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Der beschriebene Schadenfall zeigt deutlich, dass auch IT-Selbstständige oder kleinere IT-Dienstleister, die nur "kleinere" Aufträge ausführen, unter Umständen eine hohe Deckungssumme benötigen. Hätte der Geschädigte seine ursprünglichen Forderungen von insgesamt 750.000 Euro weitgehend durchsetzen können, hätte selbst eine Deckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500.000 Euro nicht ausgereicht. Für den IT-Spezialisten hätte dies wahrscheinlich trotz bestehender Haftpflichtversicherung das finanzielle Aus bedeutet.
Die Praxis zeigt, dass ein Großteil der IT-Haftpflichtverträge für selbständige IT-Experten und kleine IT-Dienstleister lediglich Deckungssummen für Vermögensschäden zwischen 50.000 und 500.000 Euro aufweisen. Werden deutlich höhere Versicherungssummen gewünscht, so werden diese bei kleineren Unternehmen vom Versicherer häufig entweder abgelehnt oder führen zu einer deutlichen Verteuerung des Versicherungsbeitrages.
Entscheidet sich darauf der IT-Dienstleister dann doch für die günstigere Variante, kann ein realer Schadensfall zeigen, dass hier an der falschen Stelle gespart worden ist.
Die Vermögensschadendeckung verdient noch aus einem zweiten Grund besondere Aufmerksamkeit: Nicht selten stellt sich nämlich heraus, dass hohe Deckungssummen für Vermögensschäden sich nur auf "unechte" Vermögensschäden beziehen – also auf jene Schäden, die eine direkte Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.
Doch reine Vermögensschäden, die weder die Folge eines Personen- noch Sachschadens sind, werden grundsätzlich von einer "normalen" Betriebshaftpflichtversicherung nicht oder im Rahmen einer ergänzenden Vermögensschadenversicherung nur mit deutlich reduzierten Summen versichert. Dies wäre im beschriebenen Fall fatal gewesen, da der Programmierfehler einen reinen Vermögensschaden darstellt.
Naturgemäß finden die meisten IT-Schäden im Vermögensschadenbereich statt. Personen- und hohe Sachschäden sind die Ausnahme und meist projektspezifisch. Daher sollte man bei der Auswahl einer IT-Haftpflicht seinen Schwerpunkt vor allem auf hohe "reine" Vermögensschadensummen legen.
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