Umfrage-Ergebnis: Wie gut wissen Sie über Rechtsformen Bescheid?

(Juli 2009)
Handelsregistereintrag, Haftung, Kleinunternehmerregelung: Mit dem deutschen Recht ist es manchmal nicht einfach, aber die Grundlagen muss dennoch jeder selbstständige Unternehmer kennen. Wie gut wissen IT-Freiberufler über die Basics Bescheid? Die meisten anscheinend ganz gut, glaubt man den 437 externen IT-Experten, die an der GULP Umfrage zum Thema teilgenommen haben. Lesen Sie hier das detaillierte Ergebnis – als Ergänzung zu den beiden Artikeln "Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler?" und "Selbstständiger in der IT: Ein Job mit vielen Namen"
Der Handelsregistereintrag
 
Umfrage der IT-Personalagentur GULP: Kennen Sie die Vor- und Nachteile eines Eintrags Ihres Unternehmens ins Handelsregister?
60 Prozent der IT-Freiberufler waren so ehrlich zuzugeben, dass Sie die Vor- und Nachteile eines Handelsregistereintrags für Ihr Unternehmen nicht kennen.

Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister wird bei den Amtsgerichten geführt, ist öffentlich einsehbar externer Link und gibt Auskunft über alle Tatsachen, die für einen Geschäftspartner des eingetragenen Kaufmanns in rechtlicher Hinsicht relevant sein können. Dazu zählen neben der Firma, also der Unternehmensbezeichnung, unter anderem der Name des Inhabers oder das Stammkapital.

Gewerbetreibende müssen sich ins Handelsregister eintragen, wenn das Unternehmen "nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" (vgl. § 1 HGB externer Link) erfordert. Diese Formulierung stellt auf Größe und Komplexität des Unternehmens ab. Zu den genaueren Kriterien siehe den Abschnitt zum Handelsregister im Artikel "Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler?". Wer nicht verpflichtet ist, sich ins Handelsregister einzutragen, darf das dennoch tun. Mit dem Eintrag wird die Kaufmannseigenschaft erworben.

Nachteile im Überblick:

  • Für die Buchhaltung muss in der Regel ein Steuerberater herangezogen werden, da kaufmännische (doppelte) Buchführung und Bilanzierung Pflicht werden. Ein Kaufmann muss zu Beginn des Handelsgewerbes und zum Schluss jedes Geschäftsjahres eine Inventur und eine Bilanz erstellen.
  • Bestimmte Aufbewahrungspflichten für Handelsbücher, Inventuren, Bilanzen und empfangene und abgesandte Handelsbriefe müssen beachtet werden.
  • Der ins Handelsregister eingetragene Selbstständige übernimmt alle Rechte und Pflichten eines kaufmännischen Unternehmens, zu den Pflichten gehören beispielsweise die Gültigkeit von Bürgschaften und Schuldanerkenntnissen auch bei mündlicher Vereinbarung, der erhöhte Zinssatz bei Verzug oder die unverzügliche Rügepflicht bei Mängeln beim Handelskauf, das heißt der Käufer muss gekaufte Ware unverzüglich untersuchen und Mängel sofort rügen. Tut der das nicht, verliert er unter anderem sein Recht auf Gewährleistung.

Vorteile im Überblick:


  • Ein Handelsregistereintrag kann einen Vertrauensvorschuss gegenüber Vertragspartner und Behörden bedeuten, denn es wird nach außen hin erkennbar, dass der Betrieb nach kaufmännischen Regeln und Gebräuchen geführt wird – auch wenn die Eintragung gleichzeitig keinen Schluss über Größe, Bonität oder Seriosität des Unternehmens zulässt.
  • Der ins Handelsregister eingetragene Selbstständige hat außerdem das Recht eine Firma zu führen. Die Firma, also der Unternehmensname, wird durch den Eintrag geschützt und kann bei Inhaberwechsel beibehalten werden.
  • Wer – als Gewerbetreibender – schon aus steuerrechtlichen Gründen zur doppelten Buchführung und zur Erstellung von Bilanzen gezwungen ist, für den hat der Eintrag ins Handelsregister keine weitreichenden komplizierten Konsequenzen.
Die Haftung
 
Umfrage der IT-Personalagentur GULP: Haften Sie mit Ihrem ganzen Privatvermögen für Ihr Unternehmen?
61 Prozent der IT-Freiberufler haften uneingeschränkt mit ihrem gesamten geschäftlichen und privaten Vermögen. Das heißt, sie gehören zu einer der folgenden Gruppen:

  • Einzelunternehmer, egal ob Kleinunternehmer oder nicht und egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender
  • Jeder Mitgesellschafter einer BGB-Gesellschaft (GbR)
  • Jeder Gesellschafter einer Partnergesellschaft (PartnerG)
  • Alle Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG)
  • Der Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG) im Gegensatz zum Kommanditisten, der nur in Höhe seiner Stammeinlage haftet

Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) und einer Aktiengesellschaft (AG) ist die Haftung dagegen auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Umfrage der IT-Personalagentur GULP: Haften Sie ausschließlich für Ihre eigenen Fehler in der Berufsausübung?
Wer sich mit mehreren freiberuflichen Berufskollegen zusammenschließt, sollte ihnen entweder sehr gut vertrauen (dann kann er mit ihnen in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenarbeiten) oder auf Nummer sicher gehen und eine Partnergesellschaft (PartnerG) gründen. Der große Vorteil der PartnerG gegenüber der GbR ist, dass die Haftung bei beruflichen Fehlern beschränkt ist auf diejenigen Partner, die einen Auftrag bearbeitet und dabei den Fehler begangen haben. In einer GbR, auch BGB-Gesellschaft genannt, haftet jeder Gesellschafter nicht nur für die eigenen Fehler in der Berufsausübung, sondern auch für die aller anderen Gesellschafter.
Hinweis Achtung GbR: Keine offizielle Gründung nötig
Wenn mehrere natürliche Personen sich zusammentun, um gemeinsam unternehmerisch tätig zu werden und entsprechend nach außen hin auftreten, bilden sie per Gesetz automatisch eine GbR – mit den entsprechenden haftungsrechtlichen Folgen (siehe Artikel "Selbstständige und freie Berufe im verfassungsrechtlichen Vergleich").
Die GbR erfreut sich als Rechtsform großer Beliebtheit, da ihre Gründung – verglichen zum Beispiel mit der einer GmbH - unkompliziert und kostengünstig ist. Durch einen Gesellschaftsvertrag kann in der GbR nur die Haftung im Innenverhältnis, also zum anderen Gesellschafter hin ausgeschlossen werden. Von Verpflichtungen im Außenverhältnis gegenüber Dritten, die die Gesellschaft in Anspruch nehmen, kann ein Gesellschafter nicht vollständig befreit werden. Er kann sich lediglich einen Anspruch auf Freistellung sichern. Ist aber der andere Gesellschafter vermögenslos, geht die Freistellung ins Leere. Wurde keine vertragliche Regelung getroffen, haften alle Gesellschafter zu gleichen Teilen. Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Rechtsformen sind im Artikel "Selbstständiger in der IT: Ein Job mit vielen Namen" zu finden.
Der Kleinunternehmer
 
 Umfrage der IT-Personalagentur GULP: Sind Sie ein Kleinunternehmer?
Das ist überraschend: Mehr als die Hälfte der IT-Freiberufler bezeichnen sich als Kleinunternehmer. Warum überraschend? Wegen des relativ niedrigen Umsatzes eines Kleinunternehmers: Ein Einzelunternehmer, egal ob freiberuflich oder gewerblich tätig, kann als sogenannter Kleinunternehmer beginnen (und bei entsprechend niedrigem Umsatz weiter tätig sein). Kleinunternehmer sind laut § 19 UStG externer Link Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Das ist ein zu niedriger Umsatz für selbstständige IT-Experten, deren durchschnittliche Stundensatzforderung laut GULP Stundensatz-Auswertung derzeit 71 Euro beträgt, und die im Durchschnitt auf etwa 19 Jahre Berufserfahrung zurückblicken können. Es ist unwahrscheinlich, dass vor allem Neueinsteiger an dieser Umfrage teilgenommen haben. Deswegen gehen wir davon aus, dass die Umfrage-Teilnehmer unter „Kleinunternehmer“ nicht den feststehenden Begriff des § 19 UStG externer Link verstanden haben – sondern vielleicht einen Einzelunternehmer, der alleine und ohne Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft tätig ist.

Übrigens: Kleinunternehmer müssen keine Mehrwertsteuer ausweisen, dürfen aber. Sie ersparen sich so die Umsatzsteuererklärungen, können aber die für ihre Anschaffungen der selbstständigen Tätigkeit gezahlte Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurückverlangen.

Mehr Informationen zum Thema bei GULP:

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Kommentare zu diesem Artikel:

"sehr guter Überblick! Ich mache mich gerade selbstständig und dafür ist es sehr informativ. (August 2009)"