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Die Ich-AG - im IT-Freiberuflermarkt
fehl am Platze
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(Februar
2003)
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Inhalt dieses
Artikels:
Voraussetzungen
für die Ich-AG | Zu
hohes Einkommen für die Ich-AG | Fazit
| Am Rande: Ein Begriff
und seine zweifelhafte Karriere |
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Es gibt Geld vom Staat - eine Nachricht, die auch IT-Freiberufler
aufhorchen lässt. Doch eines schon vorweg: Die Gründung
einer so genannten Ich-AG, wie sie seit 1. Januar 2003 möglich
ist und welche eine staatliche Förderung vorsieht, dürfte
nicht einmal für IT-Spezialisten interessant sein, die gerade
den Schritt in die Freiberuflichkeit wagen. Denn nicht nur, dass
eine Voraussetzung für die Ich-AG die vorherige Arbeitslosigkeit
ist, die Förderung wird zudem ausschließlich gewährt
bei einem voraussichtlich maximalen, zu versteuernden Jahreseinkommen
von 25.000 Euro.
1. Januar 2003. Die erste Umsetzungsstufe des viel diskutierten
Hartz-Konzeptes tritt in Kraft, das Sozialgesetzbuch SGB III wird
um den Paragrafen 421l ergänzt. Ab sofort dürfen sich
angehende Selbstständige mit der Bezeichnung "Ich-AG"
schmücken und als solche beim Arbeitsamt einen Existenzgründerzuschuss
beantragen, der im ersten Jahr monatlich 600 Euro beträgt und
sich im zweiten und dritten Jahr auf 360 bzw. 240 Euro verringert.
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| Zu
hohes Einkommen für die Ich-AG |
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Ein Arbeitsloser will IT-Freiberufler werden -
macht die Gründung einer Ich-AG für ihn
Sinn bzw. hat er eine Chance auf den Existenzgründungszuschuss
nach §421l SGB III?
Dazu eine einfache Rechnung: Der durchschnittliche Stundensatz
eines IT-Freiberufler beträgt derzeit 72 Euro (siehe GULP
Stundensatz Kalkulator). Selbst, wenn davon nur 50 Prozent,
also 36 Euro, versteuert werden, müsste er folglich 695 Stunden
fakturieren, was wiederum 87 Acht-Stunden-Arbeitstage bedeuten würde
- in rund vier Monaten hätte der IT-Freiberufler die 25.000
Euro erreicht.
Selbst bei der gegenwärtig schwierigen Marktlage dürfte
diese Auslastung für die meisten IT-Freiberufler leicht überschritten
werden, wie es die GULP
Umfrage Ende 2002 beweist. Denn dort gaben 93 Prozent aller
teilnehmenden IT-Freiberufler an, dass sie 20 Prozent und viel mehr
jährlich mit Aufträgen ausgelastet sind; 20 Prozent jedoch
sind 2,4 Monate.
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| Fazit |
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Für aktive IT-Freiberufler ist die Ich-AG
kein Thema. Aber auch diejenigen, die erst noch
IT-Freiberufler werden wollen, gehören sicher
nicht zur Zielgruppe dieser Förderungen aus
dem Hartz-Konzept. Denn: Die Ich-AG ist zuvorderst
ein Weg für Existenzgründer im Niedriglohnbereich,
zu dem IT-Spezialisten angesichts der geforderten
und gezahlten Stundensätze in der Regel nicht
gehören. Wer allerdings befürchtet, dass
er die 25.000 Euro-Grenze nicht erreichen wird,
der sollte sich ernsthaft überlegen, ob er
IT-Freiberufler werden will. Oder, wie ein GULP
Forumsteilnehmer anmerkte: "Wer zu leicht überfordert
ist, sollte sich nicht selbstständig machen."
Deshalb: Wenn schon staatliche Zuschüsse,
dann doch besser das Überbrückungsgeld
nach §57 SGB III. Das wird zwar nur sechs Monate
gewährt, kann dafür aber wegen der Koppelung
an die Höhe des Arbeitslosengeldes deutlich
höher ausfallen. Und der beim Antrag auf Überbrückungsgeld
geforderte Business-Plan sowie die Prüfung
durch eine sachkundige Stelle sind nicht nur lästiger
Aufwand, sondern entscheidende Vorarbeiten auf dem
Weg zum erfolgreichen IT-Freiberufler.
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| Am Rande:
Ein Begriff und seine zweifelhafte Karriere |
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Kleider machen Leute. Im übertragenen Sinne
gilt dies auch für Werbung und Politik. Und
wenn Politik für eine Maßnahme werben
will, dann ist die Zeit gekommen für neue Kleider
und kreative Wortschöpfungen. Die Ich-AG erschien
im vergangenen Jahr wie Phönix aus dem Hartz-Papier
und machte im Sinne der Schöpfer schnell Karriere,
denn Ich-AG klingt allemal besser und wichtiger
als Existenzgründer im Niedriglohnbereich.
Dummerweise nimmt die Jury aus Sachverständigen,
die über das "Unwort des Jahres"
entscheidet, Begriffe beim Wort und stellte bei
der Ich-AG ein "besonders krasses Missverhältnis
von Wort und bezeichnender Sache" fest. Damit
war der Titel 2002 der Ich-AG sicher, was jedoch
die Eigendynamik des neuen "Unwortes"
kaum bremste.
Mittlerweile ist die Ich-AG - losgelöst vom
Hartz-Papier - auch im IT-Projektmarkt angekommen.
Immer häufiger trifft man die Ich-AG, wenn
von IT-Freiberuflern die Rede ist; immer häufiger
werden IT-Freiberufler von Leuten, die mit ihnen
Geschäfte machen wollen, mit dem scheinbar
schmeichelnden Titel der Ich-AG hofiert.
Ob es hilft? Große Zweifel sind angebracht,
denn mal ganz ehrlich: Irgendwie hört sich
IT-Freiberufler doch mindestens genau so gut an
wie Ich-AG.
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