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| Wie
es geschah |
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Der freiberufliche IT-Experte arbeitete vor Ort
beim Auftraggeber. Als er sich, wie schon viele Male zuvor, in das
Firmen-Netzwerk mit seinem eigenen Laptop einloggte, warnte ihn
sein Antiviren-Programm vor einem Virus auf seinem System. Diesen
löschte er sofort. Kurz darauf wurde der Freiberufler beschuldigt,
einen Virus in das Netzwerk der Firma eingeschleust zu haben.
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| Der
Schaden |
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| Nach Angaben des Auftraggebers kam es dadurch in
einem Teilbereich des Unternehmens zu einem Produktionsstillstand,
um den Virus nicht weiter zu verbreiten. Für rund 20.000 Euro
musste das Netzwerk von einer darauf spezialisierten Firma "entseucht"
werden. |
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| Weitere Folgen |
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| Der Freiberufler wurde im weiteren
Verlauf vor allem durch den Projektvermittler/ Dienstleister unter
Druck gesetzt und sollte auf sein Honorar für 7 Monate Arbeit
verzichten, da man andernfalls eine 6-stellige Schadenersatzforderung
gegen ihn geltend machen würde. Daraufhin unterschrieb der
Freiberufler sofort eine Verzichtserklärung über sein
Honorar in Höhe von 20.000 Euro.
Erst im Nachhinein kamen ihm Zweifel, ob er richtig gehandelt hatte
und er meldete den Schaden dem IT-Haftpflichtversicherer. Der Versicherer
schrieb daraufhin den Auftraggeber an, der sich jedoch bis heute
zum Schaden in Schweigen hüllt und keine weiteren Angaben macht.
Daher sind dem Versicherer derzeit die Hände gebunden, den
Schaden zu regulieren oder gegebenenfalls die Ansprüche des
Geschädigten hinsichtlich der Grundlage und Höhe zu überprüfen.
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| Versichert,
aber falsch verhalten! |
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| Ärgerlich. Der beschriebene Fall
wäre im Rahmen der IT-Haftpflichtversicherung des Freiberuflers
abgedeckt gewesen. In den betreffenden Bedingungen der Haftpflicht
ist unter anderem vereinbart:
"Wir (der Versicherer) leisten für folgende Haftpflichtansprüche
Dritter:
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Implementierungs- und Integrationsschäden durch Tätigkeiten
mittels elektronischem Zugang, auch vor Ort bei Ihrem Auftraggeber. |
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Schäden, die Dritten aus Ihrer Tätigkeit als Softwarehersteller
oder bei Computerviren (wie. Bspw. Boot-Sector-Viren, Makro-Viren,
Würmer, trojanische Pferde) andere Sabotageprogramme oder
Informationspiraterie entstehen. |
| - |
für Umsatz- und/oder Gewinnausfälle Ihrer Kunden,
aufgrund Lieferung mangelbehafteter Produkte oder fehlerhafter
Leistungen durch Sie. |
Kosten für die Wiederherstellung von Daten sind mitversichert."
Der Schaden wäre daher über den Versicherer gedeckt gewesen
- jedoch hat sich der Freiberufler, da er nach eigenen Aussagen
massiv unter Druck gesetzt worden war, falsch verhalten: Er hat
auf sein Honorar verzichtet, damit der Auftraggeber keine weiteren
Ansprüche mehr geltend macht, was dieser bis jetzt auch nicht
tat.
Der Freiberufler hat den Schaden selbst zu tragen. Warum? Nun,
der Versicherer kann und darf nur Schäden gegenüber Dritten
ersetzen - nicht aber das Honorar, auf das verzichtet worden war
(Eigenschaden).
Dieses Beispiel zeigt sehr drastisch, dass im "Ernstfall"
der Freiberufler alleine da steht, denn auch von Seiten des Projektvermittlers/IT-Dienstleisters
hatte er keine Hilfestellung erhalten - aus dessen Sicht verständlicherweise,
denn unter Umständen hätte sich der Auftraggeber mit seinen
Schadenforderungen auch an den Vermittler wenden können. Und:
In der Regel ist dem Projektvermittler der zufriedene Kunde mit
Folgeaufträgen wichtiger als der einzelne Freiberufler.
Die einzige Partei, die im Schadenfall mit dem freiberuflichen
IT-Spezialisten die gleiche Interessenslage besitzt, ist sein Versicherer.
Dieser hat nämlich ein originäres Interesse daran den
Schaden zu klären.
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| Richtig
verhalten im Schadensfall |
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| Ohne Zweifel, der Freiberufler hätte
keine Verzichtserklärung unterschreiben dürfen und sofort
den Versicherer einschalten müssen. Dieser ist nicht nur für
die Begleichung eines berechtigt zur Last gelegten Schaden zuständig,
sondern auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche (so
genannter passiver Rechtsschutz im Rahmen des Haftpflichtvertrages).
Wenn man zwischen den Zeilen liest, gibt es gerade bei dem genannten
Fall einige Ungereimtheiten, die noch der Klärung bedürfen:
Warum z. B. droht man mit 6-stelliger Schadenersatzforderung und
ist dann mit 20.000 Euro zufrieden? Warum gibt der Auftraggeber
im Nachhinein dem Versicherer keinerlei Auskünfte?
Hätte der Versicherer die Schadenabwicklung übernommen,
wäre zunächst der größte Druck vom Freiberufler
genommen worden. Der Auftraggeber hätte den Schaden erst einmal
genau dem Grunde und der Höhe nach nachweisen müssen,
denn die Beweislast liegt beim Geschädigten. In diesem Fall
hatte der Geschädigte seinen Schaden nicht einmal qualifiziert
behauptet - ein nicht so seltenes Vorgehen, wie Versicherungen bestätigen:
Die Schadenersatzforderungen seien, so die Auskünfte, in diesem
Bereich oft aus der Luft gegriffen und äußerst großzügig
geschätzt - mit dem Ziel, Druck zu erzeugen. |
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| Eine
Checkliste |
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| Wer eine IT-Haftpflichtversicherung
besitzt, sollte also im Fall des Schadenfalles folgende Punkte beachten:
| 1. |
Schaden oder Ansprüche SOFORT der Versicherung/dem Makler
melden, denn eventuell kann der Schaden mit Hilfe des Versicherers
sofort abgewendet oder minimiert werden. |
| 2. |
Jede Korrespondenz wegen dem Schaden direkt an den Versicherer/Makler
weiterleiten. |
| 3. |
Ruhe bewahren und sich nicht auf schnelle und unbedachte (vom
Geschädigten diktierte) Aktionen einlassen. |
| 4. |
Keinerlei Zusagen, Anerkenntnisse oder Zugeständnisse
machen, denn diese können nicht nur den Versicherungsanspruch
gefährden, sondern vielmehr den Schaden auch noch vergrößern. |
| 5. |
Insbesondere keine Zahlungen leisten oder selbst auf Ansprüche
verzichten. |
| 6. |
Dem Versicherer möglichst jede Art von Korrespondenz
etc. zum konkreten Auftrag (Verträge, Rechnungen, Pflichten-/Lastenhefte
usw.) im Vorfeld des Schadens zur Verfügung stellen. |
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| GULP
Membership Area |
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Eine IT-Haftpflichtversicherung kann Sie also auch in zweifelhaften
Fällen unterstützen. Für die GULP Membership
hat GULP ein Versicherungskonzept ausgehandelt, das Ihre
spezifischen Risiken als Selbstständiger in der IT
berücksichtigt - und Ihnen gleichzeitig besonders günstigen
Prämien bietet.
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