Wer zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 31. Januar 2006 gegründet
hat, kann im Rahmen einer Übergangsregelung noch bis Ende
dieses Monats freiwillig in die Arbeitslosenversicherung
für
Selbstständige eintreten und einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufbauen.
Die Monatsbeiträge sind einkommensunabhängig und sinken
ab Januar 2007 auf unter 30 Euro. Der resultierende Leistungsanspruch
beträgt bis zu 1.364 Euro.
Ein Beitritt lohnt sich insbesondere für diejenigen, deren
Selbstständigkeit in den nächsten Jahren scheitern könnte
und die keinen oder nur noch einen geringen Restanspruch auf Arbeitslosengeld
haben (zum Beispiel weil sie nahtlos oder erst gegen Ende des Arbeitslosengeld
I-Bezugs gegründet haben).
"Danke dafür, dass Sie uns immer auf dem Laufenden über die freiw. AV für Selbständige halten. Findet man sonst leider nirgendwo so aktuell und geballt. (Januar 2007)"
"Hallo, genau das ist aber das Problem:
Wer keinen oder nur noch einen geringen Restanspruch auf Arbeitslosengeld hat (da z.B. weniger als 12 Monate als Angestellter tätig war/ direkt in die Selbstständigkeit/ etc.), hat auch keinen Anspruch auf die freiwilligen Arbeitslosenversicherung!! So die Mitteilung vom Arbeitsamt. (Dezember 2006)"
"Super Hinweis - wusste noch gar nicht, dass das überhaupt für Selbstständige in Frage kommt! (Dezember 2006)"
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