Kurz berichtet: Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige wieder eingeführt
Betroffene IT-Freiberufler müssen finanzielle Absicherung im Krankheitsfall neu regeln
(August 2009)
Selbstständige und Freiberufler, die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben seit dem 1. August 2009 wieder Anspruch auf Krankengeld von der siebten Krankheitswoche an. Diese Option hatten sie seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr, wie GULP berichtete, denn ihr Krankengeldanspruch war mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 gestrichen worden. Sie mussten sich über einen zusätzlichen Wahltarif absichern, wollten sie das Krankengeld nicht verlieren.
Nun sind Arbeitnehmer, Angestellte und Selbstständige wieder gleichgestellt, was den Anspruch auf Einkommensleistungen aus der GKV ab der siebten Krankheitswoche betrifft.
Das Krankengeld ist eine Geldleistung der gesetzlichen Krankenkassen bei Arbeitsunfähigkeit. Es wird aber der siebten Krankheitswoche bezahlt, also ab dem Zeitpunkt, an dem bei Arbeitnehmern und
Angestellten die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber entfällt.
Selbstständige, die für das erste Halbjahr 2009 einen Wahltarif abgeschlossen hatten, müssen sich jetzt erneut mit ihrem Versicherungsschutz auseinandersetzen, denn bestehende Krankengeld-Wahltarife endeten automatisch zum 31. Juli 2009. Durch die Gesetzesänderung, die den Selbstständigen die Option auf gesetzliches Krankengeld wieder einräumt (betroffen ist § 44 Abs. 2 SGB V
),
stehen den gesetzlich krankenversicherten Selbstständigen folgende Wahlmöglichkeiten zur Verfügung:
Mit der Gesetzesänderung reagiert der Bundestag auf Protestete betroffener Selbstständiger und Freiberufler. Die Krankengeld-Wahltarife hatten bestimmte Personengruppen – zum Beispiel ältere Versicherte – finanziell stark belastet. Außerdem waren von vielen gesetzlichen Kassen keine passenden Wahltarife angeboten worden.
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Selbstständige, die für das erste Halbjahr 2009 einen Wahltarif abgeschlossen hatten, müssen sich jetzt erneut mit ihrem Versicherungsschutz auseinandersetzen, denn bestehende Krankengeld-Wahltarife endeten automatisch zum 31. Juli 2009. Durch die Gesetzesänderung, die den Selbstständigen die Option auf gesetzliches Krankengeld wieder einräumt (betroffen ist § 44 Abs. 2 SGB V
),
stehen den gesetzlich krankenversicherten Selbstständigen folgende Wahlmöglichkeiten zur Verfügung: - Den vollen Beitragssatz der GKV (aktuell 14,9 Prozent) bezahlen und damit zum gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche zurückkehren. Für eine Krankenversicherung mit dem vollen Beitragssatz können Freiberufler sich bis 30. September entscheiden. Dann gilt diese rückwirkend zum 1. August.
- Den ermäßigten Beitragssatz der GKV (aktuell 14,3 Prozent) bezahlen und auf das gesetzliche Krankengeld verzichten.
- Abschluss einer privaten Krankengeldversicherung
- Mit der Gesetzesänderung dürfen die gesetzlichen Krankenkassen außerdem neue Wahltarife anbieten, die zum Beispiel einen anderen Zahlungsbeginn für das Krankengeld oder eine andere Höhe der Zahlungen beinhalten können – für einen umfassenderen Versicherungsschutz. Diese Wahltarife dürfen laut Gesetz nicht mehr nach Alter gestaffelt sein. Mit Abschluss eines solchen Tarifs bindet sich der Selbstständige für drei Jahre an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse.
Mit der Gesetzesänderung reagiert der Bundestag auf Protestete betroffener Selbstständiger und Freiberufler. Die Krankengeld-Wahltarife hatten bestimmte Personengruppen – zum Beispiel ältere Versicherte – finanziell stark belastet. Außerdem waren von vielen gesetzlichen Kassen keine passenden Wahltarife angeboten worden.
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