Kurz berichtet:
Neues KfW-StartGeld für Freiberufler
(Februar 2008)
Kleine Startups mit geringem Kreditbedarf haben es häufig schwer, über ihre Hausbank eine geeignete Finanzierung zu erhalten. Für genau diese Zielgruppe startete
die KfW-Mittelstandsbank deshalb im Rahmen ihrer Initiative "Kleiner Mittelstand" im Januar ein neues Förderprogramm. Das neue KfW-StartGeld fördert kleinere Existenzgründungen
bis zu drei Jahre nach Geschäftsaufnahme mit einem Kredit von maximal 50.000 Euro.
Mit diesem Geld können Investitionen und Betriebsmittel, z.B. Grundstücke, Geschäftsausstattung, finanziert werden. Auch Freiberufler und kleine Unternehmen,
die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind, profitieren vom KfW-StartGeld.
Der Investitionsbetrag kann über 50.000 Euro liegen, wenn der übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird. Eigene Mittel werden nicht auf den Finanzierungsbetrag angerechnet.
Wird der Kredithöchstbetrag bei der Gründung nicht ausgeschöpft, sind weitere Folgeinvestitionen in den nächsten drei Jahren möglich. Dies gilt auch für Gründer, die anfänglich keine Investitionen getätigt haben oder ihre Gründungsinvestitionen alternativ über die Hausbank finanziert haben.
Das KfW-StartGeld wird bei der Hausbank beantragt, die den Kredit an die KfW-Mittelstandsbank durchleitet (Hausbankprinzip). Die KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut als Sicherheit eine 80%ige Haftungsfreistellung. Bei der Antragstellung ist ein Businessplan vorzulegen.
Detaillierte Informationen bei der KfW-Mittelstandsbank
.
(Quellen: Presseerklärungen der KfW-Mittelstandsbank vom 26.09./27.11.07 und der IHK Bonn/Rhein-Sieg vom 21.12.07)
Für wen? |
Konditionen |
| Existenzgründer mit geringem Kreditbedarf | Kredithöchstbetrag von 50.000 Euro bei 5 bis 10 Jahren Laufzeit; 0 bis 2 tilgungsfreie Anlaufjahre |
| Kleine Unternehmen und Freiberufler innerhalb der ersten 3 Jahre nach Gründung | Bei mehreren Gründungen für ein gemeinsames Vorhaben kann jeder den Höchstbetrag in Anspruch nehmen. |
| Nebenerwerbs-Gründungen, die mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sind | Kostenfreie außerplanmäßige Tilgung |
Wird der Kredithöchstbetrag bei der Gründung nicht ausgeschöpft, sind weitere Folgeinvestitionen in den nächsten drei Jahren möglich. Dies gilt auch für Gründer, die anfänglich keine Investitionen getätigt haben oder ihre Gründungsinvestitionen alternativ über die Hausbank finanziert haben.
Das KfW-StartGeld wird bei der Hausbank beantragt, die den Kredit an die KfW-Mittelstandsbank durchleitet (Hausbankprinzip). Die KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut als Sicherheit eine 80%ige Haftungsfreistellung. Bei der Antragstellung ist ein Businessplan vorzulegen.
Detaillierte Informationen bei der KfW-Mittelstandsbank
.(Quellen: Presseerklärungen der KfW-Mittelstandsbank vom 26.09./27.11.07 und der IHK Bonn/Rhein-Sieg vom 21.12.07)

