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Kurz berichtet: Übergangsregelung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung endet am 31.12.2006

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(Dezember 2006)
 

Autor: Dr. Andreas Lutz, Existenzgründungsexperte

Wer zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 31. Januar 2006 gegründet hat, kann im Rahmen einer Übergangsregelung noch bis Ende dieses Monats freiwillig in die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige eintreten und einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufbauen.

Die Monatsbeiträge sind einkommensunabhängig und sinken ab Januar 2007 auf unter 30 Euro. Der resultierende Leistungsanspruch beträgt bis zu 1.364 Euro.

Ein Beitritt lohnt sich insbesondere für diejenigen, deren Selbstständigkeit in den nächsten Jahren scheitern könnte und die keinen oder nur noch einen geringen Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben (zum Beispiel weil sie nahtlos oder erst gegen Ende des Arbeitslosengeld I-Bezugs gegründet haben).

 

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie unter www.gruendungszuschuss.de. externer Link
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2006 Dr. Andreas Lutz

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Danke dafür, dass Sie uns immer auf dem Laufenden über die freiw. AV für Selbständige halten. Findet man sonst leider nirgendwo so aktuell und geballt. (Januar 2007)"

"Hallo, genau das ist aber das Problem: Wer keinen oder nur noch einen geringen Restanspruch auf Arbeitslosengeld hat (da z.B. weniger als 12 Monate als Angestellter tätig war/ direkt in die Selbstständigkeit/ etc.), hat auch keinen Anspruch auf die freiwilligen Arbeitslosenversicherung!! So die Mitteilung vom Arbeitsamt. (Dezember 2006)"

"Super Hinweis - wusste noch gar nicht, dass das überhaupt für Selbstständige in Frage kommt! (Dezember 2006)"


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