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Die richtige Unternehmensbezeichnung
für IT-Berater
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(November 1999)
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Inhalt dieses Artikels:
Negative Rechtsprechung | Begriff
"Schulung" ungünstig | Keine
ideale Unternehmensbezeichnung | Fazit |
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Viele selbständige IT-Berater fügen ihrem Namen eine
Firmenbezeichnung zu. Am häufigsten sind hierbei nach wie vor
die Begriffe "EDV-Berater" oder "EDV-Beratung" vertreten. Gerade
diese beiden Begriffe können aber bezüglich der Gewerbesteuer
erhebliche Probleme schaffen. Dies hängt damit zusammen, dass
das Finanzamt IT-Berater nicht selten allein wegen seiner Unternehmensbezeichnung
bereits bei der Anmeldung seiner Tätigkeit als gewerblich einstuft
und ihn damit zur Gewerbesteuer heranzieht. Auch kann eine falsche
bzw. unglückliche Bezeichnung eine entsprechende Prüfung
seitens des Finanzamts zu einem späteren Zeitpunkt mit den
gleichen Folgen auslösen.
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| Negative
Rechtsprechung zum Begriff "EDV-Berater" |
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Die Ursache dafür liegt in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
(BFH), der den Begriff "EDV-Berater" mit "gewerblich tätig"
gleichsetzt - dass heißt, wenn vom EDV-Berater die Rede ist,
so ist damit nicht der freiberufliche sondern der gewerbliche Berater
gemeint. Die Finanzämter haben diese Sprachregelung übernommen.
Bezeichnen Sie sich also selbst z.B. als "EDV-Berater" oder "DV-Berater",
so lenken Sie das Finanzamt in Richtung Gewerbesteuer auch wenn
dies nicht den Tatsachen entsprechen sollte!
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| Begriff
"Schulung" ungünstig |
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Ebenfalls abzuraten ist von einer Unternehmensbezeichnung in welchem
der Begriff "Schulung" enthalten ist (z.B. "DV-Beratung und Schulung").
Auch hier kann sich die Rechtsprechung des BFH negativ auswirken,
nach der eine der typischen Aufgaben des gewerblich tätigen
EDV-Beraters die Schulung von Anwendern ist.
Dies gilt zwar nicht, wenn Sie Schulungen für z.B. Programmierer,
also eben nicht für Anwender durchführen; jedoch werden
Sie zunächst mit der Verwendung des Begriffs Schulung stets
Probleme bekommen. Im übrigen machen Schulungen für die
meisten IT-Berater im Rahmen von Projekten ohnehin nur einen sehr
geringen Umfang aus, so dass auf diesen Begriff fast immer verzichtet
werden kann.
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| Keine
ideale Unternehmensbezeichnung |
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Eine allgemeingültige ideale Unternehmensbezeichnung gibt
es nicht. Daher sollte sich jeder IT-Berater zunächst selbst
fragen, ob er neben seinem Namen tatsächlich noch eine zusätzliche
Bezeichnung benötigt.
Generell lässt sich sagen, dass der Begriff "System" positiv
zu bewerten ist, wie z.B. "Systemberatung", "Systemlösungen"
oder "Systemsoftware" etc. Sehr gut sind auch Bezeichnungen, die
den Begriff "Informatiker" enthalten, wie z.B. "Wirtschaftsinformatiker"
oder "Informatikbüro".
Englischsprachige Begriffe können zwar eine Lösung darstellen,
jedoch wird auch im Finanzamt der Begriff "Consulting" mit "Beratung"
übersetzt, so dass "DV-Consulting" letztlich nur auf den ersten
Blick vorteilhafter erscheint als "DV-Beratung". In diesem Zusammenhang
sei darauf hingewiesen, dass aufgrund einer Entscheidung des Finanzgerichts
München auch vom Begriff "Software Engineering", weil als gewerblich
qualifiziert, eher abzuraten ist.
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| Fazit |
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Zusammenfassend lassen sich folgende Empfehlungen geben:
Sie sollten
- überlegen, ob Sie überhaupt eine zusätzliche
Unternehmensbezeichnung benötigen
- keine Unternehmensbezeichnung wie z.B. "EDV-Berater" o.ä.
verwenden
- nicht den Begriff "Schulung" gebrauchen
- in eine Unternehmensbezeichnung Begriffe wie z.B. "System" oder
"Informatik" einsetzen
Die Frage der Unternehmensbezeichnung ist insbesondere zum Zeitpunkt
der Unternehmensgründung bzw. -anmeldung von erheblicher Bedeutung.
Ob Sie Ihre Bezeichnung im Nachhinein ändern sollten, lässt
sich nur bei genauer Analyse Ihrer Gesamtsituation beurteilen und
dürfte nur dann ratsam sein, wenn gewerbesteuerliche Auseinandersetzungen
mit dem Finanzamt in Aussicht stehen.
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