| Eine wichtige Nachricht für alle Selbständigen,
die vor dem 1. Januar 2004 gegründet haben: Für diese
hat die Bundesregierung am 1. Juni 2006 in einer Nacht- und Nebelaktion
die Möglichkeit zur
freiwilligen Arbeitslosenversicherung rückwirkend zum 31.05.2006
abgeschafft. Eigentlich sollten sie noch bis zum Jahresende 2006
Zeit haben, sich für die freiwillige Versicherung zu entscheiden.
Damit ist es nun vorbei.
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung wurde am 1. Februar 2006,
also vor nur vier Monaten, eingeführt. Die entsprechende Passage
wurde aber erst kurz vor der Ausschusssitzung in den Gesetzesentwurf
eingefügt, am 31. Mai bekannt gegeben und bereits einen Tag
später im Bundestag beschlossen. Sie lautet:
"Stellt eine Person, deren Tätigkeit oder Beschäftigung
gemäß § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 zur freiwilligen
Weiterversicherung berechtigt, den Antrag nach dem 31.05.2006, gilt
Satz 1 mit der Einschränkung, dass die Tätigkeit oder
Beschäftigung nach dem 31. Dezember 2003 aufgenommen worden
sein muss."
Wer am 1. Januar 2004 oder später gegründet hat oder
eine Gründung plant, ist von den Änderungen nicht betroffen.
Allerdings ist auch weiterhin mit Überraschungen bei der freiwilligen
Arbeitslosenversicherung zu rechnen. |