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Die Rechtsformen eines Unternehmens

Teil 5: Kommanditgesellschaft

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(November 2004)

Inhalt dieses Artikels:
Der Komplementär haftet | GmbH & Co. KG | Die Vorteile und die Nachteile

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Im fünften und letzten Teil der Serie "Rechtsformen eines Unternehmens", die der Informationsdienst "Die Geschäftsidee" GULP zur Verfügung gestellt hat, geht es um die Kommanditgesellschaft (KG):

Wer mit mehreren Partnern ein Unternehmen zu gründen beabsichtigt, aber nicht jeder Partner ins volle Haftungsrisiko gehen will, für den bietet sich als Unternehmensrechtsform eine Kommanditgesellschaft (KG) an. Die Kommanditgesellschaft ist – wie die OHG – eine Personengesellschaft. Der Hauptunterschied zur OHG liegt darin, dass bei der KG nur einige der Gesellschafter unbeschränkt – also auch mit ihrem Privatvermögen – haften.

 

Der Komplementär haftet
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Für die Gründung einer KG benötigt man mindestens zwei Gesellschafter, wovon mindestens einer als Komplementär auch persönlich für die Verbindlichkeiten der KG haften muss. Die Geschäftsführung der KG liegt grundsätzlich bei den Komplementären.

Kommanditisten bringen zwar durch ihre Einlagen Kapital in die KG ein, sind jedoch von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Sie haften aber auch nur in Höhe des auf ihren Namen im Handelsregister eingetragenen Kapitals.

 

 

GmbH & Co. KG
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Als Komplementäre und auch Kommanditisten kommen neben natürlichen Personen auch juristische Personen in Frage. Wird zum Beispiel eine GmbH als Komplementär einer KG aktiv, so handelt es sich bei der Kommanditgesellschaft um eine GmbH & Co. KG. Solche Mischrechtsformen sind zwar aus juristischer Sicht komplizierte Konstruktionen, aber in der Praxis durchaus gängig. Kein Wunder, denn eine Kommanditgesellschaft in Form der GmbH & Co. KG kann sowohl die Vorteile der Kapitalgesellschaft (Haftungsbeschränkung der GmbH) als auch Vorteile der Personengesellschaft bei der Kapitalbeschaffung sowie der Besteuerung nutzen.

Die Gründung einer KG verläuft ähnlich wie die einer OHG:

1. Abschluss eines Gesellschaftsvertrags.
2. Eintragung der KG in das Handelsregister.
3. Spätere Änderungen müssen dem Registergericht mitgeteilt werden.

Auch die Kosten für die Gründung einer Kommanditgesellschaft sind vergleichbar mit den Kosten bei OHG-Gründung. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, den Notar- und Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Handelsregister sowie den Kosten der Veröffentlichung des Handelsregistereintrags. Die Gründungskosten hängen dabei vom Geschäftswert (Vermögen) der neuen KG ab – so muss man z. B. für die Gründung einer kleinen KG mit Kosten von etwa 500 Euro rechnen.

 

 

Die Vorteile und die Nachteile
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+ Geschäftsführung beim Komplementär.
+ Beschränkte Haftung für Kommanditisten.
+ Hohe Kreditwürdigkeit.
+ Kein Mindestkapital erforderlich.
+ Flexible Gestaltung des Gesellschaftsvertrags.

- Volle Haftung für Komplementär.
- Handelsregistereintrag zwingend.
- Buchführungspflicht.

 

 

Der Beitrag ist auch erschienen in "Die Geschäftsidee. Gründen, Sichern, Expandieren", die vom Verlag für die Deutsche Wirtschaft extern herausgegeben wird. Die Zeitschrift erscheint 14 bis 16-mal im Jahr (Preis pro Ausgabe 14,95 Euro).

Der Verlag behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2004 Verlag für die Deutsche Wirtschaft extern

 

 

Kommentare zu diesem Artikel:

"Super-Reihe: kompakter Übersicht (manchmal zu kurz). (Dezember 2004)"

"Übersichtlich und knapp. Gut. (Dezember 2004)"


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