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Das Thema Scheinselbstständigkeit von IT-Freiberuflern ist
im Fluß, abschließende Erkenntnisse liegen noch nicht
vor. Die einzelnen Studie stellen daher den jeweiligen Kenntnisstand
zum Erstellungszeitpunkt dar (jeweils in Klammern angeben). Sobald
sich neue Entwicklungen abzeichnen, werden weitere Studien folgen.
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Das
Gesetz (Stand 26.3.99)
Vorstellung des Gesetzes bzgl. der Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit.
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Der
Überprüfungsprozeß (Stand 20.3.99)
Der Fragebogen der BFA und der Überprüfungsprozeß.
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Beantwortung
des Fragebogens (10.5.99)
Kommentierung der Fragen der BFA und Hinweise zur wahrheitsgemäßen
Beantwortung. |
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FAQ
Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht (1.7.99)
Anworten zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht und zur Befreiung
von der Versicherungspflicht. |
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Zwischenbericht
der Kommission (28.7.99)
Vorläufige Empfehlung der Kommission "Scheinselbstständigkeit".
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Die
Durchführungsbestimmungen zum Gesetz (26.01.00)
Gesetzeskorrektur wurde verabschiedet: Gesetz wurde rückwirkend
zum 1. Januar 1999 geändert, Beweisleist liegt nun bei den Sozialversicherungsträgern
- Umkehr der Beweislastumkehr, neues Rundschreiben der Spitzenorganisationen
der Sozialversicherungen liegt vor.
Der Autor der Studien, Oliver Jung, hat sich bereit erklärt,
Fragen zur Gesamtthematik ggf. mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes
fachgerecht zu beantworten. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie
sich bitte an Scheinselbstaendig@ceta.de.
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