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Kurz berichtet: Fristlose Kündigung eines Systemadministrators

(Februar 2006)
 

In einer Entscheidung vom 16. August 2005 hat das Arbeitsgericht Aachen die Kündigung eines Systemadministrators für rechtens erklärt, der unbefugten Zugriff auf fremde E-Mails genommen hat (Az.: 7 Ca 5514/04), berichtet Rechtsanwalt Thomas Feil.

Der Mitarbeiter war Systemadministrator bei einem Versicherungskonzern. Ihm war es zwar technisch möglich, auf den E-Mail-Verkehr im Unternehmen zuzugreifen. Dies war allerdings arbeitsrechtlich ausdrücklich untersagt. Nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten las der Administrator E-Mails. Da er versehentlich eine Lesebestätigung ausgelöst hatte, flog der unberechtigte Zugriff auf.

Das Arbeitsgericht Aachen sah die fristlose Kündigung als berechtigt an. Der Mitarbeiter habe in schwerwiegender Weise seine vertraglichen Pflichten verletzt. Ein Arbeitgeber muss darauf vertrauen können, dass ein Systemadministrator dienstlich anvertraute Daten nicht zweckwidrig nutzt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie vom Autor Thomas Feil.extern
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2006 Rechtsanwalt Thomas Feil



Kommentare zu diesem Artikel:

"Lesebestätigungen lassen sich durchaus umgehen! (August 2007)"

"Super Idee zum Selbstschutz vor big brother, das mit der Lesebestätigung! (Juli 2006)"

"Man sollte Administratoren nicht soviel Rechte einräumen und entsprechende Tätigkeiten kategorisch überwachen. Sonst passiert das, was passieren muss, wenn man jemand anders dauernd die Wurst unter die Nase hält. Was ich da schon erlebt habe ... (März 2006)"

"Eine völlig gerechtfertigte und auch unverzüglich auszusprechende Kündigung. (März 2006)"

"Ein Systemadministrator hat nur dann das Recht eine E-Mail von einem Dritten zu lesen, wenn ein rechtlicher Tatbestand des Dritten (ein nachgewiesener Gesetzesverstoß) vorliegt und eine Beweissicherung durch den Arbeitgeber erfolgen soll. (Februar 2006)"

"Ich kenne keinen Sysadmin, der das nicht macht. Sind Sysadmin denn keine Menschen mit Schwächen? (Februar 2006)"

"Eine sehr zweischneidige Angelegenheit. Auch wenn ein Administrator technisch die Möglichkeit hat Mails mitzulesen, sind der Ausnutzung der Möglichkeit zum einen vertragsrechtliche Grenzen gesetzt worden, die er ja durch Unterzeichnung akzeptiert hat. Zum anderen sind generelle Datenschutzbestimmungen und die Mail Policy des Unternehmens zu beachten. Die Beschreibung lässt darauf schließen, dass es sich bei der Einsichtnahme um hausinterne vertrauliche Mails gehandelt hat. Dem Mitarbeiter ist hoffentlich vorher die Möglichkeit eingeräumt worden, Stellung zu beziehen und sich zu den Vorwürfen zu äußern. Man darf annehmen, dass erst dann diese Kündigung ausgesprochen wurde. (Februar 2006)"

"Man braucht nicht wirklich viel Mühe um Vorwände zu finden. Aber grundsätzlich sollte es selbstverständlich sein, vertrauliche Daten auch vertraulich zu behandeln, wenn schon der direkte Zugriff darauf möglich ist. Jeder Mitarbeiter, gleich welcher Art seine Tätigkeit ist, sollte dies berücksichtigen und im Falle einer belegbaren Zuwiderhandlung sofort vor die Tür gesetzt werden können. Allein die Tatsache, dass jemand damit vor Gericht ziehen muss bzw. kann, zeigt, dass in unserer Arbeitswelt etwas nicht ganz richtig laufen kann. (Februar 2006)"

"Völlig normale Konsequenz! (Februar 2006)"

"Ich möchte lieber nicht wissen, in wie vielen Firmen der SysAdmin im Auftrag der Geschäftsführung mitliest. Die Mitarbeiter sind aber auch zu blauäugig und schreiben die vertraulichsten Dinge in unverschlüsselten E-Mails. (Februar 2006)"

"Mit etwas Mühe findet sich immer ein Vorwand. (Februar 2006)"


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