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Der OECD-Beschluss zur Definition der
Betriebsstätte -
was Unternehmen und IT-Planer darüber wissen sollten
Die Besteuerung von Server-Kapazitäten
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(Januar 2001)
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Die Ankündigung der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung in Europa (OECD) zur Besteuerung
von Internet-Seiten und Servern zwingt nicht nur Internetunternehmen
zum Handeln. Wegen der Steuern müssen sich alle Firmen genau
überlegen, wo sie ihre Server platzieren, ob sie diese selbst
betreiben oder die Serverkapazität nur anmieten. Darauf weist
das Wirtschaftsprüfungs- und -beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers
hin.
Bereits am 22. Dezember 2000 hatte das OECD Committee on Fiscal
Affairs den lange erwarteten Konsens zur Auslegung des Begriffs
der steuerlichen Betriebsstätte erreicht. Zur Umsetzung des
Beschlusses sind in den OECD-Mitgliedsstaaten keine neuen Gesetze
erforderlich, so dass die Regelung für die Internet-Anbieter
sofort gültig ist. Denn die Neuregelungen schlagen sich in
einer Änderung des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen
nieder, der für die Auslegung der zwischen Deutschland und
anderen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen
wesentlich ist (bilaterale Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen).
Der Konsens hat zur Folge, dass ein Unternehmen, das einen wesentlichen
Teil seiner Geschäftstätigkeit in einem Land über
eigene oder von ihm kontrollierte Server abwickelt, in diesem Land
allein aufgrund des Servers zur Besteuerung herangezogen werden
kann. Dabei ist es unerheblich, ob in diesem Land Personal benötigt
wird - ein vollautomatisch arbeitender Server reicht aus. Rein vorbereitende
und unterstützende Aktivitäten sind dagegen nicht steuerpflichtig.
Unklar ist jedoch noch immer, wo hier die Grenzlinie verläuft.
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| Neuregelung
schafft mehr Transparenz für Unternehmen |
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"Die OECD hat mit diesem Konsens einen Schritt zu mehr Transparenz
geleistet. Unternehmen können jetzt strategisch besser planen,
wo sie ihre Server ansiedeln", erklärt Stefan Bernütz,
E-Business-Steuerspezialist und Mitglied des europäischen E-Business
Teams von PricewaterhouseCoopers. "Klarheit besteht zum Beispiel
darüber, dass Anbieter von Web-basierten Diensten wie Internet
Service Provider (ISPs), die Dienstleistungen über Server in
anderen Ländern erbringen, in den Ländern steuerpflichtig
sind, in denen sich ihre Server befinden. Wer dagegen nur eine von
einem Internet Service Provider gehostete Website unterhält,
wird im Normalfall in diesem Land nicht steuerpflichtig."
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| Steuerliche
Gründe bestimmen den Server-Standort |
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Für deutsche Internet-Unternehmen bedeutet die Regelung, dass
sie genau prüfen müssen, wie sie ihre Geschäftsaktivitäten
strukturieren, in welchem Land sie gegebenenfalls Server platzieren
und welche Aufgaben diese Server erfüllen. Stefan Bernütz:
"Die OECD ist sich bewusst, dass Unternehmen in Kenntnis dieser
Regelung ihre Server in Ländern aufstellen werden, in denen
keine negativen steuerlichen Konsequenzen zu erwarten sind. Die
Entscheidung wird deshalb eher die Nichtinformierten treffen und
diejenigen, die ihre Server zum Beispiel aus technischen oder aus
Sicherheitsgründen nicht verlagern können."
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