| GULP |
Herr Günther, warum haben
so viele IT-Selbstständigen deutlich weniger Krankentagegeld
versichert als sie tatsächlich benötigen? |
| Günther |
Anders als man vielleicht vermuten könnte,
ist es nach meiner Erfahrung keine Frage des "Preises".
Eher ist die viel zu geringe Absicherung darauf zurückzuführen,
dass viele Versicherungen nur den erzielten Gewinn aus dem jährlichen
Umsatz oder einen Teil davon versichern. Die laufenden Kosten und
insbesondere auch die Fixkosten bleiben dabei außen vor. Beim
Krankengeld der gesetzlichen Kassen sind sogar nur maximal 83,13
Euro pro Tag versicherbar. Das sind 70 % der Beitragsbemessungsgrenze
2007. Bei einem durchschnittlichen Jahresumsatz freiberuflicher
IT-Spezialisten von rund 99.800
Euro (Stand: Jahr 2005) sind damit Versorgungslücken vorprogrammiert.
|
| |
|
| GULP |
Womit man auch hier wieder –
ähnlich wie beim Thema Haftpflicht – vor dem Problem bedarfsgerechter
Versicherungen für IT-Freiberufler steht. Warum ist es so schwierig,
maßgeschneiderte Versicherungslösungen für diese Berufsgruppe
anzubieten? |
| Günther |
Zielgruppenspezifisch konzipierte Lösungen,
wie sie sich bereits bei anderen freien Berufen mittlerweile etabliert
haben, werden für IT-Berufe noch nicht ausreichend angeboten.
Dies liegt wohl zum Teil auch daran, dass die Gruppe der IT-Freiberufler
und IT-Dienstleister noch nicht als eigenständige Klientel
wie Ärzte, Anwälte und Steuerberater von den Anbietern
wahrgenommen wird. |
| |
|
| GULP |
Eine von GULP durchgeführte
Umfrage zum Thema "Krankheit" ergab, dass 2006 nur 4 % der
Befragten länger als 20 Tage krank waren. Angesichts des niedrigen
Krankenstandes und unter Berücksichtigung vereinbarter Karenzzeiten
von 22 Tagen oder mehr würden damit viele IT-Freiberufler die
versicherten Leistungen gar nicht beanspruchen. Warum ist eine Krankentagegeldversicherung
für diese Berufsgruppe dennoch empfehlenswert? |
| Günther |
>> Selbstständige
arbeiten trotz Krankheit weiter, weil sie sich einen
längerfristigen Ausfall einfach nicht leisten
können. << |
|
Typischerweise sollten Freiberufler bzw. Selbstständige jene
Risiken versichern, die für sie nicht kalkulierbar sind und eine
Existenz bedrohende Dimension annehmen können. Daher ist eine
Arbeitsunfähigkeitsabsicherung für jeden wichtig, der nicht
über ausreichende Rücklagen verfügt, um einen längerfristigen
Ausfall finanziell zu kompensieren. Rücklagen für das Alter
sollten nicht durch eine Krankheit aufgezehrt werden, sonst holt einen
das Problem später beim Thema Altersvorsorge wieder ein. Dass
längerfristiger Krankenstand in den freien Berufen statistisch
gesehen eher unterdurchschnittlich häufig vorkommt, ist auf der
einen Seite leider kein Trost für die "Minderheit",
die pro Jahr erkrankt. Zum anderen hören wir immer wieder, dass
Selbstständige trotz Krankheit weiter arbeiten oder eine viel
zu kurze Rekonvaleszenzzeit in Anspruch nehmen als es medizinisch
vernünftig wäre, weil sie sich einen längerfristigen
Ausfall einfach nicht leisten können. Dieser Umstand verzerrt
natürlich auch die von Ihnen angesprochenen Zahlen. |
| |
|
| GULP |
Stehen denn Kosten und Nutzen
solcher Versicherungen im Verhältnis? |
| Günther |
Ich bin der Meinung, dass sich die Krankengeldabsicherung
erst dann bezahlt macht, wenn eine längere Krankheit eintritt,
die sich letztendlich keiner wünscht und die man auch nicht
"kalkulieren" kann. Auf der anderen Seite ist es natürlich
auch sehr positiv, dass der Selbstständige und Freiberufler
durch eine gute Krankentagegeldabsicherung tatsächlich die
medizinisch verordnete Zeit dafür verwenden kann, wieder gesund
zu werden - ohne in die Gefahr eines finanziellen Engpasses zu geraten.
|
| |
|
| GULP |
Nun kann man sich ja gesetzlich
oder privat absichern. Kann jeder Selbstständige eine Kranken(tage)geldversicherung
abschließen oder haben chronisch Kranke – ähnlich
wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – schlechtere
Karten? |
| Günther |
Bei der privaten Krankentagegeldabsicherung gibt
es tatsächlich auch eine Risikoprüfung in Form von Gesundheitsfragen,
die mit denen einer Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichbar
sind. Dabei können nicht vollständig ausgeheilte Vorerkrankungen,
ebenso wie die von Ihnen bereits erwähnten chronischen Erkrankungen,
zu Ausschlüssen, Risikozuschlägen oder gar zu gänzlichen
Ablehnungen führen. Da die gesetzliche Krankenversicherung
keine Gesundheitsprüfung vornimmt, bleibt manchem dann tatsächlich
nur der Weg über die Grundabsicherung der Gesetzlichen Krankenkassen.
|
| |
|
| GULP |
Mit welchen Beiträgen
muss man rechnen? |
| Günther |
>> Private Krankentagegeldversicherer
kalkulieren risikoadäquat. << |
|
Das lässt sich schwer verallgemeinern. Beim gesetzlichen Krankentagegeld
hängt es sowohl vom jeweiligen Beitragssatz der einzelnen Krankenkasse
als auch von der gewählten Karenzzeit (22. Tag oder 43. Tag)
und natürlich vom Einkommen ab. Die meisten selbstständigen
IT-Experten verdienen über der Beitragsbemessungsgrenze (in 2007:
3.562,50 Euro) und zahlen somit den Maximalbeitrag. Beispielsweise
sind das bei der Techniker Krankenkasse 103,31 Euro monatlich für
den maximalen Tagessatz von 83,13 Euro ab dem 22. Tag oder 35,62 Euro
ab dem 43. Tag. Die privaten Krankentagegeldversicherer kalkulieren
dagegen risikoadäquat. Der Beitrag berechnet sich nach den Faktoren
Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn, Geschlecht, individueller
Gesundheitszustand, Höhe des beantragten Tagessatzes pro Krankheitstag
und gewünschter Karenzzeit, nach der die Versicherung zahlt.
Grundsätzlich gilt: Je jünger und gesünder eine Person
bei Antragstellung ist, je niedriger der versicherte Tagesatz und
je länger die gewählte Karenzzeit ist, um so niedriger ist
der Beitrag. Dabei zahlen Männer bei ansonsten gleichen Parametern
einen niedrigeren Beitrag als Frauen. Bei einer günstigen privaten
Krankentagegeldversicherung kostet ein Tagessatz von 85 Euro ab dem
22. Tag ca. 52 Euro, ab dem 29. Tag ca. 39 Euro und ab dem 43. Tag
ca. 25 Euro monatlich. |
| |
|
| GULP |
Warum müssen Frauen mehr
bezahlen als Männer? |
| Günther |
Weil sie statistisch gesehen mehr medizinisch bedingte
Ausfallzeiten haben als Männer. Maßgeblich wirken zu diesem
Sachverhalt die Schwangerschaft und Geburt von Kindern mit. Nicht
zuletzt deshalb verlangen die Versicherer bei Frauen einen höheren
Beitrag. Das ist übrigens nicht nur bei der Krankentagegeldversicherung
so, sondern trifft auch bei den Krankenvollversicherungen und bei
Krankenzusatztarifen gleichermaßen zu. |
| |
|
| GULP |
Sind auch Leistungseinschränkungen
möglich? |
| Günther |
>> Im Ausland gibt es prinzipiell
keine Leistung. << |
|
Ja, die gibt es. Zum Beispiel leistet das gesetzliche Tagegeld aufgrund
einer Erkrankung maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Sind Sie länger krank, erhalten Sie keine Leistung mehr. Bei
privaten Krankenversicherungen gibt es diese zeitliche Beschränkung
nicht. Wenn allerdings aus einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit
ein dauerhafter Zustand von Berufsunfähigkeit wird, dann stellen
sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Versicherer ihre Leistung
ein. Ein vor allem für international tätige IT-Selbstständige
sehr wichtiger Punkt ist auch, dass es im Ausland prinzipiell keine
Leistung gibt. Private Krankentagegeldversicherungen sehen nur für
akut auftretende Krankheiten und Unfälle eine Leistung für
die Dauer des stationären Aufenthalts in einem öffentlichen
Krankenhaus vor. In allen anderen Fällen von Arbeitsunfähigkeit
gehen IT-Selbstständige im Ausland gemäß den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen (MB/KT) trotz Absicherung leer aus. |
| |
|
| GULP |
Kann ein privater Versicherer
den Vertrag auch plötzlich kündigen? |
| Günther |
Nach § 14, Absatz 1 der Musterbedingungen
(MB/KT) kann der Versicherer die Tagegeldversicherung zum Ende eines
jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei
Monaten ordentlich kündigen. Teilweise sehen die Tarifbedingungen
eine Einschränkung des ordentlichen Kündigungsrechts des
Versicherers vor, insbesondere dann, wenn die Tagegeldversicherung
in Verbindung mit einer Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen
und beibehalten wird. |
| |
|
| GULP |
Sie hatten vorhin bereits angesprochen,
dass sich die Länge der Karenzzeit maßgeblich auf die Höhe
des Versicherungsbeitrages auswirkt. Wie können IT-Selbstständige
eine für sie sinnvolle Karenzzeit ermitteln? |
| Günther |
Wenn ein gut verdienender IT-Experte ausreichend
kurzfristig verfügbare Liquidität auf der "hohen
Kante" hat, sollte er lieber eine längere Karenzzeit (z.
B. 28 oder 42 Tage) vereinbaren, dafür aber einen seinem Einkommen
entsprechend hohen Tagessatz wählen. Im Ergebnis ist dann auch
ein hoher Tagessatz "günstig" versicherbar. Wer keine
oder wenig verfügbare Mittel zur finanziellen Überbrückung
einer Krankheit hat, sollte eine kürzere Karenzzeit wählen
(z.B. ab dem 14. Tag). Allerdings wird er dann jedoch aufgrund des
hohen zu zahlenden Beitrags wohl einen niedrigeren Tagessatz wählen
müssen, da die kurzen Karenzzeiten doch deutlich teurer sind.
|
| |
|
| GULP |
Welche weiteren Überlegungen
sollten IT-Selbstständige vor Abschluss einer privaten Krankengeldabsicherung
noch anstellen? |
| Günther |
Das ist natürlich eine sehr komplexe Frage.
Am besten sollte sich der Freiberufler vor Abschluss überlegen,
welchen Absicherungsbedarf er hat und sich fragen, welche Kriterien
seine Tagegeldabsicherung erfüllen muss. Beispielsweise: Benötige
ich auch Versicherungsschutz für Projekte im Ausland? Will
ich nur meinen Gewinn oder auch die laufenden Kosten absichern?
Soll das Tagegeld länger als 78 Wochen für eine Krankheit
gezahlt werden? Benötige ich Versicherungsschutz zusätzlich
auch bei einer Betriebsunterbrechung durch Sachschäden (z.
B. Brand im Büro oder Serverbeschädigung durch Blitzschlag)?
Ist es für mich hinnehmbar, wenn der Versicherer mein vereinbartes
Tagegeld aufgrund von Umsatzrückgang kürzen kann? |
| |
|
| GULP |
Ist es denn theoretisch möglich,
dass der Versicherer ein geringeres Tagegeld zahlt als im Versicherungsschein
vereinbart wurde? |
| Günther |
>> Bei privaten Versicherern
ist höchstens der erzielte Gewinn vor Stellung
des Versicherungsantrags versicherbar. <<
|
|
Ja, denn bei einem Umsatzrückgang wird auch der Gewinn niedriger
ausfallen. Und bei privaten Versicherern ist üblicherweise höchstens
der erzielte Gewinn vor Stellung des Versicherungsantrags versicherbar.
Im Krankheitsfall muss der Versicherer aber bedingungsgemäß
nur den Gewinn der letzten zwölf Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit
erstatten, maximal jedoch den im Versicherungsschein vereinbarten
Tagessatz. Viele IT-Experten sind sich der Tatsache dabei nicht bewusst,
dass durch diese Regelung im Krankheitsfall ein niedrigerer Tagessatz
ausgezahlt werden kann, als der in der Police dokumentierte. Dies
ist immer dann der Fall, wenn sich die Einkommensverhältnisse
seit Abschluss der Krankentagegeldversicherung verschlechtert haben
und der auf den Tag umgerechnete Gewinn im Jahr vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit
unter das ursprüngliche Niveau zu Versicherungsbeginn fällt.
Bitte bedenken Sie dabei auch, dass ein Selbstständiger oder
Freiberufler nicht nur aus umsatzabhängigen Gründen einen
Gewinnrückgang haben kann, sondern auch durch steuerrelevante
Transaktionen wie z. B. eine Ansparabschreibung oder ähnliches
den Gewinn eines Jahres bewusst reduzieren kann, ohne sich der damit
verbundenen Gefahr einer deutlichen Unterdeckung bei seiner Krankentagegeldversicherung
bewusst zu werden. Sie werden im Verlauf des Gespräches sicher
bereits festgestellt haben, dass die übliche Absicherung des
krankheitsbedingten Verdienstausfalls beim IT-Freiberufler ihre Tücken
hat und es sich deshalb lohnt, nach besseren Lösungsansätzen
für die sehr spezielle Bedarfssituation zu suchen. |
| |
|
| GULP |
Gibt es denn Alternativen zur
Krankentagegeldabsicherung, die den Bedarf des IT-Experten oder IT-Dienstleisters
sinnvoll absichern? |
| Günther |
>> Es haben sich tatsächlich
Spezialkonzepte herauskristallisiert, z.B. die Betriebskostenversicherung.
<< |
|
Ja, die gibt es. Das Rad muss gar nicht erst neu erfunden werden,
denn die "Freien Berufe" in anderen Branchen haben bei den
Versicherern natürlich bereits ein entsprechendes Problembewusstsein
hervorgerufen. Es haben sich tatsächlich Spezialkonzepte herauskristallisiert,
die meist in der Sparte der Sachversicherungen angesiedelt sind. Als
Beispiel möchte ich die Betriebskostenversicherung erwähnen,
welche für Ärzte, Steuerberater, Anwälte etc. schon
seit Jahren angeboten wird. Dort ist es durchaus üblich, dass
nicht nur der Gewinn abgesichert werden kann, sondern auch die laufenden
Kosten sowie der Mehraufwand für einen eventuell notwendigen
Vertreter für die Arztpraxis oder die Kanzlei. Dies ist über
eine herkömmliche Krankentagegeldversicherung nicht darstellbar.
|
| |
|
| GULP |
Welche weiteren Vorteile bietet
eine solche Betriebskostenversicherung? |
| Günther |
Bei der Betriebskostenabsicherung kann eine Pauschalleistung
von 800 Euro und mehr vereinbart werden, die pro Kalendertag für
die Zeit der – auch krankheitsbedingten – Betriebsunterbrechung
ohne Kürzung ausbezahlt wird. Der Tagessatz
wird bei dieser Versicherungslösung nicht nur für Ausfälle
durch Krankheit oder Unfälle bezahlt, sondern auch, wenn aufgrund
eines Sachschadens im Büro, der Praxis oder Kanzlei die Arbeit
ruht. Dabei sind ein weltweiter Versicherungsschutz und eine Leistungsdauer
von bis zu 24 Monaten vereinbar. Gemeinsam mit GULP haben wir
aus einem der erwähnten Sonderkonzepte ein Angebot speziell
für IT-Experten entwickelt, das die in den herkömmlichen
Tagegeldabsicherungen bisher enthaltenen Nachteile weitgehend eliminiert.
Dafür haben wir exklusiv die einheitliche Berufsgruppe "GULP
IT-Experten" geschaffen, denn die IT-Berufe werden üblicherweise
unterschiedlichen, zum Teil teureren Berufsgruppen zugeordnet. Aufgrund
der besonderen Versicherungsform und dem weit unterdurchschnittlichem
Krankenstand der IT-Selbstständigen bietet dieses Konzept einen
bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu einem Preis, der meist deutlich
unter dem Niveau einer gesetzlichen oder privaten Krankentagegeldversicherung
liegt. |
| |
|
| GULP |
Haben Sie hierfür ein Beispiel? |
| Günther |
Nehmen wir zum Beispiel einen 37-jährigen Diplom-Informatiker,
der einen Tagessatz von 250 Euro mit einer Karenzzeit von 28 Tagen
versichert. Dafür zahlt er beim Versicherungskonzept von GULP
und exali einen halbjährlichen Beitrag von 411 Euro. Im Monat
sind das rund 69 Euro. Eine herkömmliche private Kranken(tage)geldversicherung
würde im Vergleich dazu im günstigsten Fall ca. 120 Euro
monatlich kosten. |
| |
|
| GULP |
Vielen Dank Herr Günther
für das aufschlussreiche Gespräch. |
Kommentare zu diesem Artikel: