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Die Gewerbesteuer: Ein Fall für das "Steuer-Museum"

(September 2003)
Inhalt dieses Artikels:
Die Versprechungen ... | ... und die Tatsachen |
Die Zweifel
... | ... und die Gewissheit |
Die Erkenntnisse
... | ... und die Konsequenzen |
Und der Streit geht weiter!
| Zum Schluss
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Müssen auch Freiberufler schon bald Gewerbesteuer zahlen? Heiß diskutiert wird derzeit in der Öffentlichkeit das von der Bundesregierung geplante "Gesetz zur Reform der Gewerbesteuer". Unser Autor, Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald, beschäftigt sich nicht nur theoretisch, sondern auch in der Praxis seit langem mit dem Thema Gewerbesteuer – und hat dazu eine deutliche Meinung:

Um mit dem einzigen positiven Aspekt zu beginnen: Die geplante Einbeziehung aller Freiberufler in die Gewerbesteuer würde die bis heute existierende Ungleichbehandlung zwischen gewerblich und freiberuflich tätigen Selbstständigen, die gleichartige Tätigkeiten ausüben, beseitigen. Dieses Ergebnis ließe sich allerdings erheblich leichter durch die Abschaffung der Gewerbesteuer als solches erreichen.

 

Die Versprechungen ...
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Versprochen wird durch die Ausweitung der Gewerbesteuer, die dann Gemeindewirtschaftssteuer heißen soll, eine sicherere Finanzierung der Kommunen, ohne dass dies die Selbständigen aufgrund der vorgesehenen teilweisen Anrechnung der Gemeindewirtschaftssteuer auf die Einkommensteuer zusätzlich belastet. Aber: Es fällt schwer, die Glaubwürdigkeit dieser Aussage mit den geplanten Maßnahmen in Einklang zu bringen.

 

 

... und die Tatsachen
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Der Gesetzentwurf enthält eine ganze Reihe von Regelungen, die für Selbstständige einerseits zu einer Erhöhung des zu berücksichtigenden Gewinns und andererseits zu einer Minderung möglicher Entlastungen führen würden. So ist vorgesehen, dass der Freibetrag, großzügigerweise von jetzt 24.500 Euro auf 25.000 Euro angehoben, im Bereich des Gewinns zwischen 25.000 Euro und 50.000 Euro abgeschmolzen wird. Das heißt: Mit zunehmendem Gewinn verringert sich der Freibetrag. Bei einem Gewinn von über 50.000 Euro ist überhaupt kein Freibetrag mehr vorgesehen.

Weiterhin wird der sogenannte Messbetrag zukünftig pauschal mit 3 Prozent des Gewinns ermittelt. Der Anrechnungsfaktor läge statt bisher bei 1,8 Prozent dann bei 3,8 Prozent. Außerdem müssten alle Gemeinden zukünftig einen Hebesatz von mindestens 200 Prozent berechnen. Daraus folgt, dass zukünftig alle Selbstständigen mit einem Gewinn von über 50.000 Euro, die in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von über 380 Prozent wohnen, Gemeindewirtschaftssteuer zahlen müssten, da sie diese über ihre Einkommensteuer nicht vollständig kompensieren könnten.

Im Übrigen kann es je nach Hebesatz und Gewinn im Verhältnis zur jetzigen Regelung zu erheblichen jährlichen Mehrbelastungen kommen. Auch Selbstständige, die bereits Gewerbesteuer zahlen, werden unter Umständen höher belastet.

 

 

Die Zweifel ...
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Es darf sehr bezweifelt werden, ob die zu erwartenden Mehreinnahmen der Gemeinden und Kommunen tatsächlich in der prognostizierten Höhe erreicht werden. Zum einen würden wahrscheinlich viele Selbstständige ihren Standort in eine Gemeinde mit niedrigerem Hebesatz verlagern. Zum anderen müssten seitens der Finanzämter nun auch noch Gemeindewirtschaftssteuererklärungen geprüft und in Bescheide umgesetzt werden.

Man muss kein Prophet sein um vorherzusagen, dass anschließend zahlreiche Bescheide angefochten und sich hieraus weiterer Aufwand für die Finanzämter und Finanzgerichte ergeben wird, der wiederum durch Steuergelder finanziert werden muss. Dass dies dann zu einem Abbau an Bürokratisierung führt, kann niemand ernsthaft behaupten wollen.

 

 

... und die Gewissheit
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Die Gewerbesteuer ist schlichtweg überholt und somit ein Fall für das "Steuer-Museum". Die Grundidee dieser Steuer war ursprünglich, den Kommunen die durch Gewerbetriebe entstehenden Belastungen hinsichtlich Emissionen, Infrastruktur und sonstiger Aufwendungen auszugleichen. Aus dieser Zeit (1937!) stammt auch die Differenzierung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit. Zum damaligen Zeitpunkt konnten diese beiden Bereich auch erheblich leichter als heute abgegrenzt werden, da unter Gewerbe regelmäßig das verarbeitende und produzierende Unternehmen und unter freiberuflich die eindeutig bestimmbaren Berufe wie z.B. Arzt, Architekt, Rechtsanwalt und Steuerberater fielen.

Im Laufe der Jahrzehnte fanden allerdings Entwicklungen statt, die zu neuen Berufen und Tätigkeiten führten, die in das alte Schema nicht eingeordnet werden können, wozu als typisches Beispiel der EDV-Berater zählt. Dies führt bis heute dazu, dass alle Selbstständigen, die im Gesetz nicht ausdrücklich als Freiberufler benannt werden, zumindest zunächst vom Finanzamt als gewerblich eingestuft werden.

Zudem ist die Gewerbesteuer in der Europäischen Union einmalig, was jedoch noch kein grundsätzliches Qualitätsmerkmal darstellen darf. Aber: Die Gewerbesteuer übt insbesondere auf potentielle Existenzgründer sicherlich keinen besonderen Reiz aus. Die Gewerbesteuer hat schon seit langer Zeit ihre Legitimation verloren.

 

 

Die Erkenntnisse ...
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Bemerkenswert ist die im Gesetzentwurf zur Begründung der Gemeindewirtschaftssteuer enthaltene Aussage, die Berufsbilder der gewerblichen und freiberuflichen Selbständigen hätten sich während der letzten Jahrzehnte gegeneinander verschoben und seien daher kaum noch voneinander zu unterscheiden. Wörtlich heißt es in diesem Zusammenhang: "Die Besteuerungsgerechtigkeit und der Grundsatz eines möglichst einfachen Steuerrechts ohne unnötige Abgrenzungsschwierigkeiten gebieten eine steuerliche Gleichbehandlung beider Gruppen von Erwerbstätigen."

 

 

... und die Konsequenzen
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Abgesehen davon, dass der Begriff der Besteuerungsgerechtigkeit ohnehin schon ein Widerspruch in sich ist, sind bislang weder die Finanzämter noch die Finanzgerichte, geschweige denn der Bundesfinanzhof (BFH) zu ähnlichen Erkenntnissen gelangt.
Ganz im Gegenteil versucht gerade der BFH bis heute geradezu krampfhaft, auch noch so kleine Unterschiede zwischen Selbstständigen, die im Prinzip das Gleiche tun, rechtlich herauszudestillieren, um anschließend begründen zu können, warum der eine als gewerblich und der andere als freiberuflich einzustufen ist.

 

 

Und der Streit geht weiter!
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Auf den ersten Blick scheint die geplante Gemeindewirtschaftssteuer alle Selbstständigen gleich zu behandeln bzw. gleich zu setzen. Dies gilt aber nur hinsichtlich der Zahlung der Steuer. Auch in Zukunft würde es die unterschiedlichen Einkunftsarten Gewerbebetrieb und Freiberuflichkeit geben! So bleibt § 18 des Einkommenssteuergesetzes (EstG), der die freiberuflichen Tätigkeiten beschreibt und die sogenannten Katalogberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater etc. enthält, bestehen. Damit stellt sich weiterhin die Frage, ob ein Selbstständiger gemäß § 5 EStG, der ebenfalls nicht geändert werden soll, buchführungs- und bilanzierungspflichtig ist, so dass der Einstufung der Tätigkeit die entsprechende Bedeutung zukommt, da diese Verpflichtung nur für Gewerbetreibende gilt. Es gäbe folgerichtig Selbstständige erster und zweiter Klasse, die zwar beide die gleiche Gemeindewirtschaftssteuer zahlen, aber hinsichtlich anderer Rechte und Pflichten, wozu im übrigen auch die IHK-Zwangsmitgliedschaft für gewerblich Tätige gehört, dennoch unterschiedlich behandelt werden. Die Abgrenzungsproblematik wäre nicht wirklich beseitigt und würde auch weiterhin die Finanzämter und Finanzgerichte beschäftigen.

 

 

Zum Schluss
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Die geplante Gemeindewirtschaftssteuer findet sich in einem "Gesetz zur Reform der Gewerbesteuer". Dass die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Begriff "Reform" verwendet, offenbart, wie weit sie sich mittlerweile von eigentlichen Sinn dieses Wortes, der im Duden mit "Verbesserung des Bestehenden" beschrieben wird, entfernt hat. Durch dieses Gesetz wird nichts reformiert, sondern lediglich umverteilt. Durch dieses Gesetz wird nichts wirklich verbessert, sondern lediglich ausgeflickt. Und durch dieses Gesetz werden keine innovativen Ideen umgesetzt, sondern lediglich die bestehenden Strukturen mit einer neuen Verpackung versehen. Dies alles erinnert sehr an die katastrophale Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Scheinselbstständigkeit vor vier Jahren.

Statt über die vernünftige Verwendung der vorhandenen Steuereinnahmen nachzudenken und hier Fehlentwicklungen wie insbesondere im Bereich der Subventionen zu korrigieren, werden lediglich neue Einnahmequellen gesucht.

Allerdings handelt es sich bei diesem Gesetzentwurf eben nur um einen Entwurf und aufgrund der derzeitigen politischen Macht- und Mehrheitsverhältnisse scheint es mehr als fraglich, dass er "Eins zu Eins" umgesetzt werden wird.

Dass die Gemeindefinanzierung im wahrsten Sinne des Wortes "reformiert" werden muss, ist wohl unbestritten. Dass dies aber zu Belastungen ausschließlich der Selbstständigen führen muss, ist glücklicherweise kein Naturgesetz und sollte auch zu verhindern sein.

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie vom Autor Dr. Grunewald extern

Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2003 Dr. Grunewald.

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Ich wünsche mir ein Steuergesetz, das mich in die Lage versetzt, im voraus zu wissen welche und wie viele Steuern ich zahlen muss. Es sollte einfach sein. Die Gewerbesteuer ist nicht einfach. (September 2003)"

"Der Artikel fasst im wesentlichen das zusammen was ich mir mühsam auf diversen Seiten im Internet zusammen gesucht habe. Einzig von dem Anrechnungsfaktor der von 1,8 auf 3,8 erhöht werden soll habe ich noch nicht gehört. Was mir noch gänzlich fehlt ist die genaue Berechnung der Gewerbesteuer. Das scheint mit Gewinn, Freibetrag, Messbetrag, Hebesatz und Anrechnungsfaktor nicht gerade eine triviale lineare Formel zu sein. Ich sehe der Sache allerdings gelassen entgegen, da ich auf einem Dorf mit Hebesatz von 330% wohne. Für mich müsste sich daraus faktisch eine Steuersenkung ergeben. Warten wir's ab! (September 2003)"


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