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| Lebenslange Einkommenssicherung:
Finanziellen Ausfall bei Krankheit & Betriebsunterbrechung absichern
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(November 2006)
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Inhalt dieses Artikels:
Gesetzliche Absicherung durch Krankengeld |
Bei Negativeinkommen kein Krankengeldanspruch |
Private Absicherung durch Krankentagegeld |
Höhe des Krankentagegeldes gewinnabhängig |
Spezielle Absicherungsformen |
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| Autor: Ralph Günther, Versicherungsexperte
Eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder
eine Betriebsunterbrechung kann bei unzureichender Absicherung für
Selbstständige schnell zu einem existenzbedrohenden Risiko
werden. Das Einkommen fällt weg - die Fixkosten für Lebenshaltung,
Miete, Leasingraten oder Finanzierungen usw. laufen unverändert
weiter. Freiberufliche IT-Spezialisten schätzen ihren Einkommensverlust
bei einem krankheitsbedingten Ausfall auf 559 Euro pro Tag, ergab
eine aktuelle GULP-Umfrage.
Gleichzeitig ist der Großteil von ihnen in einem solchen Fall
nur mit einem Tagessatz zwischen 60 Euro bis 120 Euro abgesichert.
Hier klafft also eine deutliche Versorgungslücke.
Welche Ursachen die aufgezeigte Diskrepanz zwischen tatsächlichem
Einkommensausfall und niedrigerer Tagegeldabsicherung haben kann
und welche Absicherungsmöglichkeiten es für den IT-Experten
bei Arbeitsunfähigkeit und Betriebsunterbrechung gibt, erläutert
der Versicherungsexperte Ralph Günther für GULP.
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| Gesetzliche
Absicherung durch Krankengeld |
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| Etwas mehr als jeder Zehnte (15 %)
der befragten IT-Freiberufler hat einen Anspruch auf gesetzliches
Krankengeld. Wer als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter nicht
den erniedrigten, sondern den erhöhten Beitragssatz oder den
allgemeinen Beitragssatz zahlt, hat Anspruch auf Krankengeld. Beim
erhöhten Beitragssatz wird ab dem 22. Krankheitstag geleistet,
beim allgemeinen Beitragssatz erst ab dem 43. Tag. Allerdings bietet
nicht jede gesetzliche Krankenversicherung Karenzzeiten ab dem 22.
Tag an. Es gibt unterschiedliche Regelungen in den Satzungen der
einzelnen Kassen. Das Krankengeld wird maximal 78 Wochen (18 Monate)
in einem Zeitraum von drei Jahren (so genannte Blockfrist) gezahlt.
Das Tagegeld beträgt bei Angestellten 70 % des letzten beitragspflichtigen
Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 % vom letzten Netto. Zudem beschränkt
die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von monatlich 3.562,50 Euro (BBG
2006) den maximal zu versichernden Tagessatz zusätzlich. Bei
Selbstständigen und Freiberuflern wird bei der Ermittlung des
Einkommens i. d. R. auf den Gewinn vor Steuern abgestellt, d. h.
70 % vom Gewinn, jedoch maximal 70 % der BBG 2006: 3.562,50 Euro
x 0,7/30 Tage = maximal 83,13 Euro pro Tag.
Somit eignet sich das gesetzliche Krankengeld weder dafür,
die laufenden fixen Kosten (nur ein Teil des Gewinnes kann versichert
werden), noch den tatsächlichen durchschnittlichen Ausfall
von ca. 560 Euro pro Tag abzusichern. Diese Nachteile kann auch
der Umstand nicht aufwiegen, dass zusätzlich zum Krankengeld
während der Arbeitsunfähigkeit die Beiträge von der
Krankenkasse übernommen werden.
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| Bei
Negativeinkommen kein Krankengeldanspruch |
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| Ein weiteres Problem für gesetzlich
Krankengeldversicherte ergibt sich aus einem rechtskräftigen
Urteil des Bundessozialgerichtes vom 7.12.2004 (B 1 KR 17/04 R).
In diesem Urteil wurde festgestellt:
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dass sich das Krankengeld eines freiwillig in der gesetzlichen
Krankenversicherung versicherten hauptberuflich selbstständig
Erwerbstätigen (oder freiberuflich Tätigen, Anmerkung
des Verfassers) aus dem erzielten Arbeitseinkommen, nicht aus
der Bemessungsgrundlage bemisst und |
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dass freiwillig versicherte Selbstständige keinen Krankengeldanspruch
haben, wenn sie im maßgeblichen Bemessungszeitraum negatives
Einkommen erzielen. |
(Quelle: Bundessozialgericht
)
Das bedeutet z. B. für den Existenzgründer, dass er zwar
seinen Krankenversicherungsbeitrag aus mindestens 1.837,50 Euro
(Mindestbezugsgröße) bezahlen muss, jedoch bei niedrigerem
Einkommen oder Anlaufverlusten keinen oder nur einen geringen Tagegeldanspruch
hat!
Dennoch kann das gesetzliche Krankentagegeld zumindest eine sinnvolle
und wichtige Grundabsicherung sein. Es gibt keine Gesundheitsprüfung
bei Antragstellung, somit kann das gesetzliche Krankengeld auch
von Personen mit erheblichen Vorerkrankungen abgeschlossen werden.
Im Gegensatz dazu wird bei der Beantragung einer privaten Krankentagegeldversicherung
eine Risikoprüfung des Gesundheitszustandes (i. d. R. über
entsprechende Gesundheitsfragen im Antrag) durchgeführt. Dabei
kann es durch schwerwiegende Vorerkrankungen zu Ablehnungen, Ausschlüssen
oder Risikozuschlägen kommen.
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| Private
Absicherung durch Krankentagegeld |
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| Die weit größere Zahl der
befragten IT-Experten (ca. 56 %) sichert den Einkommensverlust zumindest
teilweise über das private Krankentagegeld ab. Das Krankentagegeld
bezahlt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit infolge
von Krankheit oder Unfall den vereinbarten Tagessatz. Dabei wird
für alle Wochentage, d. h. 30 Tage pro Monat geleistet. Kürzere
oder längere Karenzzeiten oder höhere Tagessätze
als 83,13 Euro sind im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung
möglich und durchaus üblich.
Das Krankentagegeld kann zusammen mit einer privaten Krankenvollversicherung
oder eigenständig als Zusatzversicherung (z. B. zur Aufstockung
des gesetzlichen Krankengeldes) abgeschlossen werden. Die Leistung
des Krankentagegeldes ist nicht auf 78 Wochen begrenzt, jedoch wird
auch beim privaten Krankentagegeld nur für vorübergehende
Arbeitsunfähigkeit geleistet. Wird beispielsweise eine Berufs-
oder Erwerbsunfähigkeit festgestellt, endet die Tagegeldzahlung.
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Hinweis:
Somit ersetzt das Krankentagegeld nicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung,
die ab dem Zeitpunkt leistet, wenn eine dauernde - also
nicht nur vorübergehende - Arbeitsunfähigkeit
festgestellt wird. |
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Der Leistungsumfang einer privaten Krankentagegeldversicherung
ist in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft
geregelt. Allen Krankentagegeldversicherungen liegen die Musterbedingungen
für die Krankentagegeldversicherung zu Grunde (kurz MB/KT).
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| Höhe
des Krankentagegeldes gewinnabhängig |
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| Doch auch das private Krankentagegeld
kann nicht den gesamten Umsatz inkl. Fixkosten absichern. Vielmehr
wird auch hier auf den Gewinn oder wie es im § 4 der Musterbedingungen
heißt, "auf das auf den Kalendertag umgerechnete, aus
der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen abgestellt.
Maßgebend ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate
vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit."
Beim Selbstständigen oder Freiberufler ist die exakte Einkommensermittlung
hingegen problematisch (Was zählt zum Nettoeinkommen?), insbesondere
dann, wenn es sich um einen Existenzgründer handelt bzw. keine
Vergangenheitswerte vorliegen. Es wird davon ausgegangen, dass zumindest
der Gewinn vor Steuern abgesichert werden kann. (Teilweise gibt
es bei den einzelnen Gesellschaften zu den MB/KT abweichende Regelungen,
wie das Tagegeld ermittelt wird.)
Für den etablierten IT-Experten kann diese Regelung ebenfalls
zu Problemen führen. Der Steuerpflichtige ist üblicherweise
bestrebt, seinen Gewinn im Rahmen des durchaus legalen steuerlichen
Gestaltungsspielraumes niedrig zu halten. Als Beispiel seien Steuermodelle,
eine Ansparrücklage oder andere Abschreibungen genannt. Der
steuerliche Gewinn in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit
ist jedoch die "Messlatte" für die Ermittlung des
maximal vom Versicherer zu zahlenden Tagegeldssatzes (unabhängig
von einem eventuell höheren im Versicherungsschein genannten
Tagessatz!). Dadurch bekommt jemand, der z.B. seinen Gewinn in einem
Jahr - steuerlich gesehen - stark reduziert, bei anschließender
Krankheit weniger Krankentagegeld bezahlt. Zu einem temporären
Gewinnrückgang kann es natürlich auch "unerwünschter
Weise", z. B. durch ein ausgefallenes Projekt oder einen säumigen
Auftraggeber, kommen.
Die fehlende Möglichkeit, den gesamten Umsatz inkl. Fixkosten
zu versichern, ist vermutlich ein entscheidender Grund für
die Diskrepanz zwischen dem tatsächlichem Absicherungsbedarf
von 559 Euro und dem durchschnittlich versicherten Tagesatz von
60 Euro bis 120 Euro bei der GULP
Umfrage.
Ebenfalls problematisch kann die Regelung der MB/KT für die
Arbeitsunfähigkeit im Ausland werden (z.B. während eines
Projektes im Ausland). Hierfür besteht prinzipiell kein Krankentagegeldanspruch.
(Ausnahme: Bei akut auftretenden Krankheiten und Unfällen Zahlung
(nur) für die Dauer eines stationären Aufenthaltes im
Krankenhaus). Teilweise gibt es zumindest für Europa abweichende
Bedingungen bei manchen Krankentagegeld-Versicherern.
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| Spezielle
Absicherungsformen |
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| Um den Nachteilen und der mangelnden
Versicherbarkeit der Fixkosten durch die herkömmlichen Kranken(tage)geldabsicherungen
entgegen zu wirken, wurden für die freien Berufe, insbesondere
für Ärzte, Anwälte und Steuerberater weitere Absicherungskonzepte
entwickelt. Hierbei wurde auch berücksichtigt, dass nicht nur
aufgrund von Krankheit und Unfall, sondern auch durch eine Betriebsunterbrechung
(z.B. aufgrund eines Sachschadens) ein erheblicher Einkommensverlust
entstehen kann.
Bekannt sind derartige Versicherungslösungen beispielsweise
unter den Bezeichnungen Praxisausfall-, Betriebskosten-, Ertragsausfall-,
Vertreterkosten-, Betriebsunterbrechungsversicherung oder Einkommenssicherung
für freie Berufe.
Da auch selbstständige IT-Experten und IT-Dienstleister ein
ähnliches Anforderungsprofil aufweisen, können diese Absicherungsformen
eine bedarfsgerechte Alternative zum gesetzlichen oder privaten
Krankentagegeld darstellen bzw. diese sinnvoll ergänzen.
Folgende Vorteile ergeben sich abhängig vom angebotenen Konzept:
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Der gesamte Umsatz ist versicherbar! D. h. die fortlaufenden
Betriebsausgaben, der in dieser Zeit entgangene Betriebsgewinn
und eventuell anfallende Schadensminderungskosten bei Sachschäden
werden ersetzt. |
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Der Versicherer zahlt eine Pauschalleistung pro Tag (keine
Kürzung des Tagegeldsatzes wie dies beim Krankengeld oder
privaten Krankentagegeld vorkommen kann). |
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Sehr hohe Tagessätze (800 Euro und mehr) sind versicherbar. |
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Eine Betriebsunterbrechung durch Sachschäden ist mitversichert. |
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Leistungsdauer bis zu 24 Monaten (104 Wochen) |
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Weltweiter Versicherungsschutz (z. B. bei langfristigen Projekten
im Ausland) |
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Leistung für anfallende Kosten bei Aufgabe der freiberuflichen/
selbstständigen Tätigkeit wegen völliger und
bleibender Arbeitsunfähigkeit oder Tod. |
Zum Teil sehen diese Konzepte auch eine vorteilhafte Reduzierung
der Karenzzeit z. B. bei stationärem Krankenhausaufenthalt
oder Unfall vor. Im Bereich der Betriebsunterbrechung wird sogar
meist ab dem ersten Tag geleistet.
Viele dieser Konzepte sind trotz des erweiterten Leistungsspektrums
zum Teil erheblich günstiger als die herkömmlichen Kranken(tage)geldabsicherungen.
Aber es gibt einige Punkte zu beachten: Aufgrund der Entstehung
zählen diese Versicherungskonzepte zur Sparte der Sachversicherungen.
Daher ist es wichtig, dass der Versicherer auf sein übliches
Recht zur Kündigung im Schadenfall verzichtet (so genannte
Kündigungsverzichtsklausel). Sonst könnte der Versicherer
bei häufigem Krankenstand (= Schadenfall) die Versicherung
außerordentlich kündigen.
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Hinweis: Im Gegensatz
zu den genannten Sonderformen verzichten private Krankentagegeldversicherer
i. d. R. nach 3 Jahren auf das Kündigungsrecht und
nach § 14 MB/KT sogar gänzlich, solange eine
Krankenvollversicherung für den Versicherungsnehmer
beim gleichen Versicherer besteht. |
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Darüber hinaus sollte der Versicherer auf Wartezeiten verzichten,
damit ab Beginn der Versicherung die Arbeitsunfähigkeit versichert
ist.
Abschließend sei noch erwähnt, dass sowohl bei den speziellen
Absicherungskonzepten wie auch bei der privaten Krankentagegeldversicherung
eine Risikoprüfung durch Fragen nach dem allgemeinen Gesundheitszustand
üblich sind. |
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