Kurz berichtet: Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige wieder eingeführt

Betroffene IT-Freiberufler müssen finanzielle Absicherung im Krankheitsfall neu regeln

(August 2009)
Selbstständige und Freiberufler, die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben seit dem 1. August 2009 wieder Anspruch auf Krankengeld von der siebten Krankheitswoche an. Diese Option hatten sie seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr, wie GULP berichtete, denn ihr Krankengeldanspruch war mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 gestrichen worden. Sie mussten sich über einen zusätzlichen Wahltarif absichern, wollten sie das Krankengeld nicht verlieren.
Nun sind Arbeitnehmer, Angestellte und Selbstständige wieder gleichgestellt, was den Anspruch auf Einkommensleistungen aus der GKV ab der siebten Krankheitswoche betrifft. Das Krankengeld ist eine Geldleistung der gesetzlichen Krankenkassen bei Arbeitsunfähigkeit. Es wird aber der siebten Krankheitswoche bezahlt, also ab dem Zeitpunkt, an dem bei Arbeitnehmern und Angestellten die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber entfällt.

Selbstständige, die für das erste Halbjahr 2009 einen Wahltarif abgeschlossen hatten, müssen sich jetzt erneut mit ihrem Versicherungsschutz auseinandersetzen, denn bestehende Krankengeld-Wahltarife endeten automatisch zum 31. Juli 2009. Durch die Gesetzesänderung, die den Selbstständigen die Option auf gesetzliches Krankengeld wieder einräumt (betroffen ist § 44 Abs. 2 SGB V externer Link), stehen den gesetzlich krankenversicherten Selbstständigen folgende Wahlmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Den vollen Beitragssatz der GKV (aktuell 14,9 Prozent) bezahlen und damit zum gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche zurückkehren. Für eine Krankenversicherung mit dem vollen Beitragssatz können Freiberufler sich bis 30. September entscheiden. Dann gilt diese rückwirkend zum 1. August.
  • Den ermäßigten Beitragssatz der GKV (aktuell 14,3 Prozent) bezahlen und auf das gesetzliche Krankengeld verzichten.

Wer die zweite Option (ohne gesetzliches Krankengeld) wählt, hat wiederum zwei Möglichkeiten, sich dennoch abzusichern:

  • Abschluss einer privaten Krankengeldversicherung
  • Mit der Gesetzesänderung dürfen die gesetzlichen Krankenkassen außerdem neue Wahltarife anbieten, die zum Beispiel einen anderen Zahlungsbeginn für das Krankengeld oder eine andere Höhe der Zahlungen beinhalten können – für einen umfassenderen Versicherungsschutz. Diese Wahltarife dürfen laut Gesetz nicht mehr nach Alter gestaffelt sein. Mit Abschluss eines solchen Tarifs bindet sich der Selbstständige für drei Jahre an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse.

Mit der Gesetzesänderung reagiert der Bundestag auf Protestete betroffener Selbstständiger und Freiberufler. Die Krankengeld-Wahltarife hatten bestimmte Personengruppen – zum Beispiel ältere Versicherte – finanziell stark belastet. Außerdem waren von vielen gesetzlichen Kassen keine passenden Wahltarife angeboten worden.
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Kommentare zu diesem Artikel:

"Mich hat die TKK auch nicht informiert. (September 2009)"

"Danke für diesen Artikel. Die KV hat nicht informiert. Nach Rücksprache mit der KV, erklärte diese, dass weitere Änderungen zu diesem Thema in Berlin in Arbeit seien. (August 2009)"

"Ab 1 Januar raus. Ab 1. August wieder rein => rechtzeitig vor den "Wahlen". Dann aufgrund der Milliardengeschenke an die radikalen Finanzterroristen und der "desolaten Finanzlage" der Staatsbürger doch wieder raus? Ab 1. Dezember 2009? Da kommt doch kein angestellter Krankenkassensachbearbeiter mehr mit. Und die Freiberufler sollen es auch nicht erfahren => siehe AOK-Kommentar oben. Also, bleibt schön gesund liebe Freiberufler. (August 2009)"

"Nicht nur die AOK verständigt die betroffenen nicht !! Das scheint Methode zu haben, auch bei den Ersatzkassen. (August 2009)"

"Danke für den Artikel, hierdurch wird es leichter die Angebote der KV zu beurteilen. (August 2009)"

"Danke für den Artikel, denn bis heute wurde ich weder von der AOK angeschrieben, noch habe ich in den Medien darüber gelesen. Muss aber dazu sagen dass ich wenig Zeit zum lesen habe und sehr dankbar für Ihre ausgewählten und vor allem auch verständlichen Artikel bin. Man ist als Freiberufler damit schnell und unkompliziert auf dem neuesten Stand. (August 2009)"