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Lebenslange Einkommenssicherung:

Finanziellen Ausfall bei Krankheit & Betriebsunterbrechung absichern

(November 2006)
Inhalt dieses Artikels:
Gesetzliche Absicherung durch Krankengeld | Bei Negativeinkommen kein Krankengeldanspruch | Private Absicherung durch Krankentagegeld | Höhe des Krankentagegeldes gewinnabhängig | Spezielle Absicherungsformen
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Autor: Ralph Günther, Versicherungsexperte

Eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder eine Betriebsunterbrechung kann bei unzureichender Absicherung für Selbstständige schnell zu einem existenzbedrohenden Risiko werden. Das Einkommen fällt weg - die Fixkosten für Lebenshaltung, Miete, Leasingraten oder Finanzierungen usw. laufen unverändert weiter. Freiberufliche IT-Spezialisten schätzen ihren Einkommensverlust bei einem krankheitsbedingten Ausfall auf 559 Euro pro Tag, ergab eine aktuelle GULP-Umfrage. Gleichzeitig ist der Großteil von ihnen in einem solchen Fall nur mit einem Tagessatz zwischen 60 Euro bis 120 Euro abgesichert. Hier klafft also eine deutliche Versorgungslücke.

Welche Ursachen die aufgezeigte Diskrepanz zwischen tatsächlichem Einkommensausfall und niedrigerer Tagegeldabsicherung haben kann und welche Absicherungsmöglichkeiten es für den IT-Experten bei Arbeitsunfähigkeit und Betriebsunterbrechung gibt, erläutert der Versicherungsexperte Ralph Günther für GULP.

 

Gesetzliche Absicherung durch Krankengeld nach oben
   

Etwas mehr als jeder Zehnte (15 %) der befragten IT-Freiberufler hat einen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Wer als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter nicht den erniedrigten, sondern den erhöhten Beitragssatz oder den allgemeinen Beitragssatz zahlt, hat Anspruch auf Krankengeld. Beim erhöhten Beitragssatz wird ab dem 22. Krankheitstag geleistet, beim allgemeinen Beitragssatz erst ab dem 43. Tag. Allerdings bietet nicht jede gesetzliche Krankenversicherung Karenzzeiten ab dem 22. Tag an. Es gibt unterschiedliche Regelungen in den Satzungen der einzelnen Kassen. Das Krankengeld wird maximal 78 Wochen (18 Monate) in einem Zeitraum von drei Jahren (so genannte Blockfrist) gezahlt.

Das Tagegeld beträgt bei Angestellten 70 % des letzten beitragspflichtigen Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 % vom letzten Netto. Zudem beschränkt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von monatlich 3.562,50 Euro (BBG 2006) den maximal zu versichernden Tagessatz zusätzlich. Bei Selbstständigen und Freiberuflern wird bei der Ermittlung des Einkommens i. d. R. auf den Gewinn vor Steuern abgestellt, d. h. 70 % vom Gewinn, jedoch maximal 70 % der BBG 2006: 3.562,50 Euro x 0,7/30 Tage = maximal 83,13 Euro pro Tag.

Somit eignet sich das gesetzliche Krankengeld weder dafür, die laufenden fixen Kosten (nur ein Teil des Gewinnes kann versichert werden), noch den tatsächlichen durchschnittlichen Ausfall von ca. 560 Euro pro Tag abzusichern. Diese Nachteile kann auch der Umstand nicht aufwiegen, dass zusätzlich zum Krankengeld während der Arbeitsunfähigkeit die Beiträge von der Krankenkasse übernommen werden.

 

 

Bei Negativeinkommen kein Krankengeldanspruch nach oben
   

Ein weiteres Problem für gesetzlich Krankengeldversicherte ergibt sich aus einem rechtskräftigen Urteil des Bundessozialgerichtes vom 7.12.2004 (B 1 KR 17/04 R). In diesem Urteil wurde festgestellt:

o dass sich das Krankengeld eines freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen (oder freiberuflich Tätigen, Anmerkung des Verfassers) aus dem erzielten Arbeitseinkommen, nicht aus der Bemessungsgrundlage bemisst und
o dass freiwillig versicherte Selbstständige keinen Krankengeldanspruch haben, wenn sie im maßgeblichen Bemessungszeitraum negatives Einkommen erzielen.

(Quelle: Bundessozialgericht externer Link)

Das bedeutet z. B. für den Existenzgründer, dass er zwar seinen Krankenversicherungsbeitrag aus mindestens 1.837,50 Euro (Mindestbezugsgröße) bezahlen muss, jedoch bei niedrigerem Einkommen oder Anlaufverlusten keinen oder nur einen geringen Tagegeldanspruch hat!

Dennoch kann das gesetzliche Krankentagegeld zumindest eine sinnvolle und wichtige Grundabsicherung sein. Es gibt keine Gesundheitsprüfung bei Antragstellung, somit kann das gesetzliche Krankengeld auch von Personen mit erheblichen Vorerkrankungen abgeschlossen werden. Im Gegensatz dazu wird bei der Beantragung einer privaten Krankentagegeldversicherung eine Risikoprüfung des Gesundheitszustandes (i. d. R. über entsprechende Gesundheitsfragen im Antrag) durchgeführt. Dabei kann es durch schwerwiegende Vorerkrankungen zu Ablehnungen, Ausschlüssen oder Risikozuschlägen kommen.

 

 

Private Absicherung durch Krankentagegeld nach oben
   

Die weit größere Zahl der befragten IT-Experten (ca. 56 %) sichert den Einkommensverlust zumindest teilweise über das private Krankentagegeld ab. Das Krankentagegeld bezahlt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall den vereinbarten Tagessatz. Dabei wird für alle Wochentage, d. h. 30 Tage pro Monat geleistet. Kürzere oder längere Karenzzeiten oder höhere Tagessätze als 83,13 Euro sind im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung möglich und durchaus üblich.

Das Krankentagegeld kann zusammen mit einer privaten Krankenvollversicherung oder eigenständig als Zusatzversicherung (z. B. zur Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes) abgeschlossen werden. Die Leistung des Krankentagegeldes ist nicht auf 78 Wochen begrenzt, jedoch wird auch beim privaten Krankentagegeld nur für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit geleistet. Wird beispielsweise eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit festgestellt, endet die Tagegeldzahlung.

Tipp Hinweis: Somit ersetzt das Krankentagegeld nicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die ab dem Zeitpunkt leistet, wenn eine dauernde - also nicht nur vorübergehende - Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird.

Der Leistungsumfang einer privaten Krankentagegeldversicherung ist in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft geregelt. Allen Krankentagegeldversicherungen liegen die Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung zu Grunde (kurz MB/KT).

 

Höhe des Krankentagegeldes gewinnabhängig nach oben
   

Doch auch das private Krankentagegeld kann nicht den gesamten Umsatz inkl. Fixkosten absichern. Vielmehr wird auch hier auf den Gewinn oder wie es im § 4 der Musterbedingungen heißt, "auf das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen abgestellt. Maßgebend ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit." Beim Selbstständigen oder Freiberufler ist die exakte Einkommensermittlung hingegen problematisch (Was zählt zum Nettoeinkommen?), insbesondere dann, wenn es sich um einen Existenzgründer handelt bzw. keine Vergangenheitswerte vorliegen. Es wird davon ausgegangen, dass zumindest der Gewinn vor Steuern abgesichert werden kann. (Teilweise gibt es bei den einzelnen Gesellschaften zu den MB/KT abweichende Regelungen, wie das Tagegeld ermittelt wird.)

Für den etablierten IT-Experten kann diese Regelung ebenfalls zu Problemen führen. Der Steuerpflichtige ist üblicherweise bestrebt, seinen Gewinn im Rahmen des durchaus legalen steuerlichen Gestaltungsspielraumes niedrig zu halten. Als Beispiel seien Steuermodelle, eine Ansparrücklage oder andere Abschreibungen genannt. Der steuerliche Gewinn in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit ist jedoch die "Messlatte" für die Ermittlung des maximal vom Versicherer zu zahlenden Tagegeldssatzes (unabhängig von einem eventuell höheren im Versicherungsschein genannten Tagessatz!). Dadurch bekommt jemand, der z.B. seinen Gewinn in einem Jahr - steuerlich gesehen - stark reduziert, bei anschließender Krankheit weniger Krankentagegeld bezahlt. Zu einem temporären Gewinnrückgang kann es natürlich auch "unerwünschter Weise", z. B. durch ein ausgefallenes Projekt oder einen säumigen Auftraggeber, kommen.

Die fehlende Möglichkeit, den gesamten Umsatz inkl. Fixkosten zu versichern, ist vermutlich ein entscheidender Grund für die Diskrepanz zwischen dem tatsächlichem Absicherungsbedarf von 559 Euro und dem durchschnittlich versicherten Tagesatz von 60 Euro bis 120 Euro bei der GULP Umfrage.

Ebenfalls problematisch kann die Regelung der MB/KT für die Arbeitsunfähigkeit im Ausland werden (z.B. während eines Projektes im Ausland). Hierfür besteht prinzipiell kein Krankentagegeldanspruch. (Ausnahme: Bei akut auftretenden Krankheiten und Unfällen Zahlung (nur) für die Dauer eines stationären Aufenthaltes im Krankenhaus). Teilweise gibt es zumindest für Europa abweichende Bedingungen bei manchen Krankentagegeld-Versicherern.

 

 

Spezielle Absicherungsformen nach oben
   

Um den Nachteilen und der mangelnden Versicherbarkeit der Fixkosten durch die herkömmlichen Kranken(tage)geldabsicherungen entgegen zu wirken, wurden für die freien Berufe, insbesondere für Ärzte, Anwälte und Steuerberater weitere Absicherungskonzepte entwickelt. Hierbei wurde auch berücksichtigt, dass nicht nur aufgrund von Krankheit und Unfall, sondern auch durch eine Betriebsunterbrechung (z.B. aufgrund eines Sachschadens) ein erheblicher Einkommensverlust entstehen kann.

Bekannt sind derartige Versicherungslösungen beispielsweise unter den Bezeichnungen Praxisausfall-, Betriebskosten-, Ertragsausfall-, Vertreterkosten-, Betriebsunterbrechungsversicherung oder Einkommenssicherung für freie Berufe.

Da auch selbstständige IT-Experten und IT-Dienstleister ein ähnliches Anforderungsprofil aufweisen, können diese Absicherungsformen eine bedarfsgerechte Alternative zum gesetzlichen oder privaten Krankentagegeld darstellen bzw. diese sinnvoll ergänzen.

Folgende Vorteile ergeben sich abhängig vom angebotenen Konzept:

o Der gesamte Umsatz ist versicherbar! D. h. die fortlaufenden Betriebsausgaben, der in dieser Zeit entgangene Betriebsgewinn und eventuell anfallende Schadensminderungskosten bei Sachschäden werden ersetzt.
o Der Versicherer zahlt eine Pauschalleistung pro Tag (keine Kürzung des Tagegeldsatzes wie dies beim Krankengeld oder privaten Krankentagegeld vorkommen kann).
o Sehr hohe Tagessätze (800 Euro und mehr) sind versicherbar.
o Eine Betriebsunterbrechung durch Sachschäden ist mitversichert.
o Leistungsdauer bis zu 24 Monaten (104 Wochen)
o Weltweiter Versicherungsschutz (z. B. bei langfristigen Projekten im Ausland)
o Leistung für anfallende Kosten bei Aufgabe der freiberuflichen/ selbstständigen Tätigkeit wegen völliger und bleibender Arbeitsunfähigkeit oder Tod.

Zum Teil sehen diese Konzepte auch eine vorteilhafte Reduzierung der Karenzzeit z. B. bei stationärem Krankenhausaufenthalt oder Unfall vor. Im Bereich der Betriebsunterbrechung wird sogar meist ab dem ersten Tag geleistet.

Viele dieser Konzepte sind trotz des erweiterten Leistungsspektrums zum Teil erheblich günstiger als die herkömmlichen Kranken(tage)geldabsicherungen. Aber es gibt einige Punkte zu beachten: Aufgrund der Entstehung zählen diese Versicherungskonzepte zur Sparte der Sachversicherungen. Daher ist es wichtig, dass der Versicherer auf sein übliches Recht zur Kündigung im Schadenfall verzichtet (so genannte Kündigungsverzichtsklausel). Sonst könnte der Versicherer bei häufigem Krankenstand (= Schadenfall) die Versicherung außerordentlich kündigen.

Tipp Hinweis: Im Gegensatz zu den genannten Sonderformen verzichten private Krankentagegeldversicherer i. d. R. nach 3 Jahren auf das Kündigungsrecht und nach § 14 MB/KT sogar gänzlich, solange eine Krankenvollversicherung für den Versicherungsnehmer beim gleichen Versicherer besteht.

Darüber hinaus sollte der Versicherer auf Wartezeiten verzichten, damit ab Beginn der Versicherung die Arbeitsunfähigkeit versichert ist.

Abschließend sei noch erwähnt, dass sowohl bei den speziellen Absicherungskonzepten wie auch bei der privaten Krankentagegeldversicherung eine Risikoprüfung durch Fragen nach dem allgemeinen Gesundheitszustand üblich sind.

 

 

Nähere Informationen bei Ralph Günther.
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2007 exali GmbH externer Link.

 




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