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Vier Checklisten: Leben Sie gefährlich?

(Juli 2001)

Inhalt dieses Artikels:
Gewerbesteuer | Betriebsprüfung | Scheinselbstständigkeit | Kundenschutzklausel

Quelle: freiberufler info

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Gewerbesteuer nach oben
   
1. Haben Sie ein Gewerbe angemeldet?
2. Ist Ihr Status als Freiberufler bislang ungeklärt, dass heißt keine konkrete Anerkennung vom Finanzamt erfolgt?
3. Haben Sie dem Finanzamt gegenüber den Begriff "EDV-Berater" oder ähnliches verwendet?
4. Verwenden Sie auf Ihrem Briefpapier oder Ihren Visitenkarten anwendungsbezogene Begriffe oder den Titel "EDV-Beratung" oder ähnliches?
5. Enthalten Ihre Verträge, Rechnungen und Ihre Homepage Begriffe aus dem Bereich der Anwendersoftwareentwicklung?
6. Sind Sie Autodidakt und besitzen keinen Studienabschluss als Diplom-Informatiker, Diplom-Mathematiker, Diplom-Physiker, Elektroingenieur oder technischer Assistent der Informatik?
7. Besitzen Sie eine Praxiserfahrung als Informatiker von weniger als 10 Jahren?
8. Sind Sie überwiegend im Bereich der Anwendersoftwareentwicklung tätig?
 
Anmerkung:
Die Thematik "Gewerbesteuer" ist vielschichtig und die Kriterien der Abgrenzung zwischen Gewerbesteuerpflicht und Freiberuflichkeit unscharf. Somit verbietet sich eine pauschale Beurteilung. Sofern Sie jedoch zwei oder mehr dieser Fragen mit "Ja" beantworten, ist Ihr Risiko einer Einstufung als Gewerbetreibender nicht gering. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass bereits ein erfülltes Kriterium zumindest eine Überprüfung seitens des Finanzamts auslöst. Ob dies zu konkreten aktuellen Aktivitäten Ihrerseits führen sollte, kann nur eine genauere Bewertung Ihrer Situation ergeben.
 

 

Betriebsprüfung nach oben
   
1. Stehen Ihre Einkommensteuerbescheide unter dem "Vorbehalt der Nachprüfung"?
2. War die Höhe Ihrer Umsatzerlöse bzw. Gewinne in den letzten Jahren stark schwankend?
3. Haben Sie Ihre letzten Jahresabschlüsse ständig mit Verlusten abgeschlossen?
4. Haben Sie Ihre letzten Jahresabschlüsse ständig mit Verlusten abgeschlossen?
5. Sind bei Ihren letzten Jahresabschlüssen hohe Privatentnahmen oder auch hohe Privateinlagen erfolgt?
6. Sind Sie für eine im Ausland ansässige Firma als Berater tätig oder tätig gewesen?
7. Haben Sie Betriebsausgaben beim Finanzamt angegeben, deren Auslöser sich im Ausland befinden?
8. Haben Sie geschäftliche Auslandskontakte zu sogenannten Steuerparadiesen, wie z.B. Schweiz oder Luxemburg?
9. Sind Ihre Geschäftspartner oder Geschäftsfreunde in den letzten Jahren kontrolliert worden, wodurch die Erstellung von Kontrollmitteilungen erfolgt sein könnte?
10. Sind Sie bereits geprüft worden und waren in diesem Zusammenhang erhebliche Nachzahlungen zu leisten?
 
Anmerkung:
Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung lässt sich nicht mit Sicherheit bestimmen; jedoch können Indizien benannt werden. Sollten Sie daher zwei oder mehr dieser Fragen mit "Ja" beantworten, spricht einiges für eine bevorstehende Betriebsprüfung. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass bereits ein erfülltes Kriterium eine Prüfung auslöst. Sie sollten dann über zumindest präventive Maßnahmen nachdenken.
 

 

Scheinselbständigkeit nach oben
   
1. Wird Ihnen vertraglich untersagt, parallel für andere Auftragnehmer tätig zu werden?
2. Werden Sie vertraglich verpflichtet, Arbeitszeiten und Abwesenheiten (z.B., Urlaub) mit Ihrem Auftraggeber oder dem Endkunden abzustimmen?
3. Wird Ihnen vertraglich vorgeschrieben, wo und wann Sie Ihre Tätigkeit ausüben müssen?
4. Ist in Ihrem Vertrag eine Kundenschutz-/Wettbewerbsklausel enthalten?
5. Sind Sie vertraglich verpflichtet, im Namen Ihres Auftraggebers aufzutreten?
6. Müssen Sie Zeit-/Tätigkeitsnachweise führen oder wird Ihre Arbeitzeit nachprüfbar kontrolliert (z.B. Stechuhr oder Zeiterfassungssystem)
7. Werden Ihnen durch Ihren Vertrag explizit Arbeitsmittel (Computer, Telefon, Schreibtisch etc.) zur Verfügung gestellt?
8. Ist Ihr Honorar unabhängig vom Ergebnis?
9. Haben Sie zurzeit nur einen Auftraggeber? } rentenversicherungspflichtiger Selbständiger!
10. Sind Sie ohne eigene Mitarbeiter tätig?
 
Anmerkung:
Selbstverständlich kann die Thematik "Scheinselbständigkeit" nicht pauschal behandelt werden, da viele individuelle Aspekte relevant sein können - sollten Sie jedoch zwei oder mehr dieser Fragen mit "Ja" beantworten müssen, ist Ihre Situation zumindest kritisch und sollte genauer überprüft werden, um eventuelle Risiken zu minimieren oder auszuschließen. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass bereits ein erfülltes Kriterium zumindest eine Prüfung Ihres Status´ auslöst.
Eine Besonderheit stellen dabei die Fragen 9. und 10. dar, die bei gleichzeitiger Bejahung zur Rentenversicherungspflicht führen.
 

 

Kundenschutzklausel nach oben
   
1. Beinhaltet die Kundenschutzklausel eine Karenzentschädigung für Sie?
2. Sofern eine Karenzentschädigung vorgesehen ist: Entspricht die Karenzentschädigung mindestens 50% Ihres durchschnittlichen Honorars?
3.

Ist die Kundenschutzklausel auf die Laufzeit des Projekts beschränkt?

4. Gilt die Kundenschutzklausel für weniger als 24 Monate?
5. Ist die Kundenschutzklausel auf bestimmte Endkunden bzw. Abteilungen oder Projekte begrenzt?
6. Haben Sie zurzeit mehrere Auftraggeber?
7. Haben Sie den Vertrag mit Ihrem Vertragspartner in vollem Umfang individuell ausgehandelt?
8. Beträgt die Vertragsstrafe höchstens ein durchschnittliches Monatshonorar?
 
Anmerkung:
Die Thematik "Kundenschutzklausel" wird zurzeit heftig diskutiert und ist nicht eindeutig zu beurteilen, da z.B. verschiedene Landgerichte sehr unterschiedliche Ansichten vertreten. Die Fragen stellen daher lediglich Indizien für bzw. gegen die Wirksamkeit einer individuellen Kundenschutzklausel dar.
Sollten Sie zwei oder mehr dieser Fragen mit "Nein" beantworten können, spricht dies eher gegen die Gültigkeit der Klausel. Bevor Sie jedoch einen eventuellen Rechtsstreit riskieren, sollten Sie sich entsprechend beraten lassen.
 

 

Für weitere Informationen besuchen Sie die Homepage des Autors: www.dr-grunewald.de  extern

Der Autor behält sich alle Rechte vor. © 2001 Dr. Grunewald.

IT Freiberufler Dieser Beitrag wurde uns mit freundlicher Genehmigung der IT freiberufler überlassen, dem Report für Selbständige in der IT und New Media Branche. Die IT freiberufler informiert IT-Freiberufler aus Deutschland, Österreich und Schweiz aktuell über Honorare, Marktentwicklung und Qualifizierung, Marketing, Auftragsakquise, Existenzgründung sowie rechtliche Fragen.

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Danke, hat mir Klarheit verschafft. (September 2003)"

"Kurz und knapp, hervorragend! Ich würde mir noch mehr Links wünschen, z.B. auf Anwälte, die sich eingehend mit dem Thema (auch praktisch!) auseinandergesetzt haben. (Dezember 2002)"


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