Selbstständige in einer GbR als Freiberufler anerkannt
Wie können Selbstständige in einer GbR sicherstellen, ihren Freiberufler-Status nicht zu verlieren?
(August 2009)
| Inhalt dieses Artikels: Der Fall: Software-Entwicklung und -Vertrieb | Die Meinung des Finanzamts: Gewerbetreibende | Das Urteil des Finanzgerichts: Freiberufler | Fazit: Gründung einer zweiten GbR |
Autor: Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald
Den meisten IT-Freiberuflern wird es bekannt sein, doch man kann nicht oft genug davor warnen: Selbstständige, die in einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zusammen mit anderen Selbstständigen tätig sind, stehen unter dem erhöhten Risiko, gewerbesteuerpflichtig zu werden, denn dazu reicht es, dass ein Gesellschafter vom Finanzamt nicht als freiberuflich eingestuft wird. In diesem Fall werden die gesamten Einkünfte aller Gesellschafter als gewerblich qualifiziert. Das gleiche Risiko besteht, wenn in der GbR einzelne gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Auch wenn die daraus erzielten Einnahmen nur äußerst gering sind, führt dies zur gewerblichen "Infektion" der gesamten Einnahmen. Diese Risiken können jedoch durch rechtzeitige Maßnahmen verhindert bzw. minimiert werden, wie ein neueres finanzgerichtliches Urteil aufzeigt.
Den meisten IT-Freiberuflern wird es bekannt sein, doch man kann nicht oft genug davor warnen: Selbstständige, die in einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zusammen mit anderen Selbstständigen tätig sind, stehen unter dem erhöhten Risiko, gewerbesteuerpflichtig zu werden, denn dazu reicht es, dass ein Gesellschafter vom Finanzamt nicht als freiberuflich eingestuft wird. In diesem Fall werden die gesamten Einkünfte aller Gesellschafter als gewerblich qualifiziert. Das gleiche Risiko besteht, wenn in der GbR einzelne gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Auch wenn die daraus erzielten Einnahmen nur äußerst gering sind, führt dies zur gewerblichen "Infektion" der gesamten Einnahmen. Diese Risiken können jedoch durch rechtzeitige Maßnahmen verhindert bzw. minimiert werden, wie ein neueres finanzgerichtliches Urteil aufzeigt.
| Achtung GbR: Keine offizielle Gründung nötig Wenn mehrere natürliche Personen sich zusammentun, um gemeinsam unternehmerisch tätig zu werden und entsprechend nach außen hin auftreten, bilden sie per Gesetz automatisch eine GbR – mit den entsprechenden haftungsrechtlichen Folgen (siehe Artikel "Selbstständige und freie Berufe im verfassungsrechtlichen Vergleich"). |
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie vom Autor Dr. Benno Grunewald.
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2009 Dr. Benno Grunewald 

Mehr Informationen zum Thema bei GULP:
- Artikel in der GULP Knowledge Base
- GULP Tools & Dienste
- Steuer Q & A
: IT-Freiberufler
fragen, der Steuerberater antwortet
- Steuer Q & A
- Von IT-Freiberuflern für IT-Freiberufler
- GULP Steuerberaterverzeichnis: Von IT-Freiberuflern empfohlene Steuerberater
- GULP Anwaltsverzeichnis: Von IT-Freiberuflern empfohlene Anwälte
An den in der GULP Knowledge Base veröffentlichten Artikeln bestehen Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz. Alle Rechte vorbehalten.

