Kurz berichtet: Geld vom Finanzamt zurück
Gewerbesteuer: Einspruch bis zum 31.12.2009 erforderlich
(Dezember 2009)
| Inhalt dieses Artikels: Vorgehensweise: Sich direkt mit dem Finanzamt einigen | Feststellungslast beim Steuerpflichtigen |
Autor: Peter Brenner, Sachverständiger & Existenzgründungsberater
Alle Jahre wieder: Informatiker, die bisher Gewerbesteuer entrichteten und es schaffen, das Finanzamt von ihrer Freiberuflichkeit zu überzeugen, können die ans Finanzamt gezahlte Steuer zurückerstattet bekommen – zuzüglich sechs Prozent Zinsen p.A.. Wie sich der Status "Freiberufler" auch rückwirkend noch erreichen lässt, wurde bereits im Artikel "Rückwirkend freiberuflich - Steuern zurück" erläutert. Da dieses Thema jedes Jahr Ende Dezember wieder aktuell wird, folgt hier eine kleine Auffrischung.
Alle Jahre wieder: Informatiker, die bisher Gewerbesteuer entrichteten und es schaffen, das Finanzamt von ihrer Freiberuflichkeit zu überzeugen, können die ans Finanzamt gezahlte Steuer zurückerstattet bekommen – zuzüglich sechs Prozent Zinsen p.A.. Wie sich der Status "Freiberufler" auch rückwirkend noch erreichen lässt, wurde bereits im Artikel "Rückwirkend freiberuflich - Steuern zurück" erläutert. Da dieses Thema jedes Jahr Ende Dezember wieder aktuell wird, folgt hier eine kleine Auffrischung.
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Nähere Informationen zum Thema und zum Autor unter www.svkanzlei.de 

Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2009 Peter Brenner

