- Wo liegen die Risiken einer Betriebsprüfung? Die Betriebsprüfung
(BP) ist erfahrungsgemäß der häufigste Anlass einer Überprüfung
der Tätigkeit des IT-Beraters in Hinblick auf eine mögliche Gewerbesteuerpflicht.
Der Prüfer des Finanzamts kann und darf quasi alle Unterlagen
(Rechnungen, Verträge, Geschäftspapiere, Aufzeichnungen etc.)
einsehen und hat bei selbständigen IT-Beratern das Thema "Gewerbesteuer"
regelmäßig auf seiner Agenda. Damit besteht eine erhöhte Gefahr,
dass er und damit das Finanzamt Anhaltspunkte finden, aus denen
sich eine gewerbliche Tätigkeit ableiten lässt.
- Was beinhaltet die neue Betriebsprüfungsordnung? Die neue Betriebsprüfungsordnung
(BpO) vom 15.03.2000, die am 24.3.2000 in Kraft getreten ist,
bringt einige Verschärfungen mit sich.
So ist die BP nunmehr grundsätzlich in den Geschäftsräumen
des Beraters durchzuführen - nur in Ausnahmefällen darf die
Prüfung im Finanzamt oder an einem anderen Ort stattfinden (§
6 BpO).
Der Betriebsprüfer kann nach der neuen BpO ohne weitere Begründung
mehr als drei Jahre zurück prüfen (§ 4 Abs. 3 BpO). Dies ist
für die Gewerbesteuer deshalb von Bedeutung, da der Verjährungszeitraum
für Gewerbesteuer sieben Jahre beträgt. Im übrigen können nach
der neuen BpO jetzt auch noch nicht steuerlich erfasste Zeiträume
bis in die Gegenwart geprüft werden.
Gemäß § 8 Abs. 2 BpO können auch Betriebsangehörige ohne vorherige
Zustimmung des Steuerpflichtigen befragt werden.
Die Ankündigung der BP erfolgt nach § 5 Abs. 4 BpO ca. 2 bis
4 Wochen vor der Prüfung. Eine Verlegung des Prüfungstermins
kommt nur unter den engen Voraussetzungen des § 5 Abs. 5 BpO
(Erkrankung, beträchtliche Betriebsstörungen, höhere Gewalt
etc.) in Betracht.
Schließlich muss nach der neuen BpO das Finanzamt die in der
Schlussbesprechung noch zu erörternden Aspekte nicht mehr schriftlich
mitteilen (§ 11 Abs. 1 BpO).
- Welche Auswirkungen hat die neue BpO? Die unter 2. dargestellten
Änderungen der BpO stellen eindeutig eine Verschlechterung der
Position des zu prüfenden Steuerpflichtigen dar.
Da nach wie vor der genaue Zeitpunkt einer BP nicht vorhersehbar
ist, bedeutet dies umso mehr entsprechende Vorsorge zu treffen.
Hier mögen in diesem Zusammenhang nur die Schlagworte Verträge,
Rechnungen, Visitenkarten sowie Arbeitszimmer genannt werden.
Zwar kommt eine BP in der Regel "nicht über Nacht", sondern
wird angekündigt - die dafür vorgesehenen Fristen (siehe oben)
sind jedoch zu kurz, um die möglichen gewerbesteuerlichen Problemfelder
zu "beackern" und zu rekultivieren. Daher wird dringend empfohlen,
insbesondere diese Aspekte rechtzeitig und vorausschauend einem
in diesem Bereich versierten Steuerberater oder Rechtsanwalt
zu erörter
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