Kurz berichtet: Verpflegungsmehraufwendungen bei längerfristiger Auswärtstätigkeit
Verpflegungsmehraufwendungen auch nach drei Monaten berechtigt? Es kommt auf die Argumentation an.
| Inhalt dieses Artikels: Unternehmer: Drei Tage pro Woche auswärts tätig | Länger als drei Monate am gleichen Tätigkeitsort | IT-Freiberufler: Vorsicht |
Autor: Axel Utecht, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Bei einer Auswärtstätigkeit entstehen einem Selbstständigen Reisekosten. Das sind in erster Linie Fahrtkosten und Übernachtungskosten, meistens folgt noch eine ganze Reihe an Kosten "nebenher". Die Frage der Verpflegungskosten ist reglementiert. Die Finanzverwaltung hat hierfür Pauschalen eingeführt, die den Mehraufwand an Verpflegung ausgleichen sollen. Der Unternehmer kann diese sog. Verpflegungsmehraufwendungen als Betriebsausgaben absetzen. Diese Verpflegungsmehraufwendungen sind gestaffelt nach der Abwesenheitsdauer vom Unternehmenssitz oder von der Wohnung. Doch so einfach, wie es klingt, ist es nicht immer.
| Länger als drei Monate am gleichen Tätigkeitsort |
Ist ein Unternehmer länger als drei Monate am gleichen Tätigkeitsort aktiv, handelt es sich um eine sog. "längerfristige vorübergehende Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte". Damit werden die Verpflegungsmehraufwendungen nach drei Monaten gekappt. Da half es dem Unternehmensberater auch nicht, dass er immer wieder andere Aufträge bearbeitete und dass er immer wieder neu beauftragt wurde. Letztlich wird nur darauf abgestellt, wo der Tätigkeitsort liegt (siehe dazu auch den Artikel "Steuerliche Absetzbarkeit der Fahrten zum Kunden"). Ist dieser nach drei Monaten immer noch in einem Büroraum des Kunden, fallen die Verpflegungsmehraufwendungen weg. Die Argumentation der Finanzverwaltung ist die, dass sie es ihren Steuerbürgern zutraut, sich innerhalb von drei Monaten einen Überblick über das Verpflegungsangebot am Tätigkeitsort zu verschaffen und sich danach so gut auszukennen, dass keine Mehraufwendungen mehr entstehen. |
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2010 steuerberaten.de Steuerberatungsgesellschaft mbH
.
Sie
haben Themenvorschläge? Eine Meinung zur Knowledge Base? Immer her damit! Ich freue mich auf Input, Wissen, Kritik, Fragen oder Wünsche rund um Themen, Texte und Artikel - Ihre Redakteurin für die Knowledge Base.

