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| Aus der Praxis: Ein
"Fehltritt" ohne böse finanzielle Folgen |
| (September
2007) |
| Inhalt dieses Artikels:
Ein Unfall im Urlaub | Zum
Glück: Versichert! | Und
der IT-Freiberufler? | Drei besondere
Bedingungen | Kleine Checkliste
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| Autor: Ralph Günther, Versicherungsexperte
Keiner ist davor gefeit: Ganz plötzlich ist man länger
krank
oder kann aufgrund einer Verletzung mehrere Wochen nicht arbeiten.
Auch, wenn viele selbstständige IT-Dienstleister ihr persönliches
Ausfallrisiko durchaus realistisch beurteilen, sichern sie sich
häufig dagegen nur unzureichend oder überhaupt nicht ab.
Nach dem trügerischen Motto "Mir passiert schon nichts"
nehmen sie im Schadensfall den finanziellen Ruin in Kauf.
Wer sich dagegen beizeiten um eine IT-Einkommenssicherung (IT-EKS) gekümmert hat, dem bleiben zumindest die finanziellen
Sorgen erspart. Der Versicherungsexperte Ralph Günther beschreibt
einen Fall aus der Praxis, in dem ein IT-Freiberufler noch Glück
im Unglück hatte: Er hatte nämlich vor der falschen Entscheidung,
sich als Fußballer zu versuchen, eine richtige getroffen. |
| Ein
Unfall im Urlaub |
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| Eine verdiente Auszeit zwischen zwei
Projekten: Anfang des Jahres machte ein freiberuflicher IT-Experte
aus dem süddeutschen Raum mit seiner Familie Urlaub in Mexiko.
Drei Tage vor Rückflug spielte er mit seinem jüngsten
Sohn Fußball auf einem Bolzplatz. Mit fatalen Folgen, denn
der Vater knickte ein und zog sich am rechten Fuß eine komplizierte
Fraktur zu. Wieder in Deutschland stellte der Arzt eine voraussichtliche
Arbeitsunfähigkeit von mehr als acht Wochen in Aussicht.
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| Zum
Glück: Versichert! |
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| Der Abschluss war fast noch "druckfrisch":
Drei Monate vor dem Unfall hatte der IT-Experte eine IT-EKS abgeschlossen.
Im Rahmen des Vertrages waren ein Tagessatz von 350 Euro bei einer
Karenzzeit von 42 Tagen beantragt worden. Der verhinderte Fußballer
war sehr unsicher, ob der Versicherer aufgrund der Kürze des
bestehenden Vertragsverhältnisses bereits die besprochen Leistungen
erbringen würde. In jedem Fall meldete er den Unfallschaden
fristgerecht – zu seinem Glück, wie sich bald schon herausstellte.
| Das Protokoll einer
Schadenabwicklung |
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Ärztliche Bescheinigung über
Arbeitsunfähigkeit (kurz AU) seit 21.02.2007 (erste
Diagnose bis 08.04.2007). |
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01.03.2007 Meldung der Arbeitsunfähigkeit
per Mail an den Versicherer. |
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07.03.2007 Rücksendung Schadenanzeige
per Fax. |
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19.03.2007 Versicherer fragt beim Arzt
an, wie lange die AU voraussichtlich dauern wird. |
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27.03.2007 bereits erste Abrechnung (für
Zeitraum 21.02. bis 31.03.2007 ) in Höhe von über
1.300 Euro. |
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28.03.2007 Ablauf der Karenzfrist (42
Tage, jedoch Verkürzung um 7 Tage da AU aufgrund
von Unfall)! |
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Aufgrund des hohen versicherten Tagessatzes
von 350 Euro wünscht der Versicherer zur Überprüfung
der Versicherungssumme buchhalterische Unterlagen aus
dem Jahre 2006, woraus der Versicherer den Deckungsbeitrag
errechnen kann. |
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Der Versicherte übersendet dem Versicherer
eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) aus dem
Jahre 2006. |
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Der Versicherer überweist nun regelmäßig
14-tägige Abschlagszahlungen auf den vereinbarten
Tagesatz in Höhe von über 5.000 Euro. |
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Der Heilungsprozess verzögert sich
deutlich, die AU bleibt bis zum 08.07.2007 bestehen! Die
Ausfallzeit summiert sich dadurch auf mehr als vier Monate.
Die ausbezahlte Entschädigung beträgt schließlich
mehr als 35.000 Euro! |
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Zwei wichtige Anmerkungen:
| 1) |
Dem Versicherer genügten die ärztlichen Bescheinigungen
des Facharztes. Es wurde kein weiterer Arzt hinzugezogen oder
weitere Atteste verlangt. |
| 2) |
Es gab nach der Antragstellung keine Wartezeiten, obwohl im
beschriebenen Fall der Vertrag noch nicht lange bestanden hatte. |
Einen kleinen Wehrmutstropfen gab es in der Abwicklung: Die einzelnen
Überweisungen dauerten etwa fünf Tage.
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| Und
der IT-Freiberufler? |
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| In einem Gespräch im Rahmen der
Schadenabwicklung berichtete der selbstständige IT-Experte,
dass er sich erst nach langen Überlegungen im November 2006
für eine IT-EKS entschieden hatte, denn schließlich hatte
er noch nie einen längeren Krankenstand: "Lange habe ich
mir überlegt, ob ich diese abschließe. Immerhin bin ich
über 12 Jahre selbständig und war niemals krank. Warum
also diese zusätzlichen Kosten. Da jedoch die Beiträge
überschaubar sind, habe ich mich dann aus gesundem Menschenverstand
heraus dazu entschieden."
Die Absicherung sollte vor allem für einen möglichen
Ernstfall gedacht sein, weshalb der Selbstständige eine längere
Karenzzeit von 42 Tagen wählte. Und, wie bereits beschrieben,
trat schon wenige Monate nach Vertragsabschluss dieser unerwartete
Ernstfall ein. Dank der Versicherung wurden die schlimmsten Folgen
des Unfalls finanziell gedeckt. Denn ohne die spezielle Betriebsunterbrechungs-
und Krankentagegeldabsicherung IT-EKS hätte der IT-Freiberufler
nach eigenen Worten zum Teil seine Reserven (auch für eine
eventuell spätere Altersvorsorge) zwangsweise aufbrauchen müssen.
Die dadurch entstandenen finanziellen Sorgen wären zudem dem
ungehinderten Heilungsprozess sicher abträglich gewesen.
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| Drei
besondere Bedingungen |
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| In beschriebenem Schadenfall kamen
unter anderem die drei folgenden Vertragsbedingungen zum Tragen:
| 1) |
Versicherbar ist der Deckungsbeitrag
Im Rahmen von IT-EKS kann man den Deckungsbeitrag über
einen entsprechenden Tagessatz absichern, d. h. den gesamten
Jahresumsatz abzüglich der variablen Kosten (z. B. Reisekosten
für Projektarbeiten, die bei einem krankheitsbedingten
Ausfall nicht anfallen). Wäre der Freiberufler im gesetzlichen
Krankentagegeld versichert gewesen, hätte (bei temporärer
Befreiung vom Krankenversicherungsbeitrag) sein Tagessatz etwa
85 Euro (anstatt 350) betragen, was heißt: Mit sechs Wochen
Karenzzeit wären nur etwa 8.000 Euro Krankentagegeld gezahlt
worden. Über eine herkömmliche private Krankentagegeldabsicherung
hätte lediglich in etwa der Gewinn als Tagessatz abgesichert
werden können. Somit wäre es auch hier zu einer deutlich
niedrigeren Erstattung bzw. zu einem größeren finanziellen
Ausfall gekommen. |
| 2) |
Verkürzung der Karenzzeit bei Unfall oder
stationärem Aufenthalt
Durch eine automatisch im Rahmen von IT-EKS vereinbarte Klausel
erfolgt eine Verkürzung der vereinbarten Karenzfrist
um sieben Tage, sofern die Arbeitsunfähigkeit durch einen
Unfall verursacht wurde ODER ein stationärer Krankenhausaufenthalt
von mindestens 48 Stunden vorliegt. Hier konnte deshalb die
Entschädigungszahlung bereits ab dem 35. Tag (42 minus
sieben Tage) beginnen, was einen finanziellen Vorteil von
2.450 bedeutet.
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| 3) |
Wichtiger Kündigungsverzicht im Schadenfall
Aufgrund einer weiteren Klausel hatte der Versicherer keine
Möglichkeit, nach diesem teueren Schaden zu kündigen
– und dies, obwohl der Vertrag erst seit kurzer Zeit lief.
Dies ist weder bei privaten Krankenzusatzversicherungen noch
bei Sonderformen wie der Betriebskosten-, Ertragsausfall-, Vertreterkosten-
oder Betriebsunterbrechungsversicherung eine Selbstverständlichkeit.
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Kommentare zu diesem Artikel:
"Ein sehr wichtiger Artikel für alle, die meinen, sie wären unsterblich bzw. nie ernsthaft krank. (Oktober 2007)"
"Als Kunde der gleichen Versicherung, der im Juni überraschend operiert werden musste, kann ich diesen Artikel jedem Freelancer empfehlen. Bei mir wurde nach Ende der vierwöchigen Arbeitsunfähigkeit anstandslos im Rahmen des abgeschlossenen Tagessatzes überwiesen. Dies waren immerhin mehr als die Hälfte des ausgefallenen Umsatzes. (Oktober 2007)"
"Toller Überblick. Auf den Punkt gebracht! (Oktober 2007)"
"Die chronologische Darstellung der Schadenbearbeitung finde sich sehr gut. Scheint, es gibt Versicherungen die dann auch tatsächlich ohne großen Bürokratismus zahlen. (September 2007)"
"Das sieht mir verdächtig nach einem Werbeartikel aus. Trotzdem ein Denkanstoß... (September 2007)"
"Mit dem Thema Ausfall wegen Krankheit habe ich mich bisher noch gar nicht beschäftigt. Mir geht es so wie mein IT-Kollege im beschriebenen Fall geäußert hat. Hatte noch keine längeren Krankheiten. Halt mal die Grippe und die dauert bekanntlich mit und ohne Medikamente immer gleich lang ;-) Finde diesen Fall aber einen sehr guten Denkanstoss. (September 2007)"
"Kannte das beschriebene Angebot nicht, danke dafür. (September 2007)"
"Sehr interessant und gut zu wissen! (September 2007)"
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