Wohl und Wehe des Statusfeststellungsverfahrens
Teil 1: Allgemeines und Spezielles zum Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV
| Inhalt dieses Artikels: Die aktuelle Entwicklung | Konsequenzen eines Bescheides über das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung | Was also tun? |
Sowohl freie Mitarbeiter als auch deren Auftraggeber können zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status des freien Mitarbeiters bei der Deutschen Rentenversicherung Bund das sog. Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen. Bereits seit geraumer Zeit scheint die Deutsche Rentenversicherung Bund jedoch zunehmend dazu zu tendieren, die Verfahren möglichst zu Lasten der Beteiligten abzuschließen, indem sie einen Bescheid über die Feststellung einer abhängigen Beschäftigung erlässt. Zunehmend kann die Durchführung des Verfahrens den Beteiligten eigentlich nur noch unter erheblichem Vorbehalt empfohlen werden. Rechtsanwalt Jan Schneider erläutert in Teil 1 dieser Serie Chancen und Risiken des Statusfeststellungsverfahrens und gibt in den Teilen 2 und 3 Tipps für den Fall, dass die Beteiligten um dessen Durchführung nicht herumkommen.
die Durchführung des sog. Anfrageverfahrens – wohl besser bekannt
unter dem Begriff des Statusfeststellungsverfahrens – zu beantragen. Intention des Verfahrens ist die
Klärung der Frage, ob der freie Mitarbeiter seine Leistungen als selbstständiger Unternehmer erbringt, oder vielmehr abhängiger – und damit sozialabgabenpflichtiger – Beschäftigter,
auch "Scheinselbstständiger" genannt, des Auftraggebers ist. Allgemeine Informationen zur Scheinselbstständigkeit und zu deren Rechtsfolgen finden sich im Artikel "Erfolgreiche
Integration von freien Mitarbeitern in IT-Projekte".Das Statusfeststellungsverfahren endet in der Regel mit einer verbindlichen schriftlichen Entscheidung der DRB die, so nicht fristgerecht Widerspruch eingelegt wird, mit Ablauf der Widerspruchsfrist rechtskräftig wird. Ein solcher Bescheid soll etwaige bestehende Zweifel hinsichtlich des sozialversicherungsrechtlichen Status des freien Mitarbeiters beseitigen und für die Beteiligten insofern die Rechtssicherheit erhöhen.
| Konsequenzen eines Bescheides über das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung |
| Die Feststellung einer abhängigen Beschäftigung durch die DRB hat für die Vertragspartner in der Regel weitreichende Folgen. Der Auftraggeber muss
für den von ihm eingesetzten Scheinselbstständigen – ggf. auch rückwirkend – u. a. Sozialabgaben entrichten. Der Scheinselbstständige kann gegen
seinen Auftraggeber ggf. Arbeitnehmerrechte geltend machen. Dementsprechend steht der Status eines "Scheinselbstständigen" der Fortführung der eigenen Unternehmerschaft
in der Regel entgegen. War der freie Mitarbeiter bei einem Kunden des Projektunternehmers eingesetzt, kann für Letzteren weiter ggf. das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gelten, das entgegen seines Wortlauts auch auf Scheinselbstständige Anwendung finden kann. Eine unzulässige gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung führt in der Regel zur Unwirksamkeit der von den Parteien geschlossenen Verträge. Stattdessen gilt gemäß § 10 Abs. 1 AÜG ein
Arbeitsverhältnis
zwischen dem Projektunternehmer und dem Scheinselbstständigen als zustande gekommen. |
. Seit über
zehn Jahren berät er sowohl Anbieter als auch Anwender in allen Bereichen des Informationstechnologierechts, des Rechts der neuen Medien und im Urheberrecht.| Kommentar zum Artikel "Ich bin Freiberufler und beschäftige eine Mitarbeiterin, weil ich in mehreren Arbeitsgebieten tätig bin. Da aber, bei Dienstleistungen, ein Großteil des Umsatzes in der Regel von einem Kunden kommt, ist die Diskussion trotzdem interessant. Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass das Festlegen eines bestimmten Status gerne nach Belieben gemacht wird. Dabei können sogar gegensätzliche Festlegungen von Behörden erfolgen. Je nachdem, wie man mehr zu zahlen hat. Um sich gegen solche unberechtigten Forderungen wehren zu können, braucht man Informationen und leider manchmal auch einen guten Anwalt. Es ist wichtig, auch wenn man Konkurrent ist, diesbezüglich zusammen zu halten. (März 2010)" "Ein schön geglückter Versuch, den extrem komplexen Sachverhalt simpel und (doch noch) juristisch darzustellen. Als Auftraggeber lassen wir bereits seit Jahren die meisten Verträge prüfen (dafür wurde dieser Service in Berlin schließlich geschaffen). Bereits seit einem Jahr wird JEDER (!!) einzelne eingereichte Vorgang auf 'scheinselbständig' erkannt, wir stecken in vielen Wiederspruchsverfahren. IT-Freiberufler gibt es viele, die politische Lobby fehlt leider völlig. Kein Mensch will/möchte/wird Ärzte, Anwälte oder Architekten entsprechend angehen. Als Projekt-Auftraggeber kann ich nur sagen: die BITKOM (die würde ich hier in der Verantwortung sehen) schläft... Ich freue mich auf Teil II und III (Januar 2010)" "Genau die gleichen Erfahrungen machen wir zur Zeit beim Feststellungsverfahren. Allerdings der Steuerberater muss den Mandanten auf das Statusfeststellungsverfahren hinweisen. Es können im Rahmen einer Außenprüfung die Betriebsausgaben für den freien Mitarbeiter gesichtet werden und eine Meldung an die Lohnsteuerstelle des Finanzamts und die Sozialversicherungsträger erfolgen. Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung einer Erwerbstätigkeit als selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft das Statusfeststellungsverfahren hierüber Rechtssicherheit für die Beteiligten. (November 2009)" "Sehr gute Informationen, vor allem die Aktualität vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung ist sehr willkommen. Dem Staat wird zunehmend Geld fehlen (ausufernde Staatsverschuldung) und da wird die Politik alle Quellen anzapfen versuchen, die sie findet. Ich befürchte, dass es hier zunehmend zu Willkür, einseitiger Interpretation des Rechts usw. kommen könnte. Aber sollte sich das bewahrheiten, dann kann ich jedem ITler nur empfehlen, seine Altersvorsorge unter den Arm zu klemmen und auszuwandern. (November 2009)" "In den meisten Fällen wird es auf 'arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger' hinauslaufen. Das ist für den Freiberufler die schlechteste Konstellation, denn meines Wissens muss in diesem Fall der Freiberufler selbst die Sozialversicherungsbeiträge für die letzten vier Jahre nachzahlen. Es wäre gut, wenn Folge 2 und 3 dieses Artikels auch auf dieses Thema eingingen. (November 2009)" "Sehr gute und verständliche Zusammenfassung des Themas, bin gespannt auf Teil 2. (November 2009)" "Ich wollte diese Feststellung seit langem einmal angehen, da ich schon längere Zeit bei einem Kunden im Projekt bin. Nach der Lektüre dieses Artikels werde ich davon Abstand nehmen. Soll die DRB doch kommen... Ich bin nun ebenfalls auf die Teile 2 und 3 gespannt. (November 2009)" "Sehr wichtiges Thema. Danke für die Information. (November 2009)" "Fraglich ist, ab wieviel Jahren (z.B >2 Jahre) Projektlaufzeit dies Sinn macht. Besser/sicherer ist immer noch, wechselnde Kunden, Auftraggeber und Projekte zu haben. Also Laufzeit <1 Jahr und <2 Jahre. Hände weg vom Statusverfahren? Ich sehe >2 Jahre eher so, daß man hier feststellt, ob dies scheinselbständig wäre und falls dem so ist, man dies tunlichst unterlässt. Existiert die Gefahr der Scheinselbständigkeit denn bereits, wenn 12 Monate durchgängig für 1 AG/Kunden/Projekt gearbeitet wird (Jahresumsatz nur mit 1 AG)? (November 2009)" "Sehr gut und deutlich geschrieben. Dies zeigt auch dem Letzten, daß die Institution 'Staat' so gut wie keine Hilfe mehr ist, sondern ein Feind, der Feind fast aller Bürger, außer natürlich derer, die in der Partei oder Regierung sind. Gerade Leistungsträger wie die Freiberufler sind noch für die aggressive Geldsuche des Staates am Ergiebigsten! (November 2009)" "Der Hinweis, dieses Verfahren nicht selbstständig anzustossen, ist goldwert. Bitte aber nicht vergessen: Wer seinerzeit zu Beginn dieser 'Hexenjagt' eine Anerkennung von einer der damals zuständigen Krankenkassen bestitzt: Dieser 'Persilschein' hat auch heute noch Rechtskraft und es kann keine anders lautende neue Entscheidung getroffen werden. (November 2009)" "Wichtige Information! Ich hoffe auf einen Lösungsansatz, der beiden Parteien, Anbietern und Freiberuflern, gerecht wird. (November 2009)" "Ein sehr interessanter und spannender sowie aktueller Artikel. (November 2009)" "Der Artikel ist gut. Er zeigt die Schizophernie des Gesetzgebers auf - im Postwesen gibt es so genannte selbstständige Paketausfahrer, zu erkennen an dem Aufkleber 'Wir fahren für die Deutsche Post'. Die sind 40 Stunden pro Woche für die Post AG unterwegs, bekommen Ihre 'Aufträge' von der Post und das jahrelang. Ein klassischer Fall für Scheinselbstständige - aber die Post AG gehört mehrheitlich dem Gesetzgeber - ein Schelm, der schlechtes dabei denkt. Wenn ich als ITler das gleiche für den Kunden X mache, dann ist das natürlich etwas ganz anderes... (November 2009)" "Das sind wichtige Themen für Freelancer und daher ist eine Beschäftigung bzw. Thematisierung damit m.E. unverzichtbar. (November 2009)" "Ich halte das Thema für sehr wichtig und höchst interessant. Ich freue mich auf Teil 2 u. 3. (November 2009)" "Danke für die Information. (November 2009)" |




