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Lebenslange Einkommenssicherung:

Berufsunfähigkeit – Versorgungslücke ermitteln

Teil 1 | Teil 2: Erwerbsphase absichern
(Dezember 2006)
Inhalt dieses Artikels:
Berufsunfähigkeitsversicherung | Dread Disease Versicherung | Berufsunfähig – was nun | Berechnung der Versorgungslücke | Fallbeispiel
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Autor: Harry Aschekowsky, Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)

Aktive Einkommenssicherung für IT-Freiberufler ist, zu jeder Zeit genügend Projekte in der Pipeline zu haben. Aber was ist, wenn der Freiberufler durch eine Krankheit oder einen Unfall aus dem aktiven Erwerbsleben, egal ob nur kurz, länger oder sogar dauerhaft, ausscheiden muss? Wer springt ein, um die entstehende finanzielle Lücke zu schließen? Der Verlust des Einkommens ist ein Risiko, das nur in den seltensten Fällen selbst geschultert werden kann. Dies ist faktisch nur möglich, wenn erhebliche Vermögenswerte vorhanden sind. Deshalb müssen die allermeisten Menschen Vorsorge treffen. Die Frage ist: WIE?

Dieser Frage geht Harry Aschekowsky, Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) und seit mehreren Jahren als selbstständiger Consultant für den Finanzdiensleister MLP tätig, für GULP nach. Er erläutert, wie GULP Leser ihre persönliche Versorgenslücke ermitteln können, um im Falle einer Berufsunfähigkeit (BU) passend abgesichert zu sein.

Erkranken Freiberufler für einen kurzfristigen Zeitraum, können die entstehenden finanziellen Lücken durch eine Kranken(tage)geld-Versicherung aufgefangen werden. Doch was passiert, wenn bei einer Erkrankung eine Heilung nicht absehbar ist? Der Anspruch auf Krankengeld (gesetzlich Versicherte) endet nach spätestens 18 Monaten. Krankentagegeld (privat Versicherte) hat zwar keine zeitliche Beschränkung, aber für beide Systeme entfällt die Leistungspflicht, wenn eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird.

Erfolgt die Feststellung eines Arztes, dass der Erkrankte oder das Unfallopfer im bisher ausgeübten Beruf auf unbestimmte Zeit nicht mehr als 50 % erwerbsfähig sein kann, entfällt die Kranken(tage)geldzahlung. (Theoretisch muss nach 18 Monaten Krankheit eine Entscheidung getroffen werden, in der Praxis wird meistens weit früher entschieden).

 

Berufsunfähigkeitsversicherung nach oben
   

In einem solchen Fall zahlt es sich aus, wenn der Freiberufler rechtzeitig eine BU-Versicherung abgeschlossen hat. Während die Leistungspflicht einer Unfallversicherung nur bei Unfällen greift, sichert die BU-Versicherung die Einschränkung bzw. den Verlust der Arbeitskraft auch infolge von Krankheit oder Kräfteverfall/Verschleiß mit ab. Nur in 2 % bis 4 % aller Fälle ist ein Unfall die Ursache für Berufsunfähigkeit. Somit ist die BU-Versicherung der Unfallversicherung in jedem Fall vorzuziehen.

Fast 30 % aller BU-Fälle haben inzwischen seelische Erkrankungen in allen möglichen Ausprägungen zum Hintergrund. Wenn ein so geartetes Krankheitsbild auftreten sollte, sind nahezu alle Berufsbilder betroffen. Auch andere, prozentual häufig auftretende Ursachen wie z. B. Wirbelsäulenleiden oder Tumore haben gravierende Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit des Einzelnen, unabhängig von der vorher ausgeübten Tätigkeit. Ca. 25 % aller Erwerbstätigen treten berufsunfähig ins Rentenalter ein, Männer etwas häufiger als Frauen; Tendenz steigend. Dennoch schätzt die Mehrheit der IT-Freiberufler das Risiko, berufsunfähig zu werden, als gering ein. Eine BU-Versicherung hat nur jeder Zweite von ihnen, so das Ergebnis einer GULP Umfrage.

 

 

Dread Disease Versicherung nach oben
   

Alternativ zur BU-Versicherung bieten einige Versicherer auch eine so genannte Dread Disease Versicherung an, die genau definierte Krankheitsbilder (über 30 Krankheiten) absichert. Bei Auftreten einer dieser Krankheiten kommt eine vorher festgelegte Versicherungssumme zur Auszahlung. Natürlich ist die Höhe dieser Summe von der Laufzeit der Absicherung und dem geleisteten Beitrag abhängig. Auch spielen Eintrittsalter und Geschlecht eine Rolle, daneben sind bestimmte Höchstgrenzen einzuhalten. Allerdings kann diese Versicherungsform gleich aus mehreren Gründen kein Ersatz zu einer BU-Versicherung sein:

o Keine lückenlose Absicherung der Ursachen von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
o Die Versicherungssumme kommt nur einmal zur Auszahlung (und muss dann alle zukünftigen Bedürfnisse decken).
o Beitrag relativ hoch und steuerlich nicht absetzbar.
 

 

Berufsunfähig – was nun nach oben
   

Wenn der behandelnde Arzt feststellt, dass BU vorliegt, sind mehrere Szenarien vorstellbar: 1) Der Freiberufler kann sich aus alternativen Einkommensquellen finanzieren. 2) Seine vorhandene Mittel reichen zeitlich begrenzt, aber nicht dauerhaft aus. 3) Es sind von vornherein keine bzw. zu wenig Mittel vorhanden.

BU kann ein kurz-, mittel- oder langfristig anhaltender Zustand sein. Selbst bei vorübergehender, v. a. aber andauernder BU muss sicher gestellt sein, dass neben dem aktuellen Bedarf die Altersvorsorge nicht gefährdet ist.

Ist der Berufsunfähige vermögend, sollte der Kapitalbedarf nicht zuletzt unter Berücksichtigung von großzügigen Reserven genau bekannt sein. Wenn dieses Wissen vorhanden ist, sind Mechanismen einzurichten, die das "Austrocknen" vorhandener alternativer Einkommensquellen verhindern (Struktur und Anlage = asset allocation des Vermögens, Sicherung gegen Inflation usw.).

Ist der Berufsunfähige nicht vermögend und denkt "Ich kann ja was anderes machen" oder "Meine Angehörigen oder der Staat sorgen für mich" begibt er sich in ein unkalkulierbares Risiko. Zum einen kann das Ausmaß der Einschränkung im Vorfeld nicht eingeschätzt werden. Zum anderen verlagert er etwaige Unterstützung auf andere, ohne nachhaltig zu wissen, ob diese Hilfe im konkreten Bedarfsfall und -zeitpunkt auch vorhanden ist. So leistet z. B. die gesetzliche Rente bei einer BU nur, wenn der Betroffene mindestens fünf Jahre in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versichert war und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat. (Dies gilt natürlich nur für IT-Selbstständige, die auch gesetzlich pflicht- oder freiwillig versichert sind.)

Außerdem: Die durchschnittliche Höhe von Erwerbsminderungsrenten liegt bei ca. 700 Euro (Quelle: VDR-Statistik 31.12.2003). Mehr als 57 % der Antragsteller werden abgelehnt. Zudem besteht ein so genanntes Verweisungsrecht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das bedeutet, jede Arbeit ist zumutbar und Betroffene können dazu verpflichtet werden, auch einfachste Tätigkeiten auszuüben, die weit unter ihrer Ausbildung und Qualifikation liegen. Wer als Selbstständiger Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung hat, kann diese mit folgendem MLP-Tool externer Link bewerten.

Freiberufler, deren finanzielle Mittel nur zeitlich begrenzt reichen oder die keine Mittel haben, um für den Notfall abgesichert zu sein, sollten unbedingt ihre Versorgungslücke berechnen, um diese rechtzeitig schließen zu können.

 

Berechnung der Versorgungslücke nach oben
   

Die Versorgungslücke setzt sich aus mehreren Parametern zusammen: Dauer und Höhe der benötigten Versorgung, Besteuerung, Inflation und bestehender Vorsorgebausteine.

o

Dauer der Versorgung
Die Versorgung besteht aus zwei Phasen: Die Zeit bis zum Ruhestand, die Erwerbsphase, und die Zeit vom Renteneintritt bis zum Ableben, die Ruhestandsphase.

Um den Bedarf in der Erwerbsphase zu ermitteln, sollte der Freiberufler wissen, wann er aus dem Erwerbsleben ausscheiden will. Gesetzlich definiert ist diese Phase bis Alter 65 Jahre. Bis zu diesem Zeitpunkt kann man sich auch gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit versichern (in naher Zukunft 67 Jahre, in ferner Zukunft evtl. 70 Jahre). Um den Ruhestandsbedarf zu definieren, muss überlegt werden, wie lange die Altersvorsorge vorhalten muss. Hierzu kann man die statistische Lebenserwartung heranziehen. Diese hängt vom aktuellen Alter und Geschlecht ab. Laut Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes 2002/2004 beträgt die Lebenserwartung für einen 30-jährigen Mann 77 Jahre, bei einer gleichaltrigen Frau liegt sie bei 82,2 Jahren. Laut Sterbetafel kann statistisch gesehen jeder zweite Mann in Deutschland wenigstens 78 Jahre alt werden. Jede zweite Frau kann sogar mindestens das 84. Lebensjahr erreichen. Da die Lebenserwartung zunimmt, muss auch die zukünftige Entwicklung beachtet werden. Tabellen, die diese Entwicklung berücksichtigen, sehen vor, dass z. B. ein heute 30-jähriger Mann, der mit 65 in Rente gehen will, seine Altersversorgung bis zum Alter 91, eine 30-jährige Frau bis zum Alter 94 planen sollte (Quelle: Sterbetafel der dt. Aktuarvereinigung 2004).

o Höhe der benötigten Versorgung
Eine individuelle Berechnung der Erwerbsphase untergliedert sich in
- Basisbedürfnisse (Essen, Trinken, Kleidung usw.)
- Krankenversicherungskosten
- Ausgaben für Wohnen (Miete plus Nebenkosten, Strom, Wasser etc., bei Wohneigentum Nebenkosten, Instandhaltung, Finanzierungskosten beachten)
- Aufwendungen für Altersvorsorge
- sonstige Kosten (Kommunikation, Mobilität, Versicherungen, Urlaub, Kindersparpläne, Hobbys, Bildung..)

Bis auf den Punkt Altersvorsorge werden die gleichen Kriterien zur Kalkulation der Ruhestandsphase herangezogen.

Tipp Hinweis: Der Aufwand für die Krankenversicherung muss mit einer Steigerungsrate kalkuliert werden. Es ist sehr schwierig, hier eine Prognose zu treffen. Die politische und demografische Entwicklung ist nur bedingt einschätzbar. Mit plus 3 % bis 5 % p. a. sollte gerechnet werden.
o

Besteuerung
a) Erwerbsphase:
Kommen BU-Renten zur Auszahlung, werden diese in Abhängigkeit von ihrer Laufzeit besteuert. Umso länger die Rente laufen könnte, umso höher ist der Steuersatz. Beispiel: Ein 40-jähriger wird berufsunfähig, seine BU-Rente ist bis zum Alter von 65 Jahren vereinbart, maximale Laufzeit also 25 Jahre. Damit sind 26 % der Rentenauszahlung zu versteuern, abzüglich Grundfreibetrag von 7.664 Euro per anno.

b) Ruhestandsphase:
Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Die Besteuerung richtet sich grundsätzlich nach Art und Höhe der Einkünfte. Steuerfreie Einkünfte (z.B. aus Lebens- und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen sind) sind ebenso wie der o. a. Grundfreibetrag von 7.664 Euro zu berücksichtigen. Mit einer pauschalen Reserve für steuerliche Abzüge in Höhe von 10 % bis 15 % auf die benötigte Nettorente kann näherungsweise gerechnet werden.

o Inflation
Die Inflationsrate betrug im 30-Jahres-Rückblick durchschnittlich 2,5 % pro Jahr. Natürlich kann man nicht wissen, wie sich die Geldentwertung in der Zukunft verhält, deshalb ist es empfehlenswert, sich am Vergangenheitswert zu orientieren.
o Vorhandene Versorgung
a) Wie sieht die Abdeckung der Erwerbsphase aus?
Welche Spartöpfe sind vorhanden und können jederzeit verwendet werden? Mit welchen Renditen kann gerechnet werden? Sind BU-Versicherungen vorhanden? In welcher Höhe? Mit welcher Laufzeit? Haben diese einen Inflationsschutz in Form von garantierten Erhöhungen der BU-Rente?

b) Wie sieht die Abdeckung der Ruhestandsphase aus?
Welche Versicherungs- und Vermögensbausteine sind vorhanden und nur für diesen Zweck vorgesehen? Mit welchen Renditen kann gerechnet werden? Wann werden diese und in welcher Höhe zur Verfügung stehen? Von wem werden diese Bausteine bei BU weiterhin bespart oder sogar aufgestockt? Ist die Inflation bis ins hohe Alter berücksichtigt?

Die Höhe einer möglichen Versorgungslücke und damit verbunden die Höhe einer Sparrate, die diese Lücke schließen kann, hängt ganz entscheidend davon ab, welche Renditeerwartungen an die verschiedenen Sparformen geknüpft werden können. Aufgrund der Vielzahl an verschiedenen Anlageformen, hier nur exemplarisch eine Übersicht über die klassischen Anlagearten:

Anlageform Renditeerwartung in %
Geldmarkt 2 bis 4
Festverzinsliche Wertpapiere (national) 3 bis 5
Festverzinsliche Wertpapiere (international) 4 bis 6
Aktien 6 bis 8
Immobilien (schwierig zu bestimmen, da objektabhängig) 1 bis 3
Klassische Lebens-/Rentenversicherung 4 bis 5
Fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung 5 bis 7

Die Ermittlung der Versorgungslücke ist durch die Vielzahl von zu beachtenden Parametern relativ komplex. Darüber hinaus handelt es sich immer um eine Bestandsaufnahme, die es in regelmäßigen Abständen zu überprüfen gilt (geänderte Lebensplanung, veränderte Bedürfnisse, rechtliche Änderungen, Überprüfung der Renditeerwartungen usw.). Empfehlenswert ist dies alle zwei Jahre oder vorzeitig, wenn dies geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen erfordern. Ein hilfreiches Tool, um ein Gefühl für Ihre Versorgungslücke im Alter zu bekommen, finden Sie bei MLP externer Link.

 

 

Fallbeispiel nach oben
   

Zur Veranschaulichung noch folgendes, fiktives Fallbeispiel: Karl Schneider (Name frei erfunden) ist 47 Jahre alt, verheiratet und arbeitet als IT-Freiberufler. Bevor er einen Hauskauf plant, hat er sich mit seiner Absicherungssituation befasst:

o Dauer der Erwerbsphase: 18 Jahre (bis Alter 65)
o Dauer der Ruhestandsphase: 23 Jahre (nach DAV 2004 R), bis Alter 88
o Bedarf in der Erwerbsphase: 3.000 Euro monatlich
o Bedarf bei Berufsunfähigkeit: 2.600 Euro monatlich (Wegfall von 400 Euro, die Sparraten werden von Versicherungen übernommen)
o Bedarf im Ruhestand: 2.400 Euro monatlich
o Inflationsrate berücksichtigt: 2,5 %
o Besteuerung: Abzüge in Höhe von ca. 10 % sind eingeplant
o Vorhandene Versorgung: Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.950 Euro monatlich, Besparung einer Lebensversicherung, einer Rentenversicherung und eines Fondssparplanes mit jeweils 200 Euro/Monat, Anspruch auf gesetzliche Rente aus früheren Jahren 450 Euro, eine vermietete Wohnung mit Wert 150.000 Euro überschrieben, der Nießbrauch liegt bei der Mutter.
 
   
Fallbeispiel  
   

Ergebnis:
Herr Schneider hat sowohl in der Erwerbs- als auch in der Ruhestandsphase noch Lücken. Erwerbsphase: Er sollte seine BU-Versicherung aufstocken, denn sein Bedarf von 2.600 Euro und die bestehende Absicherung weichen um 650 Euro voneinander ab. Dabei sollte er dringend beachten, dass sich im BU-Fall die Inflationsschere öffnet (Seine bestehenden 1.950 Euro werden bei Berufsunfähigkeit nicht garantiert angehoben). Die Altersvorsorge im BU-Fall ist sehr gefährdet. Der Bedarf von 3.743 Euro in 18 Jahren (aus heutiger Sicht die geplanten 2.400 Euro) ist nur mit 1.930 Euro (die Lebens-, die Rentenversicherung und die gesetzl. Rente kommen zur Auszahlung) gedeckt. Die Wohnung kann nicht eingeplant werden. Die Ruhestandsphase wäre trotz der Unterstützung durch den möglichen Verkauf der Wohnung nicht ausfinanziert. Angenommen, Herr Schneider vereinbart neue Sparbausteine, die die Lücken füllen sollen, mit durchschnittlich 4,5 % Rendite p. a., dann müsste er noch rund 500 Euro für seine Altersversorgung aufwenden.

Um steuerliche Vorteile zu nutzen, könnte Herr Schneider eine Basisrente vereinbaren und diese mit 1.500 Euro monatlicher BU-Zusatzversicherung (BUZ) koppeln. Seinen BU-Altvertrag könnte er um rund 800 Euro kürzen und mit den 200 Euro zusätzlich das Fondssparen fürs Alter weiterführen. Die neuen 1.500 Euro sollten im Bedarfsfall garantiert um 3 % steigen. Damit kann er der Inflationsschere wirksam begegnen.

Die Basisrente sollte mit rund 500 Euro pro Monat bespart werden, die jährlich mit 2,5 % angehoben werden sollten. Als einziger Baustein von Herrn Schneider würde die Basisrente auf alle Fälle lebenslang ausbezahlt, ein mögliches hohes Alter stellt kein Problem dar. Die Altersvorsorge im BU-Fall kann ausfinanziert werden, wenn mit einem Versicherer vereinbart werden kann, die Beiträge weiter zu bezahlen und diese jedes Jahr um einen fest definierten Prozentsatz anzuheben. Dieser sogenannte Airbag-Effekt, d. h. die ursprünglich geplante Rentenhöhe wird bei BU verstärkt, gleicht die ausbleibende Eigenvorsorge aus. Da der Airbag-Effekt in den schon bestehenden Bausteinen nicht vorhanden ist, muss er im neuen Baustein mit 10 % p. a. den Ausgleich erbringen.

Wie bestehende Versorgungslücken geschloßen werden können und anhand welcher Qualitätskriterien Sie gute Versicherungslösungen erkennen, lesen Sie im dritten Teil der Serie "Lebenslange Einkommenssicherung".

 
 
Haftungsausschluss
   
1. Die Inhalte stellen lediglich allgemeine Informationen dar, die von Dipl.-Wirtschaftsingenieur Harry Aschekowsky zur Verfügung gestellt werden. Sie haben nicht den Charakter einer individuellen Finanzberatung und sind nicht dazu geeignet, eine solche im Einzelfall zu ersetzen. Trotz aller Sorgfalt können diese Informationen Fehler oder Unrichtigkeiten enthalten. Harry Aschekowsky übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
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Eine persönliche Berechnung Ihrer individuellen Versorgungslücke und weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim Autor Harry Aschekowsky. Herr Aschekowsky arbeitet seit zwölf Jahren als selbstständiger Consultant mit der MLP AG zusammen. Er berät überwiegend Freiberufler und Selbständige in allen finanziellen Fragen, erarbeitet Lösungen und setzt diese auch um.

Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2006 Harry Aschekowsky

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Es werden Denkrichtungen der Vorsorge gegeben. (Dezember 2006)"

"Als Information gut. (Dezember 2006)"


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