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Umfrage-Ergebnis:

Kostenfaktor "Krankheit"

(Oktober 2006)
 

Kranksein ist für IT-Freiberufler reiner Luxus. Können sie aus gesundheitlichen Gründen ihrer Arbeit nicht nachgehen, erhalten sie auch kein Geld. Denn anders als ihre festangestellten Kollegen haben freiberufliche IT-Spezialisten im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, so dass sie meist vollständig auf die Einkünfte aus ihrer eigenen beruflichen Tätigkeit angewiesen sind. Es sei denn, sie haben eine Krankentagegeldversicherung, die krankheitsbedingte Verdienstausfälle ausgleicht.

Bei nicht wenigen IT-Freiberuflern klafft diesbezüglich jedoch noch eine deutliche Versorgungslücke wie eine ad-hoc-Umfrage unter 365 IT-Freiberuflern ergab. Und das trotz eines geschätzten Verdientausfalls von über 500 Euro täglich. Vermutlich ein entscheidender Grund für den niedrigen Krankenstand freiberuflicher IT-Experten.

 

Wie viele Arbeitstage waren Sie in diesem Jahr krank?
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keinen Tag. 49%
weniger als 5 Tage. 34%
bis zu 10 Tage. 10%
bis zu 20 Tage. 2%
mehr als 20 Tage. 4%
   
Annähernd die Hälfte (49 %) der befragten IT-Freiberufler hat in diesem Jahr noch keinen einzigen Arbeitstag wegen einer Krankheit ausgesetzt. Ein Drittel von ihnen musste weniger als 5 Tage eine krankheitsbedingte Auszeit nehmen. Länger als 10 Tage außer Gefecht gesetzt waren 6 % der Befragten. Damit bleiben freiberufliche IT-Experten deutlich unter dem Krankenstand der festangestellten Beschäftigen in Deutschland. So ermittelte der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) für das Jahr 2005 im Schnitt 12,7 Fehltage von Arbeitnehmern wegen Krankheit.

Deswegen zählen aber IT-Freiberufler nicht unbedingt zu einer Berufsgruppe, die besonders stressfrei und gesund lebt: Ständiges Pendeln zwischen Projekt- und Wohnort, anstrengende Projektarbeit, lange Arbeitszeiten, unregelmäßiges Essen gehören zum Alltag. Angesichts der wenigen Fehltage ist deshalb vielmehr anzunehmen, dass viele Freiberufler auch dann weiterarbeiten, wenn sie gesundheitlich angeknackst sind. Denn ein Nichterscheinen im Projekt bedeutet finanziellen Ausfall, der bei lang andauernden Erkrankungen schnell die Existenz gefährdet.

Ihren finanziellen Ausfall pro Tag schätzen die befragten Freiberufler auf durchschnittlich 559 Euro. Das entspricht in etwa dem aktuellen durchschnittlichen Stundensatz von 67 Euro, hochgerechnet auf einen Arbeitstag à 8 Stunden. Weiter sind natürlich auch fixe Betriebskosten (wie Miete, Telefon usw.) zu berücksichtigen, die ungeachtet der Arbeitsunfähigkeit ebenfalls weiterlaufen.

Möglichkeiten, solche finanziellen Ausfälle auszugleichen bieten das gesetzliche Krankengeld und/oder das private Krankentagegeld. Beide Varianten decken den Einkommensverlust des IT-Freiberuflers, der ihm aus einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall entsteht bis zu einem bestimmten Tagessatz. Dieser Tagesatz wird gezahlt, solange vorübergehende Arbeitsunfähigkeit besteht. Ist die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr vorübergehend (z.B. wenn eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird), stellt der gesetzliche oder private Kranken(tage)geld-Versicherer die Leistung ein.

Freiberufler, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld haben. Voraussetzung: Sie zahlen nicht den erniedrigten, sondern den erhöhten Beitragssatz (Zahlung von Krankengeld ab dem 22. Krankheitstag) oder den allgemeinen Beitragssatz (Zahlung von Krankengeld ab dem 43. Tag). Die kürzeren Karenzzeiten mit Leistung ab dem 22. Tag bietet nicht jede gesetzliche Krankenversicherung an, dazu gibt es unterschiedliche Regelungen in den Satzungen der einzelnen Kassen. Das Krankengeld wird maximal 78 Wochen (18 Monate) in einem Zeitraum von 3 Jahren (so genannte Blockfrist) gezahlt.

Das Tagegeld beträgt bei Angestellten 70 % des letzten beitragspflichtigem Bruttoeinkommens jedoch maximal 90 % vom letzten Netto. Zudem beschränkt die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 3.562,50 Euro (BBG 2006) den maximal zu versichernden Tagessatz zusätzlich. Bei Selbstständigen und Freiberuflern wird bei der Ermittlung des Einkommens i. d. R. auf den Gewinn vor Steuern abgestellt, d. h. 70 % vom Gewinn, jedoch maximal 70 % der BBG 2006: 3.562,50 Euro x 0,7/30 Tage = maximal 83,13 Euro pro Tag. Im Gegensatz dazu leistet eine private Krankentagegeldversicherung für unbeschränkte Zeit und der Freiberufler kann über sie weit höhere Tagessätze absichern. Kein Wunder, dass nur eine Minderheit (15 %) der befragten IT-Freiberufler Anspruch auf gesetzliches Krankengeld hat. (Bedingt auch dadurch, dass Selbstständige in der Regel privat versichert sind.)

 

 

Haben Sie Anspruch auf gesetzliches Krankengeld?
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Ja. 15%
Nein. 85%
   

Dagegen hat jeder zweite (56 %) IT-Spezialist einen Anspruch auf Krankentagegeld.

 

 

Haben Sie eine private Krankentagegeld-Versicherung?
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Ja. 56%
Nein. 44%
   

Das bedeutet aber auch, dass nicht wenige Freiberufler krankheitsbedingte Ausfälle mit eigenen Reserven stemmen oder sich gar keine Gedanken über durch Krankheit verursachte finanzielle Risiken machen.

Der Zeitpunkt, ab dem Krankentagegeld gezahlt wird, richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Karenzzeit (Wartezeit/Sperrfrist, i. d. R. 14/21/28/42 Tage). Während dieser Zeit besteht zwar Versicherung, aber die Leistung erfolgt erst nach Ablauf dieser Frist. Freiberufler sollten vor Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung ermitteln, wie lange ihre eigene Reserven bei Einkommensausfällen reichen, bevor sie auf Versicherungsleistungen angewiesen sind. Denn die Länge der Karenzzeit wirkt sich auf die Höhe der Versicherungsbeiträge aus: Je länger die Karenzzeit, umso niedriger der Beitrag.

Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem vereinbarten Tagessatz. Die Berechnung des zu versicherten Tagessatzes für Freiberufler orientiert sich an folgender Faustformel: 75 % vom Jahresumsatz / 360. Im Jahr 2005 betrug der durchschnittliche Jahresumsatz der IT-Freiberufler 99.792 Euro. Diesen Wert als Richtgröße genommen, errechnet sich ein zu versichernder Mindesttagessatz für IT-Selbstständige von rund 208 Euro. Allerdings haben nur 11 % der IT-Freiberufler ein Krankentagegeld von über 180 Euro pro Tag versichert. Mit 25 % hat der prozentual größte Anteil von ihnen Tagessätze zwischen 60 bis 120 Euro vereinbart.

Welchen Tagessatz haben Sie privat versichert?
(Hinweis: Fehlende % zu 100 % = Freiberufler ohne Krankentagegeld-Versicherung.)

Damit klafft zwischen dem versicherten Krankentagegeld und dem geschätzten Einkommensausfall von 559 Euro pro Tag sowie auch dem errechneten Mindesttagessatz von 208 Euro eine deutliche Versorgungslücke. Entweder kann diese durch eigene finanzielle Mittel geschlossen werden oder es ist für viele Freiberufler kein Problem, für einen überschaubaren Zeitraum mit weniger Geld auszukommen. Ein weiterer Grund könnte aber auch die Limitierung der maximal versicherbaren Tagessätze sein. I. d. R. kann der IT-Experte über eine private Krankentagegeldversicherung maximal 90 % seines letzten Gewinnes absichern. Die laufenden Betriebs- und Fixkosten bleiben dabei außen vor. Zudem ist die Absicherung von hohen Tagessätzen auch eine Kostenfrage.

 

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Wichtiges Thema, weil häufiges Risiko. Diese Versicherung ist sinnvoll. (November 2006)"

"Bei der Berechnung des benötigten Tagessatzes fürs Krankentagegeld sollte man berücksichtigen, dass dieser auch an Wochenenden ausgezahlt wird, also 30 Tage / Monat. (Oktober 2006)"


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