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Der OECD-Beschluss zur Definition der Betriebsstätte -
was Unternehmen und IT-Planer darüber wissen sollten

Die Besteuerung von Server-Kapazitäten

(Januar 2001)
 

Die Ankündigung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Europa (OECD) zur Besteuerung von Internet-Seiten und Servern zwingt nicht nur Internetunternehmen zum Handeln. Wegen der Steuern müssen sich alle Firmen genau überlegen, wo sie ihre Server platzieren, ob sie diese selbst betreiben oder die Serverkapazität nur anmieten. Darauf weist das Wirtschaftsprüfungs- und -beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers hin.

Bereits am 22. Dezember 2000 hatte das OECD Committee on Fiscal Affairs den lange erwarteten Konsens zur Auslegung des Begriffs der steuerlichen Betriebsstätte erreicht. Zur Umsetzung des Beschlusses sind in den OECD-Mitgliedsstaaten keine neuen Gesetze erforderlich, so dass die Regelung für die Internet-Anbieter sofort gültig ist. Denn die Neuregelungen schlagen sich in einer Änderung des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen nieder, der für die Auslegung der zwischen Deutschland und anderen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen wesentlich ist (bilaterale Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen). Der Konsens hat zur Folge, dass ein Unternehmen, das einen wesentlichen Teil seiner Geschäftstätigkeit in einem Land über eigene oder von ihm kontrollierte Server abwickelt, in diesem Land allein aufgrund des Servers zur Besteuerung herangezogen werden kann. Dabei ist es unerheblich, ob in diesem Land Personal benötigt wird - ein vollautomatisch arbeitender Server reicht aus. Rein vorbereitende und unterstützende Aktivitäten sind dagegen nicht steuerpflichtig. Unklar ist jedoch noch immer, wo hier die Grenzlinie verläuft.

 

Neuregelung schafft mehr Transparenz für Unternehmen
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"Die OECD hat mit diesem Konsens einen Schritt zu mehr Transparenz geleistet. Unternehmen können jetzt strategisch besser planen, wo sie ihre Server ansiedeln", erklärt Stefan Bernütz, E-Business-Steuerspezialist und Mitglied des europäischen E-Business Teams von PricewaterhouseCoopers. "Klarheit besteht zum Beispiel darüber, dass Anbieter von Web-basierten Diensten wie Internet Service Provider (ISPs), die Dienstleistungen über Server in anderen Ländern erbringen, in den Ländern steuerpflichtig sind, in denen sich ihre Server befinden. Wer dagegen nur eine von einem Internet Service Provider gehostete Website unterhält, wird im Normalfall in diesem Land nicht steuerpflichtig."

 

 

Steuerliche Gründe bestimmen den Server-Standort
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Für deutsche Internet-Unternehmen bedeutet die Regelung, dass sie genau prüfen müssen, wie sie ihre Geschäftsaktivitäten strukturieren, in welchem Land sie gegebenenfalls Server platzieren und welche Aufgaben diese Server erfüllen. Stefan Bernütz: "Die OECD ist sich bewusst, dass Unternehmen in Kenntnis dieser Regelung ihre Server in Ländern aufstellen werden, in denen keine negativen steuerlichen Konsequenzen zu erwarten sind. Die Entscheidung wird deshalb eher die Nichtinformierten treffen und diejenigen, die ihre Server zum Beispiel aus technischen oder aus Sicherheitsgründen nicht verlagern können."

 

 


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