Kommentare zu diesem Artikel:
"Danke dafür, dass Sie uns immer auf dem Laufenden über die freiw. AV für Selbständige halten. Findet man sonst leider nirgendwo so aktuell und geballt. (Januar 2007)"
"Hallo, genau das ist aber das Problem: Wer keinen oder nur noch einen geringen Restanspruch auf Arbeitslosengeld hat (da z.B. weniger als 12 Monate als Angestellter tätig war/ direkt in die Selbstständigkeit/ etc.), hat auch keinen Anspruch auf die freiwilligen Arbeitslosenversicherung!! So die Mitteilung vom Arbeitsamt. (Dezember 2006)"
"Super Hinweis - wusste noch gar nicht, dass das überhaupt für Selbstständige in Frage kommt! (Dezember 2006)"