Steuer-Update 2011: Ein Überblick für IT-Selbstständige
Wichtige Änderungen und nützliche Tipps: Was 2011 in steuerlicher Hinsicht bringt
Steuer-Update 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2011 | 2012 (Januar 2011)
Inhalt dieses Artikels:
Einzelne gesetzliche Maßnahmen | Abstimmungsbedarf bei der Gewinnermittlung 2010 | Neuregelungen bei der Umsatzsteuer | Weitere aktuelle Aspekte im betrieblichen Bereich | Anpassungsbedarf für Arbeitgeber | Checkliste bewährter Prüfungsaspekte zum Jahreswechsel | Maßnahmen im privaten Bereich
Zum Neuen Jahr und auch zum Jahreswechsel gilt es eine Fülle gesetzlicher Änderungen zu beachten. Zwar sind einige Gesetze längst in Kraft getreten, doch viele Auswirkungen zeigen sich erst bei den Jahresabschlussarbeiten. Das gilt vor allem für die zahlreichen punktuellen Neuregelungen durch das Jahressteuergesetz 2010. Die nachfolgenden Tipps und Gestaltungsüberlegungen sollen hierzu hilfreiche Anregungen geben. Diese können auch noch kurzfristig im Jahr 2011 erfolgen, soweit frühere Bescheide noch nicht endgültig sind.
Einzelne gesetzliche Maßnahmen
Eine Vielzahl von gesetzlichen Neuregelungen müssen beachtet werden. Zum besseren Überblick werden wichtige Gesetze mit den Kerninhalten vorab aufgelistet und anschließend in die thematischen Jahresendstrategien zur steuerlichen Behandlung integriert. Dies gilt zugleich als Checkliste, was für jeden Einzelfall zu beachten ist.
- Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung lassen sich ab 2010 sämtliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf einem Basisabsicherungsniveau steuerlich absetzen und die Grenze der Einkünfte und Bezüge bei Kindern und Unterhaltsempfängern wurde an den Grundfreibetrag von 8.004 Euro angepasst.
- Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) brachte angehobene Größenklassen für den Bilanzausweis und die Buchführungspflicht sowie Anpassungen im EStG bei der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz. Grundsätzlich wirken die meisten Änderungen des BilMoG bei ab 2010 beginnenden Wirtschaftsjahren.
- Das Jahressteuergesetz (JStG) 2009 brachte eine Fülle von Neuregelungen zu nahezu allen Steuerarten, die entweder ab 2010 oder in allen offenen Fällen anzuwenden waren.
- Das System der Abgeltungsteuer trat am 1.1.2009 in Kraft und wurde durch das Jahressteuergesetz 2009 bereits in einigen Punkten geändert und insbesondere durch den BMF-Anwendungserlass vom 22.12.2009 konkretisiert. Einige Verwaltungsvorgaben werden über das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 gesetzlich geregelt.
- Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz sieht ab 2010 eine Aufbewahrungspflicht von 6 Jahren vor, sofern die Summe der positiven Überschusseinkünfte mehr als 500.000 Euro beträgt. Zudem wird eine Außenprüfung im Privatbereich zulässig.
- Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums brachte insbesondere Verbesserungen im betrieblichen Bereich (GwG, ermäßigter Steuersatz bei Hotels, gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten). Im Rahmen der Familienförderung stiegen Kindergeld und -freibeträge ab 2010.
- Für ab dem 1.1.2011 beginnende Wirtschaftsjahre ist die neue sog. E-Bilanz verpflichtend. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 5b EStG, der mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz im Jahre 2008 eingeführt worden war.
- Neben der Gewinnermittlung sind auch die Steuererklärungen von Unternehmen (Gewerbe-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung) ab dem VZ 2011 grundsätzlich nur noch elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Gleiches gilt für die Einkommensteuererklärung, sofern Gewinneinkünfte (Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler) erzielt werden.
- Im Bereich der Abgeltungsteuer sieht das JStG 2010 einige Neuregelungen vor, insbesondere neue Kontrollen durch den verstärkten Einsatz der Steuer-Identifikationsnummer.
- Der Antrag auf Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist ab 2011 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln.
- Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens entfällt für Anschaffungs- und Herstellungsvorgänge ab dem 1.1.2011.
- Für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags und der Sonder-AfA nach § 7g EStG ab 2011 sinken die relevanten Schwellen wieder auf das Niveau von 2008 ab.
- Ab 2011 wird die bisherige Lohnsteuerkarte - mit Übergangsregelungen durch das JStG 2010 und die LStR 2011 - durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
- Bei Anschaffung ab 2011 oder Herstellung aufgrund eines nach 2010 gestellten Bauantrags von gemischt genutzten Gebäuden ist nur noch ein Vorsteuerabzug möglich, soweit der Aufwand auf die unternehmerische Nutzung entfällt.
- Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner werden über das JStG 2010 rückwirkend den Ehegatten gleichgestellt Die Gleichstellung erfolgt auch bei der Grunderwerbsteuerbefreiung, allerdings nur für die Zukunft.
- Die LStR 2011 bringen Anpassungsbedarf im Lohnbüro.
- Ab dem 1.11.2010 gilt der neue Umsatzsteuer-Anwendungserlass.
- Einige Bundesländer erhöhen den Grunderwerbsteuersatz ab 2011.
- Das häusliche Arbeitszimmer ist rückwirkend ab 2007 wieder mit jährlich 1.250 Euro als Betriebsausgabe/Werbungskosten absetzbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Abstimmungsbedarf bei der Gewinnermittlung 2010
Vor allem für Bilanzierende, aber auch für Einnahme-Überschuss-Rechner besteht zukünftig Handlungsbedarf. Während die Änderungen durch BilMoG (angehobene Größenklassen für den Bilanzausweis und Buchführungspflicht sowie Anpassungen im EStG bei der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz) für 2009 noch freiwillig erfolgen durften, sind sie für ab dem 1.1.2010 beginnende Geschäftsjahre zwingend anzuwenden - also erstmalig für den jetzt anstehenden Abschluss. Hinzu kommt die richtige Weichenstellung hinsichtlich der vom Fiskus geforderten E-Bilanz. Doch die Anpassung an die elektronischen Schnittstellen sollte schon so weit vorangetrieben werden, dass einem problemlosen Start mit den ersten Buchungsfällen nichts im Wege steht. Denn erst im Alltag lässt sich das im Unternehmen vorhandene Fehlerpotenzial erkennen und rechtzeitig gegensteuern. Vor allem ist zu prüfen, ob die derzeit im Einsatz befindliche Software künftig die erforderten Daten bereitstellen kann. Dazu müssen die technischen und inhaltlichen Vorbereitungen bereits mit Beginn des Jahres 2011 abgeschlossen sein. Näheres dazu in einem späteren Beitrag.
Neuregelungen bei der Umsatzsteuer
Wichtige Änderungen:- An die Stelle der mit Wirkung vom 1.11.2010 aufgehobenen UStR tritt der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (kurz UStAE) für Umsätze, die nach dem 31.10.2010 ausgeführt werden. Der Erlass beinhaltet insbesondere die aktuelle Rechtsprechung und gesetzliche Änderungen und sollte von Unternehmern beachtet werden.
- Die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung wird ab dem Besteuerungszeitraum 2011 verpflichtend eingeführt.
- Seit 2010 gilt für kurzfristige Beherbergungsleistungen der ermäßigte USt-Satz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG. Der neue Umsatzsteuer-Anwendungserlass beinhaltet diese Regelungen ebenfalls.
- Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren wurde 2010 von Papier auf EDV umgestellt. Der Vergütungsantrag muss bis zum 30.9. (bislang: 30.6.) des Folgejahres beim Online-Portal des BZSt gestellt werden. Durch die geänderte Mehrwertsteuer-Richtlinie wurde die Antragsfrist für 2009 um 6 Monate bis zum 31.3.2011 verlängert. Damit können sich Unternehmer jetzt noch die Umsatzsteuer aus dem EU-Raum erstatten lassen.
- Ab 2010 müssen Unternehmer in ihrer Voranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung zusätzlich auch die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen gesondert anmelden, für die die Leistungsempfänger in dem Mitgliedstaat die Steuer schulden, in dem sie ansässig sind.
- Bereits mit dem JStG 2009 und dem Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften wurde das UStG an die Mehrwertsteuer-Richtlinie angepasst. Insoweit ändert sich auch das Formular zur Umsatzsteuererklärung 2010.
Weitere aktuelle Aspekte im betrieblichen Bereich
Betrieblicher FuhrparkZur ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kfz zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten sowie zu Familienheimfahrten hatte das BMF ein Schreiben herausgegeben. Die umfangreichen Erläuterungen mit vielen praxisrelevanten Hinweisen, etwa zu Listenpreis, Fahrtenbuch oder mehreren Pkw im Betrieb sind in allen Punkten erstmals auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 beginnen.
Zu beachten:
Wer 2011 den Privatanteil für den zu über 50 Prozent betrieblich genutzten Pkw nicht mehr nach der Listenpreis-Methode ermitteln will, muss ab dem kommenden Jahr ein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch führen.
Die Listenpreis-Methode kann auch für die Umsatzbesteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen Pkw verwendet werden, indem vom ermittelten Betrag für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten ein Pauschalabschlag von 20 Prozent erfolgt. Ist der Anteil der Aufwendungen ohne Vorsteuer (Kfz-Steuer, Versicherungen) höher, darf dieser nicht geltend gemacht werden. Die Vereinfachungsregel kann vom Unternehmer nur insgesamt oder gar nicht in Anspruch genommen werden.
Die Steuerbefreiung für Diesel-Pkw der Euro-6-Abgasstufe von maximal 150 Euro gilt für Erstzulassungen ab dem 1.1.2011.
Häusliches Arbeitszimmer
Über das JStG 2010 wird die Vorgabe des BVerfG umgesetzt, wonach das häusliche Arbeitszimmer steuerlich in begrenztem Umfang berücksichtigt werden muss, wenn für die betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Eine Änderung in § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG stellt die bis 2006 geltende Rechtslage wieder her, indem in Fällen ohne anderen Arbeitsplatz ein Abzug von Betriebsausgaben bis zur Höhe von 1.250 Euro zugelassen wird. Diese Änderung gilt nach § 52 Abs. 12 Satz 9 EStG rückwirkend ab 2007 und schließt damit nahtlos an die alte Fassung an.
Verlustvortrag
Bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags können Besteuerungsgrundlagen nur in dem Umfang berücksichtigt werden, indem sie bei der Steuerfestsetzung zugrunde gelegt worden sind. Die Neuregelung in § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG sieht eine inhaltliche Bindung der Feststellungsbescheide an die der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde gelegten Beträge als Grundlagenbescheid vor. Diese Einschränkung auf die BFH-Rechtsprechung gilt erstmals für eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags, die nach der Verkündung des JStG 2010 abgegeben wird (§ 52 Abs. 25 Satz 5 EStG).
Verlagerung der Buchführung ins Ausland
Durch das JStG 2010 werden die Voraussetzungen des § 146 Abs. 2a AO zur Verlagerung erheblich vereinfacht. Sie wird nicht mehr nur auf EU- und EWR-Staaten beschränkt, sondern ist auch in andere Staaten möglich. Außerdem wird auf die bisher geforderte Zustimmung verzichtet. Lediglich die elektronische Buchführung und Aufzeichnungen bzw. Teile hiervon können verlagert werden, Papierunterlagen sind weiterhin im Inland aufzubewahren. Die Gesetzesänderung soll rückwirkend zum 1.1.2010 in Kraft treten, im Vorgriff auf die Neuregelung soll jedoch bereits danach verfahren werden.
Der schriftliche Antrag muss eine detaillierte Beschreibung der für die Verlagerung vorgesehenen elektronischen Bücher und sonstigen erforderlichen elektronischen Aufzeichnungen sowie die Beschreibung des geplanten Verfahrens enthalten. Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme sind auch nach der Verlagerung zu erfüllen. Durch die Verlagerung darf die Besteuerung zukünftig nicht beeinträchtigt werden, das umfasst die Erfüllung sämtlicher steuerlichen Pflichten, nicht nur der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten.
Flugreisen werden teurer
Der Luftverkehrsteuer unterliegen seit dem 1.1.2011 Abflüge von Fluggästen von einem inländischen Startort durch ein Luftverkehrsunternehmen. Der Steuersatz ist abhängig von der Entfernung zum Zielort, wobei überseeische Gebiete dem größten Verkehrsflughafen des Landes zugeordnet werden, dem diese politisch angehören:
- 8 Euro für Kurzstrecken bis 2.500 km.
- 25 Euro für Mittelstrecken zwischen 2.500 und 6.000 km.
- 45 Euro für Langstrecken ab 6.000 km.
Die höhere Besteuerung kann einstweilen noch umgangen werden, indem man von einem ausländischen Flughafen, wie zum Beispiel Luxemburg oder Maastricht abfliegt.
Höhere Grunderwerbsteuer droht
Nach Sachsen-Anhalt, Berlin und Hamburg geben weitere Bundesländer den bis dahin geltenden Einheitssatz auf und erhöhen die Grunderwerbsteuer ab 2011: Brandenburg auf 5 Prozent, Bremen, Niedersachsen auf 4,5 Prozent sowie das Saarland auf 4 Prozent. Ab 2013 plant Schleswig-Holstein ebenfalls eine Anhebung auf 5 Prozent und in Thüringen ist die Entscheidungsfindung noch nicht abgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine reine Tariferhöhung, da sich an der Bemessungsgrundlage für den Tarif und den Anwendungsregeln nichts ändert.
Anpassungsbedarf für Arbeitgeber
IT-Selbstständige, die selbst Arbeitnehmer beschäftigen, sollten folgende Punkte beachten:
Neue Lohnsteuer-Richtlinien kommen
Die LStR 2011 sind zwar nur für die Finanzverwaltung bindend, geben aber Angestellten und Arbeitgebern eine verlässliche Richtschnur im Umgang mit dem Fiskus. Daher sind die Änderungen für Betriebe und Belegschaft von Bedeutung. Die Änderungen gelten grundsätzlich für alle Lohnzahlungszeiträume seit 1.1.2011. Die Steuerberechnungen für 2010 sind betroffen, soweit es lediglich um eine Erläuterung der geltenden Rechtslage oder um vor 2011 geänderte Vorschriften des EStG geht - etwa zu Mahlzeiten während einer Auswärtstätigkeit.
Umgang mit der Lohnsteuerkarte 2010
Sie ist mit den eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmalen über den Jahreswechsel 2010/2011 hinaus bis zur erstmaligen Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale maßgebend. Sofern dem Arbeitgeber die Karte für 2010 vorliegt, muss er
- sie weiter aufbewahren,
- die darauf enthaltenen Eintragungen (z. B. Freibeträge) unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch für den Lohnsteuerabzug 2011 zugrunde zu legen
- sie dem Arbeitnehmer zur Vorlage beim Finanzamt vorübergehend überlassen und
- sie nach Beendigung des Dienstverhältnisses innerhalb angemessener Frist dem Arbeitnehmer aushändigen.
Für den Abzug der Vorsorgepauschale sind die dem Arbeitgeber bis zum 31.3.2011 mitgeteilten Beiträge über die voraussichtlichen privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge 2010 auch für den Lohnsteuerabzug 2011 bis 2013 weiter zu berücksichtigen, wenn keine neue Beitragsmitteilung erfolgt.
Weitere aktuelle Aspekte
- Verbietet der Arbeitgeber Privatfahrten mit dem Betriebs-Pkw, entfällt die Besteuerung eines geldwerten Vorteils nach der Ein-Prozent-Regel. Stellt der Arbeitgeber seinen Angestellten aus betrieblichen Zwecken ein Kfz zur Verfügung, kann hieraus nicht automatisch darauf geschlossen werden, dass dieses auch privat genutzt wird. Wird der Wagen gegen das Verbot dennoch privat genutzt, führt dies nicht zu Arbeitslohn. Fällt dies dem Arbeitgeber auf, steht ihm insoweit ein Schadensersatzanspruch oder eine entsprechende Nutzungsentschädigung zu. Sofern er hierauf verzichten sollte, kommt es zu einem geldwerten Vorteil.
Wichtig
Jahresabschlüsse konnten nur noch bis zum 31.12.2009 in Papierform beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht werden. Seit dem 1.1.2010 muss die Einreichung auf elektronischem Wege über https://publikations-plattform.de erfolgen.
Checkliste bewährter Prüfungsaspekte zum Jahreswechsel
Doppelter Haushalt: Der Aufwand zählt jetzt auch als Betriebsausgabe, wenn der Hauptwohnsitz aus privaten Gründen vom Unternehmenssitz wegverlegt wird.
Einnahme-Überschuss-Rechnung: Nicht-Bilanzierende müssen für 2010 erneut die Anlage EÜR zur Gewinnermittlung ausfüllen. Ein rechtzeitiger Blick auf die geforderten Angaben im Formular hilft, um notwendige Belege oder Berechnungen für geforderte Positionen noch zu komplettieren.
Gewerbesteuer: Seit dem 29.4.2010 sind die neuen Gewerbesteuer-Richtlinien 2009 und die amtlichen Hinweise hierzu anzuwenden. Das beinhaltet insbesondere zahlreiche Gesetzesänderungen und die Einarbeitung von Verwaltungsanweisungen.
Gewerbesteuer (Hinzurechnung): Liegen Fondsanteile im Betriebsvermögen, müssen ausgeschüttete oder thesaurierte Dividenden dem gewerbesteuerpflichtigen Gewinn hinzugerechnet werden, da es sich um Streubesitz handelt. Obwohl es sich nicht um eine unmittelbare Beteiligung an Kapitalgesellschaften handelt lässt sich das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg für Fondsbeteiligungen nicht beanspruchen.
Gewerbesteuer-Anrechnung: Die Ermäßigung nach § 35 EStG kann verpuffen, wenn keine entsprechend hohe Einkommensteuer anfällt, z. B. wegen anderer negativer Einkünfte. Um diesen Anrechnungsüberhang zu vermeiden, sollten Gegenmaßnahmen durch entsprechende Einkünfteverlagerungen in Erwägung gezogen werden.
Gewinnthesaurierung: Unternehmer und gewerbliche Personengesellschafter können erneut auf Antrag die Thesaurierungsbesteuerung gem. § 34a EStG mit pauschal 28,25 Prozent nutzen. Durch den gesunkenen Einkommensteuertarif 2010 sowie die Entlastungswirkung der Abgeltungsteuer wird diese Option auch bei hohem Gewinn zunehmend unattraktiver, weil in den Folgejahren eine Nachversteuerung von weiteren 25 Prozent droht.
Wurde bereits im Vorjahr die Thesaurierungsbesteuerung genutzt und zeichnen sich fürs laufende Geschäftsjahr Verluste ab, sollte der Antrag bis zur Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids im laufenden Jahr ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Denn durch den Verlustrücktrag sinkt die Progression im vorigen Jahr ohne Anwendung des § 34a EStG.
Kapitalkonten KG, negativ: Sie führen über § 15a Abs. 1a EStG weder zur nachträglichen Ausgleichs- oder Abzugsfähigkeit eines vorhandenen noch eines Verlusts in späteren Wirtschaftsjahren. Daher führen gezielte Einlagen im Rahmen der Jahresendstrategie nur insoweit zu einem Ausgleichsvolumen, als es sich um Verluste des laufenden Wirtschaftsjahrs handelt.
Privatfahrten: Zum Jahresende sollte geprüft werden, ob die Kostendeckelung Anwendung findet. Die greift, wenn die tatsächlichen Kfz-Kosten unter pauschalen Nutzungswert liegen. Das kommt insbesondere in Betracht, wenn der Betriebs-Pkw voll abgeschrieben ist
Maßnahmen im privaten Bereich
Optimierung für alle Überschusseinkünfte
- Der Einkommensteuertarif 2011 bleibt unverändert. Dennoch kann es sich wie jedes Jahr lohnen, Einnahmen ins folgende Jahr zu verschieben oder Ausgaben noch ins laufende Jahr vorzuziehen. Dann wirken sich Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen vorab aus und die Überschusseinkünfte werden erst nach dem Jahreswechsel höher besteuert.
- Verluste aus der Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs (z. B. Mobiliar, Jahreswagen oder Kindersachen) innerhalb eines Jahres fallen seit Dezember 2010 nicht mehr unter die Spekulationsgeschäfte, wenn die Gegenstände nach Verkündung des JStG 2010 angeschafft wurden.
- Seit 2010 gibt es eine Aufbewahrungspflicht gem. § 147a AO von 6 Jahren bei Privatpersonen, sofern die Summe ihrer positiven Einkünfte mehr als 500.000 Euro im Jahr beträgt. Werden die Mitwirkungspflichten nicht beachtet, kann die Finanzbehörde ein Verzögerungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängen und die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Bei diesem Personenkreis ist zudem eine Außenprüfung generell zulässig. Liegen die Überschusseinkünfte 2010 voraussichtlich leicht über 500.000 Euro, kann die Schwelle durch entsprechende Maßnahmen noch unterschritten werden.
- Im Hinblick auf das zu erwartende Jahreseinkommen ist ggf. eine Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen noch rückwirkend für 2010 oder im Vorgriff für 2011 zu überprüfen.
Tipps für Hausbesitzer
- Die Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücken von 2 auf 10 Jahre ab 1999 ist teilweise verfassungswidrig. Hier ist zu prüfen, ob ab 1999 ein Verkauf nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist erfolgt war und der bis zum 31.3.1999 angefallene Wertzuwachs in offenen Steuerfällen anteilig steuerfrei bleiben kann.
- Die Steuerermäßigung gem. § 35a Abs. 3 EStG für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gilt für ab 2011 geleistete Aufwendungen nicht mehr, wenn die Maßnahmen mit öffentlichen Mitteln, zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen gefördert werden. Unschädlich ist die Bezahlung in 2011, sofern der Handwerker bereits 2010 aktiv geworden ist.
- Zur Verlagerung von Mieteinkünften sind anstehende Renovierungsarbeiten vorzuziehen. Auch Vorauszahlungen für künftige Maßnahmen wirken als Werbungskosten. Im Gegenzug können hohe Werbungskosten gleichmäßig über 2 bis 5 Jahre verteilt werden, was langfristig für eine Minderung der Progression sorgt.
- Bei leer stehenden Wohnungen oder ausbleibenden Mieten können Eigentümer im Nachhinein die Grundsteuer nach § 3 GrEStG senken. Der Antrag auf Grundsteuererlass für 2010 ist bis Ende März 2011 zu stellen.
Tipps für Familien
- Für werdende Väter und Mütter kann es sich im Hinblick auf das Elterngeld lohnen, das Nettoeinkommen des zu Hause bleibenden Elternteils vorab gezielt zu erhöhen. Mehr Netto gelingt z. B. über die optimale Wahl der Lohnsteuerklasse, wenn der Partner mit dem geringeren Gehalt rechtzeitig in die Steuerklasse III übergeht. Bei Unternehmern ist im Regelfall der nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelte Gewinn (Bilanz oder 4/3-Rechnung) des letzten abgeschlossenen VZ maßgebend.
- Über das JStG 2010 gelten für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer rückwirkend ab dem 1.8.2001 dieselbe Steuerklasse und die gleichen Freibeträge wie bei Ehegatten. In offenen Fällen sollte eine Änderung alter Bescheide angestrebt werden.
- Bei Grundstücksübertragungen zwischen Lebenspartnern fällt - genauso wie bislang bei Ehegatten - ab der Verkündung des JStG 2010 keine Grunderwerbssteuer mehr an. Insoweit ist es ratsam, angedachte Grundstücksübertragungen noch ein paar Wochen zu verschieben.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Autor Peter Rössler. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in der Kanzlei BTR Mecklenburg & Kollegen in Frankfurt am Main. Sie finden die Kontaktdaten des Autors auch im GULP Anwaltsverzeichnis.
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2011 Peter Rössler
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