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Die Rechtsformen eines Unternehmens

Teil 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

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(Oktober 2004)
Inhalt dieses Artikels:
Die einfachste Form | Der schriftliche Vertrag | Der "besondere" Freiberufler | Die Vorteile und die Nachteile
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IT-Freiberufler F. Mustermann hat "neben" seinen Projektaufträgen ein PC-Spiel programmiert und möchte es nun als Unternehmer weiterentwickeln und vertreiben, vielleicht sogar mit einem oder mehreren Partnern. Um unnötiges Ungemach von Vorneherein zu vermeiden, sollte er sich vor der Gründung seines Unternehmens Gedanken über die Rechtsform machen. In einer kurzen Serie, die GULP vom Informationsdienst "Die Geschäftsidee" zur Verfügung gestellt wird, werden die einzelnen Rechtsformen eines Unternehmens beleuchtet:

Vorab: Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile, die ideale Rechtsform gibt es nicht. Im Zweifelsfall ist es deshalb immer gut, sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Vor der Entscheidung, welche Rechtsform das Unternehmen tatsächlich hat, sollte man die möglichen Alternativen nach folgenden Kriterien "abklopfen":

1. Unternehmensleitung: Will ich das Unternehmen in eigener Regie leiten oder zusammen mit Partnern?
2. Kapitalgeber: Möchte ich andere Personen an meinem Unternehmen finanziell beteiligen, ohne dass diese in die Leitung eingebunden werden?
3. Eigenkapital: Kann ich ein eventuell notwendiges Mindestkapital aufbringen?
4. Zeitdruck: Habe ich Zeit für einen langfristigen und aufwändigen Gründungsprozess?
5. Haftungsrisiko: Bin ich bereit, mein Privatvermögen zu riskieren?

 

Die einfachste Form
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Wer allein oder mit einem oder mehreren Partnern eine Gesellschaft gründen möchte, tut dies am einfachsten in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Voraussetzung für die Gründung einer GbR ist nur, dass sich mehrere Partner zu einem gemeinsamen Zweck zusammentun.

Definition der GbR (§ 705 BGB)
> "Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten."
 
Und so lange für eine solche "Zweckgemeinschaft" keine andere Rechtsform, zum Beispiel durch Eintrag in das Handelsregister, begründet wird, handelt es sich um eine GbR.  

 

Der schriftliche Vertrag
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Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht zwingend notwendig. Trotzdem sollte man bei Gründung einer GbR auf keinen Fall auf einen schriftlichen Gesellschaftervertrag verzichten. Dadurch beugt man Streitereien vor.

Zu regeln sind in diesem Vertrag vor allem folgende Punkte:

 
-

Zweck der Gesellschaft

- Geschäftsführung/Vertretung
- Einlagenhöhe
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Verfahren bei Ausscheiden/Tod eines Gesellschafters
- Auflösung
Wichtig: Überschreitet eine gewerblich tätige GbR einen Jahresumsatz von 250.000 Euro, wird aus der bis dahin kleingewerblichen GbR automatisch eine OHG, die dann ins Handelsregister eingetragen werden muss.

 

Der "besondere" Freiberufler
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Der Zwang zur OHG gilt allerdings nicht für freiberuflich tätige Gesellschaften bürgerlichen Rechts. So ist es auch nicht verwunderlich, dass viele Anwaltssozietäten oder Gemeinschaftspraxen in der Rechtsform einer GbR geführt werden. Aber auch hier müssen die Beteiligten aufpassen: Wird nur einer der Gesellschafter gewerblich tätig, kann die Gesellschaft nicht mehr als GbR fortgeführt werden.

Ist eine Kapitalgesellschaft an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt, ist diese GbR immer gewerbesteuerpflichtig. Dies stellten die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) fest. (Az.: IV B 192/03, Urteil vom 3.12.2003).

 

 

Die Vorteile und die Nachteile
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Schnelle und kostengünstige Gründung.
Reine Registerpflicht.
Kein Stammkapital vorgeschrieben.

Keine Haftungsbeschränkung – Gesellschafter haften jeweils mit dem Privatvermögen
Beschlüsse müssen grundsätzlich einstimmig gefasst werden.

 

 

Der Beitrag ist auch erschienen in Die Geschäftsidee. Gründen, Sichern, Expandierenextern, die vom Verlag für die Deutsche Wirtschaft herausgegeben wird. Die Zeitschrift erscheint 14 bis 16-mal im Jahr (Preis pro Ausgabe 14,95 Euro).

Der Verlag behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2004 Verlag für die Deutsche Wirtschaftextern

 

 

Kommentare zu diesem Artikel:

""Wer allein oder mit einem oder mehreren Partnern eine Gesellschaft gründen möchte, tut dies am einfachsten in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)." ... ist falsch formuliert. "Wenn mehreren Partnern eine Gesellschaft gründen möchte..." muss es heißen. Ansonsten guter Bericht. (November 2004)"

"Endlich einmal ein Artikel zu dem Thema, den ich verstanden habe. Bis jetzt stieß ich immer nur auf seitenlange Abhandlungen, für die ich zur Übersetzung einen eigenen Anwalt benötigt hätte. Als erster Überblick deshalb absolut empfehlenswert und wenns mich dann wirklich interessiert, hol ich mir eh den Anwalt ;-). (Oktober 2004)"

"Einen Nachteil hat der Autor vergessen: Die schwache Außenwirkung dieser Gesellschaftsform. GbR = die Unternehmer hatten nicht das Geld für eine ordentliche GmbH-Gründung. Bei drei Gründern muss man gerade mal 4.000€ pro Kopf flüssig haben, um die notwendige halbe Stammeinlage einzahlen zu können. Welcher IT-Freiberufler hat so wenig Geld nicht eben mal über? Das ist ja weniger als ein Monatsumsatz! (Oktober 2004)"

"Sehr gut, könnte noch ausführlicher sein. (Oktober 2004)"


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