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Unbegründete Gewerbesteuer-Phobie der IT-Freiberufler

Steuerreform 2000: Bleibt die Gewerbesteuer ein Schreckgespenst für Einzelunternehmer?

(Januar 2003)
Inhalt dieses Artikels:
Exkurs: Der Begriff "Freiberufler" im volkstümlichen Sinne | Die Angstfaktoren | Eckdaten der Steuerreform 2000 | Schwierigkeiten beim Vergleich | Beispielrechnungen | Fazit
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Wer die einschlägigen Informationsquellen für IT-Freiberufler aufmerksam liest, kommt leicht zu dem Schluss, dass ein Schreckgespenst namens Gewerbesteuer droht, welches in jahrelangen Kämpfen gegen das Finanzamt, und unter Einschaltung von teuren Beratern und mit größter Anstrengung besiegt werden muss. Während diese weitverbreitete Angst im letzten Jahrtausend noch begründet war, hat sich mit der Einführung der Steuerreform von 2000 einiges geändert, so dass neu gerechnet werden muss, ob die Vorteile des Freiberuflers noch signifikant sind.

 

Exkurs: Der Begriff "Freiberufler" im volkstümlichen Sinne
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Oft werden alle selbstständigen IT-Berater, Projektleiter, Entwickler und Administratoren unter dem Begriff "IT-Freiberufler" im volkstümlichen Sinne subsummiert. Im steuerrechtlichen Sinne handelt es sich zumeist um selbstständige Einzelunternehmer, die jeweils entweder Freiberufler oder Gewerbetreibende sind. Selbständige, die als Rechtsform für ihr Unternehmen die GmbH gewählt haben, betrifft dies nicht, da dann die Kapitalgesellschaft in jedem Fall gewerblich ist. Auch die Inhaber von kleinen GmbHs werden jedoch bisweilen noch umgangssprachlich als "IT-Freiberufler" gehandelt. Die folgenden Ausführungen betreffen ausdrücklich nur Einzelunternehmer und keine GmbHs.

 

 

Die Angstfaktoren
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Als Angst-Treiber mit Hinblick auf die Anerkennung als Freiberufler werden unter IT-Selbstständigen im Allgemeinen die drohende Gewerbesteuerpflicht, sowie "weichere" Faktoren wie Zwangsmitgliedschaft in der IHK und erhöhte Anforderungen an die Buchführungspflichten genannt. In diesem Artikel möchte ich lediglich auf die Auswirkungen hinsichtlich der Gewerbesteuerpflicht eingehen, da hier das Bedrohungspotential offenbar - vor dem Hintergrund der erheblichen Belastung in der Vergangenheit - noch immer überschätzt wird.

 

 

Eckdaten der Steuerreform 2000
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Die wesentlichen Änderungen aus der Sicht der IT-Selbstständigen betreffen die Steuersätze der Einkommensteuer sowie die Anrechnung des 1,8-fachen Messbetrages der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld. Letzteres hat den Effekt, dass sich die Gewerbesteuer nun zweifach auf die Einkommensteuerlast des Steuerpflichtigen auswirkt:

o Der Unternehmensgewinn, und somit auch das zu versteuernde Einkommen, vermindert sich um die Gewerbesteuer.
o Die zu zahlende Einkommensteuer vermindert sich um den 1,8-fachen Messbetrag der Gewerbesteuer. Hier wird also nicht (nur) das zu versteuernde Einkommen nochmals gesenkt, sondern wirklich von der zahlbaren Steuer abgezogen.

Die Spitzensteuersätze für die Einkommensteuer betragen künftig:

Jahr
Steuersatz
Steuersatz - real (ca.)
2001 - 2003
48,5%
51%
2004 *)
47%
49%
2005
42%
44%
*) ursprünglich geplant ab 2003

In der Spalte "Steuersatz - real" habe ich mir erlaubt den effektiven Steuersatz inklusive Solidarzuschlag anzugeben, um realistische Werte für die folgenden Berechnungen verfügbar zu haben.

 

 

Schwierigkeiten beim Vergleich
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Im Folgenden soll die Gesamtsteuerbelastung eines Selbstständigen, der entweder als Freiberufler oder als Gewerbetreibender behandelt wird, vergleichsweise betrachtet werden. Dabei wird die Gesamtbelastung als Summe aus Gewerbesteuer und Einkommensteuer berechnet. Hier ergibt sich das grundlegende Problem, dass die einkommenssteuerlichen Effekte sich je nach den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen unterschiedlich auswirken. Hier fließen der Veranlagungszeitraum, etwaige Verluste oder Gewinne aus Kapitalanlagen, Vermietung- und Verpachtung, bei gemeinsamer Veranlagung das Einkommen des Ehepartners etc. mit ein. Aus diesem Grund werden verschiedene Szenarien berechnet, jeweils unter der (durchaus realistischen) Annahme, dass zusätzliches Einkommen außerhalb der Einkommensteuerprogression zum Spitzensteuersatz versteuert wird.

 

 

Beispielrechnungen
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Angenommen, ein durchschnittlicher IT-Freiberufler, rechnet im Jahr 1600 Stunden zu je 70 € ab, macht somit 112.000 € Umsatz und hat Betriebsausgaben in Höhe von 12.000 €. Es verbleiben 100.000 € Gewinn.

Eine Einstufung als Gewerbetreibender würde sich so auswirken:

90.561 €
Jahresgewinn (nach Gewerbesteuerrückstellung)
9.459 €
Gewerbesteuer (bei 450 Protzent Hebesatz)

Der Gewinn, und somit das zu versteuernde Einkommen vermindert sich um 9.459 €. Bei einem pers. Spitzensteuersatz von 50 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von:

9.459 €
* 50% = 4.729 €

Der anrechenbare 1,8-fache Messbetrag zur Gewerbesteuer beträgt:

3.783 €

Insgesamt ergibt sich:

9.459 €
Belastung durch Gewerbesteuer
4.729 €
Entlastung Einkommensteuer (geringeres Einkommen)
3.783 €
Entlastung Einkommensteuer (Anrechnung)
947 €
Gesamtbelastung

Der steuerrechtlich anerkannte Freiberufler spart also hier gegenüber dem Gewerbetreibenden 947 € pro Jahr d.h. etwa 80 € pro Monat.

Analog können wir den Steuervorteil des Freiberuflers unter anderen Rahmenbedingungen berechnen. Wir bemühen hierzu zwei weitere, imaginäre Kollegen: den Junior-Freiberufler und den Über-Freiberufler.

 
Stundensatz
Stunden p.a.
Umsatz
Kosten
Gewinn
Junior-Freiberufler
50 €
1.600
80.000 €
10.000 €
70.000 €
"Normal"-Freiberufler
70 €
1.600
112.000 €
12.000 €
100.000 €
Über-Freiberufler
120 €
1.500
180.000 €
30.000 €
150.000 €

2001 - 2003: Steuervorteil des Freiberuflers bei 51 Prozent Spitzensteuersatz

Jahresgewinn
Hebesatz
 
360%
400%
450%
480%
70.000,00 €
- 34,62 €
151,72 €
377,55 €
509,45 €
100.000,00 €
- 78,56 €
343,32 €
851,31 €
1.140,57 €
150.000,00 €
- 154,83 €
676,68 €
1.677,87 €
2.259,18 €

Die 360%-Spalte weist tatsächlich negative Zahlen aus. Dies bedeutet der Freiberufler zahlt hier mehr (!) Steuern, als der entsprechende Gewerbetreibende.

2004: Steuervorteil des Freiberuflers bei 49 Prozent Spitzensteuersatz

Jahresgewinn
Hebesatz
 
360%
400%
450%
480%
70.000,00 €
34,62 €
227,58 €
461,45 €
598,05 €
100.000,00 €
78,56 €
514,98 €
1.040,49 €
1.338,93 €
150.000,00 €
154,83 €
1.015,02 €
2.050,73 €
2.652,08 €

Ab 2005: Steuervorteil des Freiberuflers bei 44 Prozent Spitzensteuersatz

Jahresgewinn
Hebesatz
 
360%
400%
450%
480%
70.000,00 €
207,72 €
417,23 €
671,20 €
819,55 €
100.000,00 €
471,36 €
944,13 €
1.513,44 €
1.834,83 €
150.000,00 €
928,98 €
1.860,87 €
2.982,88 €
3.634,33 €

Da ein verheirateter, alleinverdienender Selbstständiger bei Besteuerung nach Splittingtabelle ohne sonstiges Einkommen möglicherweise "in der Progressionskurve" bleibt, soll im letzten Szenario noch (näherungsweise) mit nur 35 Prozent Spitzensteuersatz gerechnet werden. Bei 70.000 € Jahresgewinn dürfte dies in etwa realistisch sein.

Steuervorteil des Freiberuflers bei 35 Prozent Spitzensteuersatz

Jahresgewinn
Hebesatz
 
360%
400%
450%
480%
70.000,00 €
519,30 €
758,60 €
1.048,75 €
1.218,25 €

Alle Berechnungen zur Gewerbesteuer können Anhand von frei zugänglichen Online-Rechnern leicht nachvollzogen werden (siehe z.B. www.steuernetz.de extern)

 

 

Fazit
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Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die reale Belastung durch Gewerbesteuerpflicht bei den meisten, typischen IT-Selbstständigen unter 100 € pro Monat beträgt. Die effektive Steuerlast beträgt typischerweise unter 1 Prozent, in Extremfällen bis zu ca. 2 Prozent vom Umsatz.

Lediglich bei hohen Umsätzen/Gewinnen und gleichzeitig hohen Hebesätzen, wie sie in den Großstädten zu finden sind, steigt die Belastung auf bis zu ca. 200 € pro Monat. Mit der Realisierung der letzten Stufe der Steuerreform - geplant für das Jahr 2005 - wird die relative (!) Mehrbelastung leicht steigen, wobei dann gleichzeitig für beide - Freiberufler wie Gewerbetreibende - die Absolutbelastung durch die geringere Einkommensteuer sinkt.

Wer sich einmal mit dem "harten Los" der gewerblichen Tätigkeit abfindet, und die faktisch doch recht geringen zusätzlichen Belastungen in Kauf nimmt, genießt gegenüber dem Freiberufler jedoch auch Vorteile und Erleichterungen

O Aufträge (beispielsweise zur Anwendungsentwicklung) können bedenkenlos angenommen werden, ohne Notwendigkeit zur Prüfung mit Hinblick auf Freiberuflichkeit
O Auch größere Projekte können mit Angestellten oder Subunternehmern abgewickelt werden
O keine zeitaufwändige und nervenaufreibende Auseinandersetzung mit dem Finanzamt und Betriebsprüfern mit Hinblick auf Freiberuflichkeit
O Keine Kosten für Gutachten, Berater oder gar Gerichtskosten im Zuge von Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt bzgl. Freiberuflichkeit

Wer sich als Freiberufler gar - mit Hinblick auf den freiberuflichen Status - dazu verleiten lässt, Aufträge mit gewerblichen Charakter abzulehnen, und dadurch einen - auch nur geringen - Umsatzausfall erleidet, stellt sich schon schlechter als ein Gewerbetreibender, der auf breiterer Front sorglos akquirieren kann.

 

 

Alle Angaben und Beispielberechnungen ohne Gewähr für Richtigkeit, etwaige Fehler oder Irrtümer.
Autor: Oliver Stiller ist selbstständiger Software-Entwickler in München. E-mail: oliver_stiller@gmx.net.

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Klasse Artikel! alle Infos zusammengetragen ... (September 2004)"

"ich hatte etwas in dieser art auch mal pers. für mich durchgerechnet. erstmal fand ich es als diskreminierung das mir das finanzamt bei der anerkennung meiner freiberuflichen tätigkeit steine in den weg legen wollte. doch da an meinem 1. wohnsitz ein sehr geringer hebesatz gilt - und dazu hier noch ein paar vorteile lese - sehe ich keinen grund mehr, gegen die gewerbliche einstufung anzugehen. trotzdem - ein sehr guter artikel. (November 2003)"

"Jetzt fehlt mir nur noch die Gegenüberstellung zum Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH, der mit betrieblicher Altersvorsorge alle 'Goodies' mitnimmt. Kann dazu auch mal jemand Tips geben? Ich frage mich - auch wegen der Haftung - immer wieder ob ich nicht endlich eine GmbH gründen sollte. Ach ja: Gewerblich bin ich schon seit dem ersten Tag - und das GF-Gehalt würde natürlich wieder den GewSt-pflichtigen Ertrag drücken. Lebe übrigens in Großstadt mit neuerdings unverschämten 490% Hebesatz.  Noch 'ne Frage: Was ändert sich mit der geplanten 'Gemeindewirtschaftssteuer'?  Letzte Frage: Was ist aus dem Plan/Vorschlag geworden, die Abzugsfähigkeit der GewSt als Betriebsausgabe zu streichen? (Oktober 2003)"

"Na bitte, jetzt ist alles klar. Wozu sich mit dem Status-Firlefanz herumärgern. Lieber die Zeit in die Akquise stecken und immer interessantere und lukrativer Projekte bekommen, dann zahlt sich die Gewerbesteuer doch von alleine. Ausserdem bin ich der Meinung, dass man ruhig etwas lokale Solidarität zahlen kann, schliesslich hat man ja auch was davon (Kulturelle Einrichtungen, Kindergärten, etc.). (September 2003)"

"Guter Artikel - vorallem mal mit konkreten Zahlen dargestellt. Wobei sich das Thema ja scheinbar sowieso wie von unserer Muster-Regierung nicht anders erwartet von selbst erledigt, wenn wir Freiberufler gezwungen werden den Status Gewerbetreibender einzunehmen. (August 2003)"

"Hervorragend. Lange nachgedacht, jetzt die Antwort gefunden.  (Juli 2003)"

"Spitze! Nach anfänglichen Bauchschmerzen beim Gedanken an einen Gewerbeschein sieht man(frau) wieder ein wenig rosa. Solch klare Aussagen helfen mir, das Gewerbetreiben als Österreicherin, die nach Deutschland zieht, nicht als negativ zu betrachten. Herzlichen Dank!!! (Mai 2003)"

"Klasse. Nach langer Suche im Web endlich ein richtig klarer Artikel. Danke für die Aufklärung. (Mai 2003)"

"Die im Artikel zitierten 'Vorteile' der Gewerbesteuerpflicht gelten nicht für Freiberufler, bei denen die Freiberuflichkeit unstrittig ist. Die zukünftige Mehrbelastung der Freiberufler in den Tabellen als 'Steuervorteil' auszuweisen und ein bis zwei Prozent des Umsatzes für eine neue Steuer als 'kein Grund zur Aufregung' zu bezeichnen, finde ich doch äußerst seltsam und eine unangemessene Großzügigkeit gegenüber dem Staat. Vor allem in Zeiten, wo Unternehmen wie Daimlerchrysler vollständig um die Gewerbesteuer herum kommt und sich für jedes Prozent an Kosten- oder Steuerersparnis auf Kosten von Beschäftigten und Staat mächtig ins Zeug legen. (April 2003)"

"Sehr gut , klar und verständlich!! (März 2003)"

"Einen Kostenfaktor hat der Autor leider vergessen: das Honorar des Steuerberaters für die Gewerbesteuererklärung! Deswegen ist diese Zunft leider kaum daran interessiert, uns bei einer Anerkennung als Freiberufler zu unterstützen. Alles in allem ist der Artikel sehr interessant. (März 2003)"

"Vielen Dank für die Gegenüberstellung, bin anfänglich über den Gewerbeschein gestolpert, es relativiert sich aber wie man sieht. (Februar 2003)"

"Sehr gut beschrieben, sehr brauchbar. (Februar 2003)"

"Interessant, da werden gewisse Dinge mal in einem anderen Licht betrachtet. (Februar 2003)"

"Sehr interessanter Artikel, der allerdings auf einen wichtigen Aspekt nicht eingeht: die rückwirkende Einstufung als gewerblich für die letzten 7 (?) Jahre. Für den Zeitraum vor 2000 gilt ja noch die alte Berechnung mit wesentlich höherer Belastung, die dadurch noch verschärft wird, daß sie auf einmal anfällt. (Februar 2003)"

"Endlich rechnet mal einer vor, um was es wirklich geht. Sehr aufschlußreich! Vielen Dank (Februar 2003)"

"Endlich einmal konkrete Zahlen zu dieser Problematik. (Februar 2003)"

"super (Februar 2003)"

"Endlich sagts mal einer laut. Das ewige, langweilige, ritualisierte Gejammere über schlechtes Personal, die bösen Steuern, die verbrecherische Rot-Grüne-Regierung und die hinterhältigen Gewerkschaften geht mir schon lange auf die Nerven. Manchmal habe ich den Eindruck, die lieben Kollegen wissen einfach nicht worüber sie sonst miteinander reden sollen. (Januar 2003)"

"Klasse ! Viel interessanter als allg. Geschwafel über Belastungen. Vielen Dank !  Viele Grüße H. Richter  richter@strom-richter.de (Januar 2003)"


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