IT-Haftpflicht in der Praxis: Das verhexte Datumsfeld
Achten Sie bei IT-Haftpflichtversicherungen auf die Mitversicherung von Vorumsätzen
(Oktober 2009)
Autor: Ralph Günther, Versicherungsexperte für Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen
Ein IT-Freiberufler erbringt eine Dienstleistung, schließt danach eine IT-Haftpflichtversicherung ab und erst dann treten Schäden ein, die aus seiner vorher erbrachten Leistung resultieren. Und nun? IT-Dienstleister sollten unbedingt darauf achten, dass in den Versicherungsbedingungen ihrer Haftpflichtversicherung eine Vorumsatzdeckung vereinbart ist. Denn dann zahlt die Versicherung auch bei Schäden, deren Ursachen in Leistungen begründet sind, die schon vor Beginn des Versicherungsschutzes erbracht worden sind. Details schildert Ralph Günther, Versicherungsexperte bei der exali GmbH, anhand eines aktuellen Schadenfalles. Zunächst der Fall:
| Der zweite Fallstrick | |
In Versicherungsbedingungen sind immer wieder sogenannte Experimentier- und Erprobungsklauseln zu lesen. Diese schließen Schäden aus, die daraus
resultieren, dass
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| Ende gut - alles gut? |
| Aufgrund der schnellen Schadenabwicklung, bei der auch der IT-Dienstleister seinen Teil dazu beigetragen hatte (Fehlersuche und Behebung des Fehlers, Mithilfe bei der Recherche der fehlerhaften Ausweise und Unterstützung bei den Rückfragen des Versicherers) wurde das Verhältnis zum Kunden nicht negativ beeinflusst. Wie es so schön heißt: Fehler werden nicht gemacht, sie passieren. Wenn sie schnell wieder aus der Welt geschafft werden und der finanzielle Schaden ausgeglichen wird, muss selbst ein größerer Schaden nicht das Ende der Kundenbeziehung bedeuteten. |
Nähere Informationen bei Ralph Günther.
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2008 exali GmbH
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