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| Lebenslange Einkommenssicherung:
Berufsunfähigkeit – Versorgungslücke
ermitteln
Teil 1 | Teil
2: Erwerbsphase absichern |
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(Dezember 2006)
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Inhalt dieses Artikels:
Berufsunfähigkeitsversicherung
| Dread Disease Versicherung
| Berufsunfähig – was
nun | Berechnung der Versorgungslücke
| Fallbeispiel |
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| Autor: Harry Aschekowsky, Dipl.-Wirtschaftsingenieur
(FH)
Aktive Einkommenssicherung für IT-Freiberufler ist,
zu jeder Zeit genügend Projekte in der Pipeline zu haben. Aber
was ist, wenn der Freiberufler durch eine Krankheit oder einen Unfall
aus dem aktiven Erwerbsleben, egal ob nur kurz, länger oder
sogar dauerhaft, ausscheiden muss? Wer springt ein, um die entstehende
finanzielle Lücke zu schließen? Der Verlust des Einkommens
ist ein Risiko, das nur in den seltensten Fällen selbst geschultert
werden kann. Dies ist faktisch nur möglich, wenn erhebliche
Vermögenswerte vorhanden sind. Deshalb müssen die allermeisten
Menschen Vorsorge treffen. Die Frage ist: WIE?
Dieser Frage geht Harry Aschekowsky, Dipl.-Wirtschaftsingenieur
(FH) und seit mehreren Jahren als selbstständiger Consultant
für den Finanzdiensleister MLP tätig, für GULP nach.
Er erläutert, wie GULP Leser ihre persönliche Versorgenslücke
ermitteln können, um im Falle einer Berufsunfähigkeit
(BU) passend abgesichert zu sein.
Erkranken Freiberufler für einen kurzfristigen Zeitraum, können
die entstehenden finanziellen Lücken durch eine Kranken(tage)geld-Versicherung
aufgefangen werden. Doch was passiert, wenn bei einer Erkrankung
eine Heilung nicht absehbar ist? Der Anspruch auf Krankengeld (gesetzlich
Versicherte) endet nach spätestens 18 Monaten. Krankentagegeld
(privat Versicherte) hat zwar keine zeitliche Beschränkung,
aber für beide Systeme entfällt die Leistungspflicht,
wenn eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird.
Erfolgt die Feststellung eines Arztes, dass der Erkrankte oder
das Unfallopfer im bisher ausgeübten Beruf auf unbestimmte
Zeit nicht mehr als 50 % erwerbsfähig sein kann, entfällt
die Kranken(tage)geldzahlung. (Theoretisch muss nach 18 Monaten
Krankheit eine Entscheidung getroffen werden, in der Praxis wird
meistens weit früher entschieden). |
| Berufsunfähigkeitsversicherung |
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| In einem solchen Fall zahlt es sich
aus, wenn der Freiberufler rechtzeitig eine BU-Versicherung
abgeschlossen hat. Während die Leistungspflicht einer Unfallversicherung
nur bei Unfällen greift, sichert die BU-Versicherung die Einschränkung
bzw. den Verlust der Arbeitskraft auch infolge von Krankheit oder
Kräfteverfall/Verschleiß mit ab. Nur in 2 % bis 4 % aller
Fälle ist ein Unfall die Ursache für Berufsunfähigkeit.
Somit ist die BU-Versicherung der Unfallversicherung in jedem Fall
vorzuziehen.
Fast 30 % aller BU-Fälle haben inzwischen seelische
Erkrankungen in allen möglichen Ausprägungen zum Hintergrund.
Wenn ein so geartetes Krankheitsbild auftreten sollte, sind nahezu
alle Berufsbilder betroffen. Auch andere, prozentual häufig
auftretende Ursachen wie z. B. Wirbelsäulenleiden oder Tumore
haben gravierende Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit des
Einzelnen, unabhängig von der vorher ausgeübten Tätigkeit.
Ca. 25 % aller Erwerbstätigen treten berufsunfähig ins
Rentenalter ein, Männer etwas häufiger als Frauen; Tendenz
steigend. Dennoch schätzt die Mehrheit der IT-Freiberufler
das Risiko, berufsunfähig zu werden, als gering ein. Eine BU-Versicherung
hat nur jeder Zweite von ihnen, so das Ergebnis einer GULP
Umfrage.
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| Berufsunfähig
– was nun |
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| Wenn der behandelnde Arzt feststellt,
dass BU vorliegt, sind mehrere Szenarien vorstellbar: 1) Der Freiberufler
kann sich aus alternativen Einkommensquellen finanzieren. 2) Seine
vorhandene Mittel reichen zeitlich begrenzt, aber nicht dauerhaft
aus. 3) Es sind von vornherein keine bzw. zu wenig Mittel vorhanden.
| BU kann ein kurz-, mittel-
oder langfristig anhaltender Zustand sein. Selbst bei
vorübergehender, v. a. aber andauernder BU muss sicher
gestellt sein, dass neben dem aktuellen Bedarf die Altersvorsorge
nicht gefährdet ist. |
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Ist der Berufsunfähige vermögend, sollte der Kapitalbedarf
nicht zuletzt unter Berücksichtigung von großzügigen
Reserven genau bekannt sein. Wenn dieses Wissen vorhanden ist, sind
Mechanismen einzurichten, die das "Austrocknen" vorhandener
alternativer Einkommensquellen verhindern (Struktur und Anlage =
asset allocation des Vermögens, Sicherung gegen Inflation usw.).
Ist der Berufsunfähige nicht vermögend und denkt "Ich
kann ja was anderes machen" oder "Meine Angehörigen
oder der Staat sorgen für mich" begibt er sich in ein
unkalkulierbares Risiko. Zum einen kann das Ausmaß der Einschränkung
im Vorfeld nicht eingeschätzt werden. Zum anderen verlagert
er etwaige Unterstützung auf andere, ohne nachhaltig zu wissen,
ob diese Hilfe im konkreten Bedarfsfall und -zeitpunkt auch vorhanden
ist. So leistet z. B. die gesetzliche Rente bei einer BU nur, wenn
der Betroffene mindestens fünf Jahre in der Gesetzlichen Rentenversicherung
(GRV) versichert war und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt
der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge
gezahlt hat. (Dies gilt natürlich nur für IT-Selbstständige,
die auch gesetzlich pflicht- oder freiwillig versichert sind.)
Außerdem: Die durchschnittliche Höhe von Erwerbsminderungsrenten
liegt bei ca. 700 Euro (Quelle: VDR-Statistik 31.12.2003). Mehr
als 57 % der Antragsteller werden abgelehnt. Zudem besteht ein so
genanntes Verweisungsrecht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das
bedeutet, jede Arbeit ist zumutbar und Betroffene können dazu
verpflichtet werden, auch einfachste Tätigkeiten auszuüben,
die weit unter ihrer Ausbildung und Qualifikation liegen. Wer als
Selbstständiger Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung
hat, kann diese mit folgendem MLP-Tool
bewerten.
Freiberufler, deren finanzielle Mittel nur zeitlich begrenzt reichen
oder die keine Mittel haben, um für den Notfall abgesichert
zu sein, sollten unbedingt ihre Versorgungslücke berechnen,
um diese rechtzeitig schließen zu können. |
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| Berechnung
der Versorgungslücke |
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| Die Versorgungslücke setzt sich
aus mehreren Parametern zusammen: Dauer und Höhe der benötigten
Versorgung, Besteuerung, Inflation und bestehender Vorsorgebausteine.
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Dauer der Versorgung
Die Versorgung besteht aus zwei Phasen: Die Zeit bis zum Ruhestand,
die Erwerbsphase, und die Zeit vom Renteneintritt
bis zum Ableben, die Ruhestandsphase.
Um den Bedarf in der Erwerbsphase zu ermitteln,
sollte der Freiberufler wissen, wann er aus dem Erwerbsleben
ausscheiden will. Gesetzlich definiert ist diese Phase bis
Alter 65 Jahre. Bis zu diesem Zeitpunkt kann man sich auch
gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit versichern (in
naher Zukunft 67 Jahre, in ferner Zukunft evtl. 70 Jahre).
Um den Ruhestandsbedarf zu definieren, muss
überlegt werden, wie lange die Altersvorsorge vorhalten
muss. Hierzu kann man die statistische Lebenserwartung heranziehen.
Diese hängt vom aktuellen Alter und Geschlecht ab. Laut
Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes 2002/2004 beträgt
die Lebenserwartung für einen 30-jährigen Mann 77
Jahre, bei einer gleichaltrigen Frau liegt sie bei 82,2 Jahren.
Laut Sterbetafel kann statistisch gesehen jeder zweite Mann
in Deutschland wenigstens 78 Jahre alt werden. Jede zweite
Frau kann sogar mindestens das 84. Lebensjahr erreichen. Da
die Lebenserwartung zunimmt, muss auch die zukünftige
Entwicklung beachtet werden. Tabellen, die diese Entwicklung
berücksichtigen, sehen vor, dass z. B. ein heute 30-jähriger
Mann, der mit 65 in Rente gehen will, seine Altersversorgung
bis zum Alter 91, eine 30-jährige Frau bis zum Alter
94 planen sollte (Quelle: Sterbetafel der dt. Aktuarvereinigung
2004). |
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Höhe der benötigten Versorgung
Eine individuelle Berechnung der Erwerbsphase untergliedert
sich in
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Basisbedürfnisse (Essen, Trinken, Kleidung usw.) |
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Krankenversicherungskosten |
| - |
Ausgaben für Wohnen (Miete plus Nebenkosten, Strom,
Wasser etc., bei Wohneigentum Nebenkosten, Instandhaltung,
Finanzierungskosten beachten) |
| - |
Aufwendungen für Altersvorsorge |
| - |
sonstige Kosten (Kommunikation, Mobilität, Versicherungen,
Urlaub, Kindersparpläne, Hobbys, Bildung..) |
Bis auf den Punkt Altersvorsorge werden die gleichen Kriterien
zur Kalkulation der Ruhestandsphase herangezogen.
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Hinweis: Der Aufwand
für die Krankenversicherung muss mit einer Steigerungsrate
kalkuliert werden. Es ist sehr schwierig, hier eine Prognose
zu treffen. Die politische und demografische Entwicklung
ist nur bedingt einschätzbar. Mit plus 3 % bis 5
% p. a. sollte gerechnet werden. |
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Besteuerung
a) Erwerbsphase:
Kommen BU-Renten zur Auszahlung, werden diese in Abhängigkeit
von ihrer Laufzeit besteuert. Umso länger die Rente laufen
könnte, umso höher ist der Steuersatz. Beispiel:
Ein 40-jähriger wird berufsunfähig, seine BU-Rente
ist bis zum Alter von 65 Jahren vereinbart, maximale Laufzeit
also 25 Jahre. Damit sind 26 % der Rentenauszahlung zu versteuern,
abzüglich Grundfreibetrag von 7.664 Euro per anno.
b) Ruhestandsphase:
Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Die Besteuerung
richtet sich grundsätzlich nach Art und Höhe der
Einkünfte. Steuerfreie Einkünfte (z.B. aus Lebens-
und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen sind)
sind ebenso wie der o. a. Grundfreibetrag von 7.664 Euro zu
berücksichtigen. Mit einer pauschalen Reserve für
steuerliche Abzüge in Höhe von 10 % bis 15 % auf
die benötigte Nettorente kann näherungsweise gerechnet
werden. |
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Inflation
Die Inflationsrate betrug im 30-Jahres-Rückblick durchschnittlich
2,5 % pro Jahr. Natürlich kann man nicht wissen, wie sich
die Geldentwertung in der Zukunft verhält, deshalb ist
es empfehlenswert, sich am Vergangenheitswert zu orientieren. |
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Vorhandene Versorgung
a) Wie sieht die Abdeckung der Erwerbsphase aus?
Welche Spartöpfe sind vorhanden und können jederzeit
verwendet werden? Mit welchen Renditen kann gerechnet werden?
Sind BU-Versicherungen vorhanden? In welcher Höhe? Mit
welcher Laufzeit? Haben diese einen Inflationsschutz in Form
von garantierten Erhöhungen der BU-Rente?
b) Wie sieht die Abdeckung der Ruhestandsphase aus?
Welche Versicherungs- und Vermögensbausteine sind vorhanden
und nur für diesen Zweck vorgesehen? Mit welchen Renditen
kann gerechnet werden? Wann werden diese und in welcher Höhe
zur Verfügung stehen? Von wem werden diese Bausteine
bei BU weiterhin bespart oder sogar aufgestockt? Ist die Inflation
bis ins hohe Alter berücksichtigt?
Die Höhe einer möglichen Versorgungslücke
und damit verbunden die Höhe einer Sparrate, die diese
Lücke schließen kann, hängt ganz entscheidend
davon ab, welche Renditeerwartungen an die verschiedenen Sparformen
geknüpft werden können. Aufgrund der Vielzahl an
verschiedenen Anlageformen, hier nur exemplarisch eine Übersicht
über die klassischen Anlagearten:
| Anlageform
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Renditeerwartung in % |
| Geldmarkt |
2 bis 4 |
| Festverzinsliche
Wertpapiere (national) |
3 bis 5 |
| Festverzinsliche
Wertpapiere (international) |
4 bis 6 |
| Aktien |
6 bis 8 |
| Immobilien (schwierig
zu bestimmen, da objektabhängig) |
1 bis 3 |
| Klassische Lebens-/Rentenversicherung
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4 bis 5 |
| Fondsgebundene
Lebens-/Rentenversicherung |
5 bis 7 |
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Die Ermittlung der Versorgungslücke ist durch die Vielzahl
von zu beachtenden Parametern relativ komplex. Darüber
hinaus handelt es sich immer um eine Bestandsaufnahme, die
es in regelmäßigen Abständen zu überprüfen
gilt (geänderte Lebensplanung, veränderte Bedürfnisse,
rechtliche Änderungen, Überprüfung der Renditeerwartungen
usw.). Empfehlenswert ist dies alle zwei Jahre oder vorzeitig,
wenn dies geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen erfordern.
Ein hilfreiches Tool, um ein Gefühl für Ihre Versorgungslücke
im Alter zu bekommen, finden Sie bei MLP
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| Fallbeispiel |
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Zur Veranschaulichung noch folgendes, fiktives Fallbeispiel:
Karl Schneider (Name frei erfunden) ist 47 Jahre alt, verheiratet
und arbeitet als IT-Freiberufler. Bevor er einen Hauskauf plant,
hat er sich mit seiner Absicherungssituation befasst:
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Dauer der Erwerbsphase: 18 Jahre (bis Alter 65) |
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Dauer der Ruhestandsphase: 23 Jahre (nach DAV 2004 R), bis
Alter 88 |
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Bedarf in der Erwerbsphase: 3.000 Euro monatlich |
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Bedarf bei Berufsunfähigkeit: 2.600 Euro monatlich (Wegfall
von 400 Euro, die Sparraten werden von Versicherungen übernommen) |
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Bedarf im Ruhestand: 2.400 Euro monatlich |
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Inflationsrate berücksichtigt: 2,5 % |
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Besteuerung: Abzüge in Höhe von ca. 10 % sind eingeplant |
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Vorhandene Versorgung: Berufsunfähigkeitsversicherung
mit 1.950 Euro monatlich, Besparung einer Lebensversicherung,
einer Rentenversicherung und eines Fondssparplanes mit jeweils
200 Euro/Monat, Anspruch auf gesetzliche Rente aus früheren
Jahren 450 Euro, eine vermietete Wohnung mit Wert 150.000 Euro
überschrieben, der Nießbrauch liegt bei der Mutter. |
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| Ergebnis:
Herr Schneider hat sowohl in der Erwerbs- als auch in der Ruhestandsphase
noch Lücken. Erwerbsphase: Er sollte seine BU-Versicherung
aufstocken, denn sein Bedarf von 2.600 Euro und die bestehende Absicherung
weichen um 650 Euro voneinander ab. Dabei sollte er dringend beachten,
dass sich im BU-Fall die Inflationsschere öffnet
(Seine bestehenden 1.950 Euro werden bei Berufsunfähigkeit
nicht garantiert angehoben). Die Altersvorsorge im BU-Fall ist sehr
gefährdet. Der Bedarf von 3.743 Euro in 18 Jahren (aus heutiger
Sicht die geplanten 2.400 Euro) ist nur mit 1.930 Euro (die Lebens-,
die Rentenversicherung und die gesetzl. Rente kommen zur Auszahlung)
gedeckt. Die Wohnung kann nicht eingeplant werden. Die Ruhestandsphase
wäre trotz der Unterstützung durch den möglichen
Verkauf der Wohnung nicht ausfinanziert. Angenommen, Herr Schneider
vereinbart neue Sparbausteine, die die Lücken füllen sollen,
mit durchschnittlich 4,5 % Rendite p. a., dann müsste er noch
rund 500 Euro für seine Altersversorgung aufwenden.
Um steuerliche Vorteile zu nutzen, könnte
Herr Schneider eine Basisrente vereinbaren und diese mit 1.500 Euro
monatlicher BU-Zusatzversicherung (BUZ) koppeln. Seinen BU-Altvertrag
könnte er um rund 800 Euro kürzen und mit den 200 Euro
zusätzlich das Fondssparen fürs Alter weiterführen.
Die neuen 1.500 Euro sollten im Bedarfsfall garantiert um 3 % steigen.
Damit kann er der Inflationsschere wirksam begegnen.
Die Basisrente sollte mit rund 500 Euro pro Monat bespart werden,
die jährlich mit 2,5 % angehoben werden sollten. Als einziger
Baustein von Herrn Schneider würde die Basisrente auf alle
Fälle lebenslang ausbezahlt, ein mögliches hohes Alter
stellt kein Problem dar. Die Altersvorsorge im BU-Fall kann ausfinanziert
werden, wenn mit einem Versicherer vereinbart werden kann, die Beiträge
weiter zu bezahlen und diese jedes Jahr um einen fest definierten
Prozentsatz anzuheben. Dieser sogenannte Airbag-Effekt,
d. h. die ursprünglich geplante Rentenhöhe wird bei BU
verstärkt, gleicht die ausbleibende Eigenvorsorge aus. Da der
Airbag-Effekt in den schon bestehenden Bausteinen nicht vorhanden
ist, muss er im neuen Baustein mit 10 % p. a. den Ausgleich erbringen.
Wie bestehende Versorgungslücken geschloßen werden können
und anhand welcher Qualitätskriterien Sie gute Versicherungslösungen
erkennen, lesen Sie im dritten Teil der Serie "Lebenslange
Einkommenssicherung".
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Jahren als selbstständiger Consultant mit der MLP
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2006 Harry Aschekowsky
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