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Wenn ein kleiner Auftrag einen großen Schaden verursacht

Passiver Rechtsschutz und worauf man bei der Schadensdeckung achten sollte

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(Juni 2005)
Inhalt dieses Artikels:
Der Schaden | Die Versicherungssituation | Die Abwicklung | Fazit | Der "passive" Rechtsschutz | Vermögensschadendeckung
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Oft sind es nur kleine Ursachen, die große und teure Wirkung zeigen. Wie ein kleiner Auftrag für einen IT-Dienstleister plötzlich existenzgefährdend werden kann – davon berichtet der Fachwirt für Finanzberatung IHK Ralph Günther und erläutert daran die Wichtigkeit der richtigen Schadensdeckung im vierten Teil der GULP Serie zur "IT-Haftpflicht in der Praxis".

Der Fall ereignete sich Mitte 2004: Einer Werbeagentur wurde von einem Konzern für Internetwerbemaßnahmen ein jährliches Budget in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Budget enthalten: Die Schaltung von so genannten "Pop-ups" auf verschiedenen Websites, auf denen sich Personen registrieren konnten, die an den Produkten des Konzerns interessiert waren. Die generierten Adressen sollten dann automatisch an den Konzern weitergeleitet werden, der diese Datensätze wiederum an seine ausgegliederte Vertriebsorganisation verkaufen wollte.

Mit der technischen Umsetzung dieser Microsites für das Internet beauftragte die Werbeagentur den besagten IT-Dienstleister. Der Auftragswert belief sich dabei auf etwa 15.000 Euro und umfasste die Entwicklung der Pop-ups – wobei die generierten Adressen als formatierte Datensätze automatisch an den Konzern weitergeleitet werden sollten. Die kleine IT-Dienstleistungsfirma arbeitete ausschließlich im Auftrag der Werbeagentur und hatte keinen direkten Kontakt zum eigentlichen Auftraggeber. Mit den Arbeiten wiederum beauftragte der IT-Dienstleister einen freien Mitarbeiter, der aber keine eigene IT-Haftpflichtversicherung besaß.

Die Microsites wurden zwar bei der Erstellung ausführlich getestet – aber nie mit den originalen Ziel-eMail-Adressen des Konzerns, da diese erst kurz vor Fertigstellung eingepflegt werden konnten. So wurden die Seiten dann in den live-Betrieb übernommen.

 

Der Schaden
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Als nach über zwei Monaten noch kein einziges Mail beim Konzern eingegangen war, wunderte man sich über die fehlende Resonanz der Marketingaktion und suchte nach möglichen Ursachen. Natürlich wurden auch die Pop-ups näher in Augenschein genommen – dabei stellte sich heraus, dass der freiberufliche IT-Spezialist in einer Datei versehentlich ein "$"-Zeichen zuviel eingegeben hatte.

Was heißt: Es waren zwar etwa 2.970 Adressen generiert worden, jedoch konnten sie nicht per eMail versendet werden.

Der Fehler wurde sofort behoben, doch die bis zu acht Wochen alten Adress-Datensätze waren aufgrund der verspäteten Bearbeitungsmöglichkeiten für den Vertrieb größtenteils unbrauchbar geworden.

Zudem hatte der Konzern aufgrund des mangelnden Erfolges der Kampagne in den ersten Wochen der Werbeagentur das Budget gekürzt – was er nochmals tat, als der Fehler bekannt wurde; darüber hinaus hatte die Werbeagentur sofort eine Werbefläche (nach eigenen Angaben im Wert von 150.000 Euro) auf einer viel besuchten Website gratis zur Verfügung gestellt – um mögliche Schadenersatzansprüche abzuwenden und den Imageschaden so gering wie möglich zu halten.

 

 

Die Versicherungssituation
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Die Werbeagentur verlangte vom IT-Dienstleister den entstandenen finanziellen Schaden zu ersetzen, der mit 150.000 Euro der gratis zur Verfügung gestellten Werbefläche PLUS dem kalkulatorischen Gewinnausfall von etwa 600.000 Euro beziffert wurde.

Die IT-Dienstleistungsfirma verständigte sofort seinen IT-Haftpflichtversicherer, bei dem sie seit einem Jahr mit einer Deckungssumme von 1,5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert war. Zudem waren freie Mitarbeiter (einer von ihnen hatte ja auch den Schaden verursacht) explizit mitversichert und der Regress beim freien Mitarbeiter ausgeschlossen.

Somit bestand also Versicherungsschutz dem Grunde und der Höhe nach.

 

 

 

Die Abwicklung
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Der Haftpflichtversicherer schaltete die Schadenabteilung mit seinen Fachanwälten ein, um auf Kosten des Versicherers die Rechtmäßigkeit der von der Werbeagentur erhobenen Ansprüche zu prüfen. Tatsächlich gestaltete sich der Nachweis des entstandenen Schadens schwierig – insbesondere, da die Kausalität (Ursachlichkeit) zwischen dem Programmierfehler und der Budgetkürzung nicht klar nachweisbar und auch die Schadenhöhe insgesamt sehr strittig waren. Nach acht Monate währenden Verhandlungen zwischen dem Versicherer und der Werbeagentur einigte man sich zur Beilegung des Streites mit einer Vergleichszahlung von 200.000 Euro.

 

 

Fazit
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Obwohl nicht die zuerst geforderte Schadensumme in Höhe von 750.000 Euro als Entschädigungszahlung von der Werbeagentur durchgesetzt werden konnte, hätte auch die Vergleichszahlung über 200.000 Euro für den IT-Dienstleister den finanziellen Ruin bedeutet.

Und: Sowohl IT-Dienstleister als auch freiberuflicher IT-Experte hätten weder das "Know-how" noch die finanziellen Mittel gehabt, die langwierigen Verhandlungen mit dem Geschädigten rechtssicher zu führen und durchzustehen.

 

 

 

Der "passive Rechtsschutz"
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Der Vermögensschadenhaftpflichtversicherer hat also im geschilderten Fall nicht nur die abschließend festgestellte Schadenzahlung übernommen, sondern stellte seine Leistung auch bei der Abwehr von unbegründeten oder auch zu hohen Schadenforderungen zur Verfügung. Diese Leistungskomponente wird als passiver Rechtsschutz bezeichnet. Dabei übernimmt der Versicherer bei einem potentiellen Schadenfall die Kosten für Anwälte, Sachverständige, Zeugen und Gerichte sowie Reise-, Schadenminderungs- und Schadenregulierungskosten.

Ergo: Bei der Auswahl eines IT-Haftpflichtversicherers sollte man nicht nur darauf achten, dass gegebenenfalls ein passiver Rechtsschutz besteht, sondern ob der Versicherer auch entsprechende Erfahrungen in der Abwicklung von IT-Schäden besitzt. Die hier erworbene Kompetenz kann entscheidend sein im Fall einer juristischen Auseinandersetzung.

 

 

 

Vermögensschadendeckung
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Der beschriebene Schadenfall zeigt deutlich, dass auch IT-Selbstständige oder kleinere IT-Dienstleister, die nur "kleinere" Aufträge ausführen, unter Umständen eine hohe Deckungssumme benötigen. Hätte der Geschädigte seine ursprünglichen Forderungen von insgesamt 750.000 Euro weitgehend durchsetzen können, hätte selbst eine Deckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500.000 Euro nicht ausgereicht. Für den IT-Spezialisten hätte dies wahrscheinlich trotz bestehender Haftpflichtversicherung das finanzielle Aus bedeutet.

Die Praxis zeigt, dass ein Großteil der IT-Haftpflichtverträge für selbständige IT-Experten und kleine IT-Dienstleister lediglich Deckungssummen für Vermögensschäden zwischen 50.000 und 500.000 Euro aufweisen. Werden deutlich höhere Versicherungssummen gewünscht, so werden diese bei kleineren Unternehmen vom Versicherer häufig entweder abgelehnt oder führen zu einer deutlichen Verteuerung des Versicherungsbeitrages.

Entscheidet sich darauf der IT-Dienstleister dann doch für die günstigere Variante, kann ein realer Schadensfall zeigen, dass hier an der falschen Stelle gespart worden ist.

Die Vermögensschadendeckung verdient noch aus einem zweiten Grund besondere Aufmerksamkeit: Nicht selten stellt sich nämlich heraus, dass hohe Deckungssummen für Vermögensschäden sich nur auf "unechte" Vermögensschäden beziehen – also auf jene Schäden, die eine direkte Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.

Doch reine Vermögensschäden, die weder die Folge eines Personen- noch Sachschadens sind, werden grundsätzlich von einer "normalen" Betriebshaftpflichtversicherung nicht oder im Rahmen einer ergänzenden Vermögensschadenversicherung nur mit deutlich reduzierten Summen versichert. Dies wäre im beschriebenen Fall fatal gewesen, da der Programmierfehler einen reinen Vermögensschaden darstellt.

Naturgemäß finden die meisten IT-Schäden im Vermögensschadenbereich statt. Personen- und hohe Sachschäden sind die Ausnahme und meist projektspezifisch. Daher sollte man bei der Auswahl einer IT-Haftpflicht seinen Schwerpunkt vor allem auf hohe "reine" Vermögensschadensummen legen.

 


Nähere Informationen bei Ralph Günther.
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2005 exali GmbH externer Link.

 

 

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Kommentare zu diesem Artikel:

"Dass der Schaden eingetreten ist, sind beide Seiten schuld: sowohl der Auftraggeber, als auch der Auftragnehmer. War der Begriff Abnahmetests den beiden überhaupt bekannt? Keine Software ist zu 100% perfekt bzw. es besteht immer die Möglichkeit einen Arbeitnehmer auf Schadenersatz zu verklagen. Ich als Arbeitnehmer würde im Vertrag Abnahmetests und meine Haftung nur im Rahmen dieser Abnahmetest vereinbaren. (Oktober 2009)"

"Wichtig, wichtig, wichtig! Als Freiberufler kostet eine Haftpflichtversicherung ca. 450-800 Euro jährlich, je nach Versicherer (bei einer Versicherungssumme von 3 Mio bei Personal und Sachschäden und 250.000 Euro bei Vermögensschäden). Die beste Investition um sein Hab und Gut abzusichern... (Dezember 2005)"

"Sehr gute Darstellung der spezifischen Problematik und der Tücken in der Gestaltung einer Haftpflichtversicherung. (November 2005)"

"Der Artikel ist über die Risiken einer zu geringen Haftpflicht gut dargestellt. Ich war kurzzeitig freiberuflich tätig, mußte mangels Aufträgen aufgeben, doch so ein Fall hätte mir das Genick gebrochen, denn ich war zu gering versichert. (November 2005)"

"Sehr interessanter Artikel. Ich beschäftige mich auch gerade mit diesem Thema und ziehe den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht in Erwägung. Wie im Artikel beschrieben sind die Deckungssummen oft "nur" 100.000,- Euro. (Juli 2005)"

"Ein konkreter Fall sagt oft mehr, als nur Theorie. Daher sehr interessant. (Juli 2005)"

"Sehr interessanter Artikel über ein überaus wichtiges Thema. Es hat mich in meinen knapp 11 Jahren zwar nie betroffen, aber niemand ist perfekt... (Juli 2005)"

"Sehr gut. (Juli 2005)"


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