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Kurz berichtet: "Ein Auftraggeber" - Neues aus der Rechtsprechung

(November 2006)
Inhalt dieses Artikels:
Urteil des Sozialgerichts Itzehoe | Urteil des Sozialgerichts München | Auf rechtlich dünnem Eis
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Autor: Dr. Benno Grunewald, Rechtsanwalt

Bereits in der Vergangenheit berichtete Dr. Benno Grunewald bei GULP über das Urteil des Sozialgerichts Aachen, welches einen IT-Selbstständigen trotz langjähriger Tätigkeit nur für einen Auftraggeber als nicht rentenversicherungspflichtig einstufte. In diesem Jahr hat der engagierte Rechtsanwalt zwei weitere Urteile erwirkt, die ebenfalls die Rentenversicherungsfreiheit selbstständiger IT-Berater bestätigen.

 

Urteil des Sozialgerichts Itzehoe
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Hier war der Selbstständige in den Jahren 2000 bis 2004 im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber in verschiedenen Projekten tätig. In seiner Entscheidung betont das Sozialgericht Itzehoe, dass es gerade für den IT-Bereich branchentypisch sei, komplexe Aufgaben übertragen zu bekommen, die die gesamte Arbeitskraft des Selbstständigen auch über einen längeren Zeitraum binden. Im Übrigen macht sich das Sozialgericht Itzehoe die Argumente des Sozialgerichts Aachen zu eigen (Sozialgericht Itzehoe, Urteil vom 20.01.2006, Az. S 5 RA 10/03, rechtskräftig).  

 

Urteil des Sozialgerichts München
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Auch hier war der Selbstständige über einen längeren Zeitraum von drei Jahren nur bzw. ganz überwiegend für einen Auftraggeber tätig. Auch das Sozialgericht München beruft sich auf das oben dargestellte Urteil des Sozialgericht Aachen und weist ergänzend darauf hin, dass der vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) vorgegebene Maßstab der "5/6-Regelung" hinsichtlich der Einkommensverhältnisse bei mehreren Auftraggebern keine Gesetzesqualität hat (Sozialgericht München, Urteil vom 24.03.2006, Az. S 27 RA 2642/05).

 

 

Auf rechtlich dünnem Eis
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Auch die beiden neuen Entscheidungen zeigen, dass sich der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) mit seiner Interpretation der gesetzlichen Regelung zur Rentenversicherungspflicht Selbstständiger auf rechtlich ziemlich dünnem Eis bewegt. Daher sollte jeder IT-Selbstständige, der sich konkreten Forderungen oder auch nur einer scheinbar harmlosen Anfrage der DRB ausgesetzt sieht, seine rechtliche Situation von einem in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Bei möglichen Forderungen der DRB von über 20.000 Euro, allein für die Vergangenheit, könnte sich dies lohnen.

 

 

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie vom Autor Dr. Benno Grunewald.
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2006 Dr. Benno Grunewald externer Link

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Ich bin auch als freiberuflicher Softwareentwickler unterwegs und stehe vor der Entscheidung mich langfristig an einen Auftraggeber zu binden. Jetzt gibt es für das Problem mit der Rentenversicherung ja doch wieder Hoffnung. Das macht die Entscheidung leichter. Danke. (Januar 2007)"

"Sehr gut, diese Informationen waren für mich ziemlich beruhigend und wichtig. (Dezember 2006)"

"Sehr guter Artikel, vor allem das Münchner Urteil ist für mich sehr interessant. Ich habe auch ein langlaufendes Projekt, bin seit über 5 Jahren selbstständig und bis jetzt haben sich die ex Bfa'ler noch nicht bei mir gemeldet. Sollte dies der Fall sein, werde ich mich vertrauensvoll an Herrn Dr. Benno Grunewald wenden ;) (Dezember 2006)"

"Auch ich arbeite seit Jahren glücklicherweise für nur einen Auftraggeber. Das Geschäftsverhältnis ist super, beide Seiten sind sehr glücklich damit. Für meine Rente kann ich wegen der fairen Vertragssituation gut selbst sorgen. Ich hoffe, dass die Rechtssprechung solche Geschäftsverhältnisse auch in Zukunft entsprechend bewertet. (Dezember 2006)"

"Sehr hilfreich und sehr wichtig!!! Danke! (Dezember 2006)"

"Sehr interessant! (Dezember 2006)"

"Ich habe selbst das gleiche Problem (nur ein Auftragsgeber) und derzeit ist es mir auch nicht möglich, gleichzeitig in mehreren Projekten zu arbeiten, weil die Projekte unter IT/Tele-Branche meistens Vollzeitbeschäftigung erfordert. Gut zu wissen, dass auch andere Selbstständige Probleme mit ex-BfA haben, aber ein Anwalt weiterhelfen kann. Also Artikel: hilfreich. (Dezember 2006)"

"Kurz und knackig, sehr gut! (Dezember 2006)"

"Letztendlich muss eine klare Regelung vom Gesetzgeber folgen. So wie die meisten Veränderungen der letzten Jahre ausgefallen sind, wird das Ergebnis eher sein, dass alle in die Rentenkasse einzahlen müssen. Das ist in den meisten Ländern dieser Welt übrigens auch der Fall. (November 2006)"

"Sehr hilfreich. Danke. (November 2006)"

"Solche Informationen sind enorm wichtig! Danke dafür! (November 2006)"

"Ich fange zwar gerade erst mit meiner freiberuflichen Tätigkeit an, aber der DRB hat sich schon gemeldet. Habe natürlich erst einmal gesagt, dass es mehrere Auftraggeber geben wird, aber es könnte auch anders kommen. Der Mutterkonzern meines ehemaligen Arbeitgebers hat schon Interesse an meiner Arbeit bekundet. ==> Daher ist für zukünftige Argumentationen dieser Artikel sehr hilfreich. (November 2006)"


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