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| Die Rechtsformen eines Unternehmens
Teil 2: Die Gesellschaft mit beschränkter
Haftung GmbH
Teil 1 | Teil 2
| Teil 3
| Teil 4 | Teil
5
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(Oktober 2004)
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| Inhalt dieses Artikels:
Eine
Ein-Mann-GmbH | Gesellschaftsvertrag
erstellen | Geschäftsführer
ernennen | Stammeinlagen
einzahlen | Eintragung anmelden
| Die Vorteile und die Nachteile |
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| IT-Freiberufler will Unternehmer werden –
welche Rechtsform ist die passende? Der Informationsdienst "Die
Geschäftsidee" hat dazu eine Serie veröffentlicht
und sie GULP zur Verfügung gestellt. Im zweiten Teil steht
die GmbH im Mittelpunkt.
Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen deutscher Unternehmen.
Das ist auch nicht verwunderlich, denn wenn man sein Unternehmen
als GmbH gründet, ist die Haftung auf die Höhe Ihrer Gesellschaftsanteile
beschränkt. Gläubiger greifen also in Krisenzeiten grundsätzlich
nicht auf das private Vermögen zu (Ausnahmen: Grobe Fahrlässigkeit
oder Straftat des Gesellschafters).
Man beachte aber: Wer für seine GmbH einen Kredit aufnehmen
will, von dem wird die Bank besondere Sicherheiten verlangen wie
etwa private Bürgschaften. Der Haftungsausschluss der GmbH
schützt im Insolvenzfall in der Regel nicht vor dem Zugriff
der Banken, sondern nur vor dem Zugriff von Geschäftspartnern,
bei denen man Schulden hat. |
| Eine
Ein-Mann-GmbH |
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Auch wenn es sich bei der GmbH – wie der Name schon sagt
– um eine Gesellschaft handelt, kann man sie auch als Einzelperson
gründen. Man muss also keine Partner mit ins Boot nehmen und
nicht auf seine unternehmerische Unabhängigkeit verzichten.
Die rechtliche Legitimation dazu: Paragraf 1 GmbHG. Für eine
solche Ein-Mann-GmbH gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie
für eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern.
Eine GmbH entsteht erst durch den Eintrag in das Handelsregister
des zuständigen Amtsgerichts. Bevor es aber soweit ist, muss
man folgende Voraussetzungen erfüllen: |
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| Geschäftsführer
ernennen |
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| Damit die neue Gesellschaft aktiv werden
kann, muss ein (oder auch mehrere) Geschäftsführer ernannt
werden. Wenn man sich bereits über die Geschäftsführung
im Klaren ist, sollte der Geschäftsführer gleich im Gesellschaftsvertrag
benannt werden. Das kann man natürlich auch später durch
Gesellschafterbeschluss tun, aber der dann notwendige Handelsregistereintrag
kostet wiederum Geld.
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| Stammeinlagen
einzahlen |
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| Bevor die GmbH eingetragen wird, muss
zumindest ein Teil des Stammkapitals von 25.000 Euro eingezahlt
sein. Bei Bareinlagen müssen insgesamt mindestens 12.500 Euro
eingezahlt worden sein. Dabei muss jeder Gesellschafter wenigstens
ein Viertel seines Anteils einbringen. Bringt ein Gesellschafter
Sacheinlagen ein, müssen diese der GmbH vollständig übergeben
werden.
Sonderregelung: Als Alleingesellschafter einer Ein-Mann-GmbH muss
man für den nicht sofort eingebrachten Einlageanteil eine Sicherheit
(Bürgschaft, Hypothek) bestellen. |
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| Eintragung anmelden |
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| Schließlich muss der neue Geschäftsführer
das Unternehmen zur Eintragung ins Handelsregister beim zuständigen
Registergericht anmelden. Alle einzureichenden Unterlagen müssen
notariell beglaubigt sein.
Vorsicht: Wenn man bereits vor Eintragung der GmbH in das Handelsregister
für diese wirtschaftlich tätig wird, haftet man unbeschränkt.
Das trifft z.B. dann zu, wenn man Geschäftsräume mietet.
Der Gründungsprozess einer GmbH dauert nach neuesten Zahlen
des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln durchschnittlich
45 Tage. Wer eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro gründet,
muss mit Kosten für Notar, Gericht und Veröffentlichung
in Tageszeitung und Bundesanzeiger in Höhe von etwa 1.000 Euro
rechnen. Bei einem höheren Stammkapital fallen die Kosten dementsprechend
höher aus, weil das Stammkapital die Berechnungsgrundlage für
die Notar- und Gerichtskosten bildet. |
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| Die
Vorteile und die Nachteile |
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| Beschränkte Haftung.
Volle Kontrolle (bei Ein-Mann-GmbH).
Aufwändige Gründung.
Mindestkapital (25.000 Euro) erforderlich.
Aufwändige Buchhaltungspflichten.
Gewerbesteuerpflicht.
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