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| Versicherungsleistungen,
Baustein "Haftpflicht" |
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Erfüllung berechtigter Ansprüche |
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Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche (passiver
Rechtsschutz) |
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finanzielle Sicherheit bei Personen- und Sachschäden
(Deckungssumme 5.000.000 Mark) |
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speziell für die IT-Branche: Versicherungsschutz bei
Vermögensschäden, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfällen,
entgangenen Gewinnen, etc. Nicht versichert sind Schäden,
die der Versicherungsnehmer selbst erleidet (Eigenschäden),
vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Erfüllungsansprüche
(Wandlung, Minderung). |
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| Versicherungsleistungen,
Baustein "Sachwerte und Ertragsausfall" |
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Versicherung "klassischer Risiken" für die
Betriebseinrichtungen, zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser,
Sturm/Hagel, Einbruch-Diebstahl/Vandalismus. |
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Elektronik- und Werkverkehrsversicherung (sichert beispielsweise
den Laptop auf dem Weg zum Kunden ab). |
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| Versicherungsleistungen,
Baustein "Rechtschutzversicherung" |
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Durch den Baustein "Rechtsschutzversicherung" werden
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten übernommen, je nach Vertragsgestaltung
für die Rechtsgebiete Vertragsrecht (Schadenersatz), Arbeitsrecht,
Strafrecht, Sozialrecht, Finanz- und Steuerrecht und Verkehrsrecht.
Zusätzliche optionale Bausteine für Freiberufler, die
Mitarbeiter beschäftigen, sind die Gruppenunfall- und die Vertrauensschadenversicherung
(Diebstahl und Missbrauch durch Mitarbeiter). Für alle Bausteine
gilt: Regelmäßige Betreuung und eine jährliche Umsatzmeldung
bewahren den Unternehmer vor Unterversicherung und "ungeplanten
Selbstbeteiligungen" im Schadensfall.
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| Die persönliche
Absicherung kommt bei "Einzelkämpfern" häufig
zu kurz |
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Neben seinen unternehmerischen Risiken sollte der Freiberufler
auch seine Person absichern. In der Regel hat er keinen Anspruch
auf Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und ist meist
vollständig auf die Einkünfte aus seiner eigenen beruflichen
Tätigkeit angewiesen. Jeder Freiberufler braucht deshalb eine
Kranken- und Krankentagegeldversicherung, die einen Verdienstausfall
durch Krankheit finanziell ausgleicht.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist unerlässlich:
Von Berufsunfähigkeit durch Unfall oder durch schwere Krankheiten
sind mehr als ein Viertel der Bundesdeutschen jedes Jahrgangs betroffen.
Die BU gibt es als selbständige Versicherung oder als Zusatz
zur Kapitallebens-, Risikolebens- oder Rentenversicherung. Wichtige
Vertragsbedingung: Keine Verweisung auf andere Berufe, wenn der
Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr
in seinem bisherigen Beruf arbeiten kann. Für Freiberufler
hat Gerling "EGO Plus" entwickelt, eine kombinierte Versicherungslösung
für Krankentagegeld und BU-Rente.
Für die Altersvorsorge empfiehlt sich für Freiberufler
eine Kombination aus Vorsorgeprodukt und chancenorientierter Rendite,
wie zum Beispiel eine Investment-Police ("Gerling Flirt").
Sie überlässt es dem Anleger, aus mehr als 20 Fonds renommierter
Investmentgesellschaften die auszuwählen, die seinen persönlichen
Präferenzen für die Fondsinvestition und seiner individuellen
Risikobereitschaft am besten entsprechen.
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| Entnommen aus: freiberufler info Nr. 2, April/Mai
2001 |
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Dieser
Beitrag wurde uns mit freundlicher Genehmigung der freiberufler info
überlassen, dem Report für Selbständige in der IT und
New Media Branche. Die freiberufler info informiert IT-Freiberufler
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sowie rechtliche Fragen. |
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