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Die richtige Unternehmensbezeichnung für IT-Berater

(November 1999)
Inhalt dieses Artikels:
Negative Rechtsprechung | Begriff "Schulung" ungünstig | Keine ideale Unternehmensbezeichnung | Fazit
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Viele selbständige IT-Berater fügen ihrem Namen eine Firmenbezeichnung zu. Am häufigsten sind hierbei nach wie vor die Begriffe "EDV-Berater" oder "EDV-Beratung" vertreten. Gerade diese beiden Begriffe können aber bezüglich der Gewerbesteuer erhebliche Probleme schaffen. Dies hängt damit zusammen, dass das Finanzamt IT-Berater nicht selten allein wegen seiner Unternehmensbezeichnung bereits bei der Anmeldung seiner Tätigkeit als gewerblich einstuft und ihn damit zur Gewerbesteuer heranzieht. Auch kann eine falsche bzw. unglückliche Bezeichnung eine entsprechende Prüfung seitens des Finanzamts zu einem späteren Zeitpunkt mit den gleichen Folgen auslösen.

 

Negative Rechtsprechung zum Begriff "EDV-Berater"
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Die Ursache dafür liegt in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der den Begriff "EDV-Berater" mit "gewerblich tätig" gleichsetzt - dass heißt, wenn vom EDV-Berater die Rede ist, so ist damit nicht der freiberufliche sondern der gewerbliche Berater gemeint. Die Finanzämter haben diese Sprachregelung übernommen.
Bezeichnen Sie sich also selbst z.B. als "EDV-Berater" oder "DV-Berater", so lenken Sie das Finanzamt in Richtung Gewerbesteuer auch wenn dies nicht den Tatsachen entsprechen sollte!

 

 

Begriff "Schulung" ungünstig
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Ebenfalls abzuraten ist von einer Unternehmensbezeichnung in welchem der Begriff "Schulung" enthalten ist (z.B. "DV-Beratung und Schulung"). Auch hier kann sich die Rechtsprechung des BFH negativ auswirken, nach der eine der typischen Aufgaben des gewerblich tätigen EDV-Beraters die Schulung von Anwendern ist.
Dies gilt zwar nicht, wenn Sie Schulungen für z.B. Programmierer, also eben nicht für Anwender durchführen; jedoch werden Sie zunächst mit der Verwendung des Begriffs Schulung stets Probleme bekommen. Im übrigen machen Schulungen für die meisten IT-Berater im Rahmen von Projekten ohnehin nur einen sehr geringen Umfang aus, so dass auf diesen Begriff fast immer verzichtet werden kann.

 

 

Keine ideale Unternehmensbezeichnung
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Eine allgemeingültige ideale Unternehmensbezeichnung gibt es nicht. Daher sollte sich jeder IT-Berater zunächst selbst fragen, ob er neben seinem Namen tatsächlich noch eine zusätzliche Bezeichnung benötigt.
Generell lässt sich sagen, dass der Begriff "System" positiv zu bewerten ist, wie z.B. "Systemberatung", "Systemlösungen" oder "Systemsoftware" etc. Sehr gut sind auch Bezeichnungen, die den Begriff "Informatiker" enthalten, wie z.B. "Wirtschaftsinformatiker" oder "Informatikbüro".
Englischsprachige Begriffe können zwar eine Lösung darstellen, jedoch wird auch im Finanzamt der Begriff "Consulting" mit "Beratung" übersetzt, so dass "DV-Consulting" letztlich nur auf den ersten Blick vorteilhafter erscheint als "DV-Beratung". In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass aufgrund einer Entscheidung des Finanzgerichts München auch vom Begriff "Software Engineering", weil als gewerblich qualifiziert, eher abzuraten ist.

 

 

Fazit
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Zusammenfassend lassen sich folgende Empfehlungen geben:

Sie sollten

  • überlegen, ob Sie überhaupt eine zusätzliche Unternehmensbezeichnung benötigen
  • keine Unternehmensbezeichnung wie z.B. "EDV-Berater" o.ä. verwenden
  • nicht den Begriff "Schulung" gebrauchen
  • in eine Unternehmensbezeichnung Begriffe wie z.B. "System" oder "Informatik" einsetzen

Die Frage der Unternehmensbezeichnung ist insbesondere zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung bzw. -anmeldung von erheblicher Bedeutung. Ob Sie Ihre Bezeichnung im Nachhinein ändern sollten, lässt sich nur bei genauer Analyse Ihrer Gesamtsituation beurteilen und dürfte nur dann ratsam sein, wenn gewerbesteuerliche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt in Aussicht stehen.

 

 

Für weitere Informationen besuchen Sie die Homepage des Autors: www.dr-grunewald.de  extern

Der Autor behält sich alle Rechte vor. © 2001 Dr. Grunewald.

 


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