Zusammenarbeit mit Kunden aus den USA: Welche Haftungsklauseln Sie nicht akzeptieren sollten
Projektverträge mit anglo-amerikanischen Klauseln: Auswirkungen auf die IT-Versicherung
Autor: Ralph Günther, Versicherungsexperte für Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen
Wie steht es um den Versicherungsumfang der IT-Versicherung? Wer haftet im Schadensfall? Die entsprechenden Klauseln in IT-Projektverträgen sind schon in deutschen Vertragswerken schwer zu verstehen. Noch undurchsichtiger wird es für viele Freelancer und Dienstleister, wenn sie bei der Zusammenarbeit mit internationalen Kunden mit englischen Vertragsklauseln zu IT-Versicherung oder IT-Haftpflicht konfrontiert werden. Welche Klauseln Sie lieber nicht akzeptieren sollten, zeigt dieser Beitrag.
| Gesetzliche Haftung vs. vertragliche Regelungen |
Bei einem Projektvertrag zwischen Deutschland und dem anglo-amerikanischen Sprachraum prallen häufig nicht nur zwei Sprachen, sondern zwei völlig unterschiedliche Rechtsauffassungen
und -systeme aufeinander. In Deutschland sind Gesetze meist die oberste Maßgabe. Viele Punkte zur Haftung sind gesetzlich geregelt, insbesondere im BGB. Dagegen ergibt sich die Haftung
in anglo-amerikanischen Kulturkreisen wie in den USA vornehmlich aus den vertraglichen Regelungen. Deswegen sollten Freiberufler in solchen Projektverträgen besonders genau auf die Vertragsklauseln
zur für
GULP analysiert hat: |
| Vertragsklausel, Beispiel 2: Haftungsfreistellung und Mitversicherung des Auftraggebers |
Die Klausel Zur Klausel aus Beispiel 1 findet sich folgende Ergänzung: "Such insurance policies shall include endorsements containing the insurer's waiver of subrogation in favor of COMPANYNAME, naming COMPANYNAME as an additional insured.” Bedeutung der Klausel Mit dieser Klausel verlangt der Auftraggeber, dass er so behandelt wird wie ein Mitarbeiter oder ein Tochterunternehmen des Versicherungsnehmers. Er möchte ausdrücklich als Mitversicherter im Versicherungsschein genannt werden. Konsequenzen für den Versicherungsschutz der IT-Versicherung Nach den Versicherungsbedingungen der auf dem Markt gängigen IT-Versicherungen besteht kein Versicherungsschutz! Für die eigentliche Haftungsfreistellung gelten die gleichen Anmerkungen wie in Beispiel 1: Die Mitversicherung des Auftraggebers ist in der Regel nicht möglich, da der Versicherer damit auf eine Regressmöglichkeit gegenüber dem AG bei einem Verschulden oder Mitverschulden verzichtet. |
| Vertragsklausel, Beispiel 3: Melde- und Nachweispflichten |
Die Klausel "…providing that the coverage called for in this Section may not be terminated or reduced without 30 days advanced written notice to COMPANYNAME. Certificatesof insurance evidencing this coverage will be provided by Contractor before commencing Services.Contractor shall notify COMPANYNAME thirty (30) days in advance of any reduction or cancellation of the coverage set forth above.” Bedeutung der Klausel Mit dieser Regelung soll der Versicherer verpflichtet werden, den Auftraggeber über wesentliche Vertragsveränderungen wie Kündigung des Vertrages oder Veränderung der Versicherungssumme vorab zu informieren. Konsequenzen für den Versicherungsschutz der IT-Versicherung Solche Vereinbarungen werden von deutschen Versicherern grundsätzlich nicht akzeptiert. |
| Vertragsklausel, Beispiel 4: Nachweis von bestehenden Versicherungen |
Die Klausel "Insurance. During the term of this Agreement and any Task Order, Contractor shall maintain in effect, at its expense, the following minimum levels of insurance coverage: (1) single limit general liability insurance in the amount of 1,000,000 euro per occurrence for bodily injury and property damage caused by the acts or omissions of the Contractor, its employees or agents; (2) comprehensive automobile liability insurance in the amount of 1,000,000 euro, combined single limit liability; (3) workers' compensation and employers liability insurance, including a broad form all states endorsement, in amounts sufficient to satisfy the requirements of the jurisdictions in which Contractor operates, but no less than 1,000,000 euro per occurrence for employer liability; and (4) professional liability insurance, including errors and omissions coverage, in an amount of not less than 1,000,000 euro per occurrence.” Bedeutung der Klausel In internationalen Verträgen wird häufig der Nachweis folgender Versicherungsverträge verlangt:
Konsequenzen für den Versicherungsschutz der IT-Versicherung Die Versicherungen unter den Punkten 1. und 2. können im deutschen Versicherungsmarkt abgeschlossen werden. Empfehlenswert sind dabei Verträge mit einem einheitlichen Bedingungswerk für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und mit einer Allrisk-Deckung. Die Versicherung unter Ziffer 3. ist nur sinnvoll, wenn die Tätigkeit tatsächlich in den USA erbracht wird. Der Nachweis wird aber auch standardmäßig bei Projekten außerhalb der USA verlangt. Der Versicherungsschutz kann am besten vor Ort gedeckt werden (Lokaler Versicherungsvertrag). Die Versicherungen unter 4. und 5. sind in Deutschland für die USA grundsätzlich nicht abschließbar. Dies liegt an unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den jeweiligen Ländern. In Deutschland sind diese Punkte über die gesetzlichen Sicherungssysteme wie z. B. die Berufsgenossenschaften geregelt. Zudem hat ein Freiberufler i.d.R. keine eigenen Mitarbeiter, so dass diese Versicherungen in doppelter Hinsicht unpassend sind. |
| Fazit und Empfehlung |
Die Betrachtung der anglo-amerikanischen Vertragsklauseln zeigt, dass Auftraggeber hier vielfach leider wenig differenziert ihre "Standard-Verträge" für die Zusammenarbeit mit großen Unternehmen im eigenen Land auch den ausländischen Freiberuflern vorlegen. Für einen IT-Freelancer sind diese Verträge aber prinzipiell ungünstig, weil er für derartige Regelungen gar keinen oder nur teilweisen Versicherungsschutz erhält. Sofern deutsche Versicherer diese Klauseln überhaupt mittragen, steht der damit verbundene höhere Beitragssatz meist in keinem Verhältnis zum Honorar aus dem Projektauftrag. Deshalb sollten IT-Experten die beschriebenen Klauseln keinesfalls bedingungslos akzeptieren, sondern mit den hier genannten Argumenten in einen Dialog mit ihrem Kunden treten. Internationaler Versicherer und Rechtsberatung Auch die Abstimmung mit dem Versicherer ist hier anzuraten. Generell wird man in diesen Fällen am besten bei einem Versicherer aufgehoben sein, der international Risiken versichert (insbesondere in den USA) und entsprechende Erfahrungen mit IT-Versicherungen hat. Auch hierauf sollte man bereits beim Abschluss eines Vertrages achten. Zusätzlich kann es keinesfalls schaden, sich bei solchen Fallkonstellationen von einem erfahrenen Vertragsanwalt beraten zu lassen, um die Haftung auf gesetzliche Haftpflichtansprüche und der Höhe nach auf die Versicherungssumme der IT-Haftpflichtversicherung zu beschränken. Für Bereiche, bei denen die Beschränkung auf die "gesetzliche Haftung" nicht möglich ist, sollten die speziellen Punkte der "vertraglichen Haftung" von der IT-Haftpflicht gedeckt werden, zum Beispiel durch eine Zusatzregelung, wie unter Punkt "Haftungsfreistellung des AG" erläutert. |
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