Im fünften und letzten Teil der Serie "Rechtsformen
eines Unternehmens", die der Informationsdienst "Die Geschäftsidee"
GULP zur Verfügung gestellt hat, geht es um die Kommanditgesellschaft
(KG):
Wer mit mehreren Partnern ein Unternehmen zu gründen beabsichtigt,
aber nicht jeder Partner ins volle Haftungsrisiko gehen will, für
den bietet sich als Unternehmensrechtsform eine Kommanditgesellschaft
(KG) an. Die Kommanditgesellschaft ist – wie die OHG –
eine Personengesellschaft. Der Hauptunterschied zur OHG liegt darin,
dass bei der KG nur einige der Gesellschafter unbeschränkt
– also auch mit ihrem Privatvermögen – haften.
Der
Komplementär haftet
Für die Gründung einer KG
benötigt man mindestens zwei Gesellschafter, wovon mindestens
einer als Komplementär auch persönlich für die Verbindlichkeiten
der KG haften muss. Die Geschäftsführung der KG liegt
grundsätzlich bei den Komplementären.
Kommanditisten bringen zwar durch ihre Einlagen Kapital in die
KG ein, sind jedoch von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
Sie haften aber auch nur in Höhe des auf ihren Namen im Handelsregister
eingetragenen Kapitals.
GmbH
& Co. KG
Als Komplementäre und auch Kommanditisten
kommen neben natürlichen Personen auch juristische Personen
in Frage. Wird zum Beispiel eine GmbH als Komplementär einer
KG aktiv, so handelt es sich bei der Kommanditgesellschaft um eine
GmbH & Co. KG. Solche Mischrechtsformen sind zwar aus juristischer
Sicht komplizierte Konstruktionen, aber in der Praxis durchaus gängig.
Kein Wunder, denn eine Kommanditgesellschaft in Form der GmbH &
Co. KG kann sowohl die Vorteile der Kapitalgesellschaft (Haftungsbeschränkung
der GmbH) als auch Vorteile der Personengesellschaft bei der Kapitalbeschaffung
sowie der Besteuerung nutzen.
Die Gründung einer KG verläuft ähnlich wie die einer
OHG:
1.
Abschluss eines Gesellschaftsvertrags.
2.
Eintragung der KG in das Handelsregister.
3.
Spätere Änderungen müssen dem Registergericht
mitgeteilt werden.
Auch die Kosten für die Gründung einer Kommanditgesellschaft
sind vergleichbar mit den Kosten bei OHG-Gründung. Sie setzen
sich zusammen aus den Kosten für die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags,
den Notar- und Gerichtsgebühren für die Eintragung in
das Handelsregister sowie den Kosten der Veröffentlichung des
Handelsregistereintrags. Die Gründungskosten hängen dabei
vom Geschäftswert (Vermögen) der neuen KG ab – so
muss man z. B. für die Gründung einer kleinen KG mit Kosten
von etwa 500 Euro rechnen.
Die
Vorteile und die Nachteile
+ Geschäftsführung beim Komplementär.
+ Beschränkte Haftung für Kommanditisten.
+ Hohe Kreditwürdigkeit.
+ Kein Mindestkapital erforderlich.
+ Flexible Gestaltung des Gesellschaftsvertrags.
- Volle Haftung für Komplementär.
- Handelsregistereintrag zwingend.
- Buchführungspflicht.
Der Beitrag ist auch erschienen in "Die Geschäftsidee.
Gründen, Sichern, Expandieren", die vom Verlag
für die Deutsche Wirtschaft
herausgegeben wird. Die Zeitschrift erscheint 14 bis 16-mal im Jahr
(Preis pro Ausgabe 14,95 Euro).
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