etc. erstmals um Rechtsverletzungen, Experimentier- und Erprobungsklausel sowie Versicherungsschutz bei Verzug erweitert. Für GULP fasst der Versicherungsexperte Ralph Günther die wichtigsten Veränderungen bei IT-Haftpflichtangeboten zusammen.
Der erste Marktvergleich Ende des Jahres 2003 war eine Momentaufnahme. Durch die weiteren Updates sind mittlerweile nachvollziehbare Tendenzen am Markt zu erkennen:
| Versicherungsbedingungen |
| Die Versicherungsbedingungen wurden in den vergangenen Jahren teilweise erneuert und angepasst. Bis auf wenige positive Ausnahmen gab es jedoch keine wesentliche Weiterentwicklung der Bedingungswerke. Eigene, nicht auf den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) aufbauende Versicherungsbedingungen, bietet derzeit nur ein Versicherer an. Es wäre wünschenswert, wenn sich mehr Anbieter von den problembehafteten AHB in Kombination mit Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) lösen und eigenständige, kompakte sowie transparente Bedingungswerke schaffen würden. |
| Kundenunfreundliche Klauseln |
Bei einer Vielzahl der untersuchten Gesellschaften finden sich immer noch – mehr oder weniger stark ausgeprägt – kundenunfreundliche Klauseln wie die
Diese Klauseln wurden nach unserer Recherche teilweise aus anderen Branchenkonzepten übernommen, in denen sie weniger problembehaftet sind wie im IT-Bereich. Hier führen diese Klauseln zu deutlichen Spannungsfeldern, da durch Formulierungen wie z. B. "… übliche und angemessene Programmtests …" oder "… Schäden, die durch Mehraufwand hätten vermieden werden können" ein großer Interpretationsspielraum mit guten Rückzugsmöglichkeiten für den Versicherer eröffnet wird. |
| Rechtsverletzungen |
| Generell sind Rechtsverletzungen bis auf wenige Ausnahmen nur eingeschränkt versicherbar. Die Einschränkungen sind vielfältiger Art: So sind Rechtsverletzungen
in USA und Kanada oft generell ausgeschlossen, aber auch Patentrechtsverletzungen können, wenn überhaupt, nur sehr eingeschränkt versichert werden. Meist ist hier die Voraussetzung, dass der Schaden nicht in GB, USA oder Kanada eingetreten ist oder vor Gerichten dieser Länder verhandelt wird und die Schäden nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhen. Zwingende Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist meist, dass der Versicherungsnehmer nachweislich (Beweispflicht liegt beim VN) vorab eine entsprechende Recherche durch geeignete Fachkräfte durchgeführt hat. Anzumerken ist, dass Patentrechtsverletzungen jedoch in vielen IT-Projekten keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen und daher die Einschränkung oft nicht zum Tragen kommt. |
| Folgeschäden durch Verzug |
| Die Versicherung eines Folgeschadens durch eine Verzögerung bei der Fertigstellung (=Verzug), wie er z. B. bei einer umfangreichen Softwareimplementierung entstehen kann,
ist bei fast allen Gesellschaften ausgeschlossen. In einigen Ausnahmen ist der Folgeschaden zumindest mit Einschränkungen versichert. Bei diesen Gesellschaften muss der Verzug jedoch auf eine Sachgefahr (Feuer, Leistungswasserschaden etc.) zurückzuführen sein. Dies sind sicher nicht die häufigsten Ursachen, aus denen sich IT-Projekte in die Länge ziehen. Teilweise ist dann auch noch zusätzlich das Bestehen einer Elektronikversicherung vorgeschrieben. Im Marktvergleich konnte eine Gesellschaft ausfindig gemacht werden, die Folgeschäden durch Verzug ohne Einschränkung versichert. Zudem ist hier der Schadenersatz wegen Nichterfüllung
der Leistung, wegen Schlechterfüllung, wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen abgedeckt. Es wäre in diesem wichtigen Bereich
zu wünschen, dass andere Gesellschaften diesem Beispiel folgen und die Bedingungen um versicherte "Erfüllungsschäden bzw. Erfüllungsfolgeschäden" erweitern. |
Zum Schluss noch ein Tipp: Wer wissen möchte, ob seine IT-Haftpflicht seinen Ansprüchen genügt, oder sich vor dem Abschluss einer Versicherung informieren will, der
sollte sich ein wenig Zeit nehmen und einmal im exali Versicherungsvergleich 
stöbern. Das Nebeneinander der Informationen mag bereits manche wichtige Frage richtig beantworten.
Nähere Informationen bei Ralph Günther.
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2007 exali GmbH
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Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2007 exali GmbH
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