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Rentenversicherungspflicht: Sozialgericht in Aachen widerspricht BfA

Erstes Urteil zum Aspekt „Ein Auftraggeber“

(Mai 2004)
Inhalt dieses Artikels:
Die Forderung der BfA | Die Entscheidung des Sozialgerichts | Auf rechtlich tönernen Füßen
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Muss ein IT-Freiberufler Rentenversicherungsbeiträge zahlen, wenn er längere Zeit nur für einen Arbeitgeber tätig ist? Zu dieser Frage hat das Sozialgericht Aachen am 26. März 2004 ein Urteil (Az. S 8 RA 87/03) gefällt – und damit laut Dr. Benno Grunewald die Ansichten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) für rechtswidrig erklärt. Für GULP erläutert der Rechtsanwalt den Fall und die Folgen:

Trotz verschiedener Änderungen im Bereich der Scheinselbstständigkeit und einer damit verbundenen Entschärfung der Situation hat der Gesetzgeber hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht Selbstständiger keine Abstriche an der seit 1999 bestehenden Regelung gemacht. Das heißt nach dem Sechsten Sozialgesetzbuch: Selbstständige sind dann rentenversicherungspflichtig, wenn sie „im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 400,00 Euro im Monat übersteigt und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind“ (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI).

Daher kommt nach wie vor der Frage entscheidende Bedeutung zu, wann das Kriterium „ein Auftraggeber“ erfüllt ist. Jetzt hat sich dazu zum ersten Mal ein Gericht im Falle eines selbstständigen IT-Beraters geäußert.

 

Die Forderung der BfA
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Der Fall, mit dem es begann: Ein Berater war seit 1994 im IT-Bereich selbstständig, dabei war er bis 1996 für drei verschiedene Firmen tätig. Anschließend wirkte er 1997 als Dozent an einem Lehrinstitut – danach, von Ende 1997 bis September 2001, war er ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber war. Ab April 2001 hatte der Berater seinen Sohn als Arbeitnehmer eingestellt.

Die BfA war nun der Meinung, dass der IT-Berater während der Zeit bei diesem einen Auftraggeber (1997 bis 2001) rentenversicherungspflichtig gewesen sei – und forderte nachträglich Beiträge in Höhe von rund 12.000 Euro ein. Es folgten der Widerspruch des Beraters, die Zurückweisung der BfA und schließlich die Klage vor dem zuständigen Sozialgericht in Aachen.

 

 

Die Entscheidung des Sozialgerichts
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Das Sozialgericht gab dem IT-Berater Recht. Es verneinte eine Rentenversicherungspflicht – trotz der langen Tätigkeitsdauer für nur einen Auftraggeber. Dies begründete das Gericht u.a. damit, dass der Berater glaubhaft dargelegt habe, dass er nach seinem Unternehmenskonzept die Zusammenarbeit mit mehreren Auftraggebern anstrebt und dies in der Vergangenheit auch bereits praktiziert habe. Außerdem seien auch branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen, die eine längere Tätigkeit für nur einen Auftraggeber notwendig machen können.

Hierzu führt das Sozialgericht Aachen u.a. aus, dass die oben bereits erwähnte Regelung des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI „auf den Kopf gestellt würde, wenn gerade dann, wenn der Betroffene einen besonders lukrativen und umfangreichen Auftrag erhält, er der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt, während er in Zeiten, in denen er mehrere kleine Aufträge, die sich nebeneinander erledigen lassen, bearbeitet, er dieser Versicherungspflicht nicht unterliegt“.

Und weiter heißt es im Urteil: „Wenn die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in dem Gemeinsamen Rundschreiben (vom 20.12.1999) ausführen, dass bei einer im Voraus begrenzten, lediglich vorübergehenden Tätigkeit für einen Auftraggeber nur dann keine Dauerhaftigkeit dieser Tätigkeit vorliegt, wenn die Begrenzung innerhalb eines Jahres liegt, fehlt dem die gesetzliche Grundlage“ (Sozialgericht Aachen, Urteil vom 26.03.2004, Az. S 8 RA 87/03).

 

 

Auf rechtlich tönernen Füßen
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Das Sozialgericht Aachen macht mit seiner Entscheidung erfrischend lebensnah und juristisch gut begründet deutlich, dass die gesetzlichen Regelungen zur Frage der Rentenversicherungspflicht Selbstständiger auf rechtlich tönernen Füßen stehen. Insbesondere der eigenmächtigen Interpretation der BfA hinsichtlich der Dauer der Tätigkeit wird ein entscheidender rechtlicher Riegel vorgeschoben.

Somit gibt diese erste gerichtliche Entscheidung zum Aspekt „Ein Auftraggeber“ Mut und Argumentationshilfe auch für Auseinandersetzungen mit der BfA, die noch nicht bei Gericht anhängig sind.

Das Urteil ist rechtskräftig, da die BfA nicht in die Berufung gegangen ist.

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie vom Autor Dr. Grunewald extern.
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2004 Dr. Grunewald.

 

Kommentare zu diesem Artikel:

"Sehr gut, kurz und knapp das Wichtigste erwähnt. (April 2006)"

"Gut und jedenfalls brauchbar. Mich belagert die BfA zurzeit und möchte für 5 Jahre rückwirkend eine Rentenversicherungspflicht erwirken, da ich als Dozentin für eine VHS arbeite. Jeder der dies tut weiß, dass es keine Verträge am Stück gibt, sonders diese nur kursgebunden sind. Schön, wenn man erfolgreich ist und bei der nächsten Vergabe wieder berücksichtigt wird, aber daraus direkt eine Einstufung in die rentenversicherungspflichtige Berufsgruppe Lehrer und Erzieher zu konstruieren, finde ich schon ziemlich willkürlich. Wenn die BfA damit durchkommt, dann lohnt sich so eine Tätigkeit zukünftig für niemanden mehr. (März 2006)"

"Informativer Artikel. Ich bin selbstständig und finanziere meine Existenzgründung, indem ich an Wochenenden als Dozent tätig bin. Jetzt belagert mich die BfA. Wenn ich rückwirkend zahlen müsste, wäre ich pleite. Beängstigende Vorstellung. (Januar 2006)"

"Sehr aufschlussreich! (Mai 2005)"

"Prima! Aber - die Frage ist doch - wer oder was ist ein Auftraggeber ??? Warum sieht die BfA Produktgeber als Auftraggeber? Ist nicht viel mehr ein Kunde ein Auftraggeber, der durch seine Anfrage nach einer Dienstleistung erst ein Rechtsgeschäft erfragt - also quasi beauftragt - ??? (Februar 2005)"

"Sehr gut und sehr informativ!! (Februar 2005)"

"Endlich wurde der Willkür der BfA Einhalt geboten - sehr erfreulich. Ich bin selbst Freiberufler und muß mich ständig mit diesem Thema auseinandersetzen. Bleibt zu hoffen, daß andere Gerichte diesen Fall als Präzedenzfall werten und genauso entscheiden. Bleibt zudem zu hoffen, daß diesen Gesetz in den nächsten Jahren gekippt wird. (Februar 2005)"

"Ich muss mich gerade mit dieser Thematik auseinandersetzen, und finde in diesem Artikel eine wertvolle Argumentationshilfe und Bestätigung, dass es auch 'vernünftige' Urteile zu diesem Thema gibt. (Januar 2005)"

"Eine für mich sehr nützliche Information und sehr sachlich dargestellt. (November 2004)"

"Hallo Zusammen, wie schön, dass man mit diesem Problem nicht Alleine ist... ;-) Unserem Staat geht es doch einzig und alleine nur darum, vom Kleinen Geld zu kassieren, anstatt ihn zu unterstützen. Armes Deutschland! (Oktober 2004)"

"Erschütternd, das der Gestzgeber erste ein fragwürdiges Gesetz verabschieded hat, dann keine klaren Regelungen hineinschreibt, und schleißlich von unseren Steuer- und Beitragsgeldern juristischen Streit durchführt. Typisch deutsch? (Mai 2004)"

"Eine sehr wichtige Information für alle FBs. "Ich finde es begrüssenswert, dass solche Gerichtsentscheidungen auf dieser Plattform zugänglich gemacht werden, damit man sich als Freiberufler gegen dieses 'blöde und unsinnige' Gesetz wehren kann.(Mai 2004)" (Mai 2004)"

"Schön recherchiert und beschrieben. Problem wird die abzusehende Berufung der BfA sein. Bitte unbedingt umgehend informieren! (Mai 2004)"

"Eine sehr wichtige Information für alle FBs. Übrigens auch von Gulp layouttechnisch klar und übersichtlich dargestellt. (Mai 2004)"

"Hoffentlich hat das Urteil Bestand (Mai 2004)"

"Sehr gut. Vielleicht hilfts. Eigentlich ist es peinlich, daß Juristen unserer unfähigen Regierung die Grenzen aufzeigen müssen. (Mai 2004)"

"Ein sehr erfreuliches Urteil für alle betroffenen Freiberufler. Lob an den Kollegen, der das Prozessrisiko in Kauf genommen hat, anstatt die unberechtigte Forderung zähneknirschend zu zahlen. Danke Herr Dr. Grunewald, für die zeitnahe Veröffentlichung dieser guten Nachricht. (Mai 2004)"

"Sehr informativ (Mai 2004)"

"Ihr Informationsangebot ist wie immer vorzüglich! DIE web-site für IT-Berater. (Mai 2004)"

"Ich finde es begrüssenswert, dass solche Gerichtsentscheidungen auf dieser Plattform zugänglich gemacht werden, damit man sich als Freiberufler gegen dieses "blöde und unsinnige" Gesetz wehren kann. (Mai 2004)"


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