Marktvergleich IT-Haftpflicht: Aktuelles Update

Autor: Ralph Günther, Versicherungsexperte

Seit nun vier Jahren verfolge ich als Versicherungsmakler, das Versicherungsportal für IT-Experten und IT-Dienstleister, das Marktgeschehen im IT-Haftpflichtbereich und vergleicht die Angebote der Versicherungen. Für das aktuelle Update wurde der bisherige Kriterienkatalog aus Versicherungsbeiträgen, Deckungssummen, Versicherungsumfängen, Online-Policierung etc. erstmals um Rechtsverletzungen, Experimentier- und Erprobungsklausel sowie Versicherungsschutz bei Verzug erweitert. Für GULP fasst der Versicherungsexperte Ralph Günther die wichtigsten Veränderungen bei IT-Haftpflichtangeboten zusammen.
Der erste Marktvergleich Ende des Jahres 2003 war eine Momentaufnahme. Durch die weiteren Updates sind mittlerweile nachvollziehbare Tendenzen am Markt zu erkennen:
Zahl der Anbieter
 
Die Zahl der IT-Haftpflicht-Anbieter hat sich geringfügig erhöht. Im Vergleich zu anderen Branchen ist jedoch die Zahl der Anbieter (13 Versicherungsgesellschaften wurden im Marktvergleich untersucht) immer noch sehr begrenzt.
Beitragshöhe
 
Die Beiträge sind allgemein weitgehend stabil. In den vergangenen vier Jahren haben sich diese kaum verändert, nur im letzten Jahr ließ sich eine leicht sinkende Tendenz erkennen. Für Existenzgründer, Start-Up-Unternehmen, Freiberufler und kleinere IT-Dienstleister sind jedoch günstigere Tarife mit zeitlich begrenzter Rabattdauer (z. B. bei Existenzgründern im Anfangsjahr) oder mit Begrenzungen durch den maximalen Jahresumsatz (z. B. bis zu einem Jahresumsatz von 100.000 Euro) bei einigen Anbietern hinzugekommen.

Werden die vorgegebenen Grenzen überschritten, so wird der IT-Haftpflichtvertrag i. d. R. auf die "Normal-Konditionen" umgestellt. Dies stellt aus meiner Ansichtlediglich eine "temporäre" Beitragsabsenkung dar, um vorübergehend die Eintrittsschwelle für die IT-Haftpflichtversicherung auf Jahresbeiträge unter 1.000 Euro abzusenken. Eine dauerhafte Beitragsabsenkung ist damit nicht verbunden.
Hohe Deckungssummen
 
Die Versicherungsgesellschaften halten sich nach wie vor sehr zurück, wenn es um die Absicherung von hohen Vermögensschadenssummen für IT-Freiberufler und kleinere IT-Dienstleister geht. Sofern ein Versicherer dennoch die Schwelle von 500.000 Euro für reine Vermögensschäden überschreitet, sind i. d. R. hohe Zuschläge zu entrichten. Aber auch bei den Angeboten mit hohen Vermögensschadenssummen gibt es meist noch Einschränkungen der vereinbarten Deckungssummen (so genannte Sublimite) – so z. B. für Rechtsverletzungen, bei der Vorsorge oder bei Implementierungs- und Tätigkeitsschäden.
Versicherungsbedingungen
 
Die Versicherungsbedingungen wurden in den vergangenen Jahren teilweise erneuert und angepasst. Bis auf wenige positive Ausnahmen gab es jedoch keine wesentliche Weiterentwicklung der Bedingungswerke. Eigene, nicht auf den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) aufbauende Versicherungsbedingungen, bietet derzeit nur ein Versicherer an. Es wäre wünschenswert, wenn sich mehr Anbieter von den problembehafteten AHB in Kombination mit Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) lösen und eigenständige, kompakte sowie transparente Bedingungswerke schaffen würden.
Weltweite Deckung
 
Eine der positiven Ausnahmen ist die Entwicklung des räumlichen Geltungsbereiches. Die meisten Versicherer bieten mittlerweile eine weltweite Deckung an, wobei manche Tücke im Detail liegt: Bei etwa 70 Prozent der untersuchten Angebote handelt es sich um keine "echte" weltweite Deckung, denn der direkte Export von Waren und Dienstleistungen (darunter verstehen die Versicherer i. d. R. auch ASP) und/ oder Rechtsverletzungen z. B. für GB, USA, Kanada, Australien sind oft explizit ausgeschlossen.
Vorsorge
 
Obwohl es immer noch Versicherer gibt, die nach den AHB keine Vorsorge bieten, d.h. Versicherungsschutz für neu hinzugekommene Tätigkeiten und Risiken für echte Vermögensschäden, wurde dies mittlerweile von etwa der Hälfte der Anbieter aufgenommen – wenn auch teilweise mit reduzierten Deckungssummen.

Zwei Anbieter versichern derzeit über eine so genannte "offene Deckung" sogar alle IT-Tätigkeiten. Einschränkungen ergeben sich hier ggf. nur noch über klar definierte Ausschlüsse.
Kundenunfreundliche Klauseln
 
Bei einer Vielzahl der untersuchten Gesellschaften finden sich immer noch – mehr oder weniger stark ausgeprägt – kundenunfreundliche Klauseln wie die

  • "Experimentier- bzw. Erprobungsklausel" (bei ca. 55 Prozent der untersuchten Angebote) sowie die
  • "Stand der Technik-Klausel" (bei ca. 90 Prozent der untersuchten Angebote).

Diese Klauseln wurden nach unserer Recherche teilweise aus anderen Branchenkonzepten übernommen, in denen sie weniger problembehaftet sind wie im IT-Bereich. Hier führen diese Klauseln zu deutlichen Spannungsfeldern, da durch Formulierungen wie z. B. "… übliche und angemessene Programmtests …" oder "… Schäden, die durch Mehraufwand hätten vermieden werden können" ein großer Interpretationsspielraum mit guten Rückzugsmöglichkeiten für den Versicherer eröffnet wird.
Rechtsverletzungen
 
Generell sind Rechtsverletzungen bis auf wenige Ausnahmen nur eingeschränkt versicherbar. Die Einschränkungen sind vielfältiger Art: So sind Rechtsverletzungen in USA und Kanada oft generell ausgeschlossen, aber auch Urheberrechtsverletzungen und gewerbliche Schutzrechte werden gerne ausgeschlossen – obwohl diese erhebliches Schadenpotential bergen.

Patentrechtsverletzungen können, wenn überhaupt, nur sehr eingeschränkt versichert werden. Meist ist hier die Voraussetzung, dass der Schaden nicht in GB, USA oder Kanada eingetreten ist oder vor Gerichten dieser Länder verhandelt wird und die Schäden nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhen. Zwingende Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist meist, dass der Versicherungsnehmer nachweislich (Beweispflicht liegt beim VN) vorab eine entsprechende Recherche durch geeignete Fachkräfte durchgeführt hat. Anzumerken ist, dass Patentrechtsverletzungen jedoch in vielen IT-Projekten keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen und daher die Einschränkung oft nicht zum Tragen kommt.
Vorumsätze
 
Nur sehr wenige Versicherer (ca. 20 Prozent) bieten automatisch und unbegrenzt die Mitversicherung von Vorumsätzen bzw. aus Tätigkeiten in alten Projekten mit an. Die Mitversicherung der Vorumsätze ist vor allem für diejenigen IT-Experten wichtig, die nicht mit Aufnahme der freiberuflichen oder selbständigen IT-Tätigkeit bereits eine IT-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Im IT-Bereich ist es durchaus möglich, dass auch aus älteren Projekten und Aufträgen ein Schaden entsteht und beim IT-Dienstleister angemeldet wird.

Einige Versicherer bieten zumindest für einen begrenzten Zeitraum (z. B. 6 Monate bis zu einem Jahr) die Mitversicherung von Vorumsätzen gegen einen einmaligen Beitrag (errechnet sich i. d. R. vom regulären Jahresbeitrag) mit an. Dies muss jedoch besonders beantragt werden.
Folgeschäden durch Verzug
 
Die Versicherung eines Folgeschadens durch eine Verzögerung bei der Fertigstellung (=Verzug), wie er z. B. bei einer umfangreichen Softwareimplementierung entstehen kann, ist bei fast allen Gesellschaften ausgeschlossen.

In einigen Ausnahmen ist der Folgeschaden zumindest mit Einschränkungen versichert. Bei diesen Gesellschaften muss der Verzug jedoch auf eine Sachgefahr (Feuer, Leistungswasserschaden etc.) zurückzuführen sein. Dies sind sicher nicht die häufigsten Ursachen, aus denen sich IT-Projekte in die Länge ziehen. Teilweise ist dann auch noch zusätzlich das Bestehen einer Elektronikversicherung vorgeschrieben.

Im Marktvergleich externer Link konnte eine Gesellschaft ausfindig gemacht werden, die Folgeschäden durch Verzug ohne Einschränkung versichert. Zudem ist hier der Schadenersatz wegen Nichterfüllung der Leistung, wegen Schlechterfüllung, wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen abgedeckt. Es wäre in diesem wichtigen Bereich zu wünschen, dass andere Gesellschaften diesem Beispiel folgen und die Bedingungen um versicherte "Erfüllungsschäden bzw. Erfüllungsfolgeschäden" erweitern.
Versicherungsumfang
 
Ein Versicherer bietet seit Mitte des Jahres über einen optionalen Zusatzbaustein mit dem Namen RPC (Return of Project Costs) die Absicherung der vergeblichen Aufwendungen bei einem berechtigen Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt an. Dieser RPC Zusatzbaustein kann gegen einen geringen Beitragszuschlag mitversichert werden.

Interessant ist dieser Zusatz für IT-Experten und Dienstleister, die an länger dauernden Projekten, z. B. auch unter Zuhilfenahme von weiteren Subunternehmern, arbeiten. Tritt der Auftraggeber berechtigt vom Projekt zurück, so würde es zu hohen, nicht mehr verrechenbaren Vorleistungen (=vergebliche Aufwendungen) kommen. In GB ist dieser Baustein üblich, in Deutschland eine Ausnahme. Bleibt abzuwarten, ob dieser Zusatz auch von anderen Gesellschaften in Zukunft übernommen wird.

Neben der kostenpflichtigen RPC-Deckung gibt es bei diesem Versicherer beitragsfrei schon seit langem die Eigenschadendeckung. So sind Schäden durch Unredlichkeit (Unterschlagung, Untreue oder Betrug) von angestellten und freien Mitarbeitern sowie der Ersatz der Wiederherstellungskosten bei Zerstörung der eigenen Homepage durch Hackerangriffe mitversichert.
Zum Schluss noch ein Tipp: Wer wissen möchte, ob seine IT-Haftpflicht seinen Ansprüchen genügt, oder sich vor dem Abschluss einer Versicherung informieren will, der sollte sich ein wenig Zeit nehmen und einmal im exali Versicherungsvergleich externer Link stöbern. Das Nebeneinander der Informationen mag bereits manche wichtige Frage richtig beantworten.
Nähere Informationen bei Ralph Günther.
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2007 exali GmbH externer Link.
 
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Kommentare zu diesem Artikel:

"Mir fehlt der überaus wichtige Punkt der Branchenausschlüsse. Auch hier gibt es erhebliche Unterschiede. Bei mir waren Tätigkeiten im Bereich der Medizintechnik Grund für die im Marktvergleich führende Gesellschaft, mich nicht zu versichern. Für eine nicht ganz so gut eingestufte Gesellschaft war dies kein Ausschlussgrund. Bedauerlich, dass dieses wichtige Kriterium beim Versicherungsvergleich fehlt. Übrigens: Verhandeln mit einer Versicherung kann sich lohnen. Mein Wechselwille hat mir immerhin einen Tarifnachlass bei meiner bisheringen Versicherung eingebracht (Treuebonus). (Dezember 2007)"

"Zu erwahnen waere vielleicht noch, dass Auftraege fuer Militaer, Luft- und Raumfahrt sowie in der Kernenergie weiterhin bei keiner Gesellschaft versicherbar sind. Ich arbeite in all den genannten Bereichen und zumindest bzgl. der Luftfahrt ist damit eine nicht kleine Klientel an freien Mitarbeitern betroffen. Allerdings ist die Frage der Haftungszuweisung an einen einzelnen Freiberufler dort auch inhaltlich und in ihrer Wichtung fuer den Auftraggeber im Problemfall eher unwesentlich. Dies schafft die paradoxe Situation, dass es sich gerade in diesen sicherheitskritischen Segmenten eher besser ohne Versicherung arbeitet... (November 2007)"

"Lt. Aussagen meines Versicherungsmaklers ist das Angebot der exali für IT-Haftpflicht auf dem Markt nicht zu toppen. Habe ich also gleich abgeschlossen und spare gut 1.000 Euro Versicherungsprämie pro Jahr. Vielen Dank! (November 2007)"

"Vielen Dank für die willkommene Entscheidungshilfe auf der Suche nach dem optimalen IT-Haftpflichtversicherer! (November 2007)"

"Auf so eine Übersicht warte ich schon länger. Es fehlt zwar der eigentliche Vergleich, wenngleich dieser unter dem angegebenen Link zu finden ist. (November 2007)"

"Sehr interessant, hier auf dem Laufenden gehalten zu werden. Über zwei der angesprochenen Punkte bin ich schon in meinen Projektverträgen gestolpert. (November 2007)"

"Klasse Übersicht und für Leute, die keine Versicherungsvertreter sind, eine gute Möglichkeit, wenigstens ein wenig Einblick zu bekommen. (November 2007)"