| Annähernd die Hälfte (49 %) der befragten
IT-Freiberufler hat in diesem Jahr noch keinen einzigen Arbeitstag
wegen einer Krankheit ausgesetzt. Ein Drittel von ihnen musste weniger
als 5 Tage eine krankheitsbedingte Auszeit nehmen. Länger als
10 Tage außer Gefecht gesetzt waren 6 % der Befragten. Damit
bleiben freiberufliche IT-Experten
deutlich unter dem Krankenstand der festangestellten Beschäftigen
in Deutschland. So ermittelte der Bundesverband der Betriebskrankenkassen
(BKK) für das Jahr 2005 im Schnitt 12,7 Fehltage von Arbeitnehmern
wegen Krankheit.
Deswegen zählen aber IT-Freiberufler nicht unbedingt zu einer
Berufsgruppe, die besonders stressfrei
und gesund lebt: Ständiges Pendeln
zwischen Projekt- und Wohnort, anstrengende Projektarbeit,
lange Arbeitszeiten, unregelmäßiges Essen
gehören zum Alltag. Angesichts der wenigen Fehltage ist deshalb
vielmehr anzunehmen, dass viele Freiberufler auch dann weiterarbeiten,
wenn sie gesundheitlich angeknackst sind. Denn ein Nichterscheinen
im Projekt bedeutet finanziellen Ausfall, der bei lang andauernden
Erkrankungen schnell die Existenz gefährdet.
Ihren finanziellen Ausfall pro Tag schätzen die befragten
Freiberufler auf durchschnittlich 559 Euro. Das entspricht in etwa
dem aktuellen durchschnittlichen Stundensatz von 67
Euro, hochgerechnet auf einen Arbeitstag à 8 Stunden.
Weiter sind natürlich auch fixe Betriebskosten (wie Miete,
Telefon usw.) zu berücksichtigen, die ungeachtet der Arbeitsunfähigkeit
ebenfalls weiterlaufen.
Möglichkeiten, solche finanziellen Ausfälle auszugleichen
bieten das gesetzliche Krankengeld und/oder das private Krankentagegeld.
Beide Varianten decken den Einkommensverlust des IT-Freiberuflers,
der ihm aus einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall
entsteht bis zu einem bestimmten Tagessatz. Dieser Tagesatz wird
gezahlt, solange vorübergehende Arbeitsunfähigkeit besteht.
Ist die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr vorübergehend (z.B.
wenn eine Berufs-
oder Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird), stellt der gesetzliche
oder private Kranken(tage)geld-Versicherer die Leistung ein.
Freiberufler, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung
versichert sind, können Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld
haben. Voraussetzung: Sie zahlen nicht den erniedrigten, sondern
den erhöhten Beitragssatz (Zahlung von Krankengeld ab dem
22. Krankheitstag) oder den allgemeinen Beitragssatz (Zahlung von
Krankengeld ab dem 43. Tag). Die kürzeren Karenzzeiten mit
Leistung ab dem 22. Tag bietet nicht jede gesetzliche Krankenversicherung
an, dazu gibt es unterschiedliche Regelungen in den Satzungen der
einzelnen Kassen. Das Krankengeld wird maximal 78 Wochen (18 Monate)
in einem Zeitraum von 3 Jahren (so genannte Blockfrist) gezahlt.
Das Tagegeld beträgt bei Angestellten 70 % des letzten beitragspflichtigem
Bruttoeinkommens jedoch maximal 90 % vom letzten Netto. Zudem beschränkt
die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 3.562,50 Euro (BBG 2006)
den maximal zu versichernden Tagessatz zusätzlich. Bei Selbstständigen
und Freiberuflern wird bei der Ermittlung des Einkommens i. d.
R. auf den Gewinn vor Steuern abgestellt, d. h. 70 % vom Gewinn,
jedoch maximal 70 % der BBG 2006: 3.562,50 Euro x 0,7/30 Tage =
maximal 83,13 Euro pro Tag. Im Gegensatz dazu leistet eine private
Krankentagegeldversicherung für unbeschränkte Zeit und
der Freiberufler kann über sie weit höhere Tagessätze
absichern. Kein Wunder, dass nur eine Minderheit (15 %) der befragten
IT-Freiberufler Anspruch auf gesetzliches Krankengeld hat. (Bedingt
auch dadurch, dass Selbstständige in der Regel privat versichert
sind.)
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