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Das Ergebnis ist eindeutig: Für die Mehrheit
(58 Prozent) der IT-Freiberufler scheint sich durch
die Neuregelung nichts geändert zu haben. Ein
Viertel der Befragten (24 Prozent) lässt seither
mehr Sorgfalt bei der Prüfung der Vertragsformulierungen
walten. Sechs Prozent wechselten häufiger ihren
Auftraggeber, vier Prozent haben ihre aktive Akquise
verstärkt und drei Prozent mussten Mitarbeiter
einstellen, um nicht als Scheinselbstständige
zu gelten.
Interessant ist, dass aufgrund der viel diskutierten
Gesetzeskorrektur doch nur zwei Prozent der Befragten
als Rentenversicherungspflichtige und drei Prozent
als Scheinselbstständige eingestuft wurden.
Alles in allem kann man somit behaupten: Scheinselbstständigkeit
ist für die Mehrheit der IT-Freiberufler kein
heikles Thema.
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