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Jetzt Antrag stellen, um rückwirkend ab 1999 als Freiberufler anerkannt zu werden
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(Dezember 2005)
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Inhalt dieses Artikels:
Vorbringen neuer Tatsachen erforderlich | Rückwirkende Anerkennung prüfen lassen |
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Informatiker aufgepasst! Wer noch rückwirkend zum Jahr 1999 als Freiberufler anerkannt werden will, muss bis spätestens 31. Dezember 2005 bei seinem zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Antrag stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückzahlung der im Jahr 1999 entrichteten Gewerbesteuer nicht mehr zu erreichen. Das ist für gewerbliche Informatiker finanziell besonders schmerzhaft, weil in 1999 die erhöhte Verrechnung mit der Einkommensteuer, wie ab 2001, noch nicht möglich war. Die steuerliche Belastung des Gewerbetreibenden war dadurch erheblich höher.
Dass auch gegen bereits bestandskräftige Steuerbescheide nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch Einspruch eingelegt werden kann, erläutert der Existenzgründungsberater und Informatik-Sachverständige Peter Brenner.
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| Vorbringen neuer Tatsachen erforderlich |
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Voraussetzung dafür, dass Steuerbescheide auch noch nach mehreren Jahren anfechtbar sind, ist das Vorbringen neuer Tatsachen. In § 173 der Abgabenordnung (AO) ist festgelegt: Werden Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dann sind bereits bestandskräftige Steuerbescheide zu ändern oder aufzuheben. Steuerbescheide sind somit nicht nur durch einen fristgerechten Einspruch angreifbar, sondern auch dann, wenn die nach Zugang des Bescheids gewährte einmonatige Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist.
Das Anführen neuer Tatsachen kann sich sowohl auf die vorhandene Ausbildung als auch die ausgeführte Tätigkeit beziehen. War beispielsweise ein Informatiker bisher der Ansicht, seine Ausbildung reiche für einen erfolgreichen Vergleich mit einem Diplom-Informatiker nicht aus und kommt er bei einer erneuten Überprüfung zu einem anderen Ergebnis, so sollte er diese Erkenntnis seinem Finanzamt mitteilen. Das ist eine neue Tatsache hinsichtlich seiner Ausbildung.
Ein weiteres Beispiel: Ergibt die Überprüfung seiner Tätigkeit, das diese doch den Kriterien einer freiberuflichen Tätigkeit entspricht, so ist das ebenso eine dem Finanzamt mitzuteilende neue Tatsache.
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| Rückwirkende Anerkennung prüfen lassen |
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Ob die Möglichkeit der rückwirkenden Anerkennung als Freiberufler besteht, ist davon abhängig, ob die neuen Tatsachen dem Finanzamt gegenüber glaubhaft gemacht werden können. Da die Prüfung der Einzelsituation immer fallweise und subjektiv erfolgt, ist es für betroffene Informatiker ratsam, ihre Chance auf rückwirkende freiberufliche Anerkennung genau zu prüfen bzw. prüfen lassen.
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| Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2005 Peter Brenner |
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Kommentare zu diesem Artikel:
"Jedem, der langfristig Gewerbesteuer zahlt, sollte klar sein, dass die Steuer entrichtet ist und dass man diese nicht so leicht wieder bekommen kann. Wer natürlich eine rückwirkende Anerkennung als Freiberufler anstrebt, dem ist mit diesem Artikel sicherlich geholfen. (Dezember 2005)"
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