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Bankgeheimnis, adieu!

Größere Überzeugungsarbeit der Sparer und Anleger nötig

(Januar 2005)
Inhalt dieses Artikels:
Jahresbescheinigung | Zugriff auf Bankdaten | EU-Zinsrichtlinien | Freistellungsaufträge | Erbschaftssteuer
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Wenn IT-Freiberufler sparen und/oder ihr Geld gewinnbringend anlegen, dann müssen (nicht nur) sie gegenüber dem zuständigen Finanzamt vermehrt Überzeugungsarbeit leisten. Steuerberater Lothar Hörner erläutert für GULP die gegenwärtige Situation, in der das Bankgeheimnis sich weitgehend verabschiedet hat:

Finanzämter sammeln seit Jahren zunehmend Informationen über Kapitalerträge von Sparanlagen. Diese Entwicklung wird sich 2005 fortsetzen und einen neuen Höhepunkt erreichen: Private Konten und Depots werden dann durch direkten Zugriff der Finanzverwaltung auf elektronische Bankdaten und Einführung der EU-Zinsrichtlinie noch transparenter.

Auch redliche Anleger sind betroffen, da die neuen Instrumente der Finanzverwaltung einer Schuldvermutung gleichkommen: Sparer und Anleger müssen das Finanzamt verstärkt davon überzeugen, dass die vorliegenden Daten zu den Angaben in ihrer Steuererklärung passen, nicht umgekehrt.

Im einzelnen stehen den Finanzämtern ab 2005 folgende Instrumente zur Verfügung:

 

1. Jahresbescheinigung
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Die Jahresbescheinigung der Banken gibt es schon. Sämtliche Kreditinstitute sind verpflichtet, ihren Kunden für alle Konten und Depots eine Jahresbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erstellen. Darin sind alle steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen, Wertpapierverkäufe und Termingeschäfte aufgelistet.

Erstmalig werden 2005 aber auch Wertpapierverkäufe erfasst. Die Auflistung soll nur steuerpflichtige Verkäufe – innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist – enthalten. Da jedoch viele Banken noch EDV-Probleme haben, gilt eine Vereinfachung: Nur die Verkaufsdaten für 2004 sind zu vermerken. Auch Verkäufe außerhalb der Spekulationsfrist sind auf der Jahresbescheinigung aufgeführt, was zu einigen Problemen führt: Anschaffungskosten und Erträge sowie Ablauf der Einjahresfrist (dann Steuerfreiheit) sind vom Sparer nachzuweisen.

Die Banken haben nur Bescheinigungen für private Erträge auszustellen. Dies gilt nicht für Kapital- und Personengesellschaften sowie Inhaber betrieblicher Konten. Die Jahresbescheinigung wird wohl vom Finanzamt vermehrt als Beleg zur Steuererklärung angefordert werden. Kommt der Anleger dieser Vorlageaufforderung nicht nach, kann das Finanzamt sie bei der Bank anfordern oder andere Maßnahmen ergreifen.

 

 

2. Zugriff auf Bankdaten
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Banken führen bereits seit Juli 2002 EDV-Listen (sogenannte „Datenpools“) über die bei ihnen geführten Konten und Depots. Die Finanzverwaltung (Bundesamt für Finanzen) darf ab April 2005 online auf diese Daten zugreifen, ohne dass Kreditinstitute oder Kunden etwas merken. Für die Zukunft ist es daher nicht mehr möglich, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu erstatten. Die EDV-Abfrage ermöglicht daher erstmals zentral zu ermitteln, wo ein einzelner Steuerpflichtiger seine Konten und Depots führt.

Um dieses neue Instrument etwas zu entschärfen, wurde die strafbefreiende Erklärung (oder Selbstanzeige) vorgeschaltet. Diese Amnestiemöglichkeit endet jedoch am 31. März 2005. Ab 31. Dezember 2004 bis 31. März 2005 beträgt die Steuerlast 35 Prozent. Danach kann nur eine strafbefreiende Selbstanzeige mit dem persönlichen Steuersatz plus Nachzahlungszinsen erstattet werden.

Der Zugriff auf den Datenpool ist in Zukunft auch Sozialbehörden erlaubt, um Vermögen für das Arbeitslosengeld II aufzuspüren.

Künftig wird der Sachbearbeiter des Finanzamts die Jahresbescheinigung der Bank als Unterlage für die Steuererklärung anfordern. Unabhängig, ob diese vorgelegt werden oder nicht, kann er eine Kontenabfrage durchführen. Durch diesen Zugriff auf den Datenpool kann überprüft werden, ob auch wirklich alle Unterlagen zu sämtlichen Konten und Depots eingereicht wurden. Der „gläserne Steuerzahler“ ist in greifbare Nähe gerückt.

 

 

3. EU-Zinsrichtlinien
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Ab Juli 2005 werden von 22 EU-Staaten Kontrollmitteilungen über Kapitalerträge ausgetauscht. Die restlichen EU-Länder wie Belgien, Österreich und Luxemburg erheben gemeinsam mit Drittländern wie der Schweiz oder Monaco eine Quellensteuer für Anleger mit Wohnsitz in einem anderen EU-Staat. Deutsche Sparer mit Erträgen z.B. aus Polen, Niederlanden oder Dänemark werden dann dem heimischen Fiskus gemeldet. Staaten mit Quellensteuer erstatten keine Kontrollmitteilungen, da die Quellensteuer anonym einbehalten wird. Ihre Erstattung erfolgt aber nur mit der heimischen Steuererklärung, wenn die Kapitalerträge versteuert werden.

Eine Reihe von Kapitalerträgen erfasst die EU-Richtlinie überhaupt nicht, so dass die Banken jenseits der Grenzen derzeitig emsig die Depots der ausländischen Kunden an die Richtlinie anpassen.

 

 

4. Freistellungsaufträge
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Banken melden schon seit 1999 an das Finanzamt, wie viel sie aufgrund von Freistellungsaufträgen, also ohne Steuerabzug, an ihre Kunden auszahlen. Auf diese Daten greifen heute schon Finanzbehörden rund 300.000 mal und Sozialbehörden rund drei Millionen mal pro Jahr zu.

 

 

5. Erbschaftssteuer
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Das Bankgeheimnis hat es im Todesfall noch nie gegeben. Sämtliche Bankverbindungen werden transparent. Die Kontostände zum Vortodestag inklusive aufgelaufener Erträge werden gemeldet. Beim Erblasser bilden diese Mitteilungen den Einstieg in die Überprüfung vergangener Jahre.

Demjenigen, der nicht alle inländischen Kapitalerträge und Spekulationsgewinne in der Vergangenheit angegeben hat, droht die Gefahr der Entdeckung. Die Möglichkeit der Steueramnestie oder strafbefreienden Selbstanzeige besteht nur noch bis 31. März 2005. Bei entsprechendem Bedarf ist daher Eile geboten und Rücksprache mit dem Steuerberater anzuraten.

 

 

Nähere Informationen zum Thema bei Steuerberater Lothar Hörner
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2004 Lothar Hörner

 

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Als Basisinfo, mit korrekten Begriffen zum Weitersuchen spezieller Infos, geeignet. (Januar 2006)"

"Da sieht man, wie man als ehrlicher und unabhängiger Steuerzahler kriminalisiert wird und dazu verleitet wird, das ehrlich ersparte Geld ins außereuropäische Ausland (USA, Türkei, Russland usw.) auszulagern. Und alles nur damit es von den Behörden nicht weggenommen wird. (Januar 2006)"

"Zu undurchsichtig, was genau ansteht, für den ehrlichen Steuerzahler. Oder gibt es diesen dann nicht mehr? (Februar 2005)"

"interessant; besonders die details wie die möglichkeit der selbstanzeige im falle des todes, die aber leider auch schon am 31. märz ausläuft. aber mal von ernst: prima, solche infos zu bekommen. das 'über den tellerrand hinausschauen' von gulp ist lobenswert. (Januar 2005)"

"wichtig (Januar 2005)"

"Interessant, etwas zu allgemein. (Januar 2005)"


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