Neben der Projektarbeit noch die selbst entwickelte
Software vertreiben – das ist ein Grund, warum ein IT-Freiberufler
Unternehmer werden will. Im knappen Überblick von möglichen
Rechtsformen eines Unternehmens, den der Informationsdienst "Die
Geschäftsidee" GULP zur Verfügung gestellt hat, sprechen
für das Einzelunternehmen einige gute Argumente:
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist schnell und ohne
große Formalitäten durchführbar. So verwundert es
nicht, dass in Deutschland mehr als 75 Prozent aller gewerblichen
Existenzgründungen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens
erfolgen.
Das
alleinige Risiko
Als Einzelunternehmer muss man kein
Mindestkapital nachweisen und sein neues Unternehmen – solange
es sich dabei um ein Kleingewerbe handelt – nicht in das Handelsregister
eintragen lassen. Außerdem bestimmt man allein über das
Wohl und Wehe seines Unternehmens.
Im Gegenzug trägt man jedoch auch das alleinige Risiko. Und
die Haftung hierfür kann man im Einzelunternehmen nicht ausschließen:
Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt für die Verbindlichkeiten
seines Unternehmens – und das sowohl mit seinem Geschäfts-
als auch mit seinem Privatvermögen.
Im
Handelsregister oder nicht
In das Handelsregister können grundsätzlich
nur gewerblich tätige Unternehmen eingetragen werden. Eine Pflicht
zur Eintragung besteht außerdem nur für Unternehmen, die
„nach Art oder Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb
erforderlich machen“ (§ 1 HGB).
Kleingewerbliche Unternehmen sind also nicht zur Eintragung in
das Handelsregister verpflichtet. Da der Gesetzgeber aber nicht
eindeutig definiert, ab wann ein Unternehmen kaufmännisch betrieben
wird, müssen in Streitfällen häufig die Gerichte
entscheiden. So wurde etwa ein türkischer Imbiss mit 13 qm
Fläche und einem Jahresumsatz von etwa 120.000 Euro vom Kammergericht
Berlin als Kleingewerbe eingestuft (Urteil vom 21.10.02, Az.: 8
U 255/01). Ein Verleiher von Bühnen-equipment jedoch wurde
trotz kleiner Büro- bzw. Lagerflächen durch die Richter
des OLG Dresden als kaufmännisches Unternehmen eingestuft (Urteil
vom 26.4.2001, Az.: 7 U 301/01). Begründung: Das überregional
tätige Unternehmen erzielte einen Großteil seines Umsatzes
aus wenigen Großaufträgen, die außerhalb der Geschäftsräume
abgewickelt wurden.
Check:
Kleingewerbe
Fazit: Beim Unternehmen handelt es
sich um ein Kleingewerbe, wenn
der Jahresumsatz unter 350.000 Euro liegt,
der Umsatz nicht aus Großaufträgen erzielt wird,
man kein kaufmännisches Personal beschäftigt,
man nicht bilanziert und
nicht überregional tätig ist.
Es ist allerdings kein Problem, sein kleingewerbliches Unternehmen
freiwillig in das Handelsregister eintragen zu lassen (Kosten: ca.
300 Euro). Dann fügt man dem Firmennamen das Kürzel „e.K.“
(eingetragener Kaufmann) hinzu – unterliegt damit allerdings
den Pflichten und Rechten eines Kaufmanns gemäß Handelsgesetzbuch.
Die
Vorteile und die Nachteile
Unternehmerische Unabhängigkeit.
Schnelle und kostengünstige Gründung.
Keine Registerpflicht (für Kleingewerbetreibende).
Kein Mindestkapital erforderlich.
Haftungsbeschränkung nicht möglich.
Finanzierungsmöglichkeiten eingeschränkt.
Der Beitrag ist auch erschienen in "Die Geschäftsidee.
Gründen, Sichern, Expandieren", die vom Verlag
für die Deutsche Wirtschaft
herausgegeben wird. Die Zeitschrift erscheint 14 bis 16-mal im Jahr
(Preis pro Ausgabe 14,95 Euro).
"Vielen Dank, es hat mir viel geholfen.
(März 2007)"
"In diesem Artikel sind nur die Nachteile des Einzelunternehmer aufgeführt, nicht aber die Vor-oder Nachteile der Eintragung in das Handelsregister.
Wenn ich e.K. in meinem Firmen Name dabei stehen habe, gibt mir das auch nicht mehr Seriösität. (November 2004)"
"Guten Übersicht und Zusammenfassung. (November 2004)"
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