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Auslaufmodell Ich-AG:
Modifizierte Existenzgründungsförderung als Ersatz
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(Juni 2006)
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Inhalt dieses Artikels:
Übergangsregelung für Überbrückungsgeld | Bei eigener Kündigung noch Anspruch auf Förderung? | Wer sollte jetzt noch ganz schnell gründen? | Gewinner und Verlierer |
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Die Ich-AG in ihrer alten Form läuft Ende Juni 2006 endgültig aus. Wie Dr. Andreas Lutz von www.ueberbrueckungsgeld.de, Autor des Standardwerks "Ich-AG und Überbrückungsgeld" berichtet, hat sich die Koalition vor kurzem auf eine neue Form der Existenzgründungsförderung geeinigt, die Ich-AG und Überbrückungsgeld ersetzen wird. Gefördert wird künftig 15 Monate lang. In den ersten neun Monaten wird das Arbeitslosengeld I zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro monatlich gezahlt. Nach einer erneuten Prüfung kann die Förderung nach Ermessen des Arbeitsvermittlers um weitere sechs Monate verlängert werden, in denen nur noch die Pauschale von 300 Euro bezahlt wird.
Der bei Gründung noch vorhandene Arbeitslosengeld I-Anspruch soll künftig durch den Bezug der Förderung eins zu eins aufgebraucht werden. Die Förderung wird zudem nur noch solchen Gründern offen stehen, die zum Zeitpunkt der Gründung mindestens noch drei Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
Wer ohne wichtigen Grund selbst kündigt, erhält für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung. Außerdem soll die Tragfähigkeit der Gründung künftig noch eingehender als bisher geprüft werden. Zudem wird nach der Neuregelung ein Nachweis der persönlichen Eignung von den Gründern verlangt. Details, wie eine solche "Persönlichkeitsprüfung" durchgeführt werden soll, sind aber noch nicht bekannt.
Durch die Neuregelung soll - wie von Union und Bundesagentur für Arbeit gefordert - rund eine Milliarde Euro jährlich gespart werden und die Ausgaben für die Existenzgründungsförderung von gut drei auf zwei Milliarden Euro jährlich gesenkt werden.
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| Übergangsregelung für Überbrückungsgeld |
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Das neue Gesetz kann jedoch nicht mehr rechtzeitig zum 1. Juli in Kraft treten. Der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich Anfang Juni verabschieden. Der Bundesrat kann ihm dann frühestens am 7. Juli zustimmen. Anschließend muss das Gesetz noch veröffentlicht werden. Nach neuesten Meldungen wird die neue Förderung am 1. August in Kraft treten.
In der Übergangszeit vom 1. Juli bis 31. Juli wird es voraussichtlich möglich sein, Überbrückungsgeld noch zu den alten Konditionen zu beantragen. Die Ich-AG in ihrer bisherigen Form kann in jedem Fall nur noch bis zum 30. Juni 2006 beantragt werden.
Entscheidend dafür, ob altes oder neues Recht gilt, ist der Zeitpunkt der hauptberuflichen Gründung, also das Datum, das Sie in der Gewerbeanmeldung bzw. (bei Freiberuflern) in der steuerlichen Anmeldung angeben. Beachten Sie, dass Sie vor der Gründung den Antrag auf Ich-AG beziehungsweise Überbrückungsgeld bei der Arbeitsagentur abgeholt haben müssen. Die Abgabe des Antrags ist nach bisheriger Praxis auch noch nach der Gründung möglich.
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| Bei eigener Kündigung noch Anspruch auf Förderung? |
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"Wer ohne wichtigen Grund selbst kündigt, erhält für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Existenzgründungsförderung" - so heißt es in den Veröffentlichungen zur Neuregelung von Ich-AG und Überbrückungsgeld. Vermutlich bedeutet das, dass nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes (also ab Juli oder August 2006) bei Gründungen während der Sperrzeit überhaupt nicht mehr gefördert wird. Bisher ist eine Förderung möglich, sie wird aber um die
zum Zeitpunkt der Gründung noch verbleibende Sperrzeit gekürzt.
Nach "Aussitzen" der dreimonatigen Sperrzeit ist eine geförderte Gründung dann allerdings auf jeden Fall möglich. Sie können die Sperrzeit sogar sinnvoll nutzen, um sich umfassend auf die Gründung vorzubereiten. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung können Sie noch während der Sperrzeit gründen und die alte, großzügigere Überbrückungsgeldförderung in Anspruch nehmen.
Wer selbst kündigt und dafür einen wichtigen Grund nachweist, kann auch weiterhin ohne Verzögerung mit Anspruch auf Förderung gründen. Als wichtige Gründe zählen insbesondere gesundheitliche Gründe und Mobbing. Beides wird in der Regel durch ein ärtzliches Attest nachgewiesen. Weiterer wichtiger Grund ist der Umzug zum Ehepartner.
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| Wer sollte jetzt noch ganz schnell gründen? |
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Nachdem nun die Eckpunkte des "neuen Überbrückungsgeld" bekannt sind, lässt
sich sagen, wer unbedingt noch vor dem 30.06.2006 beziehungsweise vor Inkrafttreten der Neuregelung gründen sollte:
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Wer nach Inkrafttreten der Neuregelung (voraussichtlich ab 1. August) weniger als drei Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld I hat, sollte auf jeden Fall vorher gründen, da er nach der Neuregelung keine Förderung mehr erhalten wird. |
| 2. |
Wer weniger als 1.100 Euro Arbeitslosengeld-I-Anspruch hat, der wird bei der neuen Förderung in Summe weniger Geld erhalten als bei der bisherigen Ich-AG, zum Teil sehr viel weniger Geld. Für die Gründung einer Ich-AG bleibt nur noch Zeit bis zum 30.06.2006. |
| 3. |
Wer nach einer Eigenkündigung oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags noch innerhalb der Sperrzeit gründen möchte (unter Inkaufnahme einer zeitlichen Kürzung des Überbrückungsgelds), der muss dies noch vor der Neuregelung tun. |
| 4. |
Alle, die für den Fall eines Scheiterns der Gründung ihren Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bewahren wollen – ungekürzt um die Förderdauer – müssen noch vor dem 30.06. beziehungsweise vor der Neuregelung gründen. |
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| Gewinner und Verlierer |
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Was bedeuten die beschlossenen Änderungen für den einzelnen Gründer in Abhängigkeit von seinem bisherigen Arbeitslosengeld-Anspruch? Wir haben dazu die Höhe der Gesamtförderung bei Bezug über den gesamten Zeitraum für das neue Förderinstrument, für die Ich-AG und das Überbrückungsgeld verglichen. Hier das Ergebnis:
Bis zu einem Arbeitslosengeldanspruch von unter 1.100 Euro ist die neue Förderung niedriger als die bisherige Ich-AG-Förderung. Da Gründer mit einem niedrigen Arbeitslosengeldanspruch bisher überwiegend in Form der Ich-AG gegründet haben, stellt die neue Förderung für diese Gründer de facto eine Verschlechterung dar. Allerdings wird die monatliche Zahlung in den ersten neun Monaten schon ab einem Arbeitslosengeldanspruch von 300 Euro höher ausfallen als die bisher bei der Ich-AG ausgezahlten 600 Euro. Das Gros dieser Gründer wird also zunächst einmal mehr Geld in die Hand bekommen, wenn auch für einen kürzeren Zeitraum.
Ab einem Arbeitslosengeldanspruch von 1.100 Euro ist die neue Förderung höher als der Existenzgründungszuschuss zur Ich-AG. Sie ist – über den gesamten Förderzeitraum gesehen – aber auch höher als das bisherige Überbrückungsgeld. Zwar bekommen die Geförderten pro Monat deutlich weniger als beim Überbrückungsgeld, durch den längeren
Förderzeitraum erhalten Sie unter dem Strich aber mehr Geld als bisher! Für bisher gut verdienende stellt die Neuregelung insofern sogar eine Verbesserung dar. Allerdings ist zu beachten, dass alle Geförderten künftig bei einem Scheitern der Selbständigkeit nicht mehr in den vollen Restanspruch auf Arbeitslosengeld zurückkehren können, da die Förderung eins
zu eins den zeitlichen Restanspruch auf Arbeitslosengeld reduziert.
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Nähere Informationen zum Thema unter www.ueberbrueckungsgeld.de.

Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2006
Dr. Andreas Lutz |
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