Kurz berichtet:
Verlängerte Abgabefrist für Steuererklärungen 2005
(März
2006)
Wer seine Steuererklärung für
das Kalenderjahr 2005 noch nicht abgegeben hat und dies voraussichtlich
auch nicht bis zum gesetzlichen Abgabetermin 31. Mai 2006 schaffen
wird, sollte nicht in Panik verfallen. Denn dank eines neuen Erlasses
der Finanzbehörden verlängert sich die Abgabefrist auf
den 31. Dezember 2006, ohne dass ein besonderer Antrag gestellt
werden muss. Bisher galt die Fristverlängerung nur bis zum
30. September des Folgejahres.
Durch den Erlass gewinnen Betroffene also einen Aufschub von weiteren
drei Monaten. Zudem besteht die Möglichkeit bei begründeten
Einzelanträgen die Frist nochmals bis zum 28. Februar 2007
zu erweitern. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des längeren
Abgabetermins ist aber, dass die Steuererklärung durch Personen
oder Gesellschaften angefertigt wird, die gemäß §
3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) zur geschäftsmäßigen
Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind. Hierzu zählen u.a.
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene
europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und
vereidigte Buchprüfer. Allerdings bleibt es den Finanzämtern
vorbehalten, die Steuererklärungen auch vor Ablauf der neu
verlängerten Frist anzufordern.
"Auf Grund meiner Erfahrung, sollte man die Erklärung sofort fertig machen, um: 1.) festzustellen, ob man nachzahlen muss oder etwas von der Vorauszahlung zurück bekommt - dementsprechend wird über den Abgabetermin entschieden;
2.) ob bei einer Änderung der Einkommensverhältnis die Vorauszahlunegn anders (geringer)ausfallen könnten... Falls man (eigene Erfahrung) die Erstellung zu weit hinausschiebt, besteht nur die Wahrscheinlichkeit, dass der Abgabetermin durch ein Auftrag vergessen wird. Und die Finanzbehörde lebt das Mahnverfahren bestmöglich aus... zu ihren Gunsten! Also lästige Pflichten gleich erledigen. (März 2006)"
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