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Kurz berichtet:
GmbH bald auch ohne Stammkapital gründen

(Juli 2007)
 

Fast genau ein Jahr hat es gedauert, aber nun ist die Reform des GmbH-Gesetzes (GmbHG) in trockenen Tüchern: Am 23. Mai verabschiedete das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur "Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" (MoMiG). Wenn alles gut geht, tritt das novellierte GmbH-Gesetz in der ersten Jahreshälfte 2008 in Kraft. Durch die beschlossenen Gesetzesänderungen sollen GmbH-Gründungen zukünftig nicht nur unbürokratischer und schneller vonstatten gehen, sondern auch für Existenzgründer sowie Kleinunternehmer mit wenig Eigenkapital möglich werden.

Bisher mussten bei Gründung einer GmbH 25.000 Euro Mindeststammkapital von den Gesellschaftern aufgebracht werden. Zwar wird es auch weiterhin eine Mindesteinlage als "Seriösitätsschwelle" geben, diese fällt jedoch mit 10.000 Euro um einiges niedriger aus. Um den Bedürfnissen von Existenzgründern, die am Anfang nur sehr wenig Stammkapital haben und benötigen (z.B. im Dienstleistungsbereich) zu entsprechen, soll es eine Einstiegsvariante der GmbH geben. Bei der so genannten haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (§ 5a) handelt es sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Diese soll der bei Gründern sehr beliebten britischen Limited Konkurrenz machen. Allerdings darf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ihre Gewinne nicht voll ausschütten, so dass das Mindeststammkapital der normalen GmbH (10.000 Euro) nach und nach angespart wird.

Weiterhin werden die Gesellschafter künftig individueller über die jeweilige Höhe ihrer Stammeinlagen bestimmen und sie dadurch besser nach ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten ausrichten können. Bislang muss die Stammeinlage mindestens 100 Euro betragen und darf nur in Einheiten aufgeteilt werden, die durch 50 teilbar sind. Der Entwurf sieht vor, dass jeder Geschäftsanteil nur noch auf einen Betrag von mindestens einem Euro lauten muss.

Für unkomplizierte Standardgründungen (u.a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) wird ein Mustergesellschaftsvertrag als Anlage zum GmbHG zur Verfügung gestellt. Wird dieses Muster verwendet, ist keine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, sondern nur eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften erforderlich. Die Regelungen in dem Mustergesellschaftsvertrag sind einfach und selbsterklärend, so dass hier keine Beratung und Belehrung durch einen Notar mehr erforderlich ist. Allein die Unterschriften unter dem Gesellschaftsvertrag müssen beglaubigt werden, um die Gesellschafter identifizieren zu können.

Um die Eintragung von GmbHs in das Handelsregister zu beschleunigen, wird diese künftig nicht mehr an staatliche Genehmigungen für den geplanten Gewerbebetrieb gekoppelt sein. Bei Ein-Personen-GmbHs wird auf die Stellung besonderer Sicherheitsleistungen verzichtet, was die Eintragungszeiten beim Handelsregister weiter verkürzt. Daneben werden bereits seit Anfang dieses Jahres die zur Gründung der GmbH erforderlichen Unterlagen grundsätzlich elektronisch beim Registergericht eingereicht. Dieses kann dann unverzüglich über die Anmeldung entscheiden und die übermittelten Daten direkt in das elektronisch geführte Register übernehmen.

Ziel der umfassendste Reform seit Bestehen des GmbHG ist es, Existenzgründungen zu erleichtern, Registereintragungen zu beschleunigen, die GmbH international wettbewerbsfähig zu machen und Missbrauchsfälle zu bekämpfen.

(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz, Berlin, 23.05.2007)

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Sehr deutlich ausgedrückt. (November 2007)"

"Endlich mal gute Nachrichten im deutschen Gesellschaftsrecht! (Juli 2007)"

"Verständlich und knapp zusammengefasst. (Juli 2007)"

"Super. (Juli 2007)"

"Hinweis: Ein Punkt bleibt bei diesem Thema immer unerwähnt (vor allem für Neugründer wichtig!): - die aufwändigere doppelte Buchführung (im Gegensatz zu Kleingewerbe, Freiberufler) - die jährlichen hohen Folgekosten (GmbH-Buchprüfung) - oder entfällt die jetzt in Zukunft auch? Ich weiß, das gehört nicht zum direkten Thema, aber mir fehlen diese Angaben immer! (Juli 2007)"


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