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Betriebs-Haftpflichtversicherung für
Freiberufler
Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung (BHV)
hilft im Schadensfall, den persönlichen Ruin abzuwenden
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(Oktober 2001)
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Inhalt dieses Artikels:
BHV-Versicherungen | Die
Risikoanalyse | Die
Grenzen der Versicherbarkeit | Checkliste
| Begriffs-Lexikon: Versicherungen
| Arten von Versicherungsgesellschaften |
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Der Albtraum eines jeden Freiberuflers: Bei Projektarbeiten
kommt es zur Zerstörung wichtiger Dateien und nachfolgend zu
einer Betriebsunterbrechung. Für den entstandenen Schaden soll
nun der Freiberufler aufkommen, dem damit der persönliche Ruin
droht. In solchen Fällen könnte eine Betriebs-Haftpflichtversicherung
(BHV) einspringen. Ob sie allerdings überhaupt benötigt
wird, hängt vor allem von der Tätigkeit des Freiberuflers
ab. So ist das verursachbare Schadenspotenzial eines IT-Trainers
von Natur aus geringer als das eines Programmierers. Fein raus sind
natürlich alle diejenigen, deren Kunden eine umfassende Haftungsgewährleistung
bieten. Da dies aber nur höchst selten vorkommt, ist eine BHV
umso nützlicher, je höher der Schaden ist, den der Freiberufler
schuldhaft verursachen kann.
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| BHV-Versicherungen |
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| BHV-Versicherungen
kurz und bündig |
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Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung
übernimmt Tätigkeitsschäden durch
fehlerhafte Produkte und Arbeiten, Vermögensschäden
und Personenschäden. |
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In Ermangelung von standardisierten
Musterverträgen wird eine Betriebs-Haftpflichtversicherung
individuell ausgehandelt. |
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Die Höhe der Jahresprämie
hängt vom Umsatz und der Risikoklasse ab. Sie
sollte nicht viel mehr als 1,5 Prozent Ihres Jahresumsatzes
kosten. |
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Vertragsbestandteil ist meist eine
Selbstbeteiligung. Die beträgt in etwa 1% des
gemeldeten Schadens. |
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Die versicherte Summe (Deckungshöchstbetrag)
sollte sich an dem von Ihnen maximal verursachbaren
Schaden orientieren. |
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Jahresverträge sind in aller
Regel teurer als mehrjährige Verträge,
vereinfachen aber den Wechsel zu einem günstigeren
Versicherer. |
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Sofern nicht bereits im Grundvertrag
eingeschlossen, können Sie sich im Rahmen des
Vertrags noch gegen folgende Schäden versichern:
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Schäden
durch Urheber-, Datenschutz-, Patent-, Persönlichkeits-,
Marken- und Namensrechtsverletzungen
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Abwehr unberechtigter
Ansprüche, Strafrechtsschutz, Gerichts-
und Anwaltskosten bei einstweiligen Verfügungen
und bei Unterlassungsklagen
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Implementierungsschäden
inkl. Folgeschäden infolge Nichtverfügbarkeit
von Daten (z.B. Datenlöschung)
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Mehrkosten
nach fehlgeschlagener Installation von Software
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Umweltschäden
(außer Anlagenrisiken)
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Mitversicherung
auch von Produkten, die vor Versicherungsbeginn
erstellt wurden
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Viren, Würmer,
trojanische Pferde etc.
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Nicht ausreichend
erprobte Leistungen oder Erzeugnisse
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Eine BHV wird im Schadensfall in dreierlei Weise für den Versicherten
tätig:
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Sie prüft, ob und in welcher Höhe
eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. |
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Bei einem begründeten Anspruch zahlt sie
den Schaden, allerdings nur bis zur vertraglich vereinbarten
Deckungssumme und abzüglich des jeweiligen Selbstbehalts. |
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Sie kümmert sich um die Abwehr von unberechtigten
Ansprüchen, führt in einem haftungsbedingten Rechtsstreit
den Prozess und übernimmt die eventuell anfallenden Verfahrenskosten.
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Anders als etwa bei einer Rechtschutzversicherung haben die Versicherer
allerdings keine standardisierten BHV-Musterverträge im Angebot,
dafür ist das Thema einfach noch zu neu und zu "nischig".
Viele Versicherungsunternehmen basteln zwar seit Jahr und Tag an
entsprechenden Standardverträgen, bislang konnte man sich
aber noch nicht mal auf einen gemeinsamen Namen für diese Art
von Versicherungsschutz einigen. Ob sie nun Betriebs-Haftpflichtversicherung,
Vermögensschaden-Versicherung, Berufs-Haftpflichtversicherung,
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, IT-Safe-Cover-Police,
CLIC ("Computer Liability Insurance Coverage") oder D&O-Versicherung
("Directors and Officers Liability Insurance") heißen,
macht keinen allzu großen Unterschied. Letztlich handelt es
sich bei all diesen Versicherungsformen um namentlich verschiedene,
aber inhaltlich ähnliche Policen, die alle denselben Zweck
verfolgen: Den Freiberufler gegen Schäden zu versichern, die
diesem in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit passieren
könnten.
Übrigens ist eine BHV für viele freiberuflich tätige
Berufsgruppen wie etwa Rechtsanwälte, Steuerberater und Sachverständige
gesetzlich vorgeschrieben. Kein Wunder also, dass die meisten bislang
existierenden BHV-Vertragsentwürfe auf diese Klientel zugeschnitten
sind. Viele Versicherungen sind aber auf Nachfrage durchaus bereit,
ihr - beispielsweise auf Architekten ausgerichtetes - BHV-Angebot
gemäß der Erfordernisse einer IT-Fachkraft umzuändern.
Am Ende dieses Artikels finden Sie einige
Versicherer, die BHVs für IT-Freiberufler anbieten. Diese
Liste enthält jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Da zudem die meisten Versicherungen daran arbeiten, spätestens
im nächsten Jahr eine BHV in ihre Angebotspalette aufzunehmen,
könnte es sich durchaus lohnen, wenn Sie Ihre persönliche
"Stammversicherung" nach einer BHV befragen.
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| Die
Risikoanalyse |
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Um bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu bieten, muss zunächst
die individuelle Risikosituation des IT-Freiberuflers erfasst und
analysiert werden - einerseits hinsichtlich der möglichen Gefahren,
andererseits hinsichtlich der sich aus den jeweiligen Kunden- und
Lieferantenbeziehungen ergebenden Haftungsrisiken. Das Portefeuille
eines guten IT-Versicherers sollte außerdem einen Schutz gegen
die finanziellen Nachteile aus der Nichtverfügbarkeit von IT-Systemen
enthalten. Zusätzlich ist die Unterstützung des Versicherers
gefragt, wenn es darum geht, Integrität, Vertraulichkeit und
Verfügbarkeit von Daten zu bewerten. Am Ende sollte ein auf
die individuelle Risikosituation zugeschnittener Versicherungsschutz
mit modular zusammengestellten Versicherungsbausteinen herauskommen.
An welches Versicherungsunternehmen Sie sich auch wenden, letztlich
müssen Sie immer einen auf Ihre Erfordernisse zugeschnittenen
Individualvertrag aushandeln. Dies geschieht durch das Erfassen
Ihrer Jahreseinkünfte und die Einteilung Ihrer Umsätze
in verschiedene Risikoklassen. Ein solcher Risikoerfassungsbogen
ist Bestandteil einer jeden BHV. Ein typisches Beispiel eines solchen
Risikoerfassungsbogens finden Sie hier
(.pdf, 82 KB).
| Steuerspartipp |
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Sämtliche Beiträge für
betriebliche Versicherungen können im Rahmen
der Höchstbeträge als Betriebsausgaben
steuerlich geltend gemacht werden. |
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Die Höhe der versic herten Summe (=Deckungssumme) und damit auch
die Höhe der zu zahlenden Beiträge bestimmen Sie letztlich
selbst. Entscheidend für den Beitragssatz ist vor allem die Risikoklasse,
in der Sie tätig sind. Ein IT-Trainer beispielsweise kann bei
Weitem nicht so viel Schaden anrichten wie ein Projektleiter, entsprechend
unterschiedlich fällt die Versicherungssumme und damit auch die
Prämienhöhe aus. Als grobe Faustregel gilt jedoch: Eine
BHV sollte Sie pro Jahr nicht viel mehr als 15 Promille Ihres Jahresumsatzes
kosten.
Zwar haben sich viele Versicherer auf bestimmte Branchen und Berufsgruppen
spezialisiert, dies bedeutet aber keinesfalls, dass sie deswegen
auch zwangsläufig die günstigeren Anbieter sind. Auch
sollten die zu zahlende Prämienhöhe sowie die Spezialisierung
der Versicherung auf die IT-Branche nicht die einzigen Kriterien
bei der Wahl des geeigneten Versicherers bleiben. Wichtig ist etwa
auch Form und Qualität der Betreuung durch einen sachkundigen
Berater, Art und Anzahl der Haftungsausschlüsse sowie deren
Einschätzung. Nicht zuletzt auch wie engagiert sich die Versicherung
bei finanziell schwer einschätzbaren Schadensfällen -
etwa einem Imageverlust des Kunden - für Ihre Interessen stark
machen dürfte.
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| Die
Grenzen der Versicherbarkeit |
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Nicht jedes IT-Risiko kann versichert werden. Zum einen ist es
für den Versicherer sehr schwierig, unbekannte Risikopotenziale,
für die noch keine statistischen Zahlen existieren, einzuschätzen.
| Tipp:
Der Versicherungshelfer |
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Die Selbsthilfeorganisation
Bund versicherter Unternehmer (BvU)
der mittlerweile rund 600 Unternehmen angehören,
steht Ihnen gegen einen Jahresbeitrag von rund 300
Mark mit Rat und Tat zur Seite. Mitglieder haben
die Möglichkeit, bestehende Verträge oder
Versicherungsangebote durch unabhängige Experten
prüfen zu lassen. Die Vorprüfung ist kostenlos,
stellt sich dabei heraus, dass eine eingehendere
Prüfung Geld sparen kann, wird der Vertrag
oder das Angebot intensiver betrachtet. |
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Dazu zählen neue Geschäftsmodelle (z. B. Power Shopping)
ebenso wie unklare Rechtsgrundlagen. Zum anderen sind Grenzen gesetzt
bei politischen Risiken wie Kriegen, Inneren Unruhen oder Verfügungen
von Hoher Hand (etwa gesetzliche Änderungen mit Auswirkungen
auf ein laufendes Projekt) sowie bei sogenannten kumulierten Risiken
- also solchen Gefahren, bei denen durch ein Ereignis eine Vielzahl
von Schäden eintritt, etwa bei Erdbeben. Ein weiterer heikler
Bereich sind Schäden, deren Bewertung für den Versicherer
(und den Versicherungsnehmer) nicht objektivierbar ist. Klassisches
Beispiel hierfür: Aufgrund eines fehlgeschlagenen Projektes leidet
das Image des Vermittlers, etliche Endkunden wenden sich daraufhin
von ihm ab und nun will der Vermittler Schadensersatz für den
erlittenen Imageverlust. |
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| Checkliste |
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Viele Versicherer bieten mittlerweile eine BHV mit teils sehr
unterschiedlichen Bedingungen, Prämien und Deckungshöchstgrenzen
an. Vor dem Abschluss lohnt sich daher ein Vergleich, bei dem Sie
folgende Punkte gemäß Ihrer beruflichen Situation berücksichtigen
sollten:
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Vergleichen Sie vor dem Abschluss einer BHV mehrere Angebote
und achten Sie auf die Höhe der jeweiligen Versicherungssumme.
Lassen Sie sich nicht durch günstige Versicherungsprämien
ködern, viel wichtiger ist der gewährte Versicherungsschutz.
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Auch Versicherungspakete bestehen aus einzelnen, rechtlich
selbstständigen Verträgen. Sie können solche
Pakete also auch aufsplitten und nur die Policen in Anspruch
nehmen, die Sie wirklich benötigen.  |
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Ein Versicherungspaket ist immer dann empfehlenswert, wenn
es günstiger als die entsprechende Einzelpolice ist - auch
dann, wenn es Policen enthält, die Sie nicht unbedingt
benötigen.  |
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Achten Sie auf die Laufzeit Ihrer Versicherungen, denn je
länger die Laufzeit einer Police, desto höher ist
üblicherweise die Provision für den Versicherungsvertreter
- und damit auch sein Interesse, Sie zum Abschluß eines
langfristigen Vertrags zu überreden.  |
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Viele Versicherungen bieten Rabatte für lange Laufzeiten
von Policen. Doch wenn Sie Einjahresverträge abschließen,
können Sie die Konditionen der Versicherungen alljährlich
neu vergleichen und gegebenenfalls die Versicherung wechseln.
Das kann evtl. günstiger sein, als ein Rabatt für
eine Fünfjahrespolice.
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Existenzgründer kommen in den ersten Jahren der Geschäftsgründung
häufig in den Vorzug spezieller Rabatte, die durchaus bis
zu 50 Prozent betragen können. Fragen Sie danach!
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Viele BHVs decken nur Grundrisiken ab. Achten Sie darauf,
dass auch Risiken wie Bearbeitungsschäden, Folgeschäden
sowie das Risiko der Produkthaftung mitversichert sind, denn
jeder Hersteller (also auch Programmierer) haftet grundsätzlich
für die von ihm hergestellten Produkte - und zwar unabhängig
vom Verschulden!
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Beachten Sie nicht nur die Laufzeit einer Versicherungspolice,
sondern auch den Versicherungswert. Liegt die Versicherungssumme
nämlich deutlich über dem maximal anzunehmenden
Schadensfall, oder haben Sie mehrere solcher Versicherungen
abgeschlossen, könnte eine Überversicherung vorliegen.
Abgesehen von den unnötigen Zusatzkosten sind bei einer
solchen Doppelversicherung Streitigkeiten darüber, welche
Versicherung im Schadensfall wofür aufzukommen hat vorprogrammiert.
Ist die Versicherungssumme allerdings geringer als der maximal
zu erwartende Schaden, dann liegt eine Unterversicherung vor
- und Sie zahlen im Schadensfall eventuell noch drauf.
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Es ist zwar lästig, aber: Lesen Sie immer auch das "Kleingedruckte".
Hier verstecken sich wichtige Haftungsausschlüsse nämlich
besonders gerne - beispielsweise decken einige Versicherer nur
eine maximale Anzahl von Schadensfällen pro Jahr ab.
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Achten Sie auch auf die Höhe des Selbstbehalts: 2% eines
anzunehmenden Schadens klingt wenig, kann aber bei einem entsprechenden
Schaden ganz schön viel sein. Je nach Jahresumsatz und
Tätigkeitsbereich (und vorausgesetzt, die Versicherung
spielt mit) ist es vielleicht klüger, statt eines prozentualen
einen fixen Selbstbehalt - z.B. maximal 5000 DM - zu vereinbaren.
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Auch wenn es der Versicherer nicht gerne sieht: Durch geschicktes
Verhandeln - insbesondere durch den im Gespräch vorgebrachten
Leistungsvergleich mit anderen Versicherern - lässt sich
oftmals noch ein Rabatt, eine Aufstockung der Versicherungssumme
oder eine Reduzierung des Selbstbehalts aushandeln.
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Bei Auslandseinsätzen gewähren viele BHVs nur einen
sehr begrenzten Schutz, manchmal ist auch nur der Einsatz in
bestimmten Ländern mitversichert. Überprüfen
Sie gegebenenfalls den Geltungsbereich des Vertragswerks.
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Nach Abschluss einer BHV sollten Sie darauf achten, dass
Sie bei künftigen Projektarbeiten maximal nur bis zur
versicherten Deckungssumme haftbar gemacht werden können. |
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| Begriffs-Lexikon:
Versicherungen |
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Deckungssumme:
Bezeichnet in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
den Betrag, bis zu dem Versicherungsschutz besteht. |
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Doppelversicherung:
Wenn dasselbe Risiko oder dasselbe Interesse gegen die gleiche
Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist, so spricht
man von einer Doppelversicherung. In der Berufs-Haftpflichtversicherung
allerdings nur dann, wenn die Versicherungssummen zusammen den
Versicherungswert übersteigen. |
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Entschädigungsgrenzen
Bei den Sachversicherungen sind für einzelne Risiken oder
für bestimmte Kosten Entschädigungsgrenzen festgelegt. |
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Gefährdungshaftung
Für bestimmte Schäden haftet man auch ohne persönliches
Verschulden (siehe auch Verschuldenshaftung).
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Mindestdeckungssumme:
Bei obligaten, gesetzlichen Haftpflichtversicherungen, z. B.
der Kraftfahrt-Haftpflicht, sind Mindestdeckungssummen vorgeschrieben,
die nicht unterschritten werden dürfen. |
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Selbstbehalt:
Selbstbehalt (oder auch Selbstbeteiligung) bedeutet, dass der
Versicherungsnehmer von jedem Schaden grundsätzlich einen
bestimmten Prozentsatz oder Festbetrag selbst tragen muss. Faustregel:
Je höher der Selbstbehalt, desto größer die
Beitragsminderung. |
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Sicherheitsvorschriften
Sie dienen der Schadenverhütung und sind durch Gesetz,
behördliche Auflagen oder Versicherungsbedingungen und
-klauseln geregelt. Verletzt der Versicherungsnehmer die Sicherheitsvorschriften
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, so ist der Versicherer
von der Entschädigungspflicht befreit. |
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Verschuldenshaftung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss man im allgemeinen grundsätzlich
für einen Schaden aufkommen, den man einem anderen schuldhaft
zugefügt hat. |
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Vorläufige Deckung
Durch die Zusage der vorläufigen Deckung wird ein vorläufiger
Versicherungsschutz vor Abschluss eines endgültigen Vertrages
und vor Zahlung des ersten Beitrages vereinbart. |
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Vorsatz
Um Vorsatz handelt es sich, wenn ein Schaden absichtlich herbeigeführt
wird. Wer Schäden vorsätzlich herbeiführt, hat
in aller Regel keinen Versicherungsschutz. |
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Widerspruchsrecht
Sofern der Versicherer die zur Verbraucherinformation erforderlichen
Unterlagen erst mit dem Versicherungsschein übersendet,
besteht für den Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht.
Für das Widerspruchsrecht besteht eine Frist von 14 Tagen
ab Aushändigung des Versicherungsscheines. Sie erlischt
ein Jahr nach Zahlung des Erstbeitrages. |
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