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| Gewerbesteuer |
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| 1. |
Haben Sie ein Gewerbe angemeldet? |
| 2. |
Ist Ihr Status als Freiberufler bislang ungeklärt, dass
heißt keine konkrete Anerkennung vom Finanzamt erfolgt?
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| 3. |
Haben Sie dem Finanzamt gegenüber den Begriff "EDV-Berater"
oder ähnliches verwendet? |
| 4. |
Verwenden Sie auf Ihrem Briefpapier oder Ihren Visitenkarten
anwendungsbezogene Begriffe oder den Titel "EDV-Beratung"
oder ähnliches? |
| 5. |
Enthalten Ihre Verträge, Rechnungen und Ihre Homepage
Begriffe aus dem Bereich der Anwendersoftwareentwicklung? |
| 6. |
Sind Sie Autodidakt und besitzen keinen Studienabschluss als
Diplom-Informatiker, Diplom-Mathematiker, Diplom-Physiker, Elektroingenieur
oder technischer Assistent der Informatik? |
| 7. |
Besitzen Sie eine Praxiserfahrung als Informatiker von weniger
als 10 Jahren? |
| 8. |
Sind Sie überwiegend im Bereich der Anwendersoftwareentwicklung
tätig? |
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Anmerkung:
Die Thematik "Gewerbesteuer" ist vielschichtig und die Kriterien
der Abgrenzung zwischen Gewerbesteuerpflicht und Freiberuflichkeit
unscharf. Somit verbietet sich eine pauschale Beurteilung. Sofern
Sie jedoch zwei oder mehr dieser Fragen mit "Ja" beantworten,
ist Ihr Risiko einer Einstufung als Gewerbetreibender nicht gering.
Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass bereits ein erfülltes
Kriterium zumindest eine Überprüfung seitens des Finanzamts
auslöst. Ob dies zu konkreten aktuellen Aktivitäten Ihrerseits
führen sollte, kann nur eine genauere Bewertung Ihrer Situation
ergeben. |
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| Betriebsprüfung |
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| 1. |
Stehen Ihre Einkommensteuerbescheide unter dem "Vorbehalt
der Nachprüfung"? |
| 2. |
War die Höhe Ihrer Umsatzerlöse bzw. Gewinne in
den letzten Jahren stark schwankend? |
| 3. |
Haben Sie Ihre letzten Jahresabschlüsse ständig
mit Verlusten abgeschlossen? |
| 4. |
Haben Sie Ihre letzten Jahresabschlüsse ständig
mit Verlusten abgeschlossen? |
| 5. |
Sind bei Ihren letzten Jahresabschlüssen hohe Privatentnahmen
oder auch hohe Privateinlagen erfolgt? |
| 6. |
Sind Sie für eine im Ausland ansässige Firma als
Berater tätig oder tätig gewesen? |
| 7. |
Haben Sie Betriebsausgaben beim Finanzamt angegeben, deren
Auslöser sich im Ausland befinden? |
| 8. |
Haben Sie geschäftliche Auslandskontakte zu sogenannten
Steuerparadiesen, wie z.B. Schweiz oder Luxemburg? |
| 9. |
Sind Ihre Geschäftspartner oder Geschäftsfreunde
in den letzten Jahren kontrolliert worden, wodurch die Erstellung
von Kontrollmitteilungen erfolgt sein könnte? |
| 10. |
Sind Sie bereits geprüft worden und waren in diesem Zusammenhang
erhebliche Nachzahlungen zu leisten? |
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Anmerkung:
Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung lässt sich
nicht mit Sicherheit bestimmen; jedoch können Indizien benannt
werden. Sollten Sie daher zwei oder mehr dieser Fragen mit "Ja"
beantworten, spricht einiges für eine bevorstehende Betriebsprüfung.
Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass bereits ein erfülltes
Kriterium eine Prüfung auslöst. Sie sollten dann über
zumindest präventive Maßnahmen nachdenken. |
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| Scheinselbständigkeit |
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| 1. |
Wird Ihnen vertraglich untersagt, parallel für
andere Auftragnehmer tätig zu werden? |
| 2. |
Werden Sie vertraglich verpflichtet, Arbeitszeiten
und Abwesenheiten (z.B., Urlaub) mit Ihrem Auftraggeber oder
dem Endkunden abzustimmen? |
| 3. |
Wird Ihnen vertraglich vorgeschrieben, wo und
wann Sie Ihre Tätigkeit ausüben müssen? |
| 4. |
Ist in Ihrem Vertrag eine Kundenschutz-/Wettbewerbsklausel
enthalten? |
| 5. |
Sind Sie vertraglich verpflichtet, im Namen Ihres
Auftraggebers aufzutreten? |
| 6. |
Müssen Sie Zeit-/Tätigkeitsnachweise
führen oder wird Ihre Arbeitzeit nachprüfbar kontrolliert
(z.B. Stechuhr oder Zeiterfassungssystem) |
| 7. |
Werden Ihnen durch Ihren Vertrag explizit Arbeitsmittel
(Computer, Telefon, Schreibtisch etc.) zur Verfügung gestellt?
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| 8. |
Ist Ihr Honorar unabhängig vom Ergebnis?
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| 9. |
Haben Sie zurzeit nur einen Auftraggeber? |
} |
rentenversicherungspflichtiger
Selbständiger! |
| 10. |
Sind Sie ohne eigene Mitarbeiter tätig? |
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Anmerkung:
Selbstverständlich kann die Thematik "Scheinselbständigkeit"
nicht pauschal behandelt werden, da viele individuelle Aspekte relevant
sein können - sollten Sie jedoch zwei oder mehr dieser Fragen
mit "Ja" beantworten müssen, ist Ihre Situation zumindest
kritisch und sollte genauer überprüft werden, um eventuelle
Risiken zu minimieren oder auszuschließen. Es ist allerdings
nicht ausgeschlossen, dass bereits ein erfülltes Kriterium zumindest
eine Prüfung Ihres Status´ auslöst.
Eine Besonderheit stellen dabei die Fragen 9. und 10. dar, die bei
gleichzeitiger Bejahung zur Rentenversicherungspflicht führen.
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| Kundenschutzklausel |
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| 1. |
Beinhaltet die Kundenschutzklausel eine Karenzentschädigung
für Sie? |
| 2. |
Sofern eine Karenzentschädigung vorgesehen ist: Entspricht
die Karenzentschädigung mindestens 50% Ihres durchschnittlichen
Honorars? |
| 3. |
Ist die Kundenschutzklausel auf die Laufzeit des Projekts
beschränkt?
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| 4. |
Gilt die Kundenschutzklausel für weniger als 24 Monate?
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| 5. |
Ist die Kundenschutzklausel auf bestimmte Endkunden bzw.
Abteilungen oder Projekte begrenzt? |
| 6. |
Haben Sie zurzeit mehrere Auftraggeber? |
| 7. |
Haben Sie den Vertrag mit Ihrem Vertragspartner in vollem
Umfang individuell ausgehandelt? |
| 8. |
Beträgt die Vertragsstrafe höchstens ein durchschnittliches
Monatshonorar? |
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Anmerkung:
Die Thematik "Kundenschutzklausel" wird zurzeit heftig diskutiert
und ist nicht eindeutig zu beurteilen, da z.B. verschiedene Landgerichte
sehr unterschiedliche Ansichten vertreten. Die Fragen stellen daher
lediglich Indizien für bzw. gegen die Wirksamkeit einer individuellen
Kundenschutzklausel dar.
Sollten Sie zwei oder mehr dieser Fragen mit "Nein" beantworten
können, spricht dies eher gegen die Gültigkeit der Klausel.
Bevor Sie jedoch einen eventuellen Rechtsstreit riskieren, sollten
Sie sich entsprechend beraten lassen. |
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Dieser Beitrag wurde uns mit freundlicher Genehmigung der IT freiberufler
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