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Die Ich-AG - im IT-Freiberuflermarkt fehl am Platze

(Februar 2003)
Inhalt dieses Artikels:
Voraussetzungen für die Ich-AG | Zu hohes Einkommen für die Ich-AG | Fazit | Am Rande: Ein Begriff und seine zweifelhafte Karriere
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Es gibt Geld vom Staat - eine Nachricht, die auch IT-Freiberufler aufhorchen lässt. Doch eines schon vorweg: Die Gründung einer so genannten Ich-AG, wie sie seit 1. Januar 2003 möglich ist und welche eine staatliche Förderung vorsieht, dürfte nicht einmal für IT-Spezialisten interessant sein, die gerade den Schritt in die Freiberuflichkeit wagen. Denn nicht nur, dass eine Voraussetzung für die Ich-AG die vorherige Arbeitslosigkeit ist, die Förderung wird zudem ausschließlich gewährt bei einem voraussichtlich maximalen, zu versteuernden Jahreseinkommen von 25.000 Euro.

1. Januar 2003. Die erste Umsetzungsstufe des viel diskutierten Hartz-Konzeptes tritt in Kraft, das Sozialgesetzbuch SGB III wird um den Paragrafen 421l ergänzt. Ab sofort dürfen sich angehende Selbstständige mit der Bezeichnung "Ich-AG" schmücken und als solche beim Arbeitsamt einen Existenzgründerzuschuss beantragen, der im ersten Jahr monatlich 600 Euro beträgt und sich im zweiten und dritten Jahr auf 360 bzw. 240 Euro verringert.

 

Voraussetzungen für die Ich-AG
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Wer allerdings einen Existenzgründungszuschuss nach §421l SGB III beantragen will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

o Er muss vor dem Übergang in die geförderte Selbstständigkeit tatsächlich Arbeitslosengeld oder -hilfe bezogen haben oder in einer ABM- bzw. Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt gewesen sein.
o Das jährliche, zu versteuernde Arbeitseinkommen darf 25.000 Euro nicht übersteigen.
o Parallel zum Existenzgründerzuschuss darf kein Überbrückungsgeld nach §57 SGB III bezogen werden.

Wenn nun die Ich-AG anerkannt und ein Existenzgründerzuschuss bewilligt worden ist, was nach dem Willen der Erfinder in Ermangelung eines geforderten Tragfähigkeits-Konzeptes unbürokratisch und schnell gehen soll, ist es gut zu wissen, dass:

o die Ich-AG keine neue Rechtsform ist, sondern nur eine plakative Bezeichnung aus dem Hartz-Papier, die diesen Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit kennzeichnen soll,
o die Förderungs-Höchstdauer drei Jahre beträgt und in der Regel jährlich neu bewilligt werden muss,
o der Inhaber einer Ich-AG in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist und dass
o der Bezieher von Existenzgründerzuschüssen freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden kann.
 

 

Zu hohes Einkommen für die Ich-AG
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Ein Arbeitsloser will IT-Freiberufler werden - macht die Gründung einer Ich-AG für ihn Sinn bzw. hat er eine Chance auf den Existenzgründungszuschuss nach §421l SGB III?

Dazu eine einfache Rechnung: Der durchschnittliche Stundensatz eines IT-Freiberufler beträgt derzeit 72 Euro (siehe GULP Stundensatz Kalkulator). Selbst, wenn davon nur 50 Prozent, also 36 Euro, versteuert werden, müsste er folglich 695 Stunden fakturieren, was wiederum 87 Acht-Stunden-Arbeitstage bedeuten würde - in rund vier Monaten hätte der IT-Freiberufler die 25.000 Euro erreicht.

Selbst bei der gegenwärtig schwierigen Marktlage dürfte diese Auslastung für die meisten IT-Freiberufler leicht überschritten werden, wie es die GULP Umfrage Ende 2002 beweist. Denn dort gaben 93 Prozent aller teilnehmenden IT-Freiberufler an, dass sie 20 Prozent und viel mehr jährlich mit Aufträgen ausgelastet sind; 20 Prozent jedoch sind 2,4 Monate.

 

 

Fazit
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Für aktive IT-Freiberufler ist die Ich-AG kein Thema. Aber auch diejenigen, die erst noch IT-Freiberufler werden wollen, gehören sicher nicht zur Zielgruppe dieser Förderungen aus dem Hartz-Konzept. Denn: Die Ich-AG ist zuvorderst ein Weg für Existenzgründer im Niedriglohnbereich, zu dem IT-Spezialisten angesichts der geforderten und gezahlten Stundensätze in der Regel nicht gehören. Wer allerdings befürchtet, dass er die 25.000 Euro-Grenze nicht erreichen wird, der sollte sich ernsthaft überlegen, ob er IT-Freiberufler werden will. Oder, wie ein GULP Forumsteilnehmer anmerkte: "Wer zu leicht überfordert ist, sollte sich nicht selbstständig machen."

Deshalb: Wenn schon staatliche Zuschüsse, dann doch besser das Überbrückungsgeld nach §57 SGB III. Das wird zwar nur sechs Monate gewährt, kann dafür aber wegen der Koppelung an die Höhe des Arbeitslosengeldes deutlich höher ausfallen. Und der beim Antrag auf Überbrückungsgeld geforderte Business-Plan sowie die Prüfung durch eine sachkundige Stelle sind nicht nur lästiger Aufwand, sondern entscheidende Vorarbeiten auf dem Weg zum erfolgreichen IT-Freiberufler.

 

 

Am Rande: Ein Begriff und seine zweifelhafte Karriere
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Kleider machen Leute. Im übertragenen Sinne gilt dies auch für Werbung und Politik. Und wenn Politik für eine Maßnahme werben will, dann ist die Zeit gekommen für neue Kleider und kreative Wortschöpfungen. Die Ich-AG erschien im vergangenen Jahr wie Phönix aus dem Hartz-Papier und machte im Sinne der Schöpfer schnell Karriere, denn Ich-AG klingt allemal besser und wichtiger als Existenzgründer im Niedriglohnbereich.

Dummerweise nimmt die Jury aus Sachverständigen, die über das "Unwort des Jahres" entscheidet, Begriffe beim Wort und stellte bei der Ich-AG ein "besonders krasses Missverhältnis von Wort und bezeichnender Sache" fest. Damit war der Titel 2002 der Ich-AG sicher, was jedoch die Eigendynamik des neuen "Unwortes" kaum bremste.

Mittlerweile ist die Ich-AG - losgelöst vom Hartz-Papier - auch im IT-Projektmarkt angekommen. Immer häufiger trifft man die Ich-AG, wenn von IT-Freiberuflern die Rede ist; immer häufiger werden IT-Freiberufler von Leuten, die mit ihnen Geschäfte machen wollen, mit dem scheinbar schmeichelnden Titel der Ich-AG hofiert.

Ob es hilft? Große Zweifel sind angebracht, denn mal ganz ehrlich: Irgendwie hört sich IT-Freiberufler doch mindestens genau so gut an wie Ich-AG.

 

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Die Ich-AG kommt hier ziemlich schlecht weg. Zu Unrecht, wie ich finde.  Nach meiner Ausbildung zur Fachinformatikerin, Fachrichtung Anwendungsentwicklung habe ich mich bewusst und direkt für die Freiberuflichkeit entschieden. Mit wenig Berufserfahrung konnte ich auf keinen wirklich guten Stundensatz kommen - ich habe viel gelernt in diesen 3 Jahren - jedes Jahr hat sich mein Umsatz verbessert - in meinem persönlichen Fall war die Ich-AG für mich das, was sie auch sein sollte: Ein guter Einstieg in die Selbständigkeit. Jetzt ist es mir möglich, einen besseren Stundensatz zu nehmen, da mehr Erfahrung. Die Ich-AG war für die ersten 3 Jahre o.k. Wichtig sind ganz anderse Skills, z.B.: Hartnäckigkeit, die Bereitschaft, sich auf seine Kunden jederzeit einzustellen, Belastbarkeit und Durchhaltevermögen. Nicht zu vergessen: Der unabänderliche Wille, für sich selbst zu arbeiten und dies in einem recht grossen Umfang - Spass an der Arbeit! Ist dies gegeben, steht einer langfristigen selbständigen Tätigkeit meiner Meinung nach nichts im Wege - ob mit oder ohne Ich-AG. (Dezember 2007)"

"Ich finde den Einstieg in Form einer Ich-Ag jedenfalls besser, als länger unvermittelt zu hause zu sitzen. Natürlich muß dass Konzept stimmen- Qualifikation usw.-aber dies ist jeden seine Sache. Spätestens nach einem Jahr wird sich die Spreu vom Weizen trennen.(Jan.2004) (Januar 2004)"

"Vielleicht sollte man auch bedenken, dass die Bewilligung des Existenzgründungszuschuss' ziemlich unkompliziert ist und weiss man denn zu diesem Zeitpunkt, ob man die 25K verdienen wird - mal scheinheilig gefragt. Sollte der Verdienst nach einem Jahr über dieser Grenze liegen, dann muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden. Auf der anderen Seite muss aber auch bedacht werden, dass von den Eur600 über 400 schon für die Kranken- und Sozialversicherung 'draufgehen'. Also sollten sich angehende Freiberufler die aus der arbeitslosigkeit kommen einfach mal ausrechnen, ob sie mit dem Überbrückungsgeld nciht doch besser fahren (Dezember 2003)"

"Der Artikel ist schon recht informativ. Allerdings sollte man einem Stundensatz von 30 Eur nicht zu hochnäsig gegenuberstehen. Beim derzeitigen Auftragsmangel und Zahlungsunlust von Firmen ist ein Fachmen für 30 Eur allemal effektiver als ein 'schon 3x Windows installier'- Freiberufler für 100 Eur.  (Mai 2003)"

"Ich finde diesen Artikel sehr informativ. Ich bin 20 Jahre alt habe eine abgeschlossene Ausbildung die aber in keinster Weise mit IT zu tun hat doch in meiner Freizeit beschäftige ich mich privat sehr stark im IT Bereich und war nun auf der Suche nach einer neuen Asubildung im IT Bereich da auch das Arbeitsamt keine Umschulungen anbot. Leider sieht es hier sher schlecht aus mit einem Ausbildungsplatz und daher wollte ich mich über die Vorteile und Risiken einer Ich AG informieren da ich event. anstrebe PC Hardware und Software übers Inet event. auch Handel zu vertreiben. Dies war bis jetzt der aufschluss reichste Artikel den ich gelesen habe über die Summen die hier erwähnt werden aknn ich mir kein Urteil erlauben da wie ich finde die Preise für IT Spezialisten sehr schwanken einige astronomisch hoch sind und andere wieder rum sehr preiswert. (Mai 2003)"

"Ich habe Angebote mit 155 Euro,mit Reisezeit von 3 Stunden pro Einsatz, abgelehnt. Das mal zum Thema 30 Euro pro Stunde. Schade um die Erfahrung, aber Einnahmen-Kosten=NULL entspricht nicht meinen Vorstellungen. Zum Thema Ich-AG: die angesprochenen 25000 Euro sind kein Umsatz sondern Gewinn nach Abzug aller Kosten, so jedenfalls nach Angabe Arbeitsamt. Hut ab,wer dies mit 43 Arbeitstagen schafft!! (März 2003)"

"Verstehe die Aufregung um den 72-Stundensatz nicht. Die Rechnung wurde doch auch für 30 Euro gemacht, womit für mich mit 50 Euro Stundensatz die Ich AG auch schon nicht mehr interessant ist. (März 2003)"

"der Artikel ist interessant ganz im Gegensatz zu den teilweise doofen Kommentaren aber das mit dem 25Tsd Euro Limit ist echt zu hart. Das haben die meisten schon LOCKER in einem halben Jahr gemacht (März 2003)"

"Der Grundsatz zur 'Ich-AG' ist richtig. Nach dem Handwerk kommen nun immer mehr Niedriglohnanbieter auf den Markt. Damit wird automatisch der Stundensatz für Freiberufler gedrückt.  Das hat zur Folge, das die Jobs für Freiberufler knapper werden. Hier sind aber gerade die Porvider gefordert, zügiger zu handeln und flexibler die Kundenverhandlungen zu führen. (März 2003)"

"Auch ich finde das Beharren auf dem durchschnittlichen Stundensatz von 72 EUR zu hoch angesetzt. Auch wenn ich es sicherlich begrüße, daß GULP die Fahne (und den Stundensatz) der Freiberufler hochhält: Dauerhaft wird die Glaubwürdigkeit dann aber doch nicht erhöht, wenn ausschliesslich die Forderung des Stundensatzes in den Profilen zur Ermittlungsgrundlage genommen wird. Jedem ist klar: Niemand mit etwas Erfahrung setzt diesen Satz zu niedrig an, weil er immer das Maximum von dem ist, was er bei evtl. Verhandlungen bekommen wird. In Zeiten, wo Java-Spezialisten sich schon teilweise für 30 EUR und darunter verkaufen, ist uns allen doch klar:  1. Ein Stundensatz für ein zeitlich in Tagen umrissenes Projekt, wie eine Beratung, die ja eher in Tagessätzen abgerechnet wird, läßt sich nicht mit einem Stundensatz für eine Dauertätigkeit über mehrere Monate vergleichen. Wenn ich z.B. nur 5 Beratertage abrechnen kann, dafür den ganzen Vor- und Nachbereitungsaufwand habe und danach wieder mit einer längeren Akquisitionsphase rechnen muss, können auch 150 EUR Stunden = 1200 EUR Tagessatz nicht sehr viel sein.  2. Aber 72 EUR dauerhaft pro Stunde entsprechen aufs Jahr gerechnet (11 Monate) , um es mal in DM anschaulich zu machen, knapp 250.000 DM Umsatz. Dies ist sicher ein angemessener Verdienst erfolgreicher und eingeführter Freelancer, und kein Maximalwert, aber ganz bestimmt auch kein Durchschnittswert. Zumal bei vielen Freiberuflern der Umsatz vom Rohertrag (hier: Abzug direkter unvermeidbarer Kosten wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel) nicht so weit weg ist. Wirklich hohe Ausgaben in Weiterbildung, (Rechts- etc.)Beratung, Investitionen in Mitarbeiter, etc., tätigen erfahrungsgemäß (leider?) nur ein kleinerer Teil der Freiberufler. (März 2003)"

"Gebt dem Kind einen anderen Namen und macht die Vorraussetzungen unsinnig. Sich mit der Unwissenheit der Bürger zu schmücken ist bei unseren Politikern gerne gesehen. Ich erhielt für 6 Monate eine Existensgründerunterstützung, halt Ihr erwäntes Überbrückungsgeld. (März 2003)"

"Zum ersten Kommentar folgendes: 'Haben Sie daran gedacht, das man als Freiberufler sich selbst und seine eigenen Kosten tragen muß, sprich, Freiberufler versichern sich selbst und da sind 72 Eur das mindeste der Gefühle.' Die ICH-AG wirft meist nur unqualifizierte Selbstständige auf den Markt. (Februar 2003)"

"Ich werde Freiberufler !! (Februar 2003)"

"Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen ! Die Ich-Ag ist nur ein weiteres Gängelungsinstrument unserer derzeitigen Bundesregierung (Februar 2003)"

"Der von ihnen angesetzte _Stundensatz von 72 Euro ist für Existenzgründer definitiv zu hoch angesetzt. Das Ich Ag Modell ist besser als sein Ruf. (Februar 2003)"


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