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Im Clinch mit dem Finanzamt
Freiberufler-Anerkennung bleibt heiße
Grauzone
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(August 2001)
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Inhalt dieses Artikels:
Ist eine Anfrage beim zuständigen
Finanzamt sinnvoll? | Wann
ist eine Anfrage beim Finanzamt Erfolg versprechend? | Welche
Unterlagen sind dem Finanzamt vorzulegen? | Wann
sollte ein Gutachten erstellt werden?
Quelle: freiberufler
info
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Kurzgutachten von Steuerberatern taugen oftmals nicht, um Freiberuflichkeit
beim Finanzamt zu erreichen, meint Peter Brenner. Der Informatiker
und Existenzgründungsberater sowie Sachverständiger im
Bereich der Informatik weiß: Eine Status-Klärung beim
Finanzamt hängt vor allem von der Sensibilisierung der Beamten
für Informatik-technische Fakten ab.
In Zeiten zunehmender Betriebsprüfungen auch bei kleinen und
mittleren Unternehmen werden Informatiker verstärkt durch Finanzämter
kontrolliert, um Steuermehreinnahmen zu erzielen. Viele als Berater
tätige selbstständige Informatiker sind unsicher, ob ihre
Ausbildung und die Art ihrer Tätigkeit den vom Bundesfinanzhof
definierten Kriterien gerecht wird. Die ständige Unsicherheit
darüber, ob sie nicht eines Tages doch zur Gewerbesteuer herangezogen
werden könnten, ist beunruhigend für diesen unter ständigem
Zeit- und Leistungsdruck agierenden Berufszweig. Auch erforderliche
unternehmerische Zukunftsplanungen sind durch dieses unklare Umfeld
zumindest erschwert. Der Betroffene stellt sich daher regelmäßig
die Frage, ob er seinen Freiberuflerstatus durch das für ihn
zuständige Finanzamt bestätigen lassen soll, um hohe Gewerbesteuernachzahlungen
zuzüglich Zinsen zu vermeiden.
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| Ist
eine Anfrage beim zuständigen Finanzamt sinnvoll? |
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Grundsätzlich haben Finanzämter große Probleme
damit darüber zu entscheiden, ob ein Informatiker Freiberufler
ist oder nicht. Dieses Problem liegt im fehlenden Know-how der für
solch eine Entscheidung zuständigen Finanzbeamten begründet.
Diese kennen zwar die anzuwendende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes,
verfügen aber häufig höchstens über ein Halbwissen
im Informatikbereich. Dieses kann zwangsläufig nicht ausreichen,
um eine gerechte und sachlich korrekte Entscheidung zu treffen.
Die Defizite liegen begründet in der fehlenden Informatikausbildung
der Finanzbeamten.
Trotzdem kann es unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein,
eine Anfrage beim zuständigen Finanzamt einzureichen und seinen
persönlichen Status klären zu lassen. Erst dadurch hat
der einzelne Informatiker die Chance, eine größere Sicherheit
für die Zukunft zu erlangen. Erkennt das befragte Finanzamt
die Ausbildung als ausreichend an, ist ein wichtiger Anerkennungsschritt
geschafft. Denn eine einmal anerkannte Ausbildung kann in Zukunft
nicht wieder aberkannt werden. Auf der Ausbildungsseite besteht
nun Sicherheit. Anders verhält es sich bei der Art der Tätigkeit.
Sie kann sich theoretisch täglich und praktisch zumindest von
Projekt zu Projekt ändern und damit auch den Freiberuflerstatus
negativ beeinflussen. Aber durch entsprechende Schutzmechanismen
kann der Informatiker seinen Freiberuflerstatus für die Zukunft
effektiv schützen.
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| Wann
ist eine Anfrage beim Finanzamt Erfolg versprechend? |
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Ohne fachliche Unterstützung ist es nicht ratsam, das Finanzamt
zu diesem Themenkreis zu befragen. Zuerst müssen kompetente
Fachleute klären, ob der betroffene Informatiker die seitens
der Finanzbehörden gestellten Anforderungen tatsächlich
erfüllen und die dann auch überzeugend glaubhaft machen
kann. Bei dieser Klärung geht es nicht um juristische oder
steuerliche Belange, sondern ausschließlich um informatiktechnische
Themeninhalte. In diesem Themenumfeld verlassen sich viele Informatiker
auf den Rat des Steuerberaters oder Rechtsanwaltes. Diese Vorgehensweise
kann nur in den seltensten Fällen zum Erfolg führen, da
sowohl Steuerberater als auch Rechtsanwälte meist nicht über
genügend Informatikwissen verfügen können, um die
notwendigen Klärungen und Beweise erfolgreich zu erbringen.
Die Beratung durch einen auf diesem Spezialgebiet erfahrenen Informatiker
kann hingegen die Erreichung und Verteidigung des Freiberuflerstatus
bewirken. Verstärkend wirken kann dabei ein entsprechend qualifizierter
Fachanwalt. Mit Hilfe von detaillierten und umfassenden Beweismaterialien
gelingt es oftmals auch in schwierigsten Fällen, die Anerkennung
als Freiberufler durchzusetzen. Dabei muss häufig sowohl eine
entsprechende Qualifikation nachgewiesen werden, als auch eine vom
Finanzamt als freiberuflich anerkannte Tätigkeit. Ist die entsprechende
Qualifikation nicht durch Studienabschlüsse zu belegen, bleibt
dem so genannten "Autodidakten" die Chance, vergleichbares
Wissen zu beweisen. Bei der Tätigkeit kommt es darauf an, zu
interpretieren, welche Anforderungen das Finanzamt stellt und wie
die eigene Tätigkeit am günstigsten darauf aufbauend zu
präsentieren ist. Dabei gilt es Grauzonen zu nutzen, die nur
erfahrene Informatikberater zu erkennen in der Lage sind.
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| Welche
Unterlagen sind dem Finanzamt vorzulegen? |
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Nur detaillierte und umfassende Dokumente sind dafür geeignet,
die Finanzämter von der Freiberuflichkeit eines Informatikers
zu überzeugen. Dies sind sowohl vorhandene Ausbildungsnachweise,
aber auch verschiedenartigste eigen erstellte Dokumentationen, die
das vorhandene Wissen belegen. Bei den Tätigkeitsbeschreibungen
kommt es in der Tat auf jedes Wort an. Das Finanzamt darf die Ausführungen
des Informatikers nicht falsch verstehen können und dadurch
eine ungünstige Entscheidung begründen.
Dagegen sind praktische Arbeiten nicht dazu geeignet, das Fachwissen
eines Autodidakten in Breite und Tiefe zu belegen und sein ingenieurmäßiges
Vorgehen zu dokumentieren. Allenfalls lässt sich mit praktischen
Arbeiten die Tiefe des vorhandenen Wissens belegen, aber nur sehr
schwer dessen Breite im Vergleich zu dem Wissen eines Diplom-Informatikers.
Auch reicht bei dieser Beweisführung die Vorlage geeigneter
Unterlagen einschließlich einer Aufstellung aller beruflichen
Fortbildungsmaßnahmen nicht aus. Denn es geht nicht nur um
geeignete Unterlagen, sondern um eine Strategie, die sich aus vielen
einzelnen Komponenten zusammensetzt und insgesamt "zweifelsfrei
sowie glaubhaft" die Freiberuflichkeit zu belegen vermag. Hier
ist ein von einem Steuerberater erstelltes Kurzgutachten weder sinnvoll
noch wird es kaum zum Erfolg führen.
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| Wann
sollte ein Gutachten erstellt werden? |
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In einigen Fällen ist es sinnvoll, die Anerkennung als Freiberufler
mit Hilfe eines Gutachtens von einem fachkundigen Sachverständigen
bescheinigen zu lassen. Bei dieser Vorgehensweise müssen allerdings
einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen ist mit dem
zuständigen Finanzamt zu vereinbaren, dass ein Gutachten vorgelegt
wird und dieses dann auch vom Finanzamt bei der Entscheidungsfindung
zu berücksichtigen ist. Zum anderen ist es wichtig, im Vorfeld
die Beweisfragen zu definieren, auf Grund derer der Sachverständige
das Gutachten zu erstellen hat. Mit Hilfe einer Synopse wird der
Gutachter anschließend die Ausbildung des Klienten akribisch
untersuchen und vergleichend darstellen. Genauso detailliert sind
die Tätigkeitsfelder des betroffenen Beraters zu analysieren
und zu bewerten. Aufgrund eines solchen fundierten und nachvollziehbaren
Gutachtens ist die Anerkennung als Freiberufler innerhalb weniger
Wochen nach Abgabe des selbigen erreichbar. Der Sachverständige
ist bei dieser Vorgehensweise der Moderator zwischen dem Informatiker
und seinem Finanzamt.
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| Der Autor Peter Brenner ist seit 1978 Informatiker
und als Existenzgründungsberater sowie Sachverständiger
im Bereich der Informatik tätig. Bei Rückfragen zu diesem
Themenkreis steht Peter Brenner unter E-Mail: peterbrenner@t-online.de
zur Verfügung. |
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Dieser Beitrag wurde uns mit freundlicher Genehmigung der IT freiberufler
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