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| Berufshaftpflichtversicherung |
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Für Peter S. war dieses ein Routineauftrag. Tausch einer RM
600 gegen eine RM 720. Projektmäßig befand man sich im
Zeitplan. Bis der Rechner um12.00 Uhr abgeschaltet wurde und die
Mitarbeiter der Krankenkasse vor schwarzen Bildschirmen Routinearbeiten
ohne Rechneruntestützung leisten mussten, verblieben noch zwei
Stunden. Zeit genug für Peter S., um sich mit dem Systemadministrator
während der Sicherungsläufe zu unterhalten.Der angebotene
Kaffee wurde gerne angenommen und als der Systemadministrator die
Anekdote von der Installation der MX 500 im Jahre 1993 begann, setzte
sich Peter S. auf die RM 600. Wollte sich setzen wäre besser
ausgedrückt! Denn er saß noch nicht richtig, als ein
schepperndes Geräusch, dicht gefolgt von einem Knall die Unterhaltung
unterbrach.
Dass sich Flüssigkeiten nicht mit Strom vertragen, fasste
der Geschäftsführer der Krankenkasse in einer Aufstellung
so zusammen:
| Rechnerausfall |
2 Stunden
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| Betroffene Mitarbeiter |
40
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| Stundensatz |
70,00 DM
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| Ursprünglicher Restwert der RM 600 |
1.000 DM
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| Summe |
6.600 DM
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Da sich das geforderte Honorar in etwa der gleichen Größenordnung
bewegte, kam man überein, auf gegenseitige Forderungen zu
verzichten.
Peter S. stellte sich die Frage, was wäre gewesen, wenn der
neue Rechner erst in einer Woche einsatzbereit gewesen und 400 Mitarbeiter
betroffen wären?
Die Antwort hat vier Buchstaben: Ruin!
Soweit muss es natürlich nicht kommen. Die oben beschriebenen
Vermögensschäden deckt eine Berufshaftpflichtversicherung
in unterschiedlichem Maße ab. Dies bezieht sich auf die Beteiligung
der Versicherung an dem eingetretenen Schaden. Die zu entrichtende
Prämie richtet sich nach
- Art und Umfang des Risikos
- Höhe der Deckungssumme
- Höhe des Selbstbehaltes
Aber nicht nur die Übernahme der entstandenen Kosten ist Sache
der Versicherung. Diese hat darüberhinaus eine Prüfungsfunktion.
Denn nur dann, wenn die Forderung des Geschädigten berechtigt
ist, wird eine Entschädigung gezahlt. Im obigen Beispielfall
würde demnach der Sachverhalt geprüft. Trifft eventuell
den Systembetreuer eine Mitschuld?
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| Haftpflichtversicherung |
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Großrechner oder Client-Server? Diese Frage hatte der Freundeskreis
schon öfter diskutiert. Inzwischen hatten sich Fraktionen gebildet,
die die eine bzw. andere Philosophie vehement verteidigten. Karl
F. lachte verbittert auf, als Peter S. von einer Welle sprach, die
einmal das eine mal das andere Konzept nach oben spüle. "Apropos
Welle", sagte er, "gestern abend kam ich nach Hause und
fand meinen Sohn in einem für ihn ausgesprochen ruhigen Zustand
vor. Seine Aktion, den Abfluss der Waschmaschine umzuleiten, zeigte
zwar sein technisches Interesse, leider ergab sich ein Fehlschlag
dahingehend, dass die Wohnung unter uns als verlängerter Schlauch
diente. Die Welle, die die Mieter in ihrem Wohnzimmer vorfanden,
erinnerte sie nicht an ihren Urlaub in Spanien."
Deshalb: Eine private Haftpflichtversicherung ist ist die
wichtigste Versicherung überhaupt! Wesentliche Schadenersatzansprüche
sind abgesichert und Sie vermeiden den persönlichen Konkurs,
wenn die Versicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen wird.
Es ist ratsam, eine Deckung von mindestens 10.000.000 DM zu vereinbaren.
Solch eine Versicherung kostet nur wenige hundert DM im Jahr.
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| Krankenversicherung |
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Oberflächlich betrachtet, ließen sich die Folgen einer
Erkrankung aus Eigenmitteln bestreiten. In der Presse ist häufig
von Pflegesätzen in Krankenhäusern die Rede, die in der
Größenordnung von 300 bis 400 DM liegen. Da ein Krankenhausaufenthalt
selten länger als 14 Tage dauert, wären die Kosten selbst
bei einer schweren Erkrankung überschaubar.
Tatsächlich sind die genannten Vergütungen jedoch
nur bei Abrechnungen mit gesetzlichen Krankenkassen gültig.
Gehen Sie ohne gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ins Krankenhaus,
werden Sie als Privatpatient behandelt und Ihnen jede ärztliche
Leistung gesondert berechnet. Der oben aufgezeigte Preisrahmen wird
dann deutlich überschritten.
Als Freiberufler ist eine Absicherung des Risikos der Erkrankung
auf jeden Fall abzusichern. Der Leistungsumfang der Krankenversicherung
sollte sich auf mindestens folgende Leistungsarten beziehen:
- Krankenhauspflege
- (zahn-) ärztliche Behandlung
- Verdienstausfall
Eine wichtige Frage ist, bei welcher Krankenkasse Sie diese Risiken
versichern sollten.
Gesetzlich oder privat versichern?
Wenn Sie zur Zeit privat versichert sind, erübrigt sich diese
Frage, da es keine Möglichkeit gibt, als Freiberufler in die
gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Ein Wechsel
zu einer anderen privaten Versicherung lohnt in der Regel nicht,
da Sie wegen des inzwischen höheren Lebensalters mit tendenziell
höheren Prämien rechnen müssen und die bei Ihrer
Versicherung aufgebauten Altersrückstellungen verlieren.
Sind Sie noch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, haben
Sie folgende Handlungsalternativen:
- Sie bleiben gesetzlich versichert und suchen die preisgünstigste
aus. Die ersparten Beträge investieren Sie in eine private
Zusatzversicherung (Z. B. Einzelzimmer). Bei gleicher Prämienhöhe
erreichen Sie einen optimalen Krankenversicherungsschutz! Eine günstige Krankenkasse finden Sie zum Beispiel über den FAX-Abruf bei der Stiftung Warentest: 01905100108639.
- Sie versichern sich bei einer Privatversicherung. Als Strategie bietet sich an, die im Vergleich zu der gesetzlichen
Krankenversicherung eingesparten Beträge nicht zu konsumieren,
sondern anzusparen. Der sich bildende Kapitalstock kann dann im
Alter die tatsächlich zu zahlenden Beiträge erheblich
verringern. Eine Übersicht der privaten Krankenversicherungen
erhalten Sie bei der Stiftung Warentest als FAX-Abruf unter 0180588768430
oder beim Versicherungsverband
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| Risikolebensversicherung |
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Eine Risikolebensversicherung kann in unterschiedlichen Lebensphasen
sinnvoll sein.
Fall 1:
Peter S. hat sich im Alter von 50 Jahren von seiner Frau scheiden
lassen und eine wesentlich jüngere Frau geheiratet. Die Scheidung
war teuer und die Ersparnisse sind aufgebraucht. Aus der 2. Ehe
stammt der Sohn Marcel (1 Jahr alt).
Sollte Peter S. versterben, ist seine Familie nur unzureichend versorgt.
Die Mutter kann eine Arbeit nur in geringfügigem Maße
aufnehmen.
Als Ausweg bietet sich eine Risikolebensversicherung an, die der
Familie im Todesfall die ersten finanziellen Sorgen nimmt.
Beispielrechnung (MannheimerVersicherung )
Versicherungssumme: 400.000 DM
Monatsbeitrag (brutto): 546,42 DM
Monatsbeitrag (netto): 382,49 DM *
Fall 2:
Frank T. (30 Jahre alt) hat mit seiner Familie ein Haus gebaut.
Im Falle seines Todes würde er die Familie mit einem Schuldenberg
zurücklassen.
Als Weg bietet sich eine Risikolebensversicherung an, die der Familie
im Todesfall die finanziellen Sorgen nimmt.
Beispielrechnung (Mannheimer
Versicherung )
Versicherungssumme: 400.000 DM
Monatsbeitrag (brutto): 91,40 DM
Monatsbeitrag (netto): 63,98 DM *
Zur Absicherung der Hypothekendarlehen ist allerdings besser ein
Vertragstarif mit fallender Versicherungssumme zu wählen. Dieser
Vertrag richtet sich nach der Restschuld des Darlehens.
Sonstiges:
- Um eine garantierte Todesfallleistung von Beginn an zu erhalten,
ist ein Vertrag mit Beitragsverrechnung oder ein Vertrag ohne
Überschüsse zu wählen.
- Verträge zugunsten fremder Personen unterliegen im Falle
des Eintritts hohen Erbschaftsteuerbelastungen. Ehepartnern und
Kindern werden dagegen recht hohe Freibeträge eingeräumt.
- Die Kündigung des Vertrages kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres
erfolgen.
* Die angegebenen Leistungen aus der Überschussbeteiligung
werden nicht garantiert!
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| Renten-/
Berufsunfähigkeits-/ Unfallversicherungen |
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Renten-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung? Die
Wahrscheinlichkeit, durch Krankheit invalide zu werden, ist deutlicher
höher als durch Unfall. Eine Versicherung, die bei einem Eintritt
von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit, eine Rente zahlt, ist
deshalb der Vorrang gegenüber einer reinen Unfallversicherung
einzuräumen.
Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie einen Anspruch auf
gesetzliche Leistungen haben:
- Unfallversicherung: Selbstständige sind in der gesetzlichen
Unfallversicherung nur dann versichert, wenn sie bestimmten Personenkreisen
angehören, die im § 2 Abs.1 SGB VII aufgezählt
sind, dazu gehören DV- Freiberufler nicht. Auch eine Versicherungspflicht
kraft Satzung bzw. freiwilliger Basis scheidet in der Regel aus.
- Rentenversicherung: In der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen
nur noch dann Ansprüche im Falle der Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit,
wenn Sie als freiwilliges Mitglied bereits vor 1984 mindestens
fünf Jahre versichert waren und seit diesem Zeitpunkt regelmäßig
monatlich den Versicherungsbeitrag zahlen.
Für Freiberufler ist es deshalb ratsam, eine Berufsunfähigkeitsversicherung
abzuschließen, die auch so gestaltet werden kann, dass sie
an eine private Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt wird.
Interessant ist auch die Koppelung einer Risikolebensversicherung
mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
Ihren Versorgungsbedarf können Sie zum Beispiel mit Hilfe des
Tarifrechners
der Mannheimer Versicherung ausrechnen lassen.
Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- Zwischen den einzelnen Versicherungen gibt es sehr hohe Prämienunterschiede.
Versicherungsmakler bieten häufig günstige Tarife an.
- Die Versicherungsbedingungen sind bei den einzelnen Versicherungen
unterschiedlich. Ein Vergleich lohnt!
- Die Leistung im Schadensfall hängt von der Versicherungssumme
und dem Grad der Invalidität ab.
- Die Änderung der beruflichen Tätigkeit ist der
Versicherung unverzüglich mitzuteilen.
- Krankenhaustagegeld als zusätzliche Leistung
ist nicht sinnvoll, da in jedem Fall eine finanzielle Absicherung
erfolgen muss.
Folgende Informationsseiten können Sie bei der Stiftung
Warentest (kostenpflichtig!) abrufen:
| Stiftung Warentest: |
FAX-Abruf
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| Rentenberatung: Auskunftsstellen |
01905100108644
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| Berufsunfähigkeitsversicherung: Checken
Sie die Klauseln! |
01905100108633
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| Strategie |
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Die wichtigsten Versicherungen für Freiberufler im Überblick:
- Haftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Risikolebensversicherung
- Krankenversicherung + Tagegeld
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein umfassender Schutz ist sinnvoll, zu bedenken ist jedoch, dass
über Jahre hinweg entsprechende Beträge aus der Selbstständigen
Tätigkeit erwirtschaftet werden müssen, um diesen Versicherungsschutz
auch zu erhalten.
Eine Betrachtung des Jahresaufwandes macht dieses deutlich:
| Risikolebensversicherung Mannheimer |
767,76 DM
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Männlich, 30 Jahre alt (s.o.) |
| Berufsunfähigkeitsversicherung |
*20.330,40 DM
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Gesetzliche Rentenversicherung inkl. Berufsunfähigkeitsschutz |
| Haftpflichtversicherung |
200,00 DM
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(ca.) |
| Pflegeversicherung |
*1.096,50 DM
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Obligatorisch |
| Krankenversicherung AOK Bayern |
*10.603,80 DM
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Krankengeld ab 43. Tag, monatlich = 4.515 DM |
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(* Höchstbeitrag im Jahre 2000; Beispieleinkommen
8.600 DM monatlich)
Über 30.000 DM sind im obigen Beispiel jährlich aufzubringen.
Der Versicherungsschutz ist sicherlich für einen Freiberufler
nicht optimal. Das Krankengeld ist sehr niedrig und die zu erwartende
Rente reicht ebenfalls zur Erhaltung des Lebensstandards eines Freiberuflers
nicht aus.
Folgende Tipps:
- Um Ihren optimalen Versicherungsschutz zu erhalten, sollten
Sie zunächst überlegen, wieviel Beiträge von Ihnen
im Jahr aufgebracht werden können. Auch dann, wenn die
Auftragslage nicht rosig aussieht!
- Welche Leistungen benötigen Sie unbedingt? Die Beiträge
für die Risikolebensversicherung und Haftpflichtversicherung
sind leicht aufzubringen. Trotzdem lohnt ein Versicherungsvergleich!
- Die Krankenversicherungsbeiträge können Sie durch
einen Wechsel zu einer günstigen gesetzlichen Krankenkassse
bei gleichem Versicherungsschutz senken. Oder doch lieber privat
absichern?
- Die gesetzliche Rentenversicherung könnte durch eine private
Versicherung ersetzt werden. Lassen Sie sich beraten!
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