Kurz berichtet:
Gesetzlich versicherte Selbstständige ab 2009 ohne Tagegeld
(Dezember 2008)
Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, müssen sich nach einer neuen Vorsorge für den Krankheitsfall umsehen. Am 1. Januar 2009
treten die Neuregelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes in Kraft. Dadurch erhalten gesetzlich versicherte Selbstständige nicht mehr wie bisher ab dem 43. Tag Krankengeld.
Um den daraus entstehenden Verdienstausfall im Krankheitsfall abzudecken, haben Selbstständige die Wahl. Möglichkeit eins: Sie entscheiden sich für einen der neuen Wahltarife, die die
gesetzlichen Krankenkassen ab 2009 anbieten müssen. Mit der Entscheidung für einen solchen Wahltarif bindet sich der Selbstständige für drei Jahre mit seinem gesamten Krankenversicherungsschutz
an die Kasse. Möglichkeit zwei: Selbstständige schließen eine Krankentagegeldversicherung bei einer privaten Krankenkasse ab. Diese entscheiden in der Regel erst nach einem Gesundheits-Check über
die Policen und können Zuschläge verlangen oder bestimmte Krankheiten ausnehmen. Es empfiehlt sich, ab sofort mehrere Angebote einzuholen, um Preise und Leistungen zu vergleichen. Die Tarife
und Policen unterscheiden sich zum Teil erheblich nach Beginn der Leistungen, Leistungsdauer, Tagessatz und Höchstbetrag.
Übrigens: Bereits seit 2. Februar 2007 ist eine andere Regelung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes in Kraft, die ebenso Selbstständige betrifft. Freiberufler, die in eine Festanstellung wechseln, werden damit in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig (Ausnahme: Selbstständige, die das 55. Lebensjahr vollendet haben). Das gilt unabhängig vom Einkommen und auch dann, wenn der Selbstständige vorher privat krankenversichert war. Nur wer in drei aufeinanderfolgenden Jahren ein Angestelltengehalt bezogen hat, das die Jahresentgeltgrenze überstiegen hat, kann wieder in die private Versicherung wechseln. Es empfiehlt sich, sich in solchen Fällen über eine Anwartschaftsversicherung mit der privaten Krankenkasse zu informieren, durch die Eintrittsalter und Gesundheitszustand gesichert werden.
Übrigens: Bereits seit 2. Februar 2007 ist eine andere Regelung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes in Kraft, die ebenso Selbstständige betrifft. Freiberufler, die in eine Festanstellung wechseln, werden damit in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig (Ausnahme: Selbstständige, die das 55. Lebensjahr vollendet haben). Das gilt unabhängig vom Einkommen und auch dann, wenn der Selbstständige vorher privat krankenversichert war. Nur wer in drei aufeinanderfolgenden Jahren ein Angestelltengehalt bezogen hat, das die Jahresentgeltgrenze überstiegen hat, kann wieder in die private Versicherung wechseln. Es empfiehlt sich, sich in solchen Fällen über eine Anwartschaftsversicherung mit der privaten Krankenkasse zu informieren, durch die Eintrittsalter und Gesundheitszustand gesichert werden.

