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Betriebs-Haftpflichtversicherung für Freiberufler

Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung (BHV)
hilft im Schadensfall, den persönlichen Ruin abzuwenden

(Oktober 2001)
Inhalt dieses Artikels:
BHV-Versicherungen | Die Risikoanalyse | Die Grenzen der Versicherbarkeit | Checkliste | Begriffs-Lexikon: Versicherungen | Arten von Versicherungsgesellschaften
 

Der Albtraum eines jeden Freiberuflers: Bei Projektarbeiten kommt es zur Zerstörung wichtiger Dateien und nachfolgend zu einer Betriebsunterbrechung. Für den entstandenen Schaden soll nun der Freiberufler aufkommen, dem damit der persönliche Ruin droht. In solchen Fällen könnte eine Betriebs-Haftpflichtversicherung (BHV) einspringen. Ob sie allerdings überhaupt benötigt wird, hängt vor allem von der Tätigkeit des Freiberuflers ab. So ist das verursachbare Schadenspotenzial eines IT-Trainers von Natur aus geringer als das eines Programmierers. Fein raus sind natürlich alle diejenigen, deren Kunden eine umfassende Haftungsgewährleistung bieten. Da dies aber nur höchst selten vorkommt, ist eine BHV umso nützlicher, je höher der Schaden ist, den der Freiberufler schuldhaft verursachen kann.

 

BHV-Versicherungen nach oben
   
BHV-Versicherungen kurz und bündig
> Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung übernimmt Tätigkeitsschäden durch fehlerhafte Produkte und Arbeiten, Vermögensschäden und Personenschäden.
> In Ermangelung von standardisierten Musterverträgen wird eine Betriebs-Haftpflichtversicherung individuell ausgehandelt.
> Die Höhe der Jahresprämie hängt vom Umsatz und der Risikoklasse ab. Sie sollte nicht viel mehr als 1,5 Prozent Ihres Jahresumsatzes kosten.
> Vertragsbestandteil ist meist eine Selbstbeteiligung. Die beträgt in etwa 1% des gemeldeten Schadens.
> Die versicherte Summe (Deckungshöchstbetrag) sollte sich an dem von Ihnen maximal verursachbaren Schaden orientieren.
> Jahresverträge sind in aller Regel teurer als mehrjährige Verträge, vereinfachen aber den Wechsel zu einem günstigeren Versicherer.
> Sofern nicht bereits im Grundvertrag eingeschlossen, können Sie sich im Rahmen des Vertrags noch gegen folgende Schäden versichern:
 
-
Schäden durch Urheber-, Datenschutz-, Patent-, Persönlichkeits-, Marken- und Namensrechtsverletzungen
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Abwehr unberechtigter Ansprüche, Strafrechtsschutz, Gerichts- und Anwaltskosten bei einstweiligen Verfügungen und bei Unterlassungsklagen
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Implementierungsschäden inkl. Folgeschäden infolge Nichtverfügbarkeit von Daten (z.B. Datenlöschung)
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Mehrkosten nach fehlgeschlagener Installation von Software
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Umweltschäden (außer Anlagenrisiken)
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Mitversicherung auch von Produkten, die vor Versicherungsbeginn erstellt wurden
-
Viren, Würmer, trojanische Pferde etc.
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Nicht ausreichend erprobte Leistungen oder Erzeugnisse

Eine BHV wird im Schadensfall in dreierlei Weise für den Versicherten tätig:
> Sie prüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht.
> Bei einem begründeten Anspruch zahlt sie den Schaden, allerdings nur bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme und abzüglich des jeweiligen Selbstbehalts.
> Sie kümmert sich um die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, führt in einem haftungsbedingten Rechtsstreit den Prozess und übernimmt die eventuell anfallenden Verfahrenskosten.

Anders als etwa bei einer Rechtschutzversicherung haben die Versicherer allerdings keine standardisierten BHV-Musterverträge im Angebot, dafür ist das Thema einfach noch zu neu und zu "nischig". Viele Versicherungsunternehmen basteln zwar seit Jahr und Tag an entsprechenden Standardverträgen, bislang konnte man sich aber noch nicht mal auf einen gemeinsamen Namen für diese Art von Versicherungsschutz einigen. Ob sie nun Betriebs-Haftpflichtversicherung, Vermögensschaden-Versicherung, Berufs-Haftpflichtversicherung, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, IT-Safe-Cover-Police, CLIC ("Computer Liability Insurance Coverage") oder D&O-Versicherung ("Directors and Officers Liability Insurance") heißen, macht keinen allzu großen Unterschied. Letztlich handelt es sich bei all diesen Versicherungsformen um namentlich verschiedene, aber inhaltlich ähnliche Policen, die alle denselben Zweck verfolgen: Den Freiberufler gegen Schäden zu versichern, die diesem in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit passieren könnten.

Übrigens ist eine BHV für viele freiberuflich tätige Berufsgruppen wie etwa Rechtsanwälte, Steuerberater und Sachverständige gesetzlich vorgeschrieben. Kein Wunder also, dass die meisten bislang existierenden BHV-Vertragsentwürfe auf diese Klientel zugeschnitten sind. Viele Versicherungen sind aber auf Nachfrage durchaus bereit, ihr - beispielsweise auf Architekten ausgerichtetes - BHV-Angebot gemäß der Erfordernisse einer IT-Fachkraft umzuändern. Am Ende dieses Artikels finden Sie einige Versicherer, die BHVs für IT-Freiberufler anbieten. Diese Liste enthält jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da zudem die meisten Versicherungen daran arbeiten, spätestens im nächsten Jahr eine BHV in ihre Angebotspalette aufzunehmen, könnte es sich durchaus lohnen, wenn Sie Ihre persönliche "Stammversicherung" nach einer BHV befragen.

 

 

Die Risikoanalyse nach oben
   

Um bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu bieten, muss zunächst die individuelle Risikosituation des IT-Freiberuflers erfasst und analysiert werden - einerseits hinsichtlich der möglichen Gefahren, andererseits hinsichtlich der sich aus den jeweiligen Kunden- und Lieferantenbeziehungen ergebenden Haftungsrisiken. Das Portefeuille eines guten IT-Versicherers sollte außerdem einen Schutz gegen die finanziellen Nachteile aus der Nichtverfügbarkeit von IT-Systemen enthalten. Zusätzlich ist die Unterstützung des Versicherers gefragt, wenn es darum geht, Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Daten zu bewerten. Am Ende sollte ein auf die individuelle Risikosituation zugeschnittener Versicherungsschutz mit modular zusammengestellten Versicherungsbausteinen herauskommen. An welches Versicherungsunternehmen Sie sich auch wenden, letztlich müssen Sie immer einen auf Ihre Erfordernisse zugeschnittenen Individualvertrag aushandeln. Dies geschieht durch das Erfassen Ihrer Jahreseinkünfte und die Einteilung Ihrer Umsätze in verschiedene Risikoklassen. Ein solcher Risikoerfassungsbogen ist Bestandteil einer jeden BHV. Ein typisches Beispiel eines solchen Risikoerfassungsbogens finden Sie hier (.pdf, 82 KB).

Steuerspartipp
> Sämtliche Beiträge für betriebliche Versicherungen können im Rahmen der Höchstbeträge als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Die Höhe der versic herten Summe (=Deckungssumme) und damit auch die Höhe der zu zahlenden Beiträge bestimmen Sie letztlich selbst. Entscheidend für den Beitragssatz ist vor allem die Risikoklasse, in der Sie tätig sind. Ein IT-Trainer beispielsweise kann bei Weitem nicht so viel Schaden anrichten wie ein Projektleiter, entsprechend unterschiedlich fällt die Versicherungssumme und damit auch die Prämienhöhe aus. Als grobe Faustregel gilt jedoch: Eine BHV sollte Sie pro Jahr nicht viel mehr als 15 Promille Ihres Jahresumsatzes kosten.

Zwar haben sich viele Versicherer auf bestimmte Branchen und Berufsgruppen spezialisiert, dies bedeutet aber keinesfalls, dass sie deswegen auch zwangsläufig die günstigeren Anbieter sind. Auch sollten die zu zahlende Prämienhöhe sowie die Spezialisierung der Versicherung auf die IT-Branche nicht die einzigen Kriterien bei der Wahl des geeigneten Versicherers bleiben. Wichtig ist etwa auch Form und Qualität der Betreuung durch einen sachkundigen Berater, Art und Anzahl der Haftungsausschlüsse sowie deren Einschätzung. Nicht zuletzt auch wie engagiert sich die Versicherung bei finanziell schwer einschätzbaren Schadensfällen - etwa einem Imageverlust des Kunden - für Ihre Interessen stark machen dürfte.

 

Die Grenzen der Versicherbarkeit nach oben
   

Nicht jedes IT-Risiko kann versichert werden. Zum einen ist es für den Versicherer sehr schwierig, unbekannte Risikopotenziale, für die noch keine statistischen Zahlen existieren, einzuschätzen.

Tipp: Der Versicherungshelfer
> Die Selbsthilfeorganisation Bund versicherter Unternehmer (BvU) extern der mittlerweile rund 600 Unternehmen angehören, steht Ihnen gegen einen Jahresbeitrag von rund 300 Mark mit Rat und Tat zur Seite. Mitglieder haben die Möglichkeit, bestehende Verträge oder Versicherungsangebote durch unabhängige Experten prüfen zu lassen. Die Vorprüfung ist kostenlos, stellt sich dabei heraus, dass eine eingehendere Prüfung Geld sparen kann, wird der Vertrag oder das Angebot intensiver betrachtet.

Dazu zählen neue Geschäftsmodelle (z. B. Power Shopping) ebenso wie unklare Rechtsgrundlagen. Zum anderen sind Grenzen gesetzt bei politischen Risiken wie Kriegen, Inneren Unruhen oder Verfügungen von Hoher Hand (etwa gesetzliche Änderungen mit Auswirkungen auf ein laufendes Projekt) sowie bei sogenannten kumulierten Risiken - also solchen Gefahren, bei denen durch ein Ereignis eine Vielzahl von Schäden eintritt, etwa bei Erdbeben. Ein weiterer heikler Bereich sind Schäden, deren Bewertung für den Versicherer (und den Versicherungsnehmer) nicht objektivierbar ist. Klassisches Beispiel hierfür: Aufgrund eines fehlgeschlagenen Projektes leidet das Image des Vermittlers, etliche Endkunden wenden sich daraufhin von ihm ab und nun will der Vermittler Schadensersatz für den erlittenen Imageverlust.
 

 

Checkliste nach oben
   

Viele Versicherer bieten mittlerweile eine BHV mit teils sehr unterschiedlichen Bedingungen, Prämien und Deckungshöchstgrenzen an. Vor dem Abschluss lohnt sich daher ein Vergleich, bei dem Sie folgende Punkte gemäß Ihrer beruflichen Situation berücksichtigen sollten:

0 Vergleichen Sie vor dem Abschluss einer BHV mehrere Angebote und achten Sie auf die Höhe der jeweiligen Versicherungssumme. Lassen Sie sich nicht durch günstige Versicherungsprämien ködern, viel wichtiger ist der gewährte Versicherungsschutz.
0 Auch Versicherungspakete bestehen aus einzelnen, rechtlich selbstständigen Verträgen. Sie können solche Pakete also auch aufsplitten und nur die Policen in Anspruch nehmen, die Sie wirklich benötigen.
0 Ein Versicherungspaket ist immer dann empfehlenswert, wenn es günstiger als die entsprechende Einzelpolice ist - auch dann, wenn es Policen enthält, die Sie nicht unbedingt benötigen.
0 Achten Sie auf die Laufzeit Ihrer Versicherungen, denn je länger die Laufzeit einer Police, desto höher ist üblicherweise die Provision für den Versicherungsvertreter - und damit auch sein Interesse, Sie zum Abschluß eines langfristigen Vertrags zu überreden.
0 Viele Versicherungen bieten Rabatte für lange Laufzeiten von Policen. Doch wenn Sie Einjahresverträge abschließen, können Sie die Konditionen der Versicherungen alljährlich neu vergleichen und gegebenenfalls die Versicherung wechseln. Das kann evtl. günstiger sein, als ein Rabatt für eine Fünfjahrespolice.
0 Existenzgründer kommen in den ersten Jahren der Geschäftsgründung häufig in den Vorzug spezieller Rabatte, die durchaus bis zu 50 Prozent betragen können. Fragen Sie danach!
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Viele BHVs decken nur Grundrisiken ab. Achten Sie darauf, dass auch Risiken wie Bearbeitungsschäden, Folgeschäden sowie das Risiko der Produkthaftung mitversichert sind, denn jeder Hersteller (also auch Programmierer) haftet grundsätzlich für die von ihm hergestellten Produkte - und zwar unabhängig vom Verschulden!

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Beachten Sie nicht nur die Laufzeit einer Versicherungspolice, sondern auch den Versicherungswert. Liegt die Versicherungssumme nämlich deutlich über dem maximal anzunehmenden Schadensfall, oder haben Sie mehrere solcher Versicherungen abgeschlossen, könnte eine Überversicherung vorliegen. Abgesehen von den unnötigen Zusatzkosten sind bei einer solchen Doppelversicherung Streitigkeiten darüber, welche Versicherung im Schadensfall wofür aufzukommen hat vorprogrammiert. Ist die Versicherungssumme allerdings geringer als der maximal zu erwartende Schaden, dann liegt eine Unterversicherung vor - und Sie zahlen im Schadensfall eventuell noch drauf.

0 Es ist zwar lästig, aber: Lesen Sie immer auch das "Kleingedruckte". Hier verstecken sich wichtige Haftungsausschlüsse nämlich besonders gerne - beispielsweise decken einige Versicherer nur eine maximale Anzahl von Schadensfällen pro Jahr ab.
0 Achten Sie auch auf die Höhe des Selbstbehalts: 2% eines anzunehmenden Schadens klingt wenig, kann aber bei einem entsprechenden Schaden ganz schön viel sein. Je nach Jahresumsatz und Tätigkeitsbereich (und vorausgesetzt, die Versicherung spielt mit) ist es vielleicht klüger, statt eines prozentualen einen fixen Selbstbehalt - z.B. maximal 5000 DM - zu vereinbaren.
0 Auch wenn es der Versicherer nicht gerne sieht: Durch geschicktes Verhandeln - insbesondere durch den im Gespräch vorgebrachten Leistungsvergleich mit anderen Versicherern - lässt sich oftmals noch ein Rabatt, eine Aufstockung der Versicherungssumme oder eine Reduzierung des Selbstbehalts aushandeln.
0 Bei Auslandseinsätzen gewähren viele BHVs nur einen sehr begrenzten Schutz, manchmal ist auch nur der Einsatz in bestimmten Ländern mitversichert. Überprüfen Sie gegebenenfalls den Geltungsbereich des Vertragswerks.
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Nach Abschluss einer BHV sollten Sie darauf achten, dass Sie bei künftigen Projektarbeiten maximal nur bis zur versicherten Deckungssumme haftbar gemacht werden können.

 

 

Begriffs-Lexikon: Versicherungen nach oben
   
> Deckungssumme:
Bezeichnet in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung den Betrag, bis zu dem Versicherungsschutz besteht.
> Doppelversicherung:
Wenn dasselbe Risiko oder dasselbe Interesse gegen die gleiche Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist, so spricht man von einer Doppelversicherung. In der Berufs-Haftpflichtversicherung allerdings nur dann, wenn die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen.
> Entschädigungsgrenzen
Bei den Sachversicherungen sind für einzelne Risiken oder für bestimmte Kosten Entschädigungsgrenzen festgelegt.
>

Gefährdungshaftung
Für bestimmte Schäden haftet man auch ohne persönliches Verschulden (siehe auch Verschuldenshaftung).

> Mindestdeckungssumme:
Bei obligaten, gesetzlichen Haftpflichtversicherungen, z. B. der Kraftfahrt-Haftpflicht, sind Mindestdeckungssummen vorgeschrieben, die nicht unterschritten werden dürfen.
> Selbstbehalt:
Selbstbehalt (oder auch Selbstbeteiligung) bedeutet, dass der Versicherungsnehmer von jedem Schaden grundsätzlich einen bestimmten Prozentsatz oder Festbetrag selbst tragen muss. Faustregel: Je höher der Selbstbehalt, desto größer die Beitragsminderung.
> Sicherheitsvorschriften
Sie dienen der Schadenverhütung und sind durch Gesetz, behördliche Auflagen oder Versicherungsbedingungen und -klauseln geregelt. Verletzt der Versicherungsnehmer die Sicherheitsvorschriften durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht befreit.
> Verschuldenshaftung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss man im allgemeinen grundsätzlich für einen Schaden aufkommen, den man einem anderen schuldhaft zugefügt hat.
> Vorläufige Deckung
Durch die Zusage der vorläufigen Deckung wird ein vorläufiger Versicherungsschutz vor Abschluss eines endgültigen Vertrages und vor Zahlung des ersten Beitrages vereinbart.
> Vorsatz
Um Vorsatz handelt es sich, wenn ein Schaden absichtlich herbeigeführt wird. Wer Schäden vorsätzlich herbeiführt, hat in aller Regel keinen Versicherungsschutz.
> Widerspruchsrecht
Sofern der Versicherer die zur Verbraucherinformation erforderlichen Unterlagen erst mit dem Versicherungsschein übersendet, besteht für den Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht. Für das Widerspruchsrecht besteht eine Frist von 14 Tagen ab Aushändigung des Versicherungsscheines. Sie erlischt ein Jahr nach Zahlung des Erstbeitrages.
 

 

Arten von Versicherungsgesellschaften nach oben

Es gibt in Deutschland mehr als 400 Versicherungsgesellschaften. Man unterscheidet dabei zwischen:

0 Einfirmenvertretungen, die Produkte und Leistungen nur einer Versicherung vertreiben.
Nachteil: Einseitige Angebotspalette.
0 Versicherungsagenturen, die Policen mehrerer Versicherer anbieten.
Nachteil: Bevorzugen eventuell die Versicherungen mit den höchsten Abschlussprovisionen.
0 Versicherungsmakler, die auf dem gesamten Versicherungsmarkt nach den günstigsten Angeboten recherchieren.
Nachteil: Viele Makler nennen sich zu Unrecht Versicherungsberater, um Unabhängigkeit vorzutäuschen. Den geschützten Titel Versicherungsberater darf aber nur tragen, wer gerichtlich zugelassen ist und den Versicherten bei Prüfung und Abschluss einer Police gegenüber den Versicherungsgesellschaften vertritt.

Tipp: Der exali Versicherungsvergleich externer Link für IT-Haftpflicht- bzw. IT-Betriebshaftpflicht-Versicherungen vergleicht 39 aktuelle Tarife.
 

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"exali scheint eine spezielle sehr gute BHV zu bieten auch für Hardwareentwickler. Details prüfe ich noch. (Februar 2012)"

"Sehr interessante Anreize, welche weiterhelfen. Beispiele etwas it-lastig (August 2011)"

"Schade ,dass nicht jährlich aktualisiert wird. Leider kommt auch keine Liste über auf IT spezialisierte Versicherungsges. (August 2011)"

"leider keine zahlenbeispiele (Juli 2011)"

"vielen Dank! (April 2011)"

"Endlich mal eine Übersicht. (Februar 2011)"

"Als Startpunkt sehr hilfreich. Zahlen lassen sich übrigens durchaus ableiten. Freiberufler mit 200000€ Umsatz, davon 1,5%. Wir reden also über 3000€. (Oktober 2010)"

"Das größte Problem ist, dass es scheinbar keine Zahlen gibt. Alles streng geheim! Es würde eine Übersicht pie mal Daumen doch wenigstens die Relationen offenbaren. Geht es hier um 50, um 500 oder 5000 Euro? (März 2010)"

"Mit praktischen Beispielen zur Höhe der Beiträge wäre dieser Artikel unschlagbar. (März 2005)"

"Sehr hilfreicher Artikel, in das Glossar sollten noch die sogenannten Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden mit aufgenommen werden. (August 2003)"

"Schreiben Sie uns Ihre Meinung zu diesem Artikel Ihr Artikel ist gut, aber was ich bei allen Anbietern vermisse, ist die neutrale Abgabe eines Angebotes. Man muß doch nicht den Betrieb in alle Einzelheiten zerlegen und beschreiben, um ein neutrales Angebot für eine Vermögens- schaden-Versicherung zu bekommen! Was hat den z.B. das Gründungsjahr mit der Versicherung zu tun? Nennen Sie mir auch nur eine Firma (Makler etc), die mir ein Abgebot gibt, ohne mir gleich "ein Loch in den Bauch zu fragen"! (April 2003)"

"Sehr kompakt erläutert, verständlich für Jedermann! (März 2003)"

"Das leidige Thema Versicherung kompakt und gut erläutert. (Januar 2003)"

"Sehr hilfreich, da die richtige Versicherung immer wichtiger wird und die meisten Versicherungs- fachleute mit IT noch zu wenig anfangen können ! (Januar 2003)"


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