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Aus der Praxis: Ein "Fehltritt" ohne böse finanzielle Folgen

(September 2007)

Inhalt dieses Artikels:
Ein Unfall im Urlaub | Zum Glück: Versichert! | Und der IT-Freiberufler? | Drei besondere Bedingungen | Kleine Checkliste

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Autor: Ralph Günther, Versicherungsexperte

Keiner ist davor gefeit: Ganz plötzlich ist man länger krank oder kann aufgrund einer Verletzung mehrere Wochen nicht arbeiten. Auch, wenn viele selbstständige IT-Dienstleister ihr persönliches Ausfallrisiko durchaus realistisch beurteilen, sichern sie sich häufig dagegen nur unzureichend oder überhaupt nicht ab. Nach dem trügerischen Motto "Mir passiert schon nichts" nehmen sie im Schadensfall den finanziellen Ruin in Kauf.

Wer sich dagegen beizeiten um eine IT-Einkommenssicherung (IT-EKS) gekümmert hat, dem bleiben zumindest die finanziellen Sorgen erspart. Der Versicherungsexperte Ralph Günther beschreibt einen Fall aus der Praxis, in dem ein IT-Freiberufler noch Glück im Unglück hatte: Er hatte nämlich vor der falschen Entscheidung, sich als Fußballer zu versuchen, eine richtige getroffen.

 

Ein Unfall im Urlaub nach oben
   

Eine verdiente Auszeit zwischen zwei Projekten: Anfang des Jahres machte ein freiberuflicher IT-Experte aus dem süddeutschen Raum mit seiner Familie Urlaub in Mexiko. Drei Tage vor Rückflug spielte er mit seinem jüngsten Sohn Fußball auf einem Bolzplatz. Mit fatalen Folgen, denn der Vater knickte ein und zog sich am rechten Fuß eine komplizierte Fraktur zu. Wieder in Deutschland stellte der Arzt eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit von mehr als acht Wochen in Aussicht.

 

 

Zum Glück: Versichert! nach oben
   

Der Abschluss war fast noch "druckfrisch": Drei Monate vor dem Unfall hatte der IT-Experte eine IT-EKS abgeschlossen. Im Rahmen des Vertrages waren ein Tagessatz von 350 Euro bei einer Karenzzeit von 42 Tagen beantragt worden. Der verhinderte Fußballer war sehr unsicher, ob der Versicherer aufgrund der Kürze des bestehenden Vertragsverhältnisses bereits die besprochen Leistungen erbringen würde. In jedem Fall meldete er den Unfallschaden fristgerecht – zu seinem Glück, wie sich bald schon herausstellte.

Das Protokoll einer Schadenabwicklung
- Ärztliche Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit (kurz AU) seit 21.02.2007 (erste Diagnose bis 08.04.2007).
- 01.03.2007 Meldung der Arbeitsunfähigkeit per Mail an den Versicherer.
- 07.03.2007 Rücksendung Schadenanzeige per Fax.
- 19.03.2007 Versicherer fragt beim Arzt an, wie lange die AU voraussichtlich dauern wird.
- 27.03.2007 bereits erste Abrechnung (für Zeitraum 21.02. bis 31.03.2007 ) in Höhe von über 1.300 Euro.
- 28.03.2007 Ablauf der Karenzfrist (42 Tage, jedoch Verkürzung um 7 Tage da AU aufgrund von Unfall)!
- Aufgrund des hohen versicherten Tagessatzes von 350 Euro wünscht der Versicherer zur Überprüfung der Versicherungssumme buchhalterische Unterlagen aus dem Jahre 2006, woraus der Versicherer den Deckungsbeitrag errechnen kann.
- Der Versicherte übersendet dem Versicherer eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) aus dem Jahre 2006.
- Der Versicherer überweist nun regelmäßig 14-tägige Abschlagszahlungen auf den vereinbarten Tagesatz in Höhe von über 5.000 Euro.
- Der Heilungsprozess verzögert sich deutlich, die AU bleibt bis zum 08.07.2007 bestehen! Die Ausfallzeit summiert sich dadurch auf mehr als vier Monate. Die ausbezahlte Entschädigung beträgt schließlich mehr als 35.000 Euro!

Zwei wichtige Anmerkungen:

1) Dem Versicherer genügten die ärztlichen Bescheinigungen des Facharztes. Es wurde kein weiterer Arzt hinzugezogen oder weitere Atteste verlangt.
2) Es gab nach der Antragstellung keine Wartezeiten, obwohl im beschriebenen Fall der Vertrag noch nicht lange bestanden hatte.

Einen kleinen Wehrmutstropfen gab es in der Abwicklung: Die einzelnen Überweisungen dauerten etwa fünf Tage.

 

 

Und der IT-Freiberufler? nach oben
   

In einem Gespräch im Rahmen der Schadenabwicklung berichtete der selbstständige IT-Experte, dass er sich erst nach langen Überlegungen im November 2006 für eine IT-EKS entschieden hatte, denn schließlich hatte er noch nie einen längeren Krankenstand: "Lange habe ich mir überlegt, ob ich diese abschließe. Immerhin bin ich über 12 Jahre selbständig und war niemals krank. Warum also diese zusätzlichen Kosten. Da jedoch die Beiträge überschaubar sind, habe ich mich dann aus gesundem Menschenverstand heraus dazu entschieden."

Die Absicherung sollte vor allem für einen möglichen Ernstfall gedacht sein, weshalb der Selbstständige eine längere Karenzzeit von 42 Tagen wählte. Und, wie bereits beschrieben, trat schon wenige Monate nach Vertragsabschluss dieser unerwartete Ernstfall ein. Dank der Versicherung wurden die schlimmsten Folgen des Unfalls finanziell gedeckt. Denn ohne die spezielle Betriebsunterbrechungs- und Krankentagegeldabsicherung IT-EKS hätte der IT-Freiberufler nach eigenen Worten zum Teil seine Reserven (auch für eine eventuell spätere Altersvorsorge) zwangsweise aufbrauchen müssen. Die dadurch entstandenen finanziellen Sorgen wären zudem dem ungehinderten Heilungsprozess sicher abträglich gewesen.

 

 

Drei besondere Bedingungen nach oben
   

In beschriebenem Schadenfall kamen unter anderem die drei folgenden Vertragsbedingungen zum Tragen:

1) Versicherbar ist der Deckungsbeitrag
Im Rahmen von IT-EKS kann man den Deckungsbeitrag über einen entsprechenden Tagessatz absichern, d. h. den gesamten Jahresumsatz abzüglich der variablen Kosten (z. B. Reisekosten für Projektarbeiten, die bei einem krankheitsbedingten Ausfall nicht anfallen). Wäre der Freiberufler im gesetzlichen Krankentagegeld versichert gewesen, hätte (bei temporärer Befreiung vom Krankenversicherungsbeitrag) sein Tagessatz etwa 85 Euro (anstatt 350) betragen, was heißt: Mit sechs Wochen Karenzzeit wären nur etwa 8.000 Euro Krankentagegeld gezahlt worden. Über eine herkömmliche private Krankentagegeldabsicherung hätte lediglich in etwa der Gewinn als Tagessatz abgesichert werden können. Somit wäre es auch hier zu einer deutlich niedrigeren Erstattung bzw. zu einem größeren finanziellen Ausfall gekommen.
2)

Verkürzung der Karenzzeit bei Unfall oder stationärem Aufenthalt
Durch eine automatisch im Rahmen von IT-EKS vereinbarte Klausel erfolgt eine Verkürzung der vereinbarten Karenzfrist um sieben Tage, sofern die Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall verursacht wurde ODER ein stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden vorliegt. Hier konnte deshalb die Entschädigungszahlung bereits ab dem 35. Tag (42 minus sieben Tage) beginnen, was einen finanziellen Vorteil von 2.450 bedeutet.

3) Wichtiger Kündigungsverzicht im Schadenfall
Aufgrund einer weiteren Klausel hatte der Versicherer keine Möglichkeit, nach diesem teueren Schaden zu kündigen – und dies, obwohl der Vertrag erst seit kurzer Zeit lief. Dies ist weder bei privaten Krankenzusatzversicherungen noch bei Sonderformen wie der Betriebskosten-, Ertragsausfall-, Vertreterkosten- oder Betriebsunterbrechungsversicherung eine Selbstverständlichkeit.
 

 

Kleine Checkliste nach oben
   

Nachfolgend eine Übersicht, was IT-Selbstständige vor Vertragsschluss und im Schadenfall berücksichtigen sollten. Die Liste ist beispielhaft und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit

a. vor Vertragsschluss:
o Die im Antrag geforderten Gesundheitsangaben sind gewissenhaft und vollständig zu machen. Bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben hat der Versicherer u. U. die Möglichkeit, die Leistung zu verweigern.
o Der versicherte Tagessatz bzw. die Versicherungssumme (Tagessatz x 360) sollte dem Deckungsbeitrag Ihrer Einkünfte entsprechen. Unter Deckungsbeitrag versteht der Versicherer das Einkommen aus der freiberuflichen bzw. selbstständigen Tätigkeit abzüglich der variablen Kosten.
o Im Falle eines negativen Deckungsbeitrages (z. B. Existenzgründungsphase) sind dennoch die fixen Kosten abzüglich des Verlustes versicherbar (der Verlust wäre in diesem Fall auch bei normal laufender Geschäftstätigkeit eingetreten).
o Keine zu niedrigen Tagessätze versichern! Ist aus finanziellen Gründen der benötigte Tagessatz nicht versicherbar, ist zu prüfen, ob man nicht als Kompromiss mit einer längeren Karenzzeit den angestrebten Tagessatz ermöglicht.
b. im Schadenfall:
o Arbeitsunfähigkeit oder Betriebsunterbrechung so schnell wie möglich schriftlich melden (spätestens innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der Karenzzeit). Ausnahme: Der Versicherte ist wegen eines Krankenhausaufenthaltes oder sonstiger außerhalb seines Einflussbereiches liegender Umstände an der rechtzeitigen Meldung gehindert worden.
o Im Idealfall: eine Meldung - per Mail oder Fax - an den Versicherungsmakler (Makler leitet die Schadenmeldung formlos weiter)
o Anschließend ist die Schadenanzeige zusammen mit der Diagnose (voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit) des Arztes beim Versicherer nachzureichen. Der Versicherer erbringt die Leistungen auf dieser Basis für die eingetretene Arbeitsunfähigkeit. Bei längeren Krankheitsverläufen leistet der Versicherer nachschüssige Abschlagzahlungen im 14-tägigen oder vierwöchigen Rhythmus (Verhandlungssache). Die maximale Leistungsdauer beträgt dabei 24 Monate.
 

 

Nähere Informationen bei Ralph Günther.
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2007 exali GmbH externer Link

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Ein sehr wichtiger Artikel für alle, die meinen, sie wären unsterblich bzw. nie ernsthaft krank. (Oktober 2007)"

"Als Kunde der gleichen Versicherung, der im Juni überraschend operiert werden musste, kann ich diesen Artikel jedem Freelancer empfehlen. Bei mir wurde nach Ende der vierwöchigen Arbeitsunfähigkeit anstandslos im Rahmen des abgeschlossenen Tagessatzes überwiesen. Dies waren immerhin mehr als die Hälfte des ausgefallenen Umsatzes. (Oktober 2007)"

"Toller Überblick. Auf den Punkt gebracht! (Oktober 2007)"

"Die chronologische Darstellung der Schadenbearbeitung finde sich sehr gut. Scheint, es gibt Versicherungen die dann auch tatsächlich ohne großen Bürokratismus zahlen. (September 2007)"

"Das sieht mir verdächtig nach einem Werbeartikel aus. Trotzdem ein Denkanstoß... (September 2007)"

"Mit dem Thema Ausfall wegen Krankheit habe ich mich bisher noch gar nicht beschäftigt. Mir geht es so wie mein IT-Kollege im beschriebenen Fall geäußert hat. Hatte noch keine längeren Krankheiten. Halt mal die Grippe und die dauert bekanntlich mit und ohne Medikamente immer gleich lang ;-) Finde diesen Fall aber einen sehr guten Denkanstoss. (September 2007)"

"Kannte das beschriebene Angebot nicht, danke dafür. (September 2007)"

"Sehr interessant und gut zu wissen! (September 2007)"


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