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Im Clinch mit dem Finanzamt

Freiberufler-Anerkennung bleibt heiße Grauzone

(August 2001)
Inhalt dieses Artikels:
Ist eine Anfrage beim zuständigen Finanzamt sinnvoll? | Wann ist eine Anfrage beim Finanzamt Erfolg versprechend? | Welche Unterlagen sind dem Finanzamt vorzulegen? | Wann sollte ein Gutachten erstellt werden?

Quelle: freiberufler info

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Kurzgutachten von Steuerberatern taugen oftmals nicht, um Freiberuflichkeit beim Finanzamt zu erreichen, meint Peter Brenner. Der Informatiker und Existenzgründungsberater sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik weiß: Eine Status-Klärung beim Finanzamt hängt vor allem von der Sensibilisierung der Beamten für Informatik-technische Fakten ab.

In Zeiten zunehmender Betriebsprüfungen auch bei kleinen und mittleren Unternehmen werden Informatiker verstärkt durch Finanzämter kontrolliert, um Steuermehreinnahmen zu erzielen. Viele als Berater tätige selbstständige Informatiker sind unsicher, ob ihre Ausbildung und die Art ihrer Tätigkeit den vom Bundesfinanzhof definierten Kriterien gerecht wird. Die ständige Unsicherheit darüber, ob sie nicht eines Tages doch zur Gewerbesteuer herangezogen werden könnten, ist beunruhigend für diesen unter ständigem Zeit- und Leistungsdruck agierenden Berufszweig. Auch erforderliche unternehmerische Zukunftsplanungen sind durch dieses unklare Umfeld zumindest erschwert. Der Betroffene stellt sich daher regelmäßig die Frage, ob er seinen Freiberuflerstatus durch das für ihn zuständige Finanzamt bestätigen lassen soll, um hohe Gewerbesteuernachzahlungen zuzüglich Zinsen zu vermeiden.

Ist eine Anfrage beim zuständigen Finanzamt sinnvoll?
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Grundsätzlich haben Finanzämter große Probleme damit darüber zu entscheiden, ob ein Informatiker Freiberufler ist oder nicht. Dieses Problem liegt im fehlenden Know-how der für solch eine Entscheidung zuständigen Finanzbeamten begründet. Diese kennen zwar die anzuwendende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, verfügen aber häufig höchstens über ein Halbwissen im Informatikbereich. Dieses kann zwangsläufig nicht ausreichen, um eine gerechte und sachlich korrekte Entscheidung zu treffen. Die Defizite liegen begründet in der fehlenden Informatikausbildung der Finanzbeamten.

Trotzdem kann es unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein, eine Anfrage beim zuständigen Finanzamt einzureichen und seinen persönlichen Status klären zu lassen. Erst dadurch hat der einzelne Informatiker die Chance, eine größere Sicherheit für die Zukunft zu erlangen. Erkennt das befragte Finanzamt die Ausbildung als ausreichend an, ist ein wichtiger Anerkennungsschritt geschafft. Denn eine einmal anerkannte Ausbildung kann in Zukunft nicht wieder aberkannt werden. Auf der Ausbildungsseite besteht nun Sicherheit. Anders verhält es sich bei der Art der Tätigkeit. Sie kann sich theoretisch täglich und praktisch zumindest von Projekt zu Projekt ändern und damit auch den Freiberuflerstatus negativ beeinflussen. Aber durch entsprechende Schutzmechanismen kann der Informatiker seinen Freiberuflerstatus für die Zukunft effektiv schützen.

 

 

Wann ist eine Anfrage beim Finanzamt Erfolg versprechend?
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Ohne fachliche Unterstützung ist es nicht ratsam, das Finanzamt zu diesem Themenkreis zu befragen. Zuerst müssen kompetente Fachleute klären, ob der betroffene Informatiker die seitens der Finanzbehörden gestellten Anforderungen tatsächlich erfüllen und die dann auch überzeugend glaubhaft machen kann. Bei dieser Klärung geht es nicht um juristische oder steuerliche Belange, sondern ausschließlich um informatiktechnische Themeninhalte. In diesem Themenumfeld verlassen sich viele Informatiker auf den Rat des Steuerberaters oder Rechtsanwaltes. Diese Vorgehensweise kann nur in den seltensten Fällen zum Erfolg führen, da sowohl Steuerberater als auch Rechtsanwälte meist nicht über genügend Informatikwissen verfügen können, um die notwendigen Klärungen und Beweise erfolgreich zu erbringen.

Die Beratung durch einen auf diesem Spezialgebiet erfahrenen Informatiker kann hingegen die Erreichung und Verteidigung des Freiberuflerstatus bewirken. Verstärkend wirken kann dabei ein entsprechend qualifizierter Fachanwalt. Mit Hilfe von detaillierten und umfassenden Beweismaterialien gelingt es oftmals auch in schwierigsten Fällen, die Anerkennung als Freiberufler durchzusetzen. Dabei muss häufig sowohl eine entsprechende Qualifikation nachgewiesen werden, als auch eine vom Finanzamt als freiberuflich anerkannte Tätigkeit. Ist die entsprechende Qualifikation nicht durch Studienabschlüsse zu belegen, bleibt dem so genannten "Autodidakten" die Chance, vergleichbares Wissen zu beweisen. Bei der Tätigkeit kommt es darauf an, zu interpretieren, welche Anforderungen das Finanzamt stellt und wie die eigene Tätigkeit am günstigsten darauf aufbauend zu präsentieren ist. Dabei gilt es Grauzonen zu nutzen, die nur erfahrene Informatikberater zu erkennen in der Lage sind.

 

Welche Unterlagen sind dem Finanzamt vorzulegen?
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Nur detaillierte und umfassende Dokumente sind dafür geeignet, die Finanzämter von der Freiberuflichkeit eines Informatikers zu überzeugen. Dies sind sowohl vorhandene Ausbildungsnachweise, aber auch verschiedenartigste eigen erstellte Dokumentationen, die das vorhandene Wissen belegen. Bei den Tätigkeitsbeschreibungen kommt es in der Tat auf jedes Wort an. Das Finanzamt darf die Ausführungen des Informatikers nicht falsch verstehen können und dadurch eine ungünstige Entscheidung begründen.

Dagegen sind praktische Arbeiten nicht dazu geeignet, das Fachwissen eines Autodidakten in Breite und Tiefe zu belegen und sein ingenieurmäßiges Vorgehen zu dokumentieren. Allenfalls lässt sich mit praktischen Arbeiten die Tiefe des vorhandenen Wissens belegen, aber nur sehr schwer dessen Breite im Vergleich zu dem Wissen eines Diplom-Informatikers. Auch reicht bei dieser Beweisführung die Vorlage geeigneter Unterlagen einschließlich einer Aufstellung aller beruflichen Fortbildungsmaßnahmen nicht aus. Denn es geht nicht nur um geeignete Unterlagen, sondern um eine Strategie, die sich aus vielen einzelnen Komponenten zusammensetzt und insgesamt "zweifelsfrei sowie glaubhaft" die Freiberuflichkeit zu belegen vermag. Hier ist ein von einem Steuerberater erstelltes Kurzgutachten weder sinnvoll noch wird es kaum zum Erfolg führen.

 

 

Wann sollte ein Gutachten erstellt werden?
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In einigen Fällen ist es sinnvoll, die Anerkennung als Freiberufler mit Hilfe eines Gutachtens von einem fachkundigen Sachverständigen bescheinigen zu lassen. Bei dieser Vorgehensweise müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen ist mit dem zuständigen Finanzamt zu vereinbaren, dass ein Gutachten vorgelegt wird und dieses dann auch vom Finanzamt bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen ist. Zum anderen ist es wichtig, im Vorfeld die Beweisfragen zu definieren, auf Grund derer der Sachverständige das Gutachten zu erstellen hat. Mit Hilfe einer Synopse wird der Gutachter anschließend die Ausbildung des Klienten akribisch untersuchen und vergleichend darstellen. Genauso detailliert sind die Tätigkeitsfelder des betroffenen Beraters zu analysieren und zu bewerten. Aufgrund eines solchen fundierten und nachvollziehbaren Gutachtens ist die Anerkennung als Freiberufler innerhalb weniger Wochen nach Abgabe des selbigen erreichbar. Der Sachverständige ist bei dieser Vorgehensweise der Moderator zwischen dem Informatiker und seinem Finanzamt.

 

 

Der Autor Peter Brenner ist seit 1978 Informatiker und als Existenzgründungsberater sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik tätig. Bei Rückfragen zu diesem Themenkreis steht Peter Brenner unter E-Mail: peterbrenner@t-online.de zur Verfügung.

 

IT Freiberufler Dieser Beitrag wurde uns mit freundlicher Genehmigung der IT freiberufler überlassen, dem Report für Selbständige in der IT und New Media Branche. Die IT freiberufler informiert IT-Freiberufler aus Deutschland, Österreich und Schweiz aktuell über Honorare, Marktentwicklung und Qualifizierung, Marketing, Auftragsakquise, Existenzgründung sowie rechtliche Fragen.

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Gute Einführung zum Thema, mehr Tiefgang und ein paar Praxixbeispiele würden den Artikel nochmals deutlich aufwerten. (September 2008)"

"Als IT Berater und Dienstleister weiss ich leider immernoch nicht wie ich meine Tätigkeiten leider sehr gemischt umschreiben könnte, so dass ich als Freiberufler eventuell erkannt werden kann. (Juli 2008)"

"nichts genaues weiss man nicht (Januar 2004)"


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