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Kurz berichtet:
GmbH-Gründung zukünftig schneller, einfacher und günstiger?

(Juni 2006)
 

Ende Mai 2006 hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vorgelegt. Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen, da hier häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen wird. In vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt.

Die Schwerpunkte des Gesetzesentwurfes sind:

Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen

o Herabsetzung des Mindeststammkapitals der GmbH von bisher 25.000 Euro auf 10.000 Euro. Die Hälfte davon muss bei der GmbH-Gründung verfügbar sein.
o Die Gesellschafter sollen künftig individueller über die jeweilige Höhe ihrer Stammeinlagen bestimmen. Jeder Geschäftsanteil muss nur noch auf einen Betrag von mindestens einem Euro lauten. Bislang muss die Stammeinlage mindestens 100 Euro betragen und darf nur in Einheiten von mindestens 50 Euro aufgeteilt werden.
o Aufgehoben werden sollen die Verbote, bei der Errichtung der Gesellschaft mehrere Geschäftsanteile zu übernehmen (§ 5 Abs. 2 GmbHG) und mehrere Teile von Geschäftsanteilen gleichzeitig an denselben Erwerber zu übertragen (§ 17 GmbHG).

Beschleunigung der Registereintragung

o Das Eintragungsverfahren wird von der verwaltungsrechtlichen Genehmigung abgekoppelt. Bei Unternehmensgründungen, die eine staatliche Genehmigung benötigen (Handwerks- und Restaurantbetriebe), soll für die Handelsregisteranmeldung zukünftig die Versicherung genügen, dass die Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist. Die Genehmigung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach der Eintragung beim Registergericht nachgewiesen werden. Andernfalls wird die Gesellschaft gelöscht.
o Beschleunigt wird insbesondere die Gründung von Ein-Personen-GmbHs. Hier wird künftig auf die Stellung besonderer Sicherheitsleistungen (§ 7 Abs. 2 S. 3, § 19 Abs. 4 GmbHG) verzichtet. Nach geltendem Recht darf eine Ein-Personen-GmbH erst dann in das Handelsregister eingetragen werden, wenn der Gesellschafter für den noch nicht erbrachten Teil seiner Geldeinlage eine Sicherung bestellt hat.

Erhöhung der Attraktivität der Rechtsform GmbH

o Durch die Streichung des § 4a Abs. 2 GmbHG soll es deutschen Gesellschaften ermöglicht werden, einen Verwaltungssitz zu wählen, der nicht notwendig mit dem Satzungssitz übereinstimmt. Dieser Verwaltungssitz kann auch im Ausland liegen. Damit soll der Spielraum deutscher Gesellschaften erhöht werden, ihre Geschäftstätigkeit auch außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets zu entfalten.
o Nach dem Vorbild des Aktienregisters soll künftig nur derjenige als Gesellschafter gelten, der in die Gesellschafterliste eingetragen ist. So können Geschäftspartner der GmbH lückenlos und einfach nachvollziehen, wer hinter der Gesellschaft steht
o Eine Unterscheidung zwischen "kapitalersetzenden" und "normalen" Gesellschafterdarlehen wird es nicht mehr geben.

Die Gesetzesinitiative bedeutet die größte Reform des GmbH-Rechts seit 1980. Mit dem Regierungsentwurf ist Anfang 2007 zu rechnen. Das Gesetz könnte Ende 2007 in Kraft treten.

Kostenloser Download des detaillierten Gesetzes-Entwurfs im PDF-Format beim Bundesministerium der Justiz extern.

(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz, Berlin, 29.05.2006)

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Solange das Steuerrecht für GmbHs nicht korrigiert wird, bleibt sie für Ein-Personen-Gesellschaften uninteressant. Und das wird umso schlimmer, als der Gesellschafter nicht einmal das Gehalt des Geschäftsführers allein bestimmen darf!!! In der aktuellen Rechtslage müsste ich mit einer GmbH fast doppelt so viel Steuern zahlen. (Juli 2006)"

"Warten wir ab, was unsere Polit- Pappnasen daraus machen. Diese Leute haben schon wesentlich einfachere Sachen verbockt. So wie ich es sehe, wird da an einer GmbH light oder besser zweiter Klasse gearbeitet. Neben diversen Nummern muss dann warscheinlich noch ein großer, roter Warnhinweis auf dem Briefbogen angebracht werden. (Juni 2006)"

"Das wird aber auch Zeit. Wenn sie jetzt auch noch die Gilden der Meister auflösen, die es nur in Deutschland gibt, ist die Sache perfekt. Das eine englische Limited bei uns keinen guten Ruf hat, würde ich nicht sagen. Viele wissen doch nicht mal, was das ist, sonst wäre die GmbH längst tot. Ich fände es auch schön, wenn man die Gesetzesänderung zur GmbH-Gründung erheblich beschleunigen würde; bis Ende 2007 ist in der Tat lange hin. (Juni 2006)"

"Im Kern gute Nachrichten. Aber wieso dauert das so lange? Entwurf Anfang 2007 und Inkrafttreten Ende 2007 ist einfach zu lang hin. (Juni 2006)"

"Damit wird die GmbH-Reform von 1980 weitgehend rückgängig gemacht, obwohl sie damals mit gutem Grund erfolgt ist. Damals hielt man eine GmbH mit weniger als 50.000 Mark / 25.000 Euro für unterkapitalisiert und war der Meinung, ein kapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen solle im Insolvenzfall nicht als Darlehen angesehen werden. Im Entwurf sieht man über den damals verstärkten Gläubigerschutz hinweg und macht es damit so manchem Schwindler leichter. Warum? Eine englische Ltd. hat bei Lieferanten und Kunden in Deutschland keinen guten Ruf.  Ich stehe dem Gesetzentwurf z.T. sehr kritisch gegenüber. (Juni 2006)"

"Eine gute Nachricht, wenn die Bundesregierung da auch so schnell wäre wie bei der Gesetzesänderung 'Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige eingeschränkt' (Nacht und Nebel AKTION) wäre es noch besser. (Juni 2006)"

"Top-Nachrichten! Danke. (Juni 2006)"

"Das wurde ja auch Zeit... (Juni 2006)"


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