GULP >> GULP Knowledge Base >> Law & Order >> Versicherungen >> Kurz berichtet: Pfändungsschutz für Altersvorsorge Selbstständiger

Kurz berichtet: Pfändungsschutz für Altersvorsorge Selbstständiger

(Januar 2007)
Inhalt dieses Artikels:
Ausgangslage | Neuregelung
Ihre Meinung zum Artikel
sehr gut
1
2
3
4
5
6
schlecht
 

Quelle: Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Am 14. Dezember 2006 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge. Dieses beseitigt eine bislang bestehende Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbstständigen: Künftig wird die Altersvorsorge Selbstständiger in gleicher Weise vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger geschützt wie der Rentenanspruch abhängig Beschäftigter.

"Mit diesen Neuregelungen werden selbstständige Unternehmer besser abgesichert. Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die heute einen großen Anteil an der Altersvorsorge bilden, wird damit deutlich verbessert", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

 

Ausgangslage
nach oben
   

Einkünfte Selbstständiger genießen bislang keinen Pfändungsschutz. Sie unterfallen unbeschränkt, also selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. In Einzelfällen kann dies dazu führen, dass Personen ihre gesamte Alterssicherung verlieren und im Alter dann auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Das Gesetz sichert damit nicht nur das Existenzminimum Selbstständiger im Alter, sondern entlastet auch den Staat von Sozialleistungen.

Empfänger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung sind diesem Risiko nicht ausgesetzt. Ihnen verbleiben die Rentenansprüche aus der Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können. "Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Durch den Pfändungsschutz sollen ferner bessere Rahmenbedingungen für Existenzgründungen geschaffen sowie die Kultur der Selbstständigkeit gefördert werden.

 

 

Neuregelung
nach oben
   
In einem ersten Schritt sollen insbesondere die am weitesten verbreiteten Formen der Alterssicherung Selbstständiger, die Lebensversicherung und die private Rentenversicherung, gegen einen schrankenlosen Vollstreckungszugriff abgesichert werden. Das Gesetz ist aber offen genug formuliert, um auch andere Geldanlagen abzudecken, die der Altersvorsorge gewidmet sind.  
   
a) Schutzumfang  
Die Rentenzahlungen, die auf solche Versicherungen erbracht werden, sollen in gleicher Weise geschützt werden wie die aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies setzt einen zweifachen Pfändungsschutz voraus. Zum einen sind die nach Eintritt des Versicherungsfalles von dem Versicherungsgeber zu zahlenden Renten in gleicher Weise zu schützen wie Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung. Um den Menschen den Aufbau einer solchen Alterssicherung überhaupt erst zu ermöglichen, ist es zum anderen geboten, auch das anzusparende Vorsorgekapital einem Pfändungsschutz zu unterstellen.  
   
b) Verhinderung von Missbrauch  
Um zu verhindern, dass Vermögenswerte missbräuchlich dem Zugriff der Gläubiger entzogen werden, ist der Pfändungsschutz auf solches Vorsorgekapital beschränkt, das von dem Berechtigten unwiderruflich in seine Altersvorsorge eingezahlt wurde. Die Leistungen aus dem angesparten Kapital dürfen erst mit Eintritt des Rentenfalls oder im Fall der Berufsunfähigkeit ausschließlich als lebenslange Rente erbracht werden. Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer unwiderruflich darauf zu verzichten, über seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen. Außer für den Todesfall darf kein Kapitalwahlrecht vereinbart sein. Nach einer im Gesetzgebungsverfahren vorgenommenen Ergänzung werden auch Hinterbliebene in den Schutzumfang einbezogen.  
   
c) Progressive Ausgestaltung des Vorsorgekapitals  

Die Höhe des pfändungsgeschützten Vorsorgekapitals ist strikt limitiert und vom Lebensalter des Berechtigten abhängig. Geschützt wird nur ein Kapitalstock, aus dem im Fall einer regelmäßigen Beitragszahlung mit Vollendung des 65. Lebensjahrs eine Rente erwirtschaftet werden kann, die in etwa der Pfändungsfreigrenze entspricht. Die Staffelbeträge, die jährlich unpfändbar angelegt werden können, reichen von 2.000 Euro bei einem 18-Jährigen bis zu 9.000 Euro bei einem über 60-Jährigen. Grund für die Staffelung ist, dass lebensjüngeren Menschen mehr Zeit verbleibt, um ihre Altersvorsorge aufzubauen. In den Pfändungsschutz werden auch die Renten aus steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögen einbezogen.

 

 

(Quelle: BMJ, Pressemeldung vom 14.12.2006)

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Somit schützt der Staat wieder mal die Lebensversicherungen, Riester und Co und läßt effektiv bessere Anlagemöglichkeiten weiter ungeschützt. Also, wieder kein Schutz von Selbständigen, sondern nur die Anleger in die Lebensversicherungen gelenkt. (Januar 2007)"

"Ich bin ein solcher Fall. Der erste was ich zum Zeitpunkt der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit verlor, waren meine Lebensversicherungen; die hat sich die Bank als erstes genommen und verwertet. Ich stehe somit ohne Rente da. Denn mit 53 Jahren ist nicht mehr genug Zeit etwas anzusparen; zumal ich noch in der Wohlverhaltensperiode bin. (Januar 2007)"

"Sehr guter und wichtiger Artikel. Er hätte aber noch mehr ins Detail gehen sollen bei der Progression und bei den "Zwischenfällen". Z.B., was passiert, wenn der jährliche Betrag größer als die Pfändungsfreigerenze ist? I.A. kann man ja einen solchen Vertrag nicht zu Teilen pfänden oder kündigen. Und was passiert mit alten Verträgen, die teilweise noch eine Kapitalwahlmöglichkeit haben. Wenn diese (vor 2005 geschlossenen) Verträge diesem Schutz nicht unterliegen, dann ist ein Großteil der Selbständigen noch über Jahrzehnte einem Risiko ausgesetzt und das Gesetzt entpuppt sich als Luftblase. (Januar 2007)"

"Gute Nachrichten sind immer willkommen. (Januar 2007)"


Seite drucken Seiten drucken
Zum Seitenanfang nach oben

Für die Teilnahme an den mit diesem Icon gekennzeichneten Diensten melden Sie sich mit den Zugangsdaten an.
Zugangsdaten vergessen? | Noch kein GULP Profil?
Über GULP: Mehr als 3.000 Kunden, 75.000 eingetragene IT-Experten, davon 10.500 mit Schwerpunkt Engineering, und über 1.000.000 abgewickelte Projektanfragen: GULP ist die wichtigste Quelle für die Besetzung von IT-/Engineering-Projekten mit externen Spezialisten im deutschsprachigen Raum. Zusätzlich zu den Dienstleistungen einer modernen Personalagentur bietet GULP ein umfassendes Online-Portal mit Informationen und Services für die Teilnehmer im Markt.