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Scheinselbstständigkeit, Rentenversicherung und Existenzgründer

(Dezember 2001)
 

Gesetzliche Sonderregelungen eröffnen insbesondere Existenzgründern neue Wege, der leidigen Rentenversicherungspflicht zu entgehen.


Neue Befreiungsmöglichkeiten von der Rentenversicherungspflicht
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Im "Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit" (GFS) hat der Gesetzgeber (nachträglich) Sonderregelungen für Existenzgründer eingefügt. So sieht das GFS Befreiungsmöglichkeiten von der Rentenversicherungspflicht vor. Existenzgründer sind nach § 6 Abs. 1a Nr. 1 SGB VI "für einen Zeitraum von drei Jahren nach der erstmaligen Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit" von der Versicherungspflicht befreit.Sofern Sie als Selbstständiger in der IT mit dem Gedanken spielen, von dieser Befreiungsmöglichkeit Gebrauch zu machen, sollten Sie folgende Aspekte bedenken:

 
1. Für die Befreiung ist ein Antrag bei der BfA notwendig (§ 6 Abs. 2 SGB VI).
Die BfA wird erfahrungsgemäß bei der Prüfung Ihrer Angaben zunächst einmal die Frage klären, ob Scheinselbständigkeit vorliegt, d.h. ob Sie als Arbeitnehmer zu betrachten sind. Dieses Risiko sollte also vor Antragstellung überprüft werden.
2. Die Befreiung gilt gemäß § 6 Abs. 4 SGB VI zeitlich für drei Jahre "vom Eingang des Antrags" bzw. "innerhalb von drei Monaten" (rückwirkend ab Eingang des Antrags).
Hieraus folgt, dass wenn Sie z.B. bereits seit zwei Jahren selbstständig sind, die Befreiung nur noch für ein Jahr gilt und Sie für die beiden ersten Jahren rückwirkend das Problem Scheinselbstständigkeit oder Rentenversicherungspflicht trotzdem bekommen können.
3.

Sie können nur dann als Existenzgründer von der Rentenversicherungspflicht befreit werden, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, dass heißt die ersten beiden Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VI erfüllen:

"Die Person (Sie!) beschäftigt im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig im Monat 630 Deutsche Mark (ab dem 01.10.2002: EUR 325,00) übersteigt"

und

"Die Person (Sie!) ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig".
Haben Sie also mehr als einen Auftraggeber oder einen eigenen Mitarbeiter, so ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht möglich. In diesem Fall wird die BfA Sie aber wahrscheinlich auch als "echten" Selbstständigen einstufen.

4.

Mit Ihrem Antrag bei der BfA geben Sie offenkundig zu, eigene Zweifel an Ihrer Selbstständigkeit zu haben. Dies ist natürlich für eine mögliche spätere Auseinandersetzung mit der BfA weder psychologisch noch rechtlich eine besonders gute Ausgangssituation.

Mag also das "Angebot" der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auch verlockend aussehen, so sollten Sie doch die mannigfaltigen möglichen Auswirkungen bedenken. Außerdem können Sie mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit damit rechnen, nach Ablauf der Befreiungszeit von der BfA erneut geprüft zu werden. Dann muss sich Ihre Situation auch geändert haben (mehrere Auftraggeber bzw. Auftraggeberwechsel und/oder eigener Mitarbeiter), um dann nicht doch der Rentenversicherungspflicht zu unterfallen.

 

 

Für weitere Informationen besuchen Sie die Homepage des Autors: www.dr-grunewald.de  extern

Der Autor behält sich alle Rechte vor. © 2001 Dr. Grunewald.

 


Kommentar zum Artikel

"Es war schon erschreckend, als ich von dieser erneuten Abzocke des Staates gehört habe. Das ist doch eher ein Gesetz zur Verhinderung als zur Förderung der Selbstständigkeit. Einzahlen und nichts rausbekommen, wie immer bei unserem Staat. Die da oben suchen doch nur nach neuen Möglichkeiten, sich ihre Pfründe zu sichern und zu finanzieren. (August 2005)"

"Hilfreich! (Februar 2003)"

"Der letzte Witz! Nach 2 Jahren Selbstständigkeit und sinkender Wirtschaft, soll man plötzlich knapp 500 Euro monatlich aufbringen um irgendeine Pflichtversicherung zu bezahlen. 500 Euro die man heut zu Tage dringend braucht um Schulden beim Finanzamt oder auf der Bank zu begleichen! Für die heutige Zeit absolut lächerlich. Wie sollen Leute da noch eine Exististenz gründen, wenn man ständig von allen Seiten nur noch aufs häftigste abgezockt wird! (August 2002)"


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"Es war schon erschreckend, als ich von dieser erneuten Abzocke des Staates gehört habe. Das ist doch eher ein Gesetz zur Verhinderung als zur Förderung der Selbstständigkeit. Einzahlen und nichts rausbekommen, wie immer bei unserem Staat. Die da oben suchen doch nur nach neuen Möglichkeiten, sich ihre Pfründe zu sichern und zu finanzieren. (Juli 2005)"

"Hilfreich (Februar 2003)"


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